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'Jir. M. SsmaKnh Stil 2. März M.
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BeAellungen auf das Hersfelder Kreisblatt.
mit den Gratisbeilagen „Jllustrirtes SoNtttags- blatt" und „Jllustrirte landwirthschaftliche Beilage" für den Monat März werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Hersfeld, den 2l. Februar 1895.
Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatzgeschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Freitag den 8. März d. J.
von Morgens präcis 7*/t Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld, sowie den Landgemeinden Allmershausen mit Hählgans, Ana, Biedebach, Bingartes, Eichhof, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes, Hilperhausen, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meckbach, Mecklar und Meisebach.
Sonnabend den 9. März d. J.
von Morgens präcis 7'/r Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Petersberg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Tann, Untergeis, Unterhaun, Wilhelmshof, WipperShain, Niederaula, Allendorf, Asbach, Beiershausen, Engelbach, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hattenbach, Heddersdorf und Holzheim.
Montag den lt März d. J.
von Morgens präcis Tlt Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederjossa, Neckerode, Reimboldshausen, Rotterterode, Solms, Stärklos, Willingshain, Friedewald, Bengendorf, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen und Kleinensee.
(Nachdruck verboten.)
2 Pater und Lah».
Familienroman von P. H e » k c s.
(Fortsetzung.)
„Na, höre," lachte Benno, „ich will Dich nicht in's Unglück bringen, und Robert auch nicht, aber wenn wir in acht Tagen nicht jeder fünfhundert Mark in die Hand beseh'n, hernach setzt es etwas!"
„Ich glaube, Ihr seid verrückt!" murmelte Max, während er die Fäuste ballte.
Er schaute sich vorsichtig um, denn es waren Schritte auf dem Hof laut geworden. Dann athmete er erleichtert auf, es war nur ein Besucher des Kontors gewesen, der dieses verlassen hatte. Tiefer noch stellte er sich in den Schatten des Rollwagens.
„Wofür soll ich Euch Geld geben?" frug er.
„Wofür?" hohnlachte Benno, „das will ich Dir sagen: Wenn Du uns das Geld nicht verschaffst, dann zeige ich dem Gericht an, daß Du den Wächter Schwark
„Still, wenn es Jemand hört!" murmelte Max, der plötzlich wie Espenlaub am ganzen Körper zitterte.
„Na ja," fiel Robert ein, „der Benno hat ganz recht: nur weil Du einmal unser Freund gewesen bist und weil mir Dein Unglück nicht wollen und weil Du uns Jedem fünfhundert Mark zahlen sollst, deswegen halten wir den Mund wegen jener Nacht."
„Pah, Ihr könnt mir nichts beweisen. Ihr werdet Euch schön hüten, eine Anzeige zu machen. So gut wie ich, seid auch Ihr schuldig; wer hat mich denn damals
Dienstag den 12. März d. I.
von Morgens präcis 7'/.2 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wöl- fershausen und sämmtlichen Gemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsfeld.
Mittwoch den 13. März d. I.
von Morgens präcis S'/i Uhr ab Loosung und Zurückstellung derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien- Verhältnisfe eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen (§ 123 der Wehrordnung vom 22 November 1888).
Das Ersatz - Geschäft wird wie bisher im hiesigen städtischen Rathhaussaale vorgenommen.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen:
1. die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar:
a. die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1875 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,
b. die in den Jahren 1874, 1873K 1872 oder früher geborenen, welche in den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschienen sind und demnach über ihr Militairverhültniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen,
2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst beansprucht wird, sich im Musterungstermin ebenfalls einfinden;
3. in den Terminen sich persönlich e i n z u - finden und so lange zur Stelle zu sein, bis sämmtliche Militairpflichtige der betreffenden Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit des Vicebürger- meisters Sorge zu tragen. Als Aufenthaltsort der Ortsvorstände wird die Amtsstube der städtischen Baudeputation im Rathhause, soweit dieses Zimmer
dazu gebracht, daß ich nicht nach Hause gegangen bin? Ihr Schufte wart's? Wenn ich ein verlorenes Leben habe, wenn ich ärger als ein Hund von meinem Vater behandelt werde, Ihr seid schuld daran!"
