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Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
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Nr. R Ziech«- -eil 2. April 1895.
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Amtliches.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Frühjahrs -Kontrolversammlungen im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:
1. Zu Obergeis Montag den 22. April 1895, Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goß- mannsrode, Obergeis, Reckerode, Rotterterode und Unter- geis.
2. Zu Hersfeio II Dienstag den 23. April 1895, Vormittags 8 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshos, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meisebach, Friedlos, Kal- kobes, Reilos, Mecklar, Meckbach, Gutsbezirk Eichhof, Heenes, Rohrbach, Tann und Hermannshof.
Kontrolplatz: Turnplatz am Hain.
3. Zu Hersfelv 1
Mittwoch den 24. April 1895, Vormittags 8 Uhr, für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld.
Kontrolplatz: Turnplatz am Hain.
4. Zu Unterhaun
Mittwoch den 24. April 1895,
Nachmittags 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilper- hausen, Holzheim, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Roten- see, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.
5. Zu Niederaula
Donnerstag den 25. April 1895,
Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa, Reimboldshausen, Solms, Stärklos, Willings- Hain und Gutsbezirk Engelbach mit dem Hof Sternberg.
6. Zu Scheuklengsfeld
Freitag den 26. April 1895,
Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dünkelrode, Hillartshqusen, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen , Schenklengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.
7. Zu Heimboldshausen Freitag den 26. April 1895,
Nachmittags 2 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Bengendorf, Friedewald, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Röbrigshof mit Nippe, Philippsthal, Widdershausen, Wölferöhausen und Unterneurode.
Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mannschaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu: / .
1. Zu den Frühjahrs-Kontrolversammlungen haben sich alle Mannschaften, welche der Reserve und Marine- Reserve, Landwehr und Seemehr ersten Aufgebots, der
Ersatzreserve und Marineersatzreserve angehören, sämmtliche zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen, sowie die zur Disposition der Truppentheile und Marinetheile beurlaubten Mannschaften zu gestellen. Nur diejenigen Wehrmänner und Seewehrmänner, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1883 eingetreten sind und deshalb bei den diesjährigen Herbst-Kontrol- versammlungen zur Landwehr zweiten Aufgebots übertreten, sind von der Frühjahrs-Kontrolversammlung dieses Jahres entbunden.
2. Die Einberufung zu den Kontrolversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung unt> durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.
Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontrolversammlungen hat Arrest zur Folge.
3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen rc. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Gemeinden sie gehören.
4. Die Mannschaften haben den Militärpaß und das Führungs-Attest mit zur Stelle zu bringen.
5. Gesuche um Befreiung von der Kontrolversamm- lung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirkskommandos in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Befirkskommando genehmigt werden.
Wer vor der Kont^olverfammlung feinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu gestellen.
6. Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinderungsfälle , müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden.
In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzu- geben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.
7. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche znr Fahrt nach dem Kontrolver- svmmlungsort und zurück die Eisenbahn benutzen, keinen Anspruch auf Verabfolgung einer Militär - Fahrkarte Seitens der betreffenden Eisenbahnstationen haben.
Hersfeld, den 14. März 1895.
Königliches Bezirkskommando.
* * *
Hersfeld, den 21. März 1895.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeindebezirken alsbald wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzutheilen.
Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrolort gehört , hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrolversammlungen zugegen zu sein.
I. II. Nr. 825. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersseld, den 27. März 1895.
In Verfolg meiner Verfügung vom 20. Februar d. Jö. I. 460 und 731 mache ich darauf aufmerksam, daß die Direktion der Königlichen Rentenbank zu Münster darauf verzichtet hat, behufs Erhebung der Rentenbankrenten durch die Gemeinden den Hebestellen die Führung eines besonderen Heberegisters zu verlangen.
In Folge dessen bedarf die mittelst genannter Verfügung übersandte Anweisung vom 30. Januar d. Js., betreffend die örtliche Erhebung der direkten Staatssteuern und Renten bezüglich der Erhebung der Rentenbankrenten dahin einer Aenderung, daß die Rentenbankrenten genau ebenso behandelt werden, wie die Grundsteuerentschädig- uttgs- und Domänenrenten.
Dementsprechend ist:
1. Dem Muster A des HebebuchS im Abschnitt 2 eine weitere Spalte 4a „Rentenbankrenten" einzufügen und der Kopf der Spalte 5 wie folgt zu ändern: „Zusammen Spalten 3, 4 und 4a."
2. Im Artikel 4 Absatz 2 sind die Worte „mit Ausschluß der Rentenbankrenten" sowie der Schlußsatz: „die Rentenbankrenten" bis „auszufüllen" zu streichen.
3. Ebendortselbst Absatz 2 ist hinter „Spalten 3 und 4" einzuschalten: „und 4a."
4. Im Artikel 4a Absatz 2 ist der Satz: „die Rentenbankrenten" bis „Heberegister", sowie in der vorletzten Zeile von unten Seite 9 das Wort „Heberegister" zu streichen.
5. Im Artikel 13 Absatz 4 find die Worte „und Rentenbankrenten" sowie „bezw. in der betreffenden Spalte des Rentenbankheberegisters (Art. 4)" zu streichen.
6. Im Artikel 17 Absatz 2 sind die Worte „Rentenbankrenten und", ferner Zeile 2 die Worte „der Rentenbankheberegister und", sowie am Schluffe endlich die Worte: „die Ablieferung der Rentenbeträge am Schluffe der Rentenheberegister" zu streichen.
Die Herren Bürgermeister wollen dafür Sorge tragen, daß diese Aenderungen in den den Steuererhebern demnächst zu übergebenden Anweisungen vorgenommen werden.
Nachdem nunmehr die Bestellung der Vollziehungsbeamten für die Gemeinden stattgefunden hat, sind die dazu gewählten Persönlichkeiten von den Herren Bürgermeistern in einer Sitzung des Gemeinderaths gemäß Artikel 8 dcr AuLsuh^angs - Anweisung vom 15. September 1879 (Extrabeilage zum Amtsblatt Nr. 83 von 1879) zur Verordnung betreffend das Verwaltungszwangsverfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen vom 7. September 1879 (G.-S. Seite 591) zu vereidigen.
Es empfiehlt sich, für die Vollziehungsbeamten einen Abdruck der genannten Verordnung und Anweisung zu beschaffen.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses:
I. I. 1216. Freiherr von Schleinitz,
Königl. Landrath, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 29. März 1895.
Die Herren Bürgermeister des Kreises haben die ihnen in den nächsten Tagen zugehenden Loosungsscheine für die in ihren Gemeinden befindlichen Militairpflichtigen denselben alsbald auszuhändigen und das beigefügte Verzeichniß, nachdem der Empfang der Loosungsscheine auf demselben bescheinigt ist, ungesäumt an mich zurück- zusenden.
I II. Nr. 940. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Nichtamtliches.
Zum mimitoditeto Kekurlstage des JMen Disumlk.
„Was Sie für Preußen und Deutschland gewirkt und erreicht haben, was Sie Meinem Hause, Meinen Vorfahren und Mir gewesen sind, wird Mir und dem deutschen Volke in dankbarer, unvergänglicher Erinnerung bleiben." Kaiser, Bundesfürsten und Volk legen in diesen Tagen von Neuem Zeugniß ab für die Wahrheit dieser Worte, die vor fünf Jahren Seine Majestät der Kaiser und König an den Fürsten Bismarck bei seinem Scheiden von den Aemtern gerichtet hat, welche er Jo lange mit unvergleichlichem Erfolge geführt hatte. Wie auch spätere Geschlechter des Fürsten Bismarck gedenken mögen, immer wird dabei die Erinnerung an jene glänzende Zeit aufsteigen, mit der sein Name untrennbar verbunden ist. Heute lebt er noch unter uns als Letzter der großen Männer, die sich die Weisheit unseres alten herrlichen Kaisers und Königs Wilhelm I. auserkoren hatte, als es galt, Preußen stark zu machen und Deutschland aus trauriger Zerfahrenheit zu Macht und Ansehen emporzuheben. Er lebt unter uns, eine mächtige Persönlichkeit von höchsten Geistesanlagen, schöpferischer Willenskraft, eine Vereinigung aller starken Eigenschaften des Deutschen.