lichen Arbeiterbevölkerung, insbesondere in den östlichen Provinzen" nach der Pause fort und erledigte sie durch Annahme folgenden Beschlusses:
Es erscheint nothwendig:
1. bei Ausführung der Gesetze vom 27. Juni 1890 und 7. Juli 1.891 in erster Linie die Begründung von leistungsfähigen Gen'ieinden ins Auge zu fassen,
2. zu diesem Behufe staatliche Fonds zur Verfügung zu stellen, aus welchen die Kosten der Auftheilung und der Einrichtung der Gemeinde-, Kirchen- und Schulver- Hältniffe ohne Heranziehung der Neusiedler bestritten werden,
3. seitens des Staates die Gewährung des sogenannten Zwischenkredits behufs Regelung der Schuldver- Hältnisse des zu zerlegenden Grundstücks sowie der erstmaligen Einrichtung der Rentenstellen zu bewirken,
4. im Interesse der Schaffung eines seßhaften ländlichen Arbeiterstandes die Anwendung des Gesetzes vom 7. Juli 1891 auch auf kleine nicht selbstständige Stellen zuzulaffen und hierbei, sofern solche Stellen nicht im Gemeindeverbande den neu zu bildenden Ansiedlergemeinden, sondern in älteren Gemeinden oder Gutsbezirken ausgelegt werden, den? Rentengutsausleger die ad 2 bezeichneten Einrichtungskosten in geeigneter Form aufzu- erlegen.
In der betr. Resolution, durch welche der Antrag Kanitz Seitens des Staatsrathes abgelehnt wird, heißt es u. A.:
„Eine so weitgehende Aufgabe, wie sie dem Staat in den Vorschlägen zugedacht wird, erscheint unvereinbar mit einer richtigen Auffassung der Stellung des heutigen Staates im Erwerbs- und Verkehrsleben. Der Staat kann nicht den Einkauf und Verkauf des Getreides mit der Verpflichtung, dabei das Bedürfniß der Bevölkerung zu bemessen und jederzeit und überall sicher zu stellen, übernehmen. Die Organe des Staates sind dazu nicht geeignet. Wenn damit noch der Auftrag verbunden ist, das wichtigste und allgemeinste Nahrungsmittel, namentlich der ärmeren Klaffen, theuerer zu verkaufen, als der Staat dasselbe in Händen hat, so muß hierin ein sozialpolitisch sehr bedenkliches Vorgehen gefunden werden. Endlich sind die sämmtlichen bezeichneten Vorschläge nicht in Uebereinstimmung zu bringen mit den bestehenden Handelsverträgen, da sie die in letzteren gewährte Verkehrsfreiheit ihrem Umfange nach mehr oder weniger direkt vertragswidrig beschränken würden.
Der Staatsrath glaubt, daß eine wesentliche Beffe- rung durch solche Maßnahmen mit Erfolg anzubahnen sein wird, welche eine Verbilligung der Hervorbringungs- und Umsatzkosten der landwirthschaftlichen Produkte, eine Verbilligung der für die Landwirthschaft nothwendigen Rohstoffe, Schutz der Zucker- und Branntweinproduktion, Förderung der Rentengutsbildung,Verbilligung und Besserung des Credits zum Zweck haben. Auch hält er eine Erwägung der Währungsfrage für dienlich.
Kaiser f“ ' L WlingMiiM.
Zum 22. März, dem Geburtstage des verewigten KarscrS.
In naher Umgebung der alten Krönungsstadt Königsberg an dem Steindammer Thor, liegt ein stiller Garten mit schönen Bäumen und dichten Hecken, darinnen ein einfaches Landhaus, ehemals dem Schulrath Busolt gehörig, jetzt Eigenthum der preußischen Königsfamilie. Es diente einst, als Preußens König Friedrich Wilhelm III sich mit seiner Gemahlin, der Königin Luise, nach dem
ich es um sie verdient habe, daß Sie Recht walten lassen! Wollen Sie mich anhören?"
„Wiffen Sie, Stobbe, wenn ich Sie nicht als einen so nüchternen, soliden Mann kennen würde, könnte ich auf die Vermuthung kommen, daß Sie etwas stark gefrühstückt haben," entgegnete Eichmann.
„Es ist möglich, daß ich trunken bin vor Zorn und Wuth!" versetzte der Buchhalter. „Bitte hören Sie mich!"
„So kommen Sie nur mit, wir könnten doch hier auf dem Hofe nicht verhandeln. Wenn Sie nicht ins Kontor wollen, so kommen Sie mit herauf in die Wohnung," entschied der Fuhrherr.
