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Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

AbonnenicniSpreiS vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. excl. Postaufschlag.

Die JusertionSgebühren betragen für den Raum einer Svaltzeile 10 Psg., im amtlichen Theile 15 Psg. Reklamen die Zeile 20 Psg.

Bei größeren Aufträgen entsprechenden Rabatt.

Hersfel-er KreisNiltt.

Mit wöchentlicher Gratis-BeilageJllustrirtes Sonntagsblatt".

Nr. 148.

Donnerstag den 20. Dezember

1894.

Erstes Blatt.

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Döllmmeck-AlilkU.

Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf das Hersfelder Kreisblatt.

Dasselbe erscheint mit Beginn des neuen Quartals in ^jwinjifd^^

Neben der seitherigen Beilage »Jllustrirtes Sonntagsblatt" werden wir vom s. Januar ab auch eine

Mustrirte landwirthschaftliche Zeitung" gratis beilegen und hoffen wir, daß diese weitere Beilage unseren geehrten Lesern eine erwünschte Zugabe sein wird.

SK Der vierteljährige Abonnementspreis für das Kreisblatt mit feinen 2 Gratis-Beilagen beträgt wir seither (,40 Mk.

Neu hinzutretenden Abonnenten wird das Areis- blatt auf Wunsch vom Tage der Bestellung bis zum j. Januar 1895 gratis zugesandt.

Inserate finden zweckentsprechende Verbreitung und kostet die Garmond-Zeile oder deren Raum 10 psg.

Mit einer der nächsten Nummern erhalten die Abonnenten unseres Blattes einen Wand- und Notizkalender für das Jahr (895 gratis.

Zu zahlreichem Abonnement ladet ergebenst ein

die Expedition.

Amtliches.

III. Bedingungen zum Eintritt in das Kleinkinderlehrerinnen-Seminar bei Hessischen Diakonissenhanse« bei Kassel.

1) Die sich zum Eintritt Meldenden dürfen in der Regel nicht unter 17 und nicht über 30 Jahre alt sein.

2) Eine gründliche Elcinentarschulbildung und Anlage zum Singen sind durchaus erforderlich und es geht deshalb der Aufnahme ein Examen voraus.

3) Gute Gesundheit, namentlich gesunde AthmungSorgane und Nerven sind nothwendig.

4) Vor der Aufnahme sind an den Vorstand bet Diakoniffen- baiisc« (Poststation Wehlheidens einzufenden: 1.) ein Tauf-, 2) ein versiegeltes Sittenzeugniß des Ortsgeistlichen und andere LegitimationSpapiere, 3) ein Schul-, t) ein GesundheitSzeugniß, 5) ein selbst verfaßter LebenSlauf, 6j ein Garantieschein für die pünktliche Zahlung der Pension.

b) Die Pension beträgt 330 Mark, in Quartalsraten praenumerando zu zahlen, für daS Bett werden 15 Mark besonders gerechnet. Auf Wunsch stellt die Anstalt die Bett. Wäsche auch für 15 Mark jährlich. Zur Anschaffung der nöthigen Bücher sind circa 25 Mark ersorderlich.

6) Der EursuS ist einjährig und zerfällt in zwei Semester, welche im Mai und Oktober beginnen.

7 j Auf besonderen Wunsch werden die Schülerinnen auch in

den nothwendigsten Handgriffen der Krankenpflege auSgebildet. '

8) Schülerinnen, welche durch Betragen, Fleiß und Leistungen den Ansprüchen genügen und das Schlußrxamen bestanden haben, erhalten ein empfehlende« AbgangSzeugnitz und werden vom Vorstände des Seminars nach Kräften zur Erlangung von passenden Stellen unterstützt.

9) Für junge Mädchen, welche als Lehrdiakonissen sich dem Verbände der Schwestern des Hessischen DiakonissenhauseS anschließen wollen, bestehen besondere Bedingungen.

IV. Bedingungen unter denen Kranke in die Krankenabtheilung der Diakonissen­hauseS zu Treysa ausgenommen werden.

1) Von der Aufnahme sind alle Kranken ausgeschlossen, welche an Krätze, geschlechtlichen, chronischen und unheilbaren Krankheiten leiden, sowie Geisteskranke.

2) Der Pflegesatz für unbemittelte Kranke beträgt täglich für Erwachsene 0,75 Mark,

für Kinder 0,50 für bemittelte Kranke werden die Pflegesätze nach Verhältniß erhöht.

3) I» der Regel kann die Aufnahme der Kranken nur nach vorheriger Anmeldung und erhaltener Antwort erfolgen. Der Anmeldung ist ein ärztliches Artest über die Art und den bisherigen Verlauf der Krankheit beizufügen, in welchem ausdrücklich angegeben fein muß, ob die Krankheit heilbar ist.

4) Ausnahmegesuche sind zu richten, an den unterzeichneten Vorstand resp, an die Vorsteherin der Erziehungsanstalt zu Treysa, oder an den Hausarzt daselbst, Herrn KreiSphysikuS Dr. Nothnagel.

V. Bedingungen

unter denen Kinder in die mit dein Diakonissenhanse zu Treysa verbundene Erziehungsanstalt für verwahrloste Mädchen ausgenommen werden.

1) Die aufzunehmenden Mädchen dürfen in der Regel nicht unter 6, nicht über 12 Jahre alt sein.

2) Dieselben müssen gesund sein, namentlich dürfen sie nicht an unheilbaren, chronische» oder ansteckenden Krankheiten leiden.

3) Der Leitung der Erziehungsanstalt muß bis zur Ent- I lafsung der Kinder die volle elterliche Gewalt über dieselben eingeräumt werden.

4) Bis zum vollendeten 16. Lebensjahre müssen die Mädchen in der Regel in der Anstalt bleiben.

5) Die Pension beträgt für Kinder, welche von Privaten oder ärmeren Communen untergebracht werden, jährlich 120 Mark, in Quartaleraten praenumerando zu zahlen, sonst 150 Mark.

6) An Kleiderentschädigung sind beim Eintritt de« Kinde« 45 Mark zu entrichten.

7) Bei der Anmeldung sind einzusinden: a) Taufzeugniß, b) Sittenzeugniß mit Angabe der Ursache, weswegen das Kind der Anstalt überwiesen werden soll, c) Schul-, üs Gc- sundhcits-, e) Jmpfzeugniß, f) Garantieschein des Zahlungs­pflichtigen für die Zahlung der jährlichen Pension.

8) Anträge sind an den unterzeichneten Vorstand zu richten. Wehlheiden, den 26. Janiiar 1883.

Der Vorstand des Hessischen DiakoniflenhauseS bei Kassel.

Wird veröffentlicht.

Kassel, den 29. Januar 1883.

Königliche Regierung, Abtheilung dc« Innern.

Nichtamtliches.

2ltts dein Reichstage.

Berlin, 17. Dezember. Da« Haus begann die erste Lesung der Umsturzvorlage. Der Staatssekretär des ReichSjustizamtS N i e b c r d i n g legte den Standpunkt der verbündeten Regierungen dar. Nach einem Hinweis auf die abenteuerlichen Deutungen, die sich an den Ursprung und die Zwecke der Vorlage g, knüpft haben, sprach der Redner den 'Wunsch an«, daß der Entwurf ohne Erregung und ohne Pathos geprüft werden möge. Eine solche Prüfung werde rasch die Gespenster verscheuchen, die von einer einseitigen Presse verbreitet worden feien. Es fei eine Uebertreibung, wenn behauptet werde, daß die Vorlage bestimmt fei, b'ie Presse zu knebeln oder den freien Ausdruck der öffentlichen Meinung zu beschränken; der freien Meinungsäußerung solle Raum gelassen, aber ihren Auswüchsen sollten Schranken ge­setzt werden. Ebenso fei e< falsch, die Vorlage als ein ver­kappte« Sozialistengesetz zu bezeichnen, denn die Vorlage richte

sich nicht gegen die Sozialdemokratie, sondern sei ein ehrlicher Versuch, auf dem Wege des gemeinen Recht« verbrecherische Ausschreitungen, von welcher Seite sie auch immer kommen, zu bekämpfen. Kein Attentat, kein politische« Ereigniß sei die Veranlassung zu dem Entwurf gewesen, sondern die Ueber­zeugung, daß die jetzigen Gesetzesbestimmungen für den Schutz der staatlichen Ordnung nicht mehr ausreichen. Bombe und Dolch haben bei uns zwar noch nicht die traurige Rolle ge­spielt wie im Auslande, aber die abscheulichen Thaten des Auslandes feien hier im Lande zu einer provokatorischen Agitation verwerthet worden, die kaum noch ihre letzten Ziele vcischlcire, und gegen diese Umsturzbestrebungen, wenn auch nicht in deren letzten Zielen so doch in ihrem vorbereitenden Stadium, richte sich die Vorlage. Der Staatssekretär be­gründete in längeren Ausführungen die Nothwendigkeit der Vorlage mit einer Reihe von Citaten aus agitatorischen Schritten zur Förderung der Umsturzbestrebungen. Ab­geordneter Singer stellte nunmehr den Antrag auf Ver­tagung der Berathung bis nach den WeihnachtSferieu und bezweifelte gleichzeitig die Beschlußfähigkeit des Haus-S. Abgeordneter Freiherr v. Man teuf fcl erklärte sich gegen den VertagungSantrag, der nur deshalb gestellt worden sei, weil die Sozialdemokratin nach dem erdrückenden und be­schämenden Material, das von dem StaatSsekeelär des Reich«, justizamt« vorgetragen worden sei, die Berathung heute nicht fortsetzen wollten. - Da das Bureau darüber nicht einig war, ob da« Haus beschlußfähig sei, so wurde der Namens­aufruf vorgenommen, welcher die Anwesenheit von nur 178 Abg-ordneten ergab, das HauS war somit nicht beschlußsäbig. Das Haus vertagte sich in Folge dessen und bifc nächste Sitzung wurde auf den 8 Januar, 2 Uhr Nachmittag«, mit der heutigen Tagesordnung anbcraumt.

Politische Nachrichten.

Berlin, 18. Dezember.

S e. M a j e st ä t der Kaiser wird im Laufe des heutigen Abends aus Barby nach der Wildparkstation, bezw. dem Neuen Palais zurück­kehren. Die Abreise von dort zu den Hofjagden in KönigStWusterhousen erfolgt voraussichtlich am Donnerstag, den 20. d. Mts.

Seine Majestät der Kaiser von Rußland hat aus Anlaß seines heutigen Namenstages dem L>t. Petersburger Grenadier­regiment König Friedrich Wilhelm III., dessen Chef S e. Majestät d e r D e u t s ch e Kaiser ist, die Privilegien der alten Garde verliehen und hiervon Kaiser Wilhelm telegraphisch in Kenntniß gesetzt.

Der Staatssekretär des Reichs - MarineamtS wohnte am 15. d. MtS.' auf dem Krupp'schen Schießplätze bei Meppen einem Bersuchschießen auf Nickelstahl-Panzerplatten, welche von Krupp nach einem besonderen Verfahren hergestellt waren, bei. Die Ergebnisse waren außerordent­lich günstig. Die nur 142 und 146 mm dicken Platten zeigten einen Widerstand gegen 21 cm S-tohlgeschoffe, welcher demjenigen von 240 mm dicken Stahlplatten der bisher angewandten Her- sjellungöweise entsprach, und wiesen nach Belegung mit je 5 Schüssen aus 15 cm= und 21 em-Käno- neu nicht die 'mindesten Sprünge auf. Bei den Schlissen aus 15 em Kanonen wurden Jogar Auftreffgeschwindigkeiten angewandt, mit denen 270 mm bisherigen Stahls glatt durchschlagen wurden, während hier die Geschosse fitzen blieben.

In dem Entwurf des Besoldung«- und Pen- sionsetats der Reichsbankbeamten für das Jahr 1895 ist, wie wir hören, die Ausdehnung des für die anderen Zweige der Reichsverwaltung theils schon eingeführten, theils in der Einführung begriffenen Systems der Dienstalterszu- lagen auf die Reichsbankverwaltung vorgesehen.