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Gratisbeilagen:Illustrirtes Sonntagsblatt" u.Illustrirte lanbwirthschaftliche Beilage".

Nr. 32.SmmKnS teil 18. MLrz, UNS.

Amtliches.

Auf Grund der §§. 137 und 138 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195) und der §§. 6, 12 und 13 der Ver­ordnung über die Polizei-Verwaltung vom 20sten Sep­tember 1867 (G. S. S. 1529) wird nach erfolgtet Zustimmung des Provinzialraths für den Umfang der Provinz Hessen-Nassau Folgendes verordnet:

Wer unbefugt eine der Standarten Seiner Majestät des Kaisers und Königs oder die Standarte eines der Mitglieder des Königlichen Hauses, oder eine dienstliche Flagge oder Gösch oder ein dienstliches Kommando- oder Unterscheidungszeichen oder eine sonstige Flagge, zu deren Führung es besonderer Genehmigung bedarf, oder diesen ähnliche Flaggen oder Abzeichen aufzieht oder führt, wird, wenn er nicht nach anderen Vorschriften strengere Strafe verwirkt hat, mit Geldstrafe bis zu 60 Mark bestraft.

Cassel am 28. Februar 1895.

Der Ober-Präsident. Magdeburg.

Des Königs Majestät haben dem Pferdezuchtvereine für Elsaß-Lothringen mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 12ten d. M. die Erlaubniß zu ertheilen geruht, zu der öffentlichen Ausspielung von Pferden, Wagen .und an­deren Gegenständen, die der Verein mit Genehmigung des dortigen Ministeriums in diesem Jahre zu veran- stalten beabsichtigt, auch im diesseitigen Staatsgebiete, und zwar im Regierungsbezirke Sigmaringen, sowie in den Provinzen Hannovers Hessen-Nassau, Westfalen und Rheinland, Loose, deren im Ganzen 60000 Stück zu 1 Mk. ausgegeben werden, zu vertreiben.

Die Polizeibehörden wollen dafür Sorge tragen, daß der Vertrieb der Loose im hiesigen Bezirk nicht beanstandet wird.

Cassel am 6. März 1895.

Der Regierungs-Präsident. J. A.: Althaus.

Die im Amtsblatt vom 31. August 1892 S. 215 abgedruckte Anordnung vom 27. August 1892, sowie die im Amttzblatte vom 18. Januar 1893 S. 17 abge­druckte Verfügung vom 13. Januar 1893,*) ferner die im Amtsblatte abgedruckte Verfügung vom 20sten Fe­bruar 1893, betreffend die Bekämpfung der Maul- und Klauen-Seuche, werden hierdurch außer Kraft gesetzt.

Cassel am 7. März 1895.

Der Regierungs-Präsident. J. A.: A l t h a u S.

*) abgedruckt im Krei«blatt Nr. 9.

Die Herrn Bürgermeister wollen gefälligst wiederholt bekannt machen lassen, daß die Sprechstunden auf dem Katasteramt nur Mittwochs und Sonnabends in der Zeit von 8 bis 12 Uhr Vormittags stattfinden.

Hersfeld, den 15. März 1895.

Königliches Katasteramt. Schweißer.

Wicht« mMch es.

Aus dem Reichstag.

Berlin, 13. März. Der Rcickstag berieth heute den Antrag der nationalliberalen Abgeordneten Freiherrn H«yl zu HerrnSheim, Grafen Oriola und Friedberg auf Kündigung des Freund­schaft»-, Handel«- und SchissfahrtsvertrageS mit der Argentinischen Republik vom 19. September 1857. Abg Frhr. Heyl zu Hcrrn » heim: Die Kündigung de« Ver­trages sei nöthig, um die deutsche Landwirthschaft von der unmäßigen Ueberschwemmung mit Getreide, da» der Qualität nach gut, aber im Preise sehr niedrig sei, zu schützen. Auch die Jndustne sei dabei be- theiligt, denn es liege in ihrem Interesse, daß die ländlichen Arbeiter ausreichende Löhne erhielten, damit die sozialdemokratische Agitation nicht auch auf da» Land hinübergetragen weide. Abg. st r esc (frf. Ver.): Der Antrag sei beklagen«wertb, denn durch ihn würden unsere HandelSinteressen bedroht. Insbesondere würden darunter die Ham­burger und Bremer Schifser leiden. Allerdings seien in Argentinien die Zölle wiederholt erhöht worden, aber sie seien nicht Schutzzölle, sondern Finanzzölle, und wenn Argentinien seine Finanzen ausbessere, so gereiche die« den Deutschen, die ihr Kapital in argentinischen Werthen angelegt hätten, zum Vortheil. Abg. Graf A r n i in (Reich«p).:

