Erschkutt wöchentlich brei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. exd. Postanfschlag.
Die Znsertivnsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Psg., im amtlichen Theile 15 Psg. Reklamen die Zeile 20 Psg.
Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
Hersfelder Krtistlitt
Mit wöchentlicher Gratis-Vettage „Muftrirtes SonntagsblatL".
Mr. 133
Sonnabend den SO. Oktober
1894
Amtliches.
Berlin, den 15. August 1894.
Bekanntmachung
wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe II zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsoli- dirten 4°/oigen Staatsanleihe von 1885.
Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 4prozentigen Staatsanleihe von 1885 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Oktober 1894 bis 30. September 1904 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 1. September 1894 ab von der Kontrolle der Staatspapiere Hierselbst, Oranienstraße 92/94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die RegierungsHauptkassen, sowie in Frankfurt a/M. durch die Kreiskafse bezogen werden. 28er die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind.
Genügt dem Einreicher eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zu- rückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Z i n s s ch e i n a n - Weisungen nicht e i n l a s s e n.
28er die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zins- scheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben. Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisnngen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
gez. M e r l e k e r.
I. 1979. * * ♦
Kassel, den 21. August 1894.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die in derselben bezeichneten Formulare von der hiesigen
Regierungs - Hauptkasse und den Steuerkassen unseres Bezirks verabreicht werden.
Königliche Regierung. S ch ö n i a n.
Hersfeld, den 17. Oktober 1894.
Den Herren Ortsvorständen werden demnächst die Rekrutirungs - Stammrollen der Jahrgänge 1872, 1873 und 1874, welche mit den alphabetischen Listen diesseits gleich gestellt worden sind, gemäß §. 4611 der Wehrordnung vom 22. November 1888 zugehen; dieselben sind nebst den Anlagen in der Gmeinde-Nepositur aufzubewahren.
J. II. Nr. 2106. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rath.
VekanntMKchmtg.
Die diesjährigen Herbst-Kontrolversamm- lungen im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:
1. Zu Obergeis:
Sonnabe»- den 3. November -. I.
Vormittags 10 Uhr
für die Mannschaften aus den Gemeinden All- mershausen mit Hof Hählgaus, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goßmannsrode, Obergeis, Reckerode, Rotterterode und Untergeis.
2. Zu Hersfeld:
Montag den 3. November d. J.
Vormittags 8 Uhr
für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meisebach, Friedlos, Kal- kobes, Reilos, Mecklar, Meckbach, Gutsbezirk Eich- Hof, Heenes, Rohrbach, Tann und Hermannshof. Koutrolplatz: Turnplatz am Hain.
3. Zu Unterbaun:
Montag den 5. November d. I.
Nachmittags 3 U h r
für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hil- perhausen, Holzheim, Kohlhausen, Oberhäun, Roß- bach, Rotensee, Sieglos, Unterhaun u. Wippershain.
4. Zu Niederaula:
Dienstag den 6. November d. J.
Vormittags 10 111) r
für die Mannschaften aus den Gemeinden Allen- dorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, KerSpenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa, Reimbolds- Hausen, Solms, Stärklos, 28illingshain und GutS- bezirk Engelbach mit dem Hof Sternberg.
5. Zu Sckenkleugsfeld:
Mittwoch den 7. November d. J.
Vormittags 10 U h r für die Mannschaften aus den Gemeinden Con- rode„Dünkelrode, Hillartshausen, Akalkomes, Motz- feld, Oberlengsfeld, Rausbach, HilmeS, Lamperts- feld, Landershausen, Schenklengsfeld, Schenkfolz, Unterweisenborn, 28ehrshaufen und Müstfeld.
6. Zu Heimboldshausen:
Mittwoch den 7. November d. J.
9? a chmittagS 2 U h r
für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Bengendorf, Friedewalo, Gethsemane, Harn- rode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof
mit Nippe, Philippsthal, Widdershausen, Wöl- fershausen und Unterneurode.
Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mannschaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu:
1) Zu den Herbst-Kontrolversammlungen haben zu erscheinen:
a. diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1882 eingetreten sind und deshalb zur
Landwehr bezw. Seewehr II. Aufgebots übergeführt werden,
b. sämmtliche Reservisten und DispositionsUrlauber,
c. die zur Verfügung der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.
2) Die Einberufung zu den Kontrol-Versamm- lungeu findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.
Die Nichtbefolgung der Berufung zu, den Kontrolversammluygen hat Arrest zur Folge.
3) Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen u. f. w. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Gemeinden sie gehören.
4) Die M.annschaften haben den Militairpaß, in welchem eine Aenderung vorgenommen werden muß,und das Führungsattest mit zur Stelle zu bringen.
5) Gesuche um Befreiung von der Kontrol- Versammlung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirkskommandos Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirkskommando genehmigt werden.
Wer vor der Kontrolversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu gestellen.
6) Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Ortsoder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist bib Krankheit anzugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.
7) Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zu den Kontrolversamm- lungen einberufen sind, zum akliveu Heere und sind demnach dcn Militair-Straf-Gesetzen unterworfen. Hersfeld, den 6. Oktober 1894. Königliches Bezirkskommando.
* *
*
Hersfeld, den 8. Oktober 1894.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeindebezirken alsbald wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzutheilen.
Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrol- ort gehört, hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrolversammlnngen zugegen zu sein. Der Königliche Landrath '
Freiherr von S ch l e i n i tz , Z. II. Nr. 2917. Geheimer Regierungs-Rath.