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Herchllier greteHatt
Gratisbeilagen: „Illustrirtes Sonntagsblatt^^ u. „Zllustrirte landwirthschaftliche Beilage".
Nr. 18.• AenftW Üen 12. Zebmr 1895.
BsmUck-IMW.
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Amtliches.
Hersfeld, den 8. Februar 1895.
Diejenigen Herren Ortsvors^nde, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 29. Oktober 1894 Nr. I. 5481, im Kreisblatt Nr. 128, betreffend die Ein- reichung der Statuten über Erhebung der direkten Ge- । meindeabgaben, über Hundesteuer rc., noch im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 18. d. M. bei Meidung von 3 M. Strafe erinnert.
I. I. Nr. 5481/94. Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz', Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 5. Februar 1895.
Die Nummerliste der verloosten und zum 1. Mai 1895 gekündigten Kurmärkischen Schuldverschreibungen liegt in den Geschäftslokalen der Königlichen Steuerkassen des Kreises, sowie auch in demjenigen des Unterzeichneten zur Einsicht für Jntereffenten offen.
Zugleich wird auf die diese Nummerliste betreffende Bekanntmachung der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden vom 2. Januar d. Js., abgedruckt im Regierungsamtsblatt für 1895 Seite 13, hierbei noch besonders aufmerksam gemacht.
J. I. Nr. 593. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Nichtamtliches.
Aus dem Reichstag.
Berlin, 8. Februar. In der heutigen Sitzung wurde die Besprechung der Interpellation Hitze (Ctr.) und Genossen, betrefsend die Organisation der Arbeiter, beendigt. Abg. Freiherr v. Hehl (natlib.1 tritt für eine gemeinsame Organisation der Arbeiter und Arbeitgeber ein. Abg. H ü p e d e n (Tons.): Er stehe auf dem Boden der Kaiserlichen Erlasse von 1890; die Umsturzvorlage sei eine bedauerliche Nothwendigkeit zur Bekämpfung der Umsturzbestrebungen. Abg. Legren (sozd.): ES sei ein Widerspruch, wenn jetzt behauptet werde, daß die Institutionen der Sozialgesetzgebung der Sozialdemokratie als AgitationS- mittel dienten, denn die Sozialgesetzgebung sei gerade zur Bekämpfung der Sozialdemokratie inS Leben gerufen worden. Darauf wurde die Besprechung der Interpellation geschlossen. Dem Anträge der Wahl- PrüfungSkommissron wurden die Wahlen der Abgg. Pichler (Ctr.), C a s s e l m a n n (frs. VolkSP.) und B a n t l e o n (natlib.) für ungültig erklärt.
Berlin, 9. Februar. Heute stand zunächst die Interpellation der Abgg. Freiherrn v. Stumm (ReichSP. । und Genossen über die Vorkehrungen zur Verhütung von Menschenverlusten bei Seeunfällen auf der Tagesordnung. Der Interpellant führt aus, daß das entsetzliche Unglück der „Elbe" wohl Anlaß gebe, die Frage anzuregen, ob nicht der Schiffsbau unter eine staatliche Ueberwachung zu stellen sei. Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe: ES kämen hier drei Punkte in Betracht: die Sicherstellung der Seetüchtigkeit der Schiffe, die Regelung des Seestraßenrecht« und die Ausrüstung der Seeschiffe mit ReUungSgeräthen. Zu ersterer Hinsicht böten die UnsaLueihütungS- Vorsch iften der SeeberufSgenossenschaft sowie die Beaufsichtigung des Schiffsbaues durch den Germanischen Lloyd genügende Sicherheit, sodaß eine Ueberwachung durch das Reich voraussichtlich nicht erforderlich sein werde. Sollten sich aber Mängel heraSstellen, so werde sich die Reichsregierung einer staatlichen Ueberwachung nicht entziehen. DaS Seestraßenrecht sei durch die Konferenz zu Washington von 1890 erheblich verbessert worden. Daß die dort festgesetzten Bestimmungen noch nicht in Kraft getreten seien, liege daran, daß die englische Regierung bezüglich einzelner Bestimmungen Bedenken erhoben habe Die Schwierigkeiten würden aber voraussichtlich bis zum nächsten Herbst überwunden sein. Bezüglich der Ausrüstung der Seeschiffe mit RettungSgeräthen habe die SeeberufSgenossenschaft völlig ausreichende Vorschriften erlassen. Da« Unglück der „Elbe" habe die aufrichtigste Theilnahme der verbündeten Regierungen sowie der ganzen Nation erweckt. Den Offizieren und Mannschaften deS Schiffe« müsse daS Zeugniß ausgestellt werden, daß sie bis zum letzten Augenblick ihre Schuldigkeit gethan haben. Die Vorwürfe, welche in ausländischen Blättern gegen sie erhoben worden, entbehrten nach den angestellten Erhebungen jeder Begründung. DaS Vaterland dürfe stolz darauf sein, daß die Offiziere und Mannschaften furchtlos und treu in den Tod gegangen seien. Abg. Jebsen (natlib.): Die Erklärung des Reichskanzlers genüge ihm vollständig. An dem Unglück der „Elbe" s.i die Besatzung deS englischen Schiffe« schuld. Eine staatliche Ueberwachung des Schiffsbaue» würde übrigens Zusammenstöße auf hoher See nicht verhüten. Daß die deutschen Schiffe sehr gut gebaut würden, beweise der Umstand, daß die deutschen Schiffe die geringsten Assekuranzgebühren
zu zahlen hätten. Abg. Singer (sozd.): Der Abg. Freiherr von Stumm gehe ihm lange nicht weit genug, und es sei zu bedauern, daß die Regierung mit Rücksicht auf finanzielle Gründe von weiter- gehenden Forderungen absehe. Die SeeberufSgenossenschaft, die auS lauter Unternehmern bestehe, habe ihre Vorschriften nur im Interesse der Letzteren erlassen, ohne genügende Gewähr für die Verhütung von Unfällen zu bieten. StaatSminister v. Bötticher: Die ReichS- regierung sei fortgesetzt bemüht, die Sicherheit des Seeverkehrs zu vermehren; sie müsse sich dag-gen verwahren, daß sie sich von irgendwelchen Maßregeln zur Vergrößerung dieser Sicherheit aus finanziellen Gründen abhaiten lasse. Deutschland stehe gegenüber den Gesammt- verlusten aller Nationen sehr günstig da. Die Selbstverwaltungsorgane und die bestehenden Institute gäben die Gewähr für eine genügende Aufsicht beim Schiffsbau; anderen Fall« wäre er, Redner, der erste, der auf eine staatliche Beaufsichtigung dringen würde. Abg. Lieber <Ctr.) bedauert die Mangelhaftigkeit deS Seestraßenrecht»; denn was nütze die Seetüchtigkeit der Schiffe. Wenn ein wilder Engländer sie in Folge eines Verstoßes gegen daS Seestraßenrecht in den Grund boxten könne. Staatsminister v. Bötticher: Die von England in einz-lnen Bestimmungen beanstandeten Vorschriften der internationalen Konferenz zu Washington würden voraussichtlich nächsten Winter in Wirksamkeit treten. Es sei indessen kein Zweifel, daß einem deutschen Schiffsführer bei einem so schweren Verstoß gegen die Regeln des internationalen SeestraßenrechtS, wie ihn der Kapitän des englischen Schiffes bei dem Unglück der „Elbe" verschuldet habe, da» Schifferpatent entzogen worden wäre. Abg. Freiherr v. Man teuf sei wünscht eine staatliche Be« aussichtigung des Schiffsbaues und beklagt das Bestreben der Schiffer, die Schnelligkeit der Fahrt immer mehr zu steigern, weil dadurch viele Unglücksfälle verursacht würden. Die Abgg. Möller (natlib.) und R i ck e r t (frs. Ver.) halten die von der Reichsregierung cingeschlagencn Wege für garzgbgr uu^s-cka.^ig. — Hierauf wurde die Novelle zum Gesetz, betreffend die GOühren und Kosten bei den Konsularen deS Reiches, in erster und zweiter Berathung ohne Debatte angenommen.
Politische Nachrichten.
Berlin, 9. Februar.
Am Freitag Abend um 7 Uhr hielt Se. Majestät der Kaiser in der Aula der Kriegsakademie einen Vortrag über das Thema: „Die Nothwendigkeit des Zusammenwirkens zwischen Heer und Flotte unter besonderer Berücksichtigung deschinesisch-japanischenKrieges." Zu diesem Vortrage waren Deputationen der Generalität und militairischen Behörden, sowie aller in Berlin, Potsdam und Charlottenburg garnisonirenden Regimenter befohlen.
Heute Vormittag unternahmen die Kaiserlichen Majestäten die gewohnte gemeinsame Promenade im Thiergarten. Ins königliche Schloß zurückgekehrt, hörte der Kaiser von 11 Uhr ab den Vortrag des Chefs des Militairkabinets. Mittags empfing Se. Majestät den
(Nachdruck verboten.)
Zwischen Kater unl Sahn.
Familienroman von P. H e n k e S. (Fortsetzung.)
Die Wirkung seiner Worte auf die beiden im Zimmer Befindlichen war eine gar verschiedenartige; während Eichmann wie gelähmt plötzlich inmitten des Zimmers stehen blieb und seinen Sohn mit einem undefinirbaren Blicke maß, knickte Max unter den Worten des Beamten schier zusammen.
Der letztere mußte seine Frage nochmals wiederholen, bevor er von dem Zitternden eine Antwort, die indessen auch nur in einem kaum bemerklichen Schütteln des Kopfes bestand, erhielt.
„Wenn Ihnen die Beantwortung dieser Frage so schwer fällt, dann theilen Sie mir vorläufig mit, in welchem Restaurant Sie gestern Abend mit dem Wächter in Streit gerathen sind," drängte der Polizeirath.
Wieder erfolgte keine Antwort und der Beamte wollte eben unter mißbilligendem Kopfschütteln zum dritten Male ansetzen, als Eichmann plötzlich auf seinen Sohn zusprang und diesen mit gewaltigem Griffe vor der Brust faßte.
„Lotterbube," keuchte er. „Willst Du antworten? — ehrloser Dieb, was weißt Du von dem Mord?"
Vergebens versuchte Max, der unter dem nervigen Griffe seines Vaters schwächlich erzitterte und zuerst jämmerlich aufgeschrieen hatte, den flammenden Blick des zornigen Mannes auszuhalten: er schaute zu Boden
nieder — und er schwieg.
Da ballte der Fuhrherr beide Fäuste und er hätte sie sicherlich zu zermalmendem Schlage auf seines Sohnes Haupt herniedersausen lasten, wenn sich der Polizeirath nicht in's Mittel gelegt hätte.
„Ich gebe Ihnen auf, sich unverzüglich und in zufriedenstellender Weise auszulasten," versetzte er dann zu Max gewendet. „Andernfalls muß ich Sie verhaften."
Ein feiger, weibischer Schrei entrang sich den Lippen des jungen Menschen; aber dieser schwieg und keinerlei Zureden war im Stande, ihm ein Wort zu entreißen.
Dem Beamten blieb nichts übrig, als den Sohn des Fuhrherrn zu sistiren.
Vierter Kapitel.
Während die Kunde von der Verhaftung des Sohnes des geachteten Fuhrherrn sich mit großer Geschwindigkeit im Stadtviertel verbreitete und allgemeines Aufsehen erregte, hatte Eichmann sich ebenfalls nach dem Polizeigebäude begeben und die Erlaubniß erwirkt, dem Verhöre beiwohnen zu dürfen, welchem der Polizeirath unverweilt den Verhafteten unterwarf.
Dem erfahrenen, seines Scharfsinnes wegen von den geriebensten Verbrechern ungemein gefürchteten Beamten gelang es denn auch bald, Max insoweit zu einem Geständniß zu bewegen, als derselbe einräumte, am letztverflostenen Abend wirklich mit einigen zweifelhaften Zechkumpanen in einer übelberüchtigten Schank- wirthschaft verweilt und dort eine überhohe Zeche gemacht zu haben. Auch räumte der Verhaftete ein, von dem
die Feierabendstunde im Wirthshause gebietenden Wächter Schwarck barsch angefahren worden zu sein. Er habe indesten gar nicht auf die Redensarten des Wächters gehört, diesen vielmehr nach Belieben schwatzen lasten und sich mit seinen Kumpanen bald darauf nach Hause begeben. Im Uebrigen betheuerte Max fortgesetzt seine Unschuld; von dem an dem Wächter verübten Verbrechen wollte er bis zum Augenblick seiner Verhaftung gar nichts gewußt haben. Nach langem Zögern gestand Max noch ein, daß sich unter den von ihm Freigehaltenen auch der in den Diensten seines Vaters befindliche Rollkutscher Müller befunden habe.
Noch an demselben Tage wurden von der Polizeibehörde Erhebungen über die Angaben des vorläufig in Haft Genommenen angestellt. Vom Fuhrwerk herunter wurde Müller nach der Polizeidirektion fisürt und dort in Gegenwart seines Prinzipals und besten Sohnes ebenfalls von dem Polizeirath einem eingehenden Verhör unterworfen. Aber der gar frech und ungebührlich Auftretende leugnete gleichfalls auf das Hartnäckigste, irgend etwas über die Ermordung des Wächters angeben zu können. Seine Aussage deckte sich völlig mit derjenigen des Verhafteten, so daß schließlich der Behörde nichts weiter übrig geblieben wäre, als Max Eichmann Mieder aus der Haft zu entlasten, wenn nicht, halb versteckt im Grase der die Elisabethkirche umgebenden Gartenanlage, ein unförmlicher Spazierstock aufgefunden worden wäre, den zwei der ebenfalls vernommenen Kellnerinnen am Vorabend im Besitze des jungen Eichmann gesehen hatten und auf Vorzeigen nun mit großer