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Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

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Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklanien die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufwägen entsprechender Rabatt.

Melder Kreisblatt.

Gratisbeilagen:Illustrirtes Sonntagsblatt" u.Illustrirte landwirthschaftliche Verlage".

Nr. iS. J Srndtti tolMH M.

Vestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den GratisbeilagenJlluftrirtes SoNtttags- blatt" undJllustrirte landwirthschaftliche Beilage" für die Monate Mai und Juni werden von allen Kaiserlichen Poftanftalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtliches.

Hersfeld, den 24. April 1895.

In Ausführung des Reichs -Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 werden die Jmpfstationen bezw. Impf- und Nachschau-Termine für den hiesigen Kreis für das Jahr 1895 wie folgt bestimmt:

1. Station Hersfeld.

a) Erstimpfung der Kinder der Stadt Hersfeld Montag, den 13. Mai, Vormittags 9 Uhr.

Nachschau: Montag, den 20. Mai, Vormittags m 9 Uhr.

b) Erstimpfung bezw. Wiederimpfung der Kinder und Schüler aus Kalkobes, Allmershausen mit Hählgans, Heenes, Meisebach, Eichhof und fiskalische Ober­försterei Hersfeld und Wiederimpfung der Schüler der Stadt Hersfeld, Dienstag, den 14. Mai, Vor­mittags 9 Uhr.

Nachschau: Dienstag, den 21. Mai, Vormittags 9 Uhr.

2. Station Sorga,

umfassend die Ortschaften, Sorga, Kathus, Petersberg, Wilhelmshof und Oberrode.

Impfung: Dienstag, den 14. Mai, Nachmittags 4 Uhr. Nachschau: Dienstag, den 21. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

3. Station Friedlos,

umfassend die Ortschaften Friedlos, Reilos, Rohrbach, Tann, Mecklar, Meckbach und fiskalische Oberförsterei Meckbach.

Impfung: Freitag, den 17. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Freitag, den 24. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

4. Station Obergeis,

umfassend die Ortschaften Obergeis, Untergeis, Aua, Gittersdorf, Siebebad) und fiskalische Oberförsterei Neuenstein.

Impfung: Sonnabend, den 18. Mai, Nachmittags 4 Uhr. Nachschau: Sonnabend, den 25. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

5. Station Schenklengsfetd, umfassend die Ortschaften Schenklengsfetd, Oberlengsfeld, Wehrshausen, Hilmes, Conrode, Lampertsfeld, Landers­hausen, Unterweisenboru, Wüstfeld, Malkomes, Schenksolz, Dünkelrode, Motzfeld und Hillartshausen.

Impfung: Donnerstag, den 30. Mai, Vormittags 8 Uhr. Nachschau: Donnerstag, den 6. Juni, Vormittags 8 Uhr.

6. Station Nansbach,

umfassend die Ortschaften Nansbach und Ausbach. Impfung: Donnerstag, den 30. Mai, Mittags 12 Uhr. Nachschau: Donnerstag, den 6. Juni, Mittags 12 Uhr. 7. Station Philippsthal, umfassend die Ortschaften Philippsthal und Röhrigshof mit Nippe.

Impfung: Donnerstag, den 30. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Donnerstag, den 6. Juni, Nachmittags 2 Uhr. 8. Station Asbach, umfassend die Ortschaften Asbach, Beiershausen, Kers- penhausen, Kohlhausen, fiskalische Oberförsterei Nieder- aula und Noßbach.

Impfung: Mittwoch, den 29. Mai, Nachmittags, 2 Uhr. Nachschau: Mittwoch, den 5. Juni, Nachmittags 2 Uhr. 9. Station Unterbaun, umfassend die Ortschaften Unterbaun, Oberhaun, Eitra, Sieglos, Notensee, Wippershain, Biengartes und fis­kalische Oberförsterei Wippershain.

Impfung: Dienstag, den 28. Mai, Nachmittags 3 Uhr. Nachschau: Dienstag, den 4. Juni, Nachmittags 3 Uhr.

10. Station Niederaula, umfassend die Ortschaften Niederaula, Mengshausen, Solms, Niederjossa, Hattenbach, Kleba, Reimboldshausen, Kemmerode und Engelbach.

Impfung: Donnerstag, den 30. Mai, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Donnerstag, den 6. Juni, Vormittags 9 Uhr. II. Station Frielingen, umfassend die Ortschaften Frielingen, Allendorf, Gers­dorf, Heddersdorf und Willingshain.

Impfung: Freitag, den 31. Mai, Vormittags 11 Uhr. Nachschau: Freitag, den 7. Juni, Vormittags 11 Uhr.

I2. Station Kichheim, umfassend die Ortschaften Kirchheim, Reckerode, Gers­hausen, Goßmannsrode und Rotterterode.

Impfung: Freitag, den 31. Mai, Nachmittags 2 Uhr.

Nachschau: Freitag, den 7. Juni, Nachmittags 2 Uhr.

