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Nr. 5.
SeiiNbeO Den 12. Zaum
1815.
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Amtliches.
Hersfeld, den 9. Januar 1895.
Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß die zur Erlangung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst sich eignenden Militairpflichtigen ihre desfallsigen Gesuche oftnials zu spät einreichen und dadurch des Anrechts auf diese Berechtigung verlustig gehen, sofern nicht der Berechtigungsschein Seitens der Ersatz-Behörde III. Instanz ausnahmsweise ertheilt wird.
Zur Vermeidung derartiger Härten sowohl als auch zur Verminderung bezüglicher Anträge werden die be- treffend/lbVorschriften hierunter zur öffentlichen Kenntniß gebracht und weise ich die Herren Ortsvorstände des Kreises an, den Inhalt dieser Paragraphen auf ortsübliche Weise alsbald bekannt zu machen.
J. II. Nr. 68. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
8 89 der Wehrordnung vom 22. November 1888.
1) Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst darf im Allgemeinen nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Die frühere Nachsuchung darf, sofern es sich nur um einen kurzen Zeitraum handelt, ausnahmsweise durch die Ersatzbehörde dritter Instanz zugelassen werden, doch hat in solchem Falle die Aushändigung des Berechtigungsscheins nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre zu erfolgen.
Der Nachweis der Berechtigung bezw. die Beibringung der für die Ertheilung des Berechtigungs
(Unberechtigter Nachdruck verboten.)
Willenlos.
Kriminalerzählung voll
Ernst K r o n b e r g. (Fortsetzung.)
Die drei Männer nahmen bei scharfem Zublicken wahr, daß sich in der Mauerecke eine dunkle Höhlung befand, anscheinend die eine Mündung eines unterirdischen Ganges, an welchen die nasse Sieben ja so überaus reich war.
Kopfschüttelnd sahen sich die Männer an; sie konnten nicht begreifen, wie Smiles es ermöglichen wollte, den Burschen, der mit seinem Opfer schon vor so geraumer Zeit geflohen und solch beträchtlichen Vorsprung erreicht hatte, zur Stelle zu schaffen, ohne weiter eine Hand darum zu rühren; das Zeitalter der Zauberei war doch vorüber, wie konnte ein einfacher Hebeldruck bewirken, was dem Scharfsinn der drei verbündeten Männer nicht möglich gewesen war!
Nur Garnett nickte vielsagend vor sich hin.
„Ich kalkulire!" versetzte er in flüsterndem Tone zu seinen beiden Schicksalsgefährten. „Das giebt wieder so'n Meister trick von dem verdammt schlauen Hund, wir werden Mund und Nase aufsperren müssen!"
„Das werdet Ihr auch, Gentlemen!" hohnlachte Smiles, welcher die Flüsterworte richtig wieder gehört! und verstanden hatte. „Freut mich wenigstens, Garnett, I
scheins erforderlichen Unterlagen hat bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April des ersten Militairpflichtjahres (§ 22,2) bei der Prüfungscommission zu erfolgen. Bei Nichtinnehaltung dieses Zeitpunktes darf der Berechtigungsschein ausnahmsweise mit Genehmigung der Ersatzbehörde dritter Instanz ertheilt werden.
2) Die Berechtigung wird bei derjenigen Prüfungscommission für Einjährig-Freiwillige nachgesucht, in deren Bezirk der Betreffende gestellungspflichtig sein würde (§§ 25 und 26).
3) Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militairpflichtjahres bei der unter Ziffer 2 bezeichneten Prüfungscommission schriftlich zu melden.
Zwischen dem 1. Februar und dem 1. April des ersten Militairpflichtjahres eingehende Meldungen dürfen ausnahnisweise von der Prüfungscommission berücksichtigt werden (Ziffer 1).
4) Der Meldung (Ziffer S) sind beizufügen:
a. ein Geburtszeugniß.
b. eine Erklärung des Vaters oder Vormundes über die Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen.*)
Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen.
c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen militairberechtigten Lehranstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre Vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist.
Sämmtliche Papiere sind im Originale einzu- reichen.
8 91 pos 2 cit. Wehrordnung.
Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die FrühjahrSprüsung spätestens bis zum 1. Februar, für
*) Bei Freiwilligen der secniänniscben Bevölkerung genügt die Ein- willigungSerklärung dcS Vater- oder Vormundes (§ 15, 4).
daß Ihr ein aufrichtiger Bursch seid, sagt doch wenigstens, wie Ihr denkt —"
In athemloser Spannung standen die Männer; Frank hatte in diesen Augenblicken bänglichen Harrens jegliches Schmerzgefühl verloren. Dafür aber zitterte Alles an seinem Körper vor innerer Erregung. Er hielt es für unmöglich, daß der gräßliche Alte, der in geradezu satanischer Ruhe auf dem schwarzverhangeuen Stuhle thronte, sein Versprechen erfüllen könne — und doch, wer ihm noch gestern vorausgesagt, hätte, was er inzwischen durchlebt hatte, den würde er einen Phantasten und Lügner gescholten haben. War es denn überhaupt denkbar, daß mitten in Rew-Aork an des neunzehnten Jahrhunderts Wende sich noch solch geheimnißvolle Bauten erheben und es Menschen geben konnte, die sich eine gewisse übernatürliche Macht über ihre Nächsten anmaßten? Das Leben war Frank bisher so gleichmäßig heiter und sorglos verstrichen, daß er noch gar nicht dazu gekommen war, über die Existenzbedingungen nachzudenken, welche einen großen Theil der Bewohnerschaft New-Uorks in eisernen Zwing und Bann hielten. Nun begriff er schaudernd, wie der wohlhabende und gesittete Theil vom Abschaum der Menschheit nur durch eine dünne Scheidewand 'getrennt wurde: die Polizei. Wie nun aber, wenn sich diese machtlos erwies? wenn der Tag herankam, an welchem dieses verworfene Gesindel feine abenteuerlichen Schlupfwinkel verließ und Herr in den Palästen der Reichen zu sein begehrte?
die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.
Nach diesen Zeitpunkten eingehende ZulassungSgesuche dürfen durch die Prüfungscommission nur ausnahmsweise und nur dann berücksichtigt werden, wenn die Prüfung noch nicht stattgehabt und der im § 89, 1 für den Nachweis der Berechtigung festgesetzte späteste Zeitpunkt nicht überschritten ist.
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom löten v. Mts. dem Arbeitsausschuffe der Berliner Ge- werbe-Ansstellung für 1896 die Erlaubniß ertheilt, in Verbindung mit der im Sommer 1896 stattfindenden Berliner Gewerbe - Ausstellung eine öffentliche Ausspielung von Ausstellungs-Gegenständen zu verunstalten und die Loose dazu in 2 Abtheilungen von je 2000 000 Stück zu je 1 Mark im ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.
Cassel, am 3. Januar 1895.
Der Regierungs-Präsident. I. V: v. Pavel.
Gesunden: eine gestrickte Jacke. — Meldung des Eigen' thümers bei dem Ortsvorstand zu Unterneurode.
Nichtamtliches.
Aus dem Reichstag.
Berlin, 9. Januar. Nachdem der Antrag Auer und Genossen auf Aussetzung des strafrechtlichen Verfahrens gegen den Abgeordneten Stadthagen angenommen worden, wurde die erste Lesung der Umsturzvorlage fortgesetzt. Abgeordneter Freiherr v. Stumm- Halb e r g (freikons.) wendete sich mit großer Entschiedenheit gegen die Sozialdemokratin, die er nur im Rcichrtage, nicht aber außerhalb desselben als Partei anerkenne. Die Sozialdemokratie habe den deutschen AnarchiSmu« geboren, und es habe noch kein anarchistische« Verbrechen gegeben, daS nicht von der sozialdemokratischen Presse vertheidigt oder beschönigt worden wäre. Die Sozialdemokratie und ihre weitverzweigte Organisation müsse geradezu als ein Staat im Staat betrachtet werden. Die Vorlage der Regieiung sei aber als ein Schritt zur Gesundung dieser beklagenSwerthen Verhältnisse zu begrüßen. — Abgeordneter Gröber (Centrum) trat ebenfalls den Sozialdemokraten scharf entgegen und betonte, daß tiefe durchaus nicht, wie der Abgeordnete Auer glauben machen wollte, die unschuldigen Kindlein seien, die Niemandem ein Haar krümmten. Indessen, mit äußeren Ge. ivaltmitteln könne die Sozialdcmokratie nicht bekämpft werden, sondern nur mit solchen, die der inneren HerzenSüberzeugung entsprängen. D«e Stellung seiner Partei zu der Umsturzvorlage sei durch ihre St llung zum Soziaiistengrsetz gegeben. Seine Fraktion beantrage die Ueber Weisung der Vorlage an eine Kommission von 28 Mitgliedern, in weicher der Entwurf mit all der Vorsicht geprüft werden müsse, die gegenüber der Gekahr einer willkürlichen Auslegung der einzelnen Be-
Ein Gurgeln und Schnauben, welches aus der Ecke, in der sich der höhlenartige Geheimgang befand, hervor- drang, unterbrach Frank in seinem Gedankengang. Mit Entsetzen nahm der junge Patrizier wahr, wie allerlei ekelhaftes Gethier aus dem Schlunde kroch und, durch den Lichtstreif der Fackeln geblendet, dahin und dorthin schoß, um zuletzt in die anscheinenden Bade- bassins zu flüchten.
„Meine Henker!" sagte Smiles mit schrecklichem Lachen, und als er die unwillkürliche abscheuvolle Bewegung des jungen Gardener wahrnahm, fügte er hinzu: „Kalkulire, ist Euch ungewohnt, Mister Gardener! Hoho, in der fünften Avenue lebt sich's molliger, als in der nassen Sieben — bezweifele aber, daß solch promptes Gericht bei Euch oben gehalten wird, als hier, wo die Spitzbuben Hausen, wartet's nur ab, junger Mann, Ihr werdet die Augen schon noch aufreißen!"
„Ich beschwöre Euch, treibt keinen grausamen Scherz mit uns!" stammelte Frank, beunruhigt durch das häufige, hohnerfüllte Lachen des räthselhaften Alten. „Es geht wider den gesunden Menschenverstand, macht's Kindern vor, daß Ihr durch Zauberkünste den verwegenen Verbrecher zwingen könnt, freiwillig seinen Schlupfwinkel aufzugeben und sich uns auszuliefern, aber--"
„Hoho!" lachte da der Alte wieder grimmig. „Es ist kein Zauberwerk dabei, sondern es geht Alles verdammt natürlich zu! Einfach genug, Mister Gardener, der Bursch muß kommen, wenn er nicht wie eine Ratte ersäuft sein will. Kann's Euch ja verrathen, ist auch