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Herssel-rr Kreistliitt.
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Ur. 139. Sonnabendden 3. November 1894.
Amtliches.
Hersfeld, den 30. Oktober 1894.
Nachstehend veröffentliche ich die Nachweifung über die Ergebnisse der Herbstkörung der Zuchtbullen. Die Herren Ortsvorstände sowie die Königliche Gendarmerie des Kreises haben fortab strengstens darüber zu wachen, daß nicht gekörte Bullen zur Nachzucht nicht ver-
Nachweisnng über die
I wendet, Zuwiderhandlungen gegen die Be- ; stimmungen der Polizei-Verordnung vom 17. Januar 1879 (abget.uckt im Kreisblatt Nr. 8) ■ aber unnachsichtlich zur Bestrafung gebracht werden. ! Nach einer Anzeige eines Mitgliedes der Körungs-Kommission soll Letzteres auffallender Weise bisher nicht immer geschehen sein, trotzdem angeblich häufig bei der Körung verworfene oder überhaupt zur Körung gar nicht angemeldete Bullen zur Viehzucht verwendet werden.
Körung der Zuchtbullen im Kreise Hersfeld pro ii
Ich nehme hieraus Veranlassung, die Durchführung der cit. Polizei-Verordnung den unterstellten Polizeibeamten besonders zur Pflicht zu machen.
Ueber jeden Kontraventionsfall ist mir Bericht zu erstatten.
I. I. 5448. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz,
Geheimer Regierungs-Rath.
14. (Herbst-Körung )
£
cS
Gemeinde.
Anzahl der anzu- körenden Bullen.
Name n der Eigenthümer.
Datum der
Körung.
Resultate der Körung.
Bemerkungen.
Alter und Race der Bullen.
Nähere Bezeichnung der Bullen nach Farbe und sonstigen Abzeichen.
Befund des Bullen.
A
Körnngsbezirk Hersfeld.
1
Hersfeld
1
Oekonom Friedrich Friedrich
—
—
—
— !| Nicht erschienen.
2
Friedlos
1
Bäcker Peter Kaufmann
—
■—
—
—
Nicht erschienen.
3
Meisebach
1
Gutsbesitzer Franz Roll,
20/10
1 /, Jahr, Frankcurace
hellbraun
gut
Nicht erschienen.
4
Obergcis
1
Oekonom Justus Homburg
—
—
—
—
5
1
Gutsbesitzer Ferdinand Roll
2 Ja hie, Siuwienthalcr
Gelbschack
untauglich für Ober-
weil Frankenrace bisher gc.
l*/2 Jahr, Landrace
1 Jahr, Simmenthaler
braun
gns
züchtet.
6
Oberhaun
1
Landwirth Conrad Dehnhardt 11.
unbrauchbar
1
Gelbschack
brauchbar
7
Pitersberg (Hol
1
Witwe Mackenroth
2 Jahre, S-mmenthaler
Rothschack
brauchbar nur für
Weil nicht Frankenrace.
Kühnbarb)
UntergciS
1'4 Jahr, La ndrace
HerSfeld
8
1
Heinrich Becker I.
„
rothbraun
unbrauchbar
9
Wippershain
1
Landwiith Conrad Rößing
2 Jahre, Simmenthaler Kreuzung
Rothschack
unbrauchbar
Frankenrace wird für geeignet
B.
Körungsbezirk Niederaula.
gehalten.
1
Asbach
1
Bürgermeister Ruhn
18/10
2 Jahre, Simmenthaler Kreuzung
rothschäckig
tauglich
2
Btiershaiiscn
1
Oekonom Adam Schüler
y
l'/2 Jahr, Simmenthaler
gelbschäckig
y
3
Fricliugen
1
Gutspachter Carl Eschstruth
„
11 /2 Jahr, Orjginal-Simmenthaler
hellgelb
y
4
Hattenbach
1
Gutsbesitzer G. Schütze
y
2 Jahre, (Race nicht festzusiellen)
dunkelroth mit
unbrauchbar
Es war durchaus nicht fest.
weißer Blasse
zustellen, welcher Race der
5
Kcispmhauson
1
Landwirth Jacob Johs. Schenk
y
l'/i Iah', Simmenthale- Kreuzung
rothschäckig
tauglich
Bulle angehört.