Der letztere Grund sei charakteristisch für die Gegner des Antrages. E» handle sich faber hier nicht um die Interessen der Finanzmänner und der Rhederei, sondern um den Schutz für die Landwirthschaft, mit welcher der Staat stehe und falle. Durch die Ueberschwemmung mit Getreide aus den Sommerländern werde nicht nur Deutschland, sondern ganz En-opa geschädigt. Abg. M ü n ch -Fe r be r (nattib): Die Lage unsere» Bauernstandes sei zwar beklagenswerth, gleichwohl habe er gegen den Antrag schwere Bedenken, denn die Kündigung des Vertrag?» mit Argentinien würde der Industrie und dem Handel schwere Wunden schlagen. Der Rückschlag roiftbe in Gestalt von Zollcrhöhungen und Repressalien gewiß eintreten. Abg. Graf Schwerin (fonf.): Obwohl von dem Anträge nicht sehr wesentliche Vortheile für die Landwirthschaft zu erwarten seien, so werde seine Partei doch für den Antrag stimmen, theils aus Rücksicht für die Ausfuhrindustrie, theils aus prinzipiellen Grün n, die hoffentlich auch zur Revision anderer Handelsverträge führen winden. Abg. Szmula (Ctr.) erklärt sich für seine Person im Interesse der darniederliegenden Landwirthschaft für den Antrag. Abg. Herbert (sozd.) ist gegen den Antrag, weil dieser der Landwirthschaft nicht» nütze und der Industrie schade. Abg. Beckh (frs. Vo'kSp.s führt au«, daß baS Interesse der Gesammtwiithschast D-ntsckland« die Ablehnung des AntragS erheische. Abg. Hahn (b. k. F.) tritt für den Antrag ein und betont, es sei anerkennenSwerth, daß von nationalliberaler Seite die Interessen der Landwirthschaft so warm vertreten worden seien. Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr: Fortsetzung der heutigen Be­rathung und Etat der Post, und Telegraphenverwaltung.

Politische Nachrichten.

Berlin, 14. März.

Se. Majestät der Kaiser machte heute Vor­mittag von 9 Uhr ab den gewohnten Spaziergang im Thiergarten, begab sich dann nach dem Auswärtigen Amt, hörte daselbst die regelmäßigen Vorträge, und ging hierauf nach bem Reichsamt des Innern, um dort der Sitzung des Staatsraths beizuwohnen.

Der jüngste Kaiserliche Prinz Joachim ist ernst­lich erkrankt, dem Vernehmen nach an Blinddarm­entzündung.

In Berliner Blättern, die ihr Publikum gern mit sensationellen Personal-Nachrichten unterhalten, ist in letzter Zeit von einer Erschütterung der Stellung des Kriegsministers und von Differenzen desselben mit dem Chef des Militär-Kabinets, der als komman- dirender General Verwendung finden sollte, die Rede gewesen. Weiter wurde mitgetheilt, daß mit dem kommandirenden General des XI. Armeekorps behufs seiner Versetzung auf einen hohen Posten in Berlin Verhandlungen schwebten. Alle diese Ausstreuungen be­ruhen auf leeren Erfindnngen.

Die Erklärung des Regierungskommissars Geheimen Oberregierungsraths Freiherrn von Seckendorff zu dem die §§ 184 ff. des Strafgesetzbuchs betreffenden Anträge der Abgg. Spähn und Genossen in der gestrigen Berathung der Reichstagskommission über die sog. Um­sturzvorlage ist in mehreren Zeitungen im Hauptpunkte unrichtig wiedergegeben worden. Der Regierungs­kommissar hat nicht gesagt,daß die verbündeten Re­gierungen die sog. lex. Heintze demnächst wieder ein- bringen" werden. Er hat lediglich darauf hingewiesen, daß die Regierungen noch keinen Beschluß gefaßt hätten, die in einer Kommission des Reichstags durchberathene lex Heintze fallen zu lassen, die Angelegenheit vielmehr noch als schwebend zu betrachten sei. Es müsse deshalb' die Frage aufgeworfen werden, ob es zweckmäßig sei, einen Punkt, der zu den durch die lex Heintze in Ver­bindung mit verwandten Gegenständen behandelten ge­höre, einzeln herauszugreifen und mit der gegenwärtig zu Berathung stehenden, zunächst doch andere Ziele ver­folgenden Vorlage zu verknüpfen. Von den verbündeten Regierungen ist bisher weder über die Wiedereinbringung der alten, noch über die einer neuen lex Heintze ein Beschluß gefaßt worden. Daß eine neue lex Heintze weder ausgearbeitet worden ist, noch ausgearbeitet wird, mag gegenüber den Erörterungen wiederholt werden, die einzelne Blätter an die frühere einfache Feststellung dieses Thatsache in derBerl. Corresp." bei Wiedergabe der oben bezeichneten unrichtigen Nachricht zu knüpfen für gutgehalten haben.