Stirnrunzelnd ging er voran. Er hatte einige neugierige Gesichter hinter den Fenstern der Kontorstuben wahrgenommen, welche jedoch schon wieder bei seinem ersten Blick verschwunden waren. Als er jetzt ein wenig im Vorübergehen die Kontorthür öffnete und hinein- schaute, da saßen sämmtliche Angestellte in tadelloser Ordnung und ließen eilfertig die Federn über das Papier gleiten.
Im oberen Stockwerk angelangt, führte Eichmann den Buchhalter, der auf der Treppe darum gebeten hatte, in ein nach dem Hofe zu gelegenes, einfenstriges Zimmer, welches von den übrigen Wohnräumen ganz abseits gelegen war.
„Ich wünsche, daß Niemand unsere Unterredung hört, denn ich halte mich verpflichtet, Sie auf Verschiedenes aufmerksam zu machen", sagte Stobbe, nachdem er auf einen Wink des anderen diesem gegenüber Platz genommen hatte.
„Nun, diesen Wunsch habe ich Ihnen bereits ja erfüllt," entgegnete der Fuhrherr, immer noch kopfschüttelnd den Anderen betrachtend. „Nun, sprechen Sie frisch von der Leber weg. »Was ist eigentlich vor- gesallen, was Sie so ganz außer Fassung gebracht hat?" „Mit einem Worte: Ihr Sohn hat mich angesichts des ganzen Kontorpersonals geschlagen," fuhr es Stobbe heraus. (Forts. f.)
jähen Fall von Jena und Auerstädt 1806 vor dem Eroberer Napoleon zu seinen treuen Ostpreußen geflüchtet, dem KönigSpaar zum Sommeraufenthalt. Wohl war es eine beschränkte Häuslichkeit, allein umgeben von ihren blühenden Kindern lebten Friedrich Wilhelm und seine Luise auch dort glücklich und zufrieden; nur das Unglück des Vaterlandes lastete schwer auf ihrer beider Herzen. So sehen wir an einem Sommertage 1807 die Königin allein, traurig, sinnend, gedankenvoll über ein Buch gebeugt, in einer Laube sitzen. Da wird sie durch nahende Schritte aus ihrem tiefen Sinnen aufgeschreckt; sie biegt die Blätter der Laube zur Seite und wird eines Mädchens ansichtig, ärmlich gekleidet und barfuß, das einen Strauß Kornblumen in der Hand hält. Die Königin ruft die Kleine zu sich heran.und entlockt ihr, sie durch gütiges Zureden zum Reden ermunternd, daß sie eine kranke Mutter habe, der Arznei verordnet sei; sie hätte nun die Kornblumen gepflückt und wolle sie verkaufen, um aus dem Erlös die Arznei zu bezahlen. Nun greift die Königin in die Börse, und dem Mädchen ein großes, blankes Geldstück reichend, nimmt sie ihm den Strauß ab. Dann ermähnt sie noch die Kleine, die Mutter recht zu pflegen, und diese eilt hocherfreut von bannen. Da wurde es in der Hausthür lebendig, fröhliche Stimmen erschallen und die königlichen Kinder, die Prinzen Friedrich Wilhelm, Wilhelm*) und Karl, die Prinzessinnen Charlotte und Alexandrine**) eilen zur geliebten Mutter, sie zu begrüßen. Neugierig blicken sie nach dem Kornblumenstrauß, und die Königin erzählt ihren Kindern, wie sie zu demselben gelangte. Dann löste sie den Faden, der die Blumen zusammenhielt, und reichte sie den Töchtern, um einen Kranz zu winden. Wie hurtig die Blumen durch die zarten Finger glitten; schnell war der Kranz gewunden. In diesem Augenblick war der König aus der Thür getreten, jubelnd sprangen die Kinder dein geliebten Vater entgegen; Prinzeß Charlotte hing ihm den Kornblumenkranz auf die Hand, er aber streifte ihn lächelnd ab und setzte ihn dem holden Töchterlein aufs Haupt. So stand sie neben ihrer Mutter; Prinz Wilhelm aber sah sinnend bald nach den blauen Augen der Königin, bald nach den blauen Blumen auf der Schwester Haupt. Und warm und innig stieg es in seinem Herzen auf: die Blumen haben die Farbe der schönen und guten Augen der Mutter. In diesem Augenblick wurde ihm die schlichte Feldblume zur Lieblingsblume und ist es bis in sein hohes Alter geblieben, denn sie erinnerte ihn immer wieder an die Augen seiner Mutter, die ihm oft so freundlich in seiner Kindheit geleuchtet, die aber auch so ernst darein geschaut, als das Unglück des Vaterlandes hereinbrach, die er dann im Tode brechen, die er aber auch sein langes Leben hindurch über sich immer wieder in verklärtem Glänze schimmern sah.
