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Herssel-er Kmsbliltt.
Mit wöchentlicher Gratis-Beilage „JAnstrirtes Sonntagsblatt".
Ur. 130. Sonnabend den 13. Oktober
1894.
Vestellnngen auf das Hersfelder Kreisblatt mit der wöchentlichen Gratis-Beilage „Jllnstrirtcs Sollutagsblatt" für das IV. Quartal 1894 werden noch von allen Kaiserlichen Postaustalten, Land- briefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Hersfeld, den II. Oktober 1894.
Zur Besprechung über die Ausführung des Kommunal-Abgabengesetzes vom 24. Juli 1893 habe ich folgende Termine angesetzt, zu denen die Herren Bürgermeister sich einfinden wollen.
Für den Amtsgerichtsbezirk H e r s f e l d Dienstag den 23. Oktober d. Js.
Wormittags 9 Uhr in der Gastwirthschaft des Herrn B o l e n d e r. Für den Amtsgerichtsbezirk Friedewald Mittwoch den 24. Oktober d. Js.
Wormittags 9'/, Uhr
in der Gastwirthschast des Herrn M e u r e r.
Für den Amtsgerichtsbezirk N i e d e r a u l a Sonnabend den 20. Oktober d. Js.
Mittags 12 Ahr
in der Gastwirthschaft des Herrn Stein. Für den AmtsgerichtsbezirkSchenklengsfeld Freitag den 26; Oktober d. Js.
Mittags 12 Uhr in der Gastwirthschaft des Herrn Kroneberg. Der Vorsitzende des Kreisausschnsses: Freiherr von Schleinitz, Königlicher Landrath, Geheimer Regierungs-Rath. I. I. Nr. 5158.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Herbst-Kontrolversamm- lltngen im Kreise Hersseld finden wie folgt statt:
1. Zu Obergeis:
Somrabeud den 3. November d. J.
Vormittags 10 11 h r
für die Mannschaften aus den Gemeinden All- mershausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goßmannsrode, Obergeis, Ueckerode, Rotterterode und Untergeis.
2. Zu Hersfeld:
Montag den 5. November d. J.
Vormittags 8 U h r
für die Mannschaften aus der Stadt Hersseld und den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meisebach, Friedlos, Kal- lobes, Reitos, Mecklar, Meckbach, Gutsbezirk Eich- hvf, Heenes, Rohrbach, Tann und Hermannshof. Kontrolplatz: Turnplatz am Hain.
3. Zu Unterhaun:
Montag den 5. November d. J.
Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hil- perhausen, Holzheim, Kohlhausen, Oberhaun, Roß- bach, Rotensee, Sieglos, Unterhaun u. Wippershain.
4. Zu Niederaula:
Dienstag den 6. November d. I.
Vormittags 10 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Allen- dorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa, Neimbolds- Hausen, Solms, Stärklos, Willingshain und Gutsbezirk Engelbach mit dem Hof Sternberg.
5. Zu Schenklengsfeld:
Mittwoch den 7. November d. J.
Vormittags 10 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Con- rode, Dünkelrode, Hillartüpaufen, Malkomes, Motz- feld, Oberlengsfeld, Ransbach, Hilmes, Lamperts- feld, Landershausen, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.
6. Zu Heimboldshausen:
Mittwoch den 7. November d. I.
Nachmittags 2 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Aus- bach, Bengendorf, Friedewald, Gethsemane, Harn- rode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleiuen- see, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof mit Nippe, Philippsthal, Widdershausen, Wöl- fershausen und Unterneurobe.
Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mannschaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu:
1) Zu den Herbst-Kontrolversammlungen haben zu erscheinen:
a. diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1882 eingetreten sind und deshalb zur Landwehr bezw. Seewehr II. Aufgebots übergeführt werden,
b. sämmtliche Reservisten und Disposilions- Urlauber,
c. die zur Verfügung der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.
2) Die Einberufung zu den Kontrol-Versamm- lüngen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.
Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontrolversammlungen hat Arrest zur Folge.
3) Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen u. s. w. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Gemeinden sie gehören.
4) D i e M a n n s ch a f t e n haben den Militairpaß, in welchem eine Aenderung v o r g e n o m m e n werden m u §, und das Führun g s a t t e st mit z ii r Stelle zu bringe n.
5) Gesuche um Befreiung von der Kontrol- Verfammtung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirkskommandos Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirkskommando genehmigt werden.
Wer vor der Koiitrolversammlung keinen
Bescheid erhält, hat sich dennoch zu gestellen.
6) Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Ortsoder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.
7) Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zu den Kontrolversammlungen einberufen sind, zum aktiven Heere und sind demnach den Militair-Straf- Gesetzen unterworfen.
Hersfeld, den 6. Oktober 1894.
Königliches Bezirkskommaudo. * * *
Hersfeld, den 8. Oktober 1894.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeindebezirken alsbald wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzutheilen.
Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrol- ort gehört, hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrolversammlungen zugegen zu sein.
J. II. Nr. 2917 Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
UichlamtUches.
t „Meldereiter."
In der heutigen Zeit, bei der ungeheuren Tragweite der Feuerwaffen und dem Operiren mit großen Heeresmassen, muß es die Hauptsorge der Heeresverwaltung sein, auf Mittel zu sinnen, um unnützen Menschenopfern vorzubeugen. Ein solches Mittel besteht in den sogenannten „Meldereitern".
Der Name deutet aus den Zweck dieser Einrichtung: die einzelnen Truppentheile, die bei der heutigen großen Ausdehnung der Schlachtfelder oft in fernen Abständen von einander stehen, bedürfen der Vermittelung unter einander und mit dem Befehlshaber durch berittene Mannschaften, die keine andere Aufgabe zu erfüllen haben, als den für die Operationen nothwendigen Meldedienst zu versehen. Schon der große Feldherr Napoleon I. hatte dies erkannt; er umgab sich mit Meldereitern, durch die er stets über den Feind gut unterrichtet war; auch jeder seiner kommandirenden Generale mußte von einer Anzahl Meldereitern umgeben sein, die an den Kaiser oder an die anderen hohen Befehlshaber Meldungen überbrachten. Später artete diese Einrichtung aus, und aus den Meldereitern wurde eine glänzende, persönliche Eskorte, die unter Napoleon III. statt zum Melden zur Begleitung des Kaisers verwandt wurde.
Aber diese fehlerhafte Anwendung einer nützlichen Einrichtung ist kein Beweis gegen den Nutzen der Einrichtung selbst. Ja, heute ist sie