6
Hof Engelbach
1
Gutsbesitzer Schefser
2*/2 Jahre, Simmenthaler Kreuzung
1 Jahr, Simmenthaler Kreuzung
schwarz- und rothschäckig
7
Nicdcrjossa
1
Müller Heinrich Stollberg
gelb mit weißer Blässe
in ’l /4 Jahr sprungsShig.
C.
Körnngsbezirk Friedewald.
1
Fiicdewald
1
Gutsbesitzer Heinrich Hoßbach
27/10
2 Jahre, Franke
rothgelb
tauglich
2
1
Landwirlb Heinrich Saam
y
l1 /2 Jahr, Simmenthaler
Gelbschack
y
3
Lautenbauscu
1
Landw. George Nennstiels Witwe
y
2 Jahre, Franke
rothgelb
y
4
Motzseld
1
Landwirth Peter Klee
y
2 Jahre, Landrace
gelb mit Blässe
y
D. Körungsbezirl Schenklengsfeld.
1
Schenklengsfeld
1
Landwirth Heinrich Sippel II.
26/10
l*/4 Jahr, Simmenthaler
Gelbschack
flut
sprungfähig im Monat Februar
2
Ausbach
1
„ Konrad Gebauer
l’/4 mbr. Simmenthaler
y
sehr gut
1895.
3
Courode
1
„ Peter Bock
1 Jahr, Simmenthaler
y
gut
. spriinMhig im Monat Februar
1895.
4
Schcnksolz
1
„ George Koch
—
—
—
Nicht erschienen.
5
Unt-rweisenborn
1
Gutsbesitzer A. Reinhard
y
1'/« Jahr, Simmenthaler
Gelbschack
flut
6
Wehrshansen
1
Landwiith Karl Fischer
l’/j Jahr, Simmenthaler
y
gut
7
1
„ George Mohr
1 ;2 Jahr, Simmenthaler
Rothschack
gut
Bekanntmachung, die Beschädigung der Reichs-Telegraphenanlagen betreffend.
Zum Schutz der Reichs-Telegraphenanlagen sind durch das Gesetz vom 13. Mai 1891, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich, nachstehende Bestimmungen erlassen:
§ 317. Wer vorsätzlich und rechts- w i d r i g den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Theile oder Zude- Hörungen derselben beschädigt oder Veränderungen daran vornimmt, wird mit Gefängniß von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.
§ 318. Wer f a h r l ä s s i g e r iv e i s e durch eine der vorbezeichneten Handlungen den Betrieb
einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage verhindert oder gefährdet, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft. ■
§ 318 a. Unter Telegraphenanlagen im Sinne der §§ 317 und 318 sind Fernfprechanlagen mitbegriffen.
Da die Reichs-Telegraphenanlagen in letzter Zeit häufig theils vorsätzlich (durch Zertrümmern der Isolatoren mittels Steinwürfe 2C.), theils fahrlässig (namentlich beim Füllen von Bäumen) beschädigt worden sind, so werden die vorstehenden Bestimmungen hiermit warnend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Zugleich wird demjenigen, welcher vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen der Reichs-Telegraphenanlagen so zur Anzeige I
bringt, daß gegen den Thäter mit Erfolg eingeschritten werden kann, in jedem einzelnen Falle eine Belohnung bis zur Höhe von 15 Mark hiermit zugesichert.
Caffel, den 7. Oktober 1894.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.__gez. F r a n k.
Gefunden: eine Kriegsdenkmünze, — Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Sorga.
Politische Nachrichten.
~ Berlin, 1. November.
Wie aus Stettin gemeldet wird, traf Se. Majestät der Kaiser zu der Enthüllung des Kaiser- und Kriegerdenkmals dort Mittags 11 Uhr 50 Minuten mit seinem