„Haha, ich glaube, der spielt sich noch auf den Moralischen hinaus!" höhnte Benno. Wir sind zwei gegen Dich und können es beschwören, daß Du derjenige gewesen bist, der mit einem dicken Knüppel auf den Wächter losgetrommelt hat!"
„Ihr seid zwei Teufel!" murmelte Max verzweifelt. „Freilich, ich sehe es ein, ich bin in Euerer Hand und bin verloren!"
„Ach, woher denn!" sagte Robert mit grinsender Freundlichkeit, indem er sich an ihn anlehnte. „Ich will doch Dein Unglück nicht und Benno auch nicht, aber das Geld wollen mir auch nicht fahren lassen. Entweder zahlst Du es oder das Kriminal, das ist uns schließlich ganz gleich."
Max athmete schwer auf und ballte die Hand.
„Aber wie kann ich es Euch zahlen; Ihr habt keine Ahnung, wie streng mein Vater mich hält. Nur jeden Sonntag Nachmittag darf ich zwei Stunden spazieren gehen, und Geld bekomme ich gar nicht in die Hand, so alt ich auch bin."
Robert lachte grell auf. In seinem Gesicht erschien ein unheimlicher Ausdruck. Er faßte Max beim Arm und starrte ihm dann in's Gesicht.
„Weißt Du, Du bist ein Waschlappen, wie er im Buche steht!" zischte er ihm in's Ohr. „Wenn mir mein Vater so etwas anthäte, dem wollte ich eine Nuß
nicht anderweitig nöthig ist, zur Verfügung stehen ;
4. für die rechtzeitige Gestellung der Militairpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit saubere in Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im M u st e - rungslokalenichtanwesendsind,werden mit einer Geldstrafe bis z u 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist die Versäumniß in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alsbaldige Einziehung zumMilitairdienst alsunsichere Heerespflichtige erfolgen.
Reklamationen Militairpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Landsturm s p eilen Aufgebots um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funk's Buchdruckerei (Gebr. Funk) dahier stets vorräthigen Fragebogens sorgt. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da — wie schon erwähnt — diejenigen Personen (Eltern, Geschwister 20.), z n deren Gunsten eine Z u r ü ck st e l l u n g rc. v o m M i l i t a i r d i e n st beansprucht wird, im M u st e r u n g s t e r m i n e mit zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit rc. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militairarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.
Sämmtliche Reklamationen sind umgehend an mich einzureichen.
Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhaste Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eidesstatt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle an dem betreffenden Militairpflichtigen
zu knacken geben!"
„Ich wüßte auch, was ich thäte," knurrte Benno.
„Was thätet Ihr denn? So sagt es doch!" flüsterte Max mit bebender Stimme.
Robert ließ von ihm ab, steckte beide Hände in die Hosentaschen und pfiff einige Töne vor sich hin.
' „Nichts thäte ich!" murmelte er, mährend es scheinbar gleichgiltig in seinen Zügen aufleuchtete. „Aber wenn man den Vater einmal finden würde mit zerschmettertem Schädel, ich thäte nicht darum jammern, das sage ich Dir!"
Max starrte den Anderen eine Weile mit verhaltenem Athem an.
„Aus Dir spricht der Satan! Was für fürchterliche Gedanken weckst Du in mir auf? Das ist eine entsetzliche Sünde!"
Robert lachte nur verächtlich auf.
Es kommt ganz auf den Standpunkt an, brummte er. „Der eine ist ein Mann, der den Teufel entzwei schlägt, wenn er ihm zu nahe kommt, und der andere ist ein Hund, der noch die Knochen aus der Hand frißt, die ihn geschlagen hat! Wenn mir Einer käme und ich wäre fein Sohn und der hätte die Musikanten nur so im Kasten liegen und wollte mich nicht estimiren als Sohn — na, ich würde ihm das besorgen!"
Max bebte zusammen.
Schwere, wuchtige Schritte wurden laut. Max sah, vom Laternenlicht beschienen, seinen Vater, der eben von der Straße in den Hof hereintrat, diesen durchquerte und gleich darauf im Hausflur verschwand.
„Ich muß hineingehen, es bleibt mir nichts Anderes