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jewftlitr Irtisblatt.
Mit wöchentlicher Gratis-Veilage „Muftrirtes Sonntagsblatt".
Nr. 116.
Donnerstag den 4. Oktober
1894.
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aus das Hersfelder Kreisblatt
mit der wöchentlichen Gratis-Beilage
5 „Jllustrirtes Sonntaissblatt" für das IV. Quartal 1894 werden noch von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Eschwege, den 26. September 1894.
In der mit Genehmigung des Herrn Re- gierungs-Präsidenten eingerichteten Lehrschmiede des Hufbeschlag-Lehrmeisters Carl Ebel zu Wommen im Kreise Eschwege beginnt mit dem 1. November d. I. ein neuer Lehrkursus. Die Dauer desselben beträgt 2 Monate; die Abgangs-Prüfung erfolgt U am 31. Dezember d. I.
Da zu jedem Kursus nur 6 Schüler zugelassen werden dürfen, bis jetzt aber bereits 3 Anmeldungen vorliegen, können nur noch 3 Personen Aufnahme finden.
Zur Aufnahme sind erforderlich:
a. ein polizeiliches Führungs-Attest und
b. der Nachweis über die praktische Ausbildung als Hufