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Gratisbeilagen:Zllustrirtes Sonntagsblatt" u.Illnstrirte landwirthschaftliche Beilage".

Nr. W.

IrilnerstW den 28. Febrilir

DsMMMK-LiüiÄllU.

Bestellungen auf das Hersselder Kreisblatt, mit den GratisbeilagenJllustrirtes Sonntags- blatt" undJllustrirte landwirthschaftliche Beilage" für den Monat Mär; werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Candbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtliches.

Cassel, den 14. Februar 1895.

Euer Hochwohlgeboren setze ich behufs entsprechender Verständigung der Standesbeamten ergebenst davon in Kenntniß, daß in Gemäßheit eines Erlasses des Herrn Ministers des Innern vom 25. Januar 1895 die im rechtsrheinischen Baiern Beheimatheten auf Grund des nach dem bairischen Gesetze über Heimath, m a s16- April 1868 gusaestell- Verehellchung 2C. 2C. vom aus9e'

23. Februar 1872 ten Vereheligungszeugnisses ohne vorgängiges Aufgebot gemäß §§. 44 bis 51 des Reichspersonenstandesgesetzes zur Eheschließung zugelassen sind.

Der Regierungs-Präsident. H a u s s o n v i l l e. An die Herren Landräthe des Bezirks und die Herrn Oberbürgermeister zu Cassel u. zu Hanau.

* * *

Hersfeld, den 26. Februar 1895.

Wird den Herren Standesbeamten des Kreises zur Nachachtung mitgetheilt.

A. 608. Der Königliche Landrath

Freiherr v o tt Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 23. Februar 1895.

Der preußische Staatsangehörige, Kaufmann F r i e - drich Hermann Hauck, geboren am 10. November 1867 zu St. Louis in Nordamerika und gegenwärtig daselbst wohnhaft, hat um Entlasiung aus dem dies­

(Nackdruck verboten.)

Mischen Vater lind Schi.

Familienroman von P. H e n k e S. (Fortsetzung.)

Neuntes Kapitel.

Ein Zufall wollte es, daß die Milch im Eichmann'schen Haushalte aus dem nunmehr Luise Schwark gehörigen Gute bezogen wurde.

Schon während der Haftzeit Maxens hatte der Milchkutscher längere Gespräche mit der Haushälterin geführt um sie darüber auszuholen, wie die Sache des jungen Herrn eigentlich stände. Er hatte damit im Austrage feiner Brotherrin gehandelt; Luise interessirte sich nicht nur selbst für Max, an beffen Schuld sie keinen Augenblick geglaubt hatte, sondern sie folgte auch einer Bitte ihrer Schwester Marianne, welche den Augenblick kaum erwarten konnte, in welchem es ihr vergönnt war, entscheidende Aussprache mit dem jungen Manne zu halten, an welchem sie mit der scheuen, poesieverklärten Liebe eines unberührten jungfräulichen Herzens hing. Sie hatte sich, als zu Hause die zu­dringlichen Anspielungen der Mutter, dem Fuhrherrn doch die Werbung leicht zu machen, ihr immer unaus­stehlicher geworden waren, der Schwester geoffenbart und bei dieser volles Verständniß gesunden. ~

Schon am Morgen nach der Rückkehr des Sohnes in das väterliche Haus berichtete Frau Julchen diese große Neuigkeit dem Milchkutscher. Am nächsten Morgen brächte dieser ein Briefchen für den jungen Herrn mit

seitigen Staatsverbande behufs ferneren Verbleibens in Nordamerika nachgesucht.

I. I. Nr. 766. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Nath.

Hersfeld, den 21. Februar 1895.

Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatzgeschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:

Freitag ven 8. März d. J.

von Morgens präcis 7'/., Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld, sowie den Landgemeinden Allmershausen mit Hählgans, Aua, Biedebach, Bingartes, Eichhof, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes, Hilperhausen, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meckbach, Mecklar und Meisebach.

Sonnabend den 9. März d. I.

von Morgens präcis 7'/2 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemein­den Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Petersberg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Tann, Untergeis, Unterhaun, Wilhelmshof, Wippershain, Niederaula, Allendorf, Asbach, Beiershausen, Engelbach, Frielingen, Gersdorf, G^shausen, Goßmannsrode, Hattenbach, Heddersdorf und Holzheim.

Montag den 11. März d. I.

von Morgens präcis 7 /2 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederjossa, Reckerode, Neimboldshausen, Rotterterode, Solms, Stärktos, Willingshain, Friedewald, Bengendorf, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen und Kleinensee.

Dienstag den 12. März d. I.

von Morgens präcis 7/a Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wöl- fershausen und sämmtlichen Gemeinden 2c. des Amts­gerichtsbezirks Schenklengsfeld.

Mittwoch den 13. März d. I.

von Morgens präcis 8' /2 uh r ab Loosung und Zurückstellung derjenigen Mannschaften der | Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der aus- I gebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, 5 welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien- '

und übergab es der Haushälterin, welche sich hoch und theuer verschwor, es unauffällig und heimlich abliefern 1 zu wollen.

Sie hielt ihr Versprechen auch, während der Mittags­pause wußte sie Max das Briefchen geschickt zuzustecken, welches einige Zeilen Luisens, in denen diese ihm ver­blümt zu verstehen gab, daß ihre Schwester Marianne am selben Abend von fünf Uhr ab bei ihr zu Besuch weilen werde, enthielt.

Max entschloß sich, dem väterlichen Befehl zuwider, es zu wagen, vom Hause sortzugeheu. Dem Buchhalter gegenüber schützte er, nachdem sein Vater etwa eine Stunde das Kontor verlasien und er eine Weile später denselben durch's Fenster in seinem Selbstkutschierwagen den Hof verlassen gesehen hatte, heftige Kopfschmerzen vor und bat um die Erlaubniß, zu Bett gehen zu dürfen. Stobbe, der ohnehin mit dem jungen Manne, der von seinem Vater so streng und hart behandelt wurde, Mit­leid fühlte, willigte ein, und eine halbe Stunde später befand sich Max auch schon auf der nach Tepsdorf führenden Landstraße.

Unterwegs dachte er kaum an die Begegnung, welcher er entgegenging, es war so viel Anderes und Schweres über ihn hereingebrochen, daß die flüchtige Liebelei, welche ihn mit Marianne von feiner Seite aus verbunden, längst schon in seinem Herzen von anderen Empfindungen überwuchert worden war. Als ihn aber Luise mit herzlicher Freundlichkeit empfangen und ihn ins Wohn­zimmer hineingeleitet hatte, in welchem beim traulichen Schein der Hängelampe Marianne auf ihn wartete, als

Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Ein­berufung zu den Fahnen beanspruchen wollen (§. 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888).

Das Ersatz Geschäft wird wie bisher im hiesigen städtischen Rathhaussaale vorge- nommen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Land­gemeinden des Kreises werden angewiesen:

1. die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Ge­meinden ic. und zwar:

a. die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließ­lich den 31. Dezember 1875 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,

b. die in den Jahren 1874, 1873, 1872 oder früher geborenen, welche in den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschienen sind und demnach über ihr Militairverhältniß noch keine feste Bestim­mung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen,

2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu bereit Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst beansprucht wird, sich im Musterungs- termin ebensauv einfinden;

3. in den Terminen s i ch persönlich einzu- f i n d e n und so lange zur Stelle zu sein, bis sämmtliche Militairpflichtige der betreffenden Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Ver­hinderung ist für die Anwesenheit des Vicebürger- meisters Sorge zu tragen. Als Aufenthaltsort der Ortsvorstände wird die Amtsstube der städtischen Baudeputation im Rathhause, soweit dieses Zimmer nicht anderweitig nöthig ist, zur Verfügung stehen;

4. für die rechtzeitige Gestellung der Militairpflich­tigen 2C. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Militairpflichtige, welche ohne ge­nügenden Entschuldigungsgrund im M u st e r u u ä s t e r m i u e nicht erscheinen oder bei Aufrufung ihrer Namen im Muste - r u n g s l o k a l e n i ch t a n wes end sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; außerdem

er sich plötzlich mit dem jungen Mädchen allein sah, da wollte der alte Zauber wieder sein Herz beschleichen; er wurde weiß und roth im Gesicht und wußte kaum, wie er sich zu benehmen habe.

Marianne," sagte er dann plötzlich und griff nach der Hand des jungen Mädchens,das nenne ich Glück, Dich hier zu treffen!"

Ich muß mit Dir sprechen," murmelte das junge Mädchen, während es die rechte Hand zaghaft in die seine legte.Es muß klar zwischen uns werden, Max. Zuerst sag' mir eins," fuhr sie fort, während sie nahe an ihn herangetreten war und ihm ins Gesicht zu schauen versuchte.Ich kann mir's ja nicht denken! Aber sag' Du mir's, damit ich's von Deinen eigenen Lippen höre: Mein armer Vater, kam er nicht durch Deine Schuld um sein Leben?"

Dem strengen, zornigen Blick seines Vaters gegen­über hatte 9Jlaj. nicht Stand zu halten vermocht, als eine ähnliche Frage an ihn gestellt worden war, dein thränenfeuchten bittenden Blicke Mariannens aber be­gegnete er mit großer Unbefangenheit.

Marianne!" rief er.Wie kannst Du so etwas von mir glauben?"

Ich glaube es ja nicht! verzeih', Dein Wort ge­nügt mir," meinte Marianne, die zu ihm aufschaute. Du kannst es gar nicht begreifen, was ich gelitten habe. Dein Vater erwies sich gegen uns so liebreich und hilfsbereit. Nun aber scheint es gar, als wolle er mich zum Weib begehren . . . und nun weiß ich mir nicht mehr zu helfen. Die Mutter bringt immer mehr