Es steht jetzt fest, daß, um eine bessere Befriedigung des Kreditbedürfnisses, insbesondere der Landwirthschaft,

zu ermöglichen, eine Erweiterung der königlichen See­handlung in Aussicht genommen ist. Ueber eine nähere Ausgestaltung der bezüglichen Pläne ist, wie wir erfahren, etwas Bestimmtes noch nicht beschlossen. (N. A. Z.)

Der Präsident des Reichstages Herr v. Levetzow hat die Einladung des Ausschusses für den Bis - m a r ck k o m in e r s angenommen; desgleichen wird sich eine größere Anzahl der Mitglieder des Hauses an dieser Huldigung betheiligen.

Wie dieKreuzztg." meldet, hat die Centrumsfraktion des Reichstages nach eingehender Berathung über den Antrag Kanitz beschlossen, denselben einstimmig abzu- lehnen. Außerdem habe sich die Fraktion wegen des Zusammengehens mit der Wirthschaftlichen Vereinigung des Reichstages (es wurden bekanntlich zu diesem Zwecke Verhandlungen über etwaige Aenderung der Satzungen der Wirthschaftlichen Vereinigung gepflogen) ablehnend verhalten. Dagegen wäre aus dem Schooße der Fraktion eine Wirthschaftliche Abtheilung gebildet , die ständige Zusammenkünfte abhält und wirthschaftliche Fragen in Berathung zieht.

Die diesjährige Frühjahrsparade findet in Berlin am 30. Mai, in Potsdam am 31. Mai statt.

Der Abg. Müller (Sagan) hat zum Etat der Reich S- Postverwaltung den Antrag eingebracht, daß bei Berechnung des für das Die > ^ltersstufensystem maßgebenden Dienstalters der Post- und Telegraphen- Assistenten sowie Postverivalter aus der Klasse der Civil- anwärter die diätarische Dienstzeit derselben insoweit in Anrechnung gebracht werde, als sie mehr als vier Jahre beträgt, und daß für das Dienstalter der Post- und Telegraphen-Assistenten sowie der Postverwalter aus der Klasse der Militäranwärter der Tag ihres Eintritts in den Post- oder Telegraphendierrst zu Grunde gelegt werde; ferner für die Zulassung zur Sekretärprüfung die Post- und Telegraphen-Assistenten sowie die Post­verwalter aus der Klasse der Civilanwärter mit den Assistenten sowie den Postverwaltern aus der Klasse der Militäranwärter gleichzustellen; sodann auch für die vor dem 1. Januar 1892 in den Subalterndienst über­nommenen Militäranwärter der Reichs-Postverwaltung die Anciennität.um ein Jahr, oder, wenn die Invalidität vor Ablauf eines Jahres eingetreten ist, um die that­sächlich abgeleistete aktive Dienstzeit zurück zu datiren, sobald sie etatsmäßig angestellt würden; endlich die Post- und Telegraphen-Assistenten sowie die Postverwalter künftig, ohne Vorbehalt einer Kündigungsfrist, auf Lebenszeit etatsmäßig anzustellen.

DerTimes" wird aus Philadelphia gemeldet: Von den Deutsch - Amerikanern verschiedener Städte werden Vorbereitungen getroffen, um den Geburtstag des Fürsten Bismarck zu feiern. In Philadelphia wird ein Musikfest beabsichtigt, an welchem alle deutschen Ge­sangvereine theilnehmen werden. In New-Aork wird eine Vorstellung geplant, bei welcher Episoden aus dem Leben des Fürsten zur Darstellung gelangen sollen. Außerdem soll dem Fürsten Bismarck ein Pokal aus massivem Silber übersandt werden.

In der Justizkommission des Reichstages wurde heute die Berathung der Novelle zur Strafprozeßordnung fort­gesetzt. Zur Verhandlung stand der neu vorgeschlagene § 56a, welcher lautet:Die Beeidigung eines Zeugen darf unterbleiben, wenn die Aussage desselben sich nach richterlicher Ueberzeugung als offenbar unglaubwürdrg oder unerheblich darstellt, und letzterenfalls die Beeidigung nicht beantragt ist. Der Paragraph gelangte ichlreßlrch mit den nachfolgenden, vom Abg. Broekmann (C.) be­antragten Abänderungen zur Annahme: Korden horten richterliche Ueberzeugung wurde das Worteüutimmi- ger" eingeschaltet. Das Wortletzterenfalls" wurde gestrichen. Schließlich erhielt der Paragraph eben­falls auf Antrag Broekmann noch folgenden Zusatz: Auf das Verfahren vor den Schwurgerichten findet diese Bestimmung keine Anwendung."

Ueber O r d n u n g s st ö r u n g e n , welche in der Nordamerikanischen Union, im Staate Louisiana stattgefunden haben, wird Folgendes gemeldet: New-