13. Station Friedewald, umfassend die Ortschaften Friedewald, Lauteuhausen, Gethsemane, Herfa, Unterneurode und fiskalische Ober­försterei Friedewald.

Impfung: Sonnabend, den 18. Mai, Vormittags 10 Uhr. Nachschau: Sonnabend, den 25. Mai, Vormittags 10 Uhr. 14. Station Widdershausen, umfassend die Ortschaften Widdershausen, Kleinensee und Leimbach.

Impfung: Freitag, den 17. Mai, Vormittags 10 Uhr.

Nachschau: Freitag, den 24. Mai, Vormittags 10 Uhr. 15. Station Heringen, umfassend die Ortschaften Heringen, Bengendorf, Lengers und fiskalische Oberförsterei Heringen.

Impfung: Freitag, den 17. Mai, Nachmittags 1 Uhr.

Nachschau: Freitag, den 24. Mai, Nachmittags 1 Uhr.

16. Station Heimboldshausen, umfassend die Ortschaften Heimboldshausen, Wölfers- hausen, Harnrode und fiskalische Oberförsterei Heim­boldshausen.

Impfung: Freitag, den 17. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Freitag, den 24. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

17. Station Holzheim, umfassend die Ortschaften Cruspis, Hilperhausen, Holz­heim und Stärklos.

Impfung: Dienstag, den 28. Mai, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Dienstag, den 4. Juni, Vormittags 9 Uhr.

In der Stadt Hersfeld findet die Impfung und Nachschau im oberen Nathhaussaale statt; in den übrigen Jmpfstationen des Kreises werden hierzu die . Schulräume benutzt.

Die Impfung wird seitens des Jmpfarztes in den i betreffenden Terminen unentgeltlich ausgeführt.

Außer Denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1895:

1) jedes im Jahre 1894 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden hat,

2) die Kinder, welche im Jahre 1893 oder früher ge­boren und im Jahre 1894 ohne Erfolg, ohne genügenden Erfolg oder gar nicht ge­impft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben,

3) jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privatschule, welcher:

a. in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückge­legt hat bezw. zurücklegt oder

b. den Nachweis der geschehenen Impfung oder, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wiederimpfung nicht erbracht hat.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vor­stehendes, namentlich aber die Termine, auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind.

Bei der Bekanntmachung der Termine rc. ist gleich­zeitig nachdrücklich st darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche es unterlassen, den

I Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.

Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten, die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impfpflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgeschäftes ergangenen Vorschriften (Amtsblatt Nr. 23 für 1886) ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden Jmpfgeschäftstermine zur Unterstützung des Jmpfarztes und Aufrechterhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.

Für Bereithaltung des Jmpflokals und Stellung der erforderlichen Sch.slbhülfs beim Jmpfgeschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpfstationsorte Sorge zu tragen.

I. A. Nr. 1129. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, am 25. April 1895.

Das diesjährige Ober - Ersatz - Geschäft für den hiesigen Kreis findet am

Sonnabend den 11. Mai d. I und

Montag den 13. Mai d. I.

jedesmal von Morgens präcis 7 Uhr an im hiesigen städtischen Rathhaussaale statt.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Land­gemeinden, einschließlich der Herren Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werden angewiesen, die ihnen in Kürze zugehenden Vorladunge.il an die betreffenden Militair- pflichtigen denselben alsbald auszuhändigen.

Gleichzeitig erhalten Sie den Auftrag, mit den Militairpflichtigen in den besagten Terminen pünktlich zu erscheinen; den Letzteren auch zu eröffnen, daß die­jenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im Muste- rungslokale nicht anwesend sind, oder überhaupt ohne genügende Entschuldigung fehlen, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen die im § 26 bezw. 66 der Wehrordnung bezeichneten Verluste sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als un­sichere Heerespflichtige zu gewärtigen haben.

Beim Ober-Ersatz-Geschäft werden sämmtliche in Be­tracht kommende Reklamationen der Ober-Ersatz-Com­mission zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alle Familienglieder, auf deren Arbeits- oder Nichtarbeitssähigkeit es bei Beurthei­lung der Reklamation a n k o m m t, (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Reklamirten) i m T e r m ine mit zu erscheinen haben, widrigenfalls eine Berücksichtigung der betreffenden 9t e = klamation nicht stattfinden kann.

Besonders wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß bei den zur Vorstellung kommenden Leuten, welche behaupten an Epilepsie zu leiden, die im § 65b der Wehrordnung vorgeschriebenen 3 Zeugen zur Stelle sind und daß die Zeugen mit dem Vorzustellenden weder verwandt noch "sonstige Familienangehörige sein dürfen; auch müssen die Zeugen über die in letzterer Zeit v o r g e k o m m e n e n Anfälle orientirt sein. Wenn ärztliche Atteste zur Vorlage kommen, so müssen sich diese ebenfalls über neuere Anfälle aussprechen und von einem beamteten Ärzte ausgestellt sein.

Die Herren Ortsvorstände haben das Vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt veröffentlichen und