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Amtliches.
Hersfeld, den 15. März 1895.
Ueber die Ausführung der Polizei-Verordnung vom 15. August v. Js. betreffend die mikroskopische Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen und Finnen, hat Königliche Regierung durch Verfügung vom 6. d. M. A. II. 1797 nachstehende Bestimmungen getroffen:
1. Zu 8 2 der Polizei-Verordnung:
Wo es gewünscht wird, braucht das Schwein nicht unbedingt durch Spaltung des Rückgrates in zwei am Kopfe zusammenhängende Hälften getheilt, sondern nur geöffnet und an beiden Seiten des Rückgrates auf- (also nicht durch-) gehauen zu werden.
2. Zu Nr. 8 Absatz 2:
Das polizeiliche Unbescholtenheits - Attest kann * durch Bericht der zuständigen Polizeibehörde ersetzt werden.
3. Zu Nr. 9 Absatz 3:
Die erforderlichen Fleischstücke und Präparate r sind fortan dem Prüflinge von der Kommission zur Verfügung zu stellen.
4. Zu Nr. 11:
Die hier angeordnete b e so nd e r e Nachprüfung kann, soweit sie nicht bis 1. April d. Js. beantragt und erfolgt ist, ohne besondere Kosten mit der diesjährigen bei Nr. 15 vorgeschriebenen periodischen Nachprüfung verbunden werden und fällt Letztere für die bereits besonders Nachgeprüften aus.
5. Zu Nr. 12 der Anweisung:
Weder die Theilnahme an den fünftägigen Lehr-
kursen, noch die Beschaffung des gedruckten Lehr- kursus sind obligatorisch. Beide sollen vielmehr nur überall sichere Gelegenheit zur gründlichen und einheitlichen Ausbildung bieten.
6. Zu Nr. 13:
Die im Uebrigen brauchbaren älteren Mikroskope können beibehalten werden, nachdem sie — was mit geringem Kostenaufwand (3—5 Mk.) zu ermöglichen ist — durch Anbringung eines geeigneten Objekttisches vorschriftsmäßig hergestellt worden sind.
7. Zu Nr. 16:
Eine Ermäßigung der Gebühr für den Trichinenbeschauer bis auf 60 Pfg. kann in besonderen Fällen für einzelne Bezirke- und Orte der Landrath mit Zustimmung des Kreisausschusses, in Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern die Ortspolizeibehörde unter Zustimmung des Gemeindevorstandes ebensowohl anordnen, wie eine Erhöhung derselben gemäß § 13 Abs. 6 der Vorschriften zur Ausführung der Polizei-Verordnung über die Untersuchung des Schlachtviehes vom 1. Juli 1892.
8. Zu Nr. 24:
Wird das Fleisch eintä trichinen- und finnenfrei befunbeiten Schweines nicht zum Verkauf sondern lediglich zum Hausgebrauche bestimmt, so genügt die Ausstellung eines Beides bescheinigenden A t t e st e s und bedarf es dann — gemäß § 11 obiger Vorschriften — nicht mehr einer Abstempelung.
Die Herren Bürgermeister des Kreises haben die Trichinenbeschauer hiernach zu bescheiden und im Uebrigen für Beachtung der maßgebenden Vorschriften entsprechend zu sorgen.
J. I. 1177. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schlei n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 19. März 1895.
Diejenigen Herren Ortsvorstände der Kirchspielsgemeinden, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 27. Februar d. Js. I. I. Nr. 882, im Kreisblatt Nr. 28, betreffend Beitragsleistung des Fiskus zu den Kosten für Kirchen rc., noch im Rückstands sind, werden hieran mit Frist bis zum 28. d. M t s. erinnert.
I. I. Nr. 882. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Negierungs-Nath.
Hersfeld, den 18. März 1895.
Für die am 8. Januar 1879 geborene Anna Dorothea ! Wittich zu Kerspenhausen ist um Ertheilung eines Reisepasses behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
I. I. 1235. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, ____Geheimer Regierungs-Rath.
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom 23. v. M. dem Vereine zur Förderung der Pferde- und Viehzucht in den Harzlandschaften in Quedlinburg die Erlaubniß ertheilt, in diesem Jahre wiederum eine öffentliche Verloosung von Wagen, Pferden, Reit-, Fahr- und Jagdutensilien rc., zu verunstalten und die danach aus- zugebenden 25 000 Loose zu je 2 Mark im ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.
Caffel am 12. März 1895.
______Der Regierungs-Präsident. I. V.: v. P a w e l.
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom 5. d. Mts. dem Senate der Königlichen Akademie der Künste in Berlin, Sektion für die bildenden Künste, die Genehmigung ertheilt, zum Besten der Nothleidenden in Sizilien und Calabrien, in Verbindung mit der zu demselben Zwecke im hiesigen Akademiegebäude stattfindenden Ausstellung, eine öffentliche Verloosung von Oelskizzen, Aquarellen, Handzeichnungen, Kupferstichen, Skulpturen und litterarischen Werken 2c. zu verunstalten und die auszugebenden 40000 Loose zu je 1 Mark im ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.
Caffel am 12. März 1895.
Der Regierungs-Präsident. J. V.: v. P a w e l.
Der Herr Minister des Innern hat dem Komite für den Luxuspferdemarkt in Marienburg die Erlaubniß ertheilt in Verbindung mit dem diesjährigen Pferdemarkt wiederum eine öffentliche Verloosung von Pferden, Wagen und andern Gegenständen zu verunstalten, und die auszugebenden 250 000 Loose zu je 1 Mark im ganzen Bereich der Monarchie zu vertreiben.
Caffel am 15. März 1895.
Der Regierungs-Präsident. J. V.: v. P a w e l.
WchtamUiches.
Staatsrath.
Der Staatsrath setzte am Dienstag seine Berathung über die „Maßnahmen zur Seßhaftmachung der länd-
(Nachdruck verboten.)
Mischen Kater 11118 Schi.
Familienroman von P. H e n k e S. (Fortsetzung.)
Seine Stimme war bis in die vorderen Zimmer gedrungen; in diesen machte sich nun ein leises Kichern und Lachen bemerkbar. Der Buchalter fuhr jäh empor, trat bis dicht an die Schwelle des zweitvordersten Zimmers und bat sich Ruhe aus. Sein bloses Erscheinen genügte, um die Anwesenden zu erneuter Thätigkeit anzuspornen.
Bebend vor Zorn kehrte Stobbe zu Max zurück, der noch immer lässig vor seinem Arbeitspulte stand. — „Sie sind ein ganz verworfener Schlingel," sagte der alte Mann, außer sich vor Entrüstung, „Sie schänden Jbres Vaters graues Haar; Sie verdienten, daß ich Sie rechts und links ohrfeigte! Und bei Gott, ich thäte es," setzte er hinzu, „wenn ich meine Hand nicht für zu gut hielte!"
Damit wandle er sich kurz von Max ab und wollte sich zu seinem Arbeitspult zurückbegeben. Aber da drang ein fauchender Schrei über die Lippen des jungen Manne«, diesen schüttelte kalte Wuth und ließ ihn auch den letzten Rest von Selbstbeherrschung vergessen.
„Das mir?" gellte er auf. „Elender, nichtsnutziger Spion!"
Im selben Augenblicke schnellte er auch schon auf
den NichtSahnenden zu und versetzte diesem einen derben Schlag auf den Nacken.
Stobbe stieß einen ächzenden Schrei aus; er wankte zur Seite und brach in die Knie nieder. Der Tumult lockte einige der Angestellten herbei, diese halfen dem kreideweiß im Gesicht Gewordenen auf die Füße und stützten ihn.
Eine furchtbare Veränderung war mit den Gesichtszügen des alten Buchhalters vor sich gegangen. — „Das sollen Sie mir entgelten," sagte er mit tonloser Stimme, während er drohend die eine Hand gegen Max erhob. „Sie sollen es noch bereuen, sich an einem alten Manne, der es immer gut mit Ihnen gemeint und sich nur zu schwach Ihnen gegenüber benommen hat, vergriffen zu haben!"
„Ha ha, über solche Drohungen lache ich!" entgegnete Atax, „petzen Sie es nur meinem Vater, vor dem will ich mich schon rechtfertigen!"
„Das glaube ich, ich kenne jetzt den Rückhalt, auf welchen Sie sich stützen!" bemerkte Stobbe in solch eigenthümlichem Tone, daß Max erschreckt zurückfuhr.
Der alte Mann zitterte vor innerer Erregung; er wandte sich, sein Blick fiel durch da« Fenster auf die hohe Gestalt des Fuhrherrn, der eben heimkehrend durch den Thorbogen trat. — „Da kommt ja schon Ihr Herr Vater," versetzte er mit zuckenden Lippen, „nun wird es sich ja sofort entscheiden, ob Sie sich an Leuten mit grauem Haar vergreifen dürfen oder nicht!"
Er wandte sich kurz um, und ohne auf den halb trotzigen, halb flehenden Blick des wie vernichtet vor ihm Stehenden zu achten, verließ er das Zimmer, um eine sofortige Aussprache mit dem Heimkehrenden herbei; »führen.
Fünfzehntes Kapitel.
Eichmann sah es dem Alten sofort an, in welch' ungeheurer Erregung sich dieser befand.
„Nun! Nun! Was giebt'S Stobbe?" sagte er, einen befremdeten Blick auf den Buchhalter werfend. „Ist etwas Außergewöhnliches vorgefallen, daß Sie mir bis auf den Hof entgegenkommen?"
„In der That, Herr Eichmann. Ich bitte um meine sofortige Entlassung!" sagte der Buchhalter, während er nicht verhindern konnte, daß die gewaltige Erregung in seinem Inneren sich auch im Klänge seiner stimme fortpflanzte. . .
Der Fuhrherr unterbrach sich mitten im stritt und schaute den Anderen stutzig an. — „Sie scherzen wohl, Stobbe?" versetzte er dann. „Aber ich bin augenblicklich nicht zu dergleichen aufgelegt. Wenn Sie etwas mit mir zu besprechen haben, kommen Sie, bitte, in mein Privatkontor!"
Er wollte an dem Alten vorüberschreiten, dieser aber vertrat ihm, bittend dabei zu ihm aufschauend, den Weg — „Ich mag keinen Schritt mehr dorthin setzen, wo ich geschändet und entehrt worden bin. Ich glaube, daß