Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
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Imftlitr Kreisblatt.
Mit wöchentlicher GraW-Beilage „Mustrirtss SonnLagsblatL".
Ur. 131. Dienstag den 16. Oktober 1894.
Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit der wöchentlichen Gratis-Beilage „Jllustrirtes Sonntagsblatt" für das IV. Quartal 1894 werden noch von allen Kaiserlichen Postanstalten, Land- briefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Der zur Besprechung über das Kommunal-Ab- gaben-Gesetz in Aiederaula auf Sonnabend den 20. d. Mts. 12 Uhr angesetzte Termin wird auf Dsnnevstcrg den 25. ö. LMs.
Vormittags 9 Uhr verlegt.
Hersfeld, den 15. Oktober 1894.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Freiherr von S ch l e i n i tz , Königlicher Landrath, Geheimer Regierungs-Nath. I. 5158.
Verordnung.
Auf Grund des § 2 des Reichsgesetzes gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen vom 9. Juni 1884 (R. G. Bl. S. 61) wird in Abänderung der Verordnung vom 24. Dezember 1887 (Min. Vl. f. d. i. V. von 1888 S. 4) Nachstehendes bestimmt:
Die Verwendung von Sprengstoffen, welche den Vorschriften des vorbezeichneten Neichsge- setzes unterliegen, in Steinbrüchen, bei Bauten und bei ähnlichen Betrieben darf nur von solchen Personen vorgenommen werden, die ein auf ihren Namen lautendes Vesitzzeugniß für diese Stoffe haben.
Der Minister Der Minister für des Innern. Handel und Gewerbe, gez. Graf Eulenburg. Im Aufträge. gez. v.Wendt.
Der Finanz-Minister. Der Minister der Im Auftrage. öffentlichen Arbeiten. gez. Grandke. Im Auftrage. gez. Schweb er.
M. b. I. II. 10070. M. f. H. C. 6823. Fin. M. 1. 14577. M. d. ö. A. I. (IV.) 10171 V. II. 7707 III. 19691.
* * *
Hersfeld, den 12. Oktober 1894.
Auf die vorstehend abgedruckte Verordnung über die Ausführung des Neichsgesetzes vom 9. Juni 1884 gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Verbrauch von Sprengstoffen mache ich die Ortspolizeibehörden und die Gendarmerie des Kreises besonders aufmerksam mit der Weisung, auf die st r e n g st c Durchführung derselben ständig zu achten.
I. 5188. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Nath.
Hersfeld, den 11. Oktober 1894.
Mit Rücksicht auf die Höhe des vorhandenen Reservefonds soll auch für das Jahr 1895 von der Erhebung jeglicher Viehseuchen-Abgabe abgesehen werden.
Da gleichwohl eine Zahlung des Viehbestandes am 2. bezw. 3. November d. Js. zu statistischen Zwecken erfqrderlich ist, werden die Herrn Ortsvorstände beauftragt, dieselbe au den erwähnten Tagen vornehmen zu lassen und mir bis zum 20. N ove m der d. I. berichtlich anzuzeigen :
a. wieviel Stück Pferde und Fohlen,
b. „ „ Rindvieh und
c. „ „ Esel, Maulesel und Maulthiere bei der Zahlung ermittelt worden sind.
J. I. 5156. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, _______ Geheimer Regierungs-Rath.__
Die im Jahre 1877 in Marburg gegründete kaudWirthschaftkiche Winterschule hat die Aufgabe, in zwei Winterku.^ Bauernsöhne und andere junge Leute, welche sich der Landwirthschaft widmen wollen, zu denkenden Landwirthen zu erziehen und für den landwirthschaftlichen Beruf derart auszubilden, daß sie befähigt sind, ein Landgut rationell zu bewirthschaften.
Dieser Aufgabe hat die Schule bisher durchaus entsprochen. Ein Theil der Schüler hat nach Erledigung des zweijährigen Winterkursus bei Wiedereintritt in die väterliche Wirthschaft zu bereit Hebung wesentlich mitgewirkt, ein anderer Theil hat durch Vermittelung des Direktors der Winterschule als Verwalter und Gutsinspektoren auf größeren Gutswirthschasten Stellung gefunden und den an sie gestellten Anforderungen in jeder Beziehung genügt.
Bei den sich täglich steigernden Ansprüchen an den landwirthschaftlichen Betrieb müssen wir die Landwirthe dringend auffordern, für die Ausbildung ihrer Söhne in den landwirthschaftlichen Lehrgegenständen Sorge zu tragen, und zu diesem Zweck ihnen den Besuch der landwirthschaftlichen Winterschule in Marburg für ihre Söhne empfehlen.
Dank der Fürsorge des hohen Kommunal-Laud- tag«. hat die gedachte Schule ihre Lehr- und Hülfsmittel durch Einrichtung eines Laboratoriums für chemische, physikalische unb mikroskopische Arbeiten wesentlich vervollständigen können und wird weiter durch den Besuch von renomirten Wirthschaften größerer Landwirthe, von Zuckerfabriken, Brennereie „ Molkerei - Anstalten den jungen Leuten Gelegenheit geboten, das von ihnen theoretisch Erlernte in praktischer Ausführung kennen zu lernen.
Der Unterricht des nächsten Winterkursus beginnt Dienstag d e n 16. O k t n b e r d. I., Vormittags 8 Uhr. Anmeldungen zur Aufnahme sind zeitig vorher an den Direktor der landwirthschaftlichen Winterschule, Herrn Dr. R. Hesse in Marburg, zu richten, welcher etwaigen weiteren Aufschluß über die Schule geben wird. Derselbe ist gern bereit, für ein paffendes Unterkommen der Schüler in gut beleumundeten Familien zu sorgen und wird sämmtliche Schüler auch außerhalb der Schulzeit streng überwachen. Für Wohnung, Verköstiguntz, Feuerung und Licht hat ein Schüler monatlich 30 bis 45 Mark zu zahlen. Das Schulgeld beträgt 45 Mark für den Winter,
wovon die Hälfte beim Beginn des Schulhalb- jahres, die andere HäU3 beim Wiederbeginn des Unterrichts im Anfang nächsten Jahres zu entrichten ist.
Die aufzunehmenden Schüler müssen das 14. Lebensjahr überschritten haben und sich durch ein Zeugniß über den bisherigen Schulbesuch ausweisen, außerdem, wenn sie über ein Jahr die Schule bereits verlassen haben, ein Attest der Ortsbehörde über ihre Unbescholtenheit beibringen.
Cassel am 27. August 1894.
Das Direktorium des landwirthschaftlichen Central-Vereins.
Nichtamtliches.
§um Errllusfeft.
Wiederum ist die L u l l u s w o ch e herangekommen, die Zeit, je der nach altem Herkommen die dankbaren Hersfelder des Gründers und Wohlthäters ihrer Stadt, des Abtes und späteren Erzbischofs L u l l u s gedenken. — Wie sehr diese Feier den Hersfeldern am Herzen liegt und wie tief sie ihnen in Fleisch und Blut übergegangen ist, beweist der Umstand, daß das Fest schon auf eine länger als tausendjährige Dauer zurückblicken kann, eine Eigenschaft, die wohl kaum ein anderes, periodisch wiederkehrendes Fest für sich in Anspruch zu nehmen vermag. Der Ursprung der Feier liegt in solch' nebelgrauer Ferne, daß es nur mit Hülfe alter Urkunden möglich ist, Näheres darüber festzustellen. — Lullus, der Gründer von Hersfeld, starb am 16. Oktober 787 und wurde, seinem Wunsche gemäß, in unserer Stiftskirche beigesetzt. Fünfunddreißig Jahre nach seinem Tode wurde er von der katholischen Kirche heilig gesprochen und wohl selten ward diese Ehre einem Würdigeren zu Theil. Lullus wird uns als ein frommer, menschenfreundlicher, besonnener und äußerst wohlthätiger Mann geschildert, den man, wohl wegen seiner besonderen Erfolge in Heilung von Krankheiten, als Wunderthäter pries. Seine Grabschrift giebt hiervon Zeugniß. Sie lautete: „Erzbischof Lullus, den an Heiligkeit Niemand übertrifft, durch Gottesgabe stark in heilender Arznei, bekämpfte, wie alle Welt rühmt, die Krankheiten." — Im Jahre 852 wurde, zu Ehren des Heiligen, das Lullusfest eingesetzt. Dasselbe sollte, der Bestimmung gemäß, acht Tage lang dauern und in derjenigen Woche abgehalten werden, in welche der 16. Oktober fiel. Diese Anordnung fand begeisterte Aufnahme. Große Schaaren von Städtern und Landleuten strömten während des Festes zum festlich geschmückten Dom, woselbst, unter größter Prachtentfaltung, in feierlicher Messe vom Priester die Verwendung und Fürbitte des heiligen Lullus erfleht wurde, „damit wir durch seine Fürbitte erlangen, was wir durch unsere Thaten nicht verdienen." — Die herzu- strömende iitenge zog im Laufe der Zeit Kaufleute, Krämer unb Gaukler herbei, die auf öffentlichen Plätzen ihre Buden aufschlugen; Wein und Bier durfte überall verschenkt werden, und so überließ sich Alles der Freude. Da die Gelage oft bis in die späte Nacht dauerten, zündete man ein wärmendes Feuer auf dem Marktplatz an und unterhielt dasselbe bis zum Schluß des Festes. —