*) König Friedrich Wilhelm IV. Kaiser Wilhelm I.
**) Nachmalige Kaiserin von Rußland. Nachmalige Großherzogin von Mccklenburg-Schwcrin.
Politische Nachrichten.
Berlin, 21. März.
Heute Vormittag machte L>e. Majestät der Kaiser den gewohnten Spaziergang im Thiergarten und begab sich sodann in das Reichsamt des Innern, um daselbst der Sitzung des Staatsraths zu präsidiren.
Se. königliche Hoheit P r i n z I o a ch i m hat einen größeren Theil der letzten Nacht schlafend verbracht. Das Nahrungsbedürfniß ist wachsend besser. Schmerz- haste Störungen im Darm traten nur noch in größeren Intervallen auf. Die geistige Regsamkeit nimmt 3u. Fieber ist nicht vorhanden. /
Wie die „Nordd. Allg. Ztg " erfährt, bestätigt es sich, daß Seine Majestät der Kaiser am 26. d. Mts. zum Fürsten Bismarck nach Friedrichsruh fahren wird.
Aus Detmold läuft die Trauerkunde ein, daß der regierende Fürst zur L i p p e - D e t m o l d am Mittwoch Morgen e1^ Uhr am Herzschlage verstorben ist. Fürst Günther Friedrich Woldemar zur Lippe war am 18. April 1824 als Sohn des am 1. Januar 1851 verstorbenen Fürsten Leopold und dessen Gemahlin, Emilie, geborene Prinzessin von SchwarzbUrg-Nudolstadt, geboren und folgte seinem älteren Bruder, dem Fürsten Leopold, am 6. Dezember 1875 in der Regierung. Am 9. November 1858 vermählte sich Fürst Woldemar zu Karlsruhe mit der am 7. August 1844 geborenen Prinzessin Sophie von Baden, die ihn als Wittwe betrauert.
Der Entwurf eines Börsen gesetzes wird, wie bereits mitgetheilt, nunmehr dem Bundesrath zugehen. Es beruht im Wesentlichen überall auf den Vorschlägen der BörsenenguGe-Kommission, welche aus dem Bestreben hervorgegangen sind, die Beseitigung der im Börsenverkehr zu Tage getretenen Unzuträglichkeiten herbeizuführen, ohne in die berechtigten Funktionen der Börse einzugreifen. Nur in einigen Punkten hat die wiederholte Sichtung des in der Enguvte gesammelten Materials zu einer Einschränkung oder zur weiteren Ausbildung der von der Kommission formulirten Bestimmungen geführt — Die mehrseitig verbreitete Nachricht, daß der Entwurf in Betreff der Haftpflicht des Emittenten für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospektes über die Vorschläge der Enquote-Kommission hinausgehe, trifft nicht zu.
Von verschiedenen Seiten, u. A. auch in den Sitzungen des Abgeordnetenhauses vom 13. und 14. Februar 1895, war darüber Klage geführt worden, daß bei Versteigerungen von Landgütern die Versteigerungstermine häufig ungenügend bekannt gemacht
und zu einer Jahreszeit anberaumt würden, welche die vorherige Besichtigung der Güter nicht gestatte, so daß bei der Versteigerung oft ein dem wahren Werth der Güter entsprechender Erlös nicht erzielt werde. Der Herr Justizminister hat hieraus Veranlassung genommen, in einer Zirkularverfügung die Amtsgerichte der Monarchie auf die sorgfältige Beobachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen.
Unter dem Vorsitze des Präsidenten v. L e v e tz o w ist am Mittwoch der Seniorenkonvent des R e i ch s t a g s nochmals zusammengetreten, um über den vom Präsidenten ihm unterbreiteten Vorschlag zu berathen, dem Fürsten Bismarck zu seinem Geburtstage einen Glückwunsch im Namen des Reichstags auszusprechen. Die Vertreter der Sozialdemokratie, der Freisinnigen Volkspartei und des Centrums erhoben Widerspruch gegen diesen Vorschlag. Der Seniorenkonvent gelangte daher zu keinem Beschlusse. Wie die „Nordd. Allg. Ztg." hört, soll der Präsident nunmehr beabsichtigen, beim Plenum des Reichstags von sich aus einen entsprechenden Antrag zu stellen und dieser Antrag soll am Sonnabend zur Verhandlung gestellt werden.
Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Es wird neuerdings auf den Umstand hingewiesen, daß hinsichtlich der weiteren Behandlung der Oberfeuerwerker, welche s. Zt. bestraft werden mußten, eine allgemeine Direktive nicht gegeben worden sei. Wir können letzteres nicht nur bestätigen, sondern auch erklären: die fraglichen Schüler waren zum Theil nur wenig betheiligt gewesen, andere aber sehr stark. Man mußte es so den respektiven Vorgesetzten überlassen, ob sie weiter mit den ersteren kapi- tuliren wollten, kann es ihnen aber auch nicht verdenken, wenn sie solches nicht zu thun vermögen in Fällen, wo es sich erwiesen hat, daß die betreffenden Oberfeuerwerker während ihrer Schulzeit hier ihre Offiziere verhöhnt haben.
Zum 22. März.
Dem Andenken
Kaiser Wilhelms des Siegreichen.
Zum achten Mal hinieden der erste Frühlingstag, Seitdem in stillem Frieden der große Kaiser lag, Der weiten Weg durchmessen in Sturm und Sonnenschein, Der nimmer wird vergessen von seinem Volke sein!
Ein langes, reiches Leben, fast einundneunzig Jahr Hat ihm der Herr gegeben, der seine Hoffnung war; Sagt viel darob, sagt wenig, doch eines bleibt und ist: Er war ein ganzer König und war ein ganzer Christ!,
In Treu und ohne Wanken hat er gedient dem Land In Treue sollt ihr danken der starken Fürstenhand: — „Ist auch dein Leib verblichen, nicht ward dein Bild uns bleich, Nicht ist dein Geist entwichen — fest steht dein Kaiserreich!
Dein Name lebt beständig in aller Zeiten Lauf; — Doch heut taucht frischlebendig dein theures Antlitz auf Vor deinen alten Kriegern, vor deiner Wacht am Rhein, Vor deinen grauen Siegern von Böhmen, Sund und Main!
Die deine Schlachten schlugen, du Held int weißen Haar, Die deine Waffen trugen zu Siegen wunderbar, Sie weihen deinem Namen ein frisches Lorbeerreis, Und senken stumm die Fahnen vor dem entschlafenen Greis." Georg v. Rohrscheidt.
Aus Miliz mil NiHlWdiet.
Hersfeld, den 22. März 1895.
* Dem Herrenhause ist der Gesetzentwurf, betreffend die Vertretung des Gesammt-S pnodalver- b a n d e s und der Diözesan-Synodalverbände des Kou- sistorialbezirks Caffel in vermögensrechtlichen Angelegenheiten zugegangen.
* sV ost Verbindung mitdemSchutzgebiet der M a r s ch a l l - I n s e l n.j Mit dem Schutzgebiet der Marschall-Jnseln wird vom Monat April ab eine regelmäßige Postverbinduug auf dem Wege über Singa- pore—Manila—Karolinen-Juseln in der Weise hergestellt werden, daß in zweimonatigen Zwischenräumen ein Segelschiff zwischen Jaluit (Marschall-Jnseln) und Ponaps (Karolinen-Juseln) verkehrt, zum Anschkuß an die gleichfalls zweimonatlich verkehrenden spanischen Postdampfern zwischen Manila und Ponaps. Die Leitung der Postsendungen nach den Marschall-Jnseln erfolgt daher fortan stets über Manila, sofern nicht der Absender einen anderen Beförderungsweg ausdrücklich vorgeschrieben hat.
* (Personal-Veränderunge n.) E r - n a u n t: Der Regierungs- und Forstrath Graßhoff zu Caffel zum Obersorstmeister in Osnabrück, der Pfarramtskandidat Martin zum Predigtgehilfen des Pfarrers Siebert in Wolfershausen, der Referendar Jüngst zum Gerichtsaffessor, der Thierarzt Rievel zum KreiSthier- arzt in Marburg, der Förster Schirmer in Ulmbach zum Revierförster. — Verliehen: dem außerord. Pfarrer und Pfarrverweser Deichmann in Schweinsberg die dasige Pfarrstelle, dem praktischen Arzt Dr. med. Grau in Caffel der Kgl. Kronenorden dritter Klaffe. — P e n - s i o n i r t: der Regierungs-Canzlist Sacksofsky in Caffel, -der Vollziehungsbeamte Goetz zu Caffel auf Nachsuchen vom 1. April b. I. ab, der Gerichtsdiener Gries bei dem Amtsgericht in Caffel. — Erworben: von den Apothekern Fuchs aus Liffa bie Weiß'sche und Thomas die Seitz'sche Apotheke in Caffel durch Kauf. — Versetzt: der Postassistent Ackermann von Schmalkalden nach Weida.
* (D e r G e t r e i d e m a r k t.) Da die Befürchtungen,