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HersstlNl Kltishlitt.
Mit wöchentlicher Gratis-Beilage „Jlluftrirtes Sonntagsblatt".
Mr. 136. Dienstag den 3O.Novemker 1894.
Erstes Blatt
Amtliches
Zugelaufen: ein gelber Schäferhund. Der Eigenthümer kann denselben gegen Erstattung der Futterkasten bei dem Schäfer C. Lipphard in Malkomes in Empfang nehmen.
Nichtamtliches
Vu^- und Bettag.
Wir stehen vor dem Ende des Kirchenjahres. Der vorletzte Mittwoch desselben ist durch Ueber- einkommen für die überwiegende Mehrzahl der norddeutschen Staaten zum gemeinsamen Buß- und Beilage bestimmt worden, an dessen Feier die Angehörigen beider Konfessionen in Eintracht theilnehmen. Alle, die wir uns bewußt sind, Angehörige eines christlichen Staates zu sein, eines Staates, der auch die weltliche Rechtsordnung auf die Grundsäulen christlicher Rechtsanschauung und göttlichen Rechtes gestellt hat, begehen diesen Feiertag als einen kirchlichen und nationalen zugleich. Wir wissen, daß es bei den strengen und stetigen Anforderungen, die unser unsterbliches | Selbst, die Beruf, Familie und Staat an jeden Einzelnen stellen, uns nicht ziemt, müßige und trübselige Kopfhänger zu sein; das Leben be-- beutet für den Niedrigsten, wie für den Hochgestellten unter uns ein unausgesetztes Schaffen
und Arbeiten, wenn anders wir nach der Kraft I und Fähigkeit, die Gott in uns gelegt hat, jeder in seinem Kreise und jeder nach seiner Weise, uns als nützliche Glieder der menschlichen und Volksgenosseuschaft erweisen sollen. Dies schaffen AM und Arbeiten soll freudig sein; was es aber freudig macht trotz aller Mühsal und mancher Trübsal, die es mit sich bringt, ist einzig das Vertrauen auf Gott, dessen Hand zu helfen kein Ziel hat, wie es im Lutherschen Bußliede heißt.
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Vor Gott, dem wir vertrauen, daß sein Segen d i- unserem Leben und unserer Arbeit Bedeutung H und Inhalt gebe, treten wir am Bußtage, ein HM ganzes, großes Volk zu Gemeinden geschaart, »Mund beten, daß er auch fernerhin seine Hilfe unserem Vaterlande und unserem Kaiser wider-
NM sahren lasse. Es ist erhebend, wenn ein ganzes, W großes Volk zu solcher Stunde, und zu solchem Gebete einmüthig ist;, die Gewißheit dieser Ein- tracht mag auch den Einzelnen stärken, der sich ^^bei ernster Selbstprüfung bewußt wird, wie oft 8 er für sich kleinmüthig gedacht und unrichtig ge- K handelt habe. Wir brauchen eine solche Stärkung, | in der Eintracht des Vertrauens auf Gottes R Führung beruht, allezeit sehr wohl; und zumal g ™ ^ne^ Zeit, da Entwickelung und Gedeihen des . ockslebens an mehr als einer Stelle von ge- Mlchastigen Feinden bedroht und beeinträchtigt »weiden. Wider sie kann eben nur am besten E ^"lenige helfen, dessen Hand zu helfen kein hat, und er wird es auch, wenn wir uns 8 nun als williges, tüchtiges Werkzeug in die MPand geben.
Politische Nachrichten
Berlin, 17. November.
Heute früh unternahmen Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin einen gemeinsamen Spazierritt in die Umgegend Potsdams. Um 9 Uhr Vormittags hörte der Kaiser den Vortrag des Chefs des Generalstabes und arbeitete daran anschließend mi( dem Äbtheilungschef im Militair- kabinet, Oberst und Flügeladjutant von Lippe. Um 11 ’/-2 Uhr empfing Seine Majestät den Staatsminister Dr. v. Schelling und um 12 Uhr den Staatsminister Dr. v. Boetticher.
Se. Königliche Hoheit Prinz Heinrich von Preußen ist am Sonnabend Vormittag mit Gefolge in Petersburg erugetroffen. Der Kaiser, die Großfürsten, der deutscye Botschafter General von Werder und andere Würdenträger empfingen Se. Königliche Hoheit auf dem Bahn
Hofe, wo eine Ehrenwache der Gardemarinetruppen aufgestellt war. Großfürst
Alexandrowitsch geleitete den Prinzen in das Palais.
Unter den Blumenspenden, welche
Sergius Heinrich
auf den
Sarg des Kaisers Alexander III. niedergelegt werden, dürfte die Gabe unseres Kaiser- paareS eine der hervorragendsten sein. Sie kann wegen ihrer kunstvollen Zusammenstellung als eine ganz eigenartige bezeichnet werden und ist, wie der „Nordd. Allg. Ztg." gemeldet wird, der eigensten Initiative des Kaisers entsprungen. Die Spende besteht in einem antiken römischen Kranz von drei Metern Durchmesser, aus den üppigsten grünen und goldenen Lorbeerzweigen gewunden, die mit natürlichen und goldenen Knospen, Blüthen und Früchten des Lorbeers durchflochten sind. Aus der Mitte dieses Niesenkranzes heraus erheben sich zwei Cycas circinalis äßebel von 3'/r Meter Länge von tadelloser Schönheit, deren untere Enden mit einer breiten weißen Moire- schleife verziert sind, aus welcher eine ebensolche, mit breiten goldenen Franzen eingefaßte Moire- schärpe herabhängt. Diese trägt auf ihren beiden Enden die in Gold gestickten Monogramms und Kronen beider Majestäten. Den auf Allerhöchsten Befehl von der kaiserlichen Hoflieferantin Frau Luise Back angefertigten Kranz hat Prinz Heinrich am Donnerstag Abend mit nach Petersburg genommen, um ihn im Auftrage und im Namen seines kaiserlichen Bruders und der Kaiserin am Sarge des entschlafenen Zaren niederzulegen. Zur Beförderung mußte eigens ein großer Packwagen in den Zug eingestellt werden, da die gewöhnlichen Packwagen nicht Raum genug boten.
Wie man aus A l t e n b u r g meldet, wird Se. Majestät der Kaiser als Gast des Herzogs für den 7. Dezember zur Jagd in Hummelshain erwartet.
Von einer, nach der „Köln. Ztg.", geplanten Aenderung unserer Schulgesetz- g e b U n g in der Richtung, daß eine zentrale Spruchbehörde eingesetzt werden solle, um die Beschlüsse der Provinzialräthe in Bezug auf das Maß der erzwingbaren Schulleistungen der Ge-
meinben einer Nachprüfung zu unterziehen
und
die Durchführung einheitlicher Grundsätze zu
sichern, ist, wie die „N. A. Z " hört, zur Zeit keine Rede.
Der B u n d e s r a t h hat am 15. November die Berichte der Ausschüsse über den Entwurf des Etats der Marineverwaltung zum Reichs- haushalts-Etat für 1895/96, über den Entwurf des Etats der Post- und Telegraphenverwaltung und über den Entwurf des Etats der Reichsdruckerei zum Reichshaushalts-Etat für 1895/96 genehmigt.
Nachdem nunmehr auch die Begründung zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Bekämpfung der Umsturzpropaganda, vollständig ausgearbeitet worden ist, darf die Einbringung der Vorlage im Bundesrathe als unmittelbar bevorstehend betrachtet werden.
Ein neues sozialdemokratisches Eingeständniß findet sich in dem Wochenblatts „Der Sozialist", das an den „Intelligenzen" der Partei, die nach Bebel zu den bürgerlichen Parteien überlaufen würden, sofern man das Gehalt für geistige Arbeiter auf 3000 M. normten würde, folgende Kritik übt: „Ihr Idealismus, ihre Begeisterung für die Freiheit hat ein Ende, wo die klingende Münze aufhört. Man kämpft gegen eine privilegirte Klaffe in der heutigen Gesellschaft und sanktionirt dadurch wieder neue Privilegien für die Zuläufer aus bürgerlichem Lager innerhalb einer angeblich proletarischen Bewegung. Wie ekelhaft doch diese Demagogie!"
Den jüngsten Bestimmungen zufolge findet die Bestattung Alexanders III. Montag oder Mittwoch, die Vermählung des Kaisers drei Tage nachher im Anitschkow-Palais in Anwesenheit der Kaiserfamilie, Verwandter und weniger Würdenträger und Reichsraths-Mitglieder statt. Der Kaiser wird vorläufig im Anitschkow-Palais residiren, bis das Winterpalais fertiggestellt ist. Ueber den Thronfolger liegen sehr schlechte Nachrichten vor. Die Kaiserin-Wittwe dürfte sehr bald nach dem Kaukasus abreisen.
Aus C h a r l e r o i meldet „H. T. B.", daß dort große Erregung herrscht wegen der während der Nacht gegen die Expreßzüge Paris-Brüffel gemachten Attentate. Seit einig r Zeit werden die Signale verstellt, so daß die Züge an jeder Station halten müssen, wodurch große Verspätungen verursacht werden und leicht Unglücksfälle vorkommen können.
Nach einer Meldung aus Tientsin ist General W e i in Peking wegen seiner Niederlage bei Pingyang enthauptet worden. Die Generale Jeh und Meh sollen ihres Ranges und ihrer Ehrenzeichen entkleidet worden sein. Einer Depesche aus Schünking zufolge ist der Vize- könig vonSzetschwan aus Befehl aus Peking verhaftet worden unter der Anschuldigung, einen Tatarengeneral ermordet zu haben. Er soll das Verbrechen begangen haben, um große Veruntreuungen zu verdecken.
Atts Provinz und Nachbargebiet.
Hersfeld, den 19. November 1894.
* Eine ehrverletzende Aeußerung, welche nach dem Ausspruch des Aeußernden nur für den Fall der Richtigkeit einer anderweitig behaupteten Thatsache gelten soll (sogenannte bedingte Beleidigung), ist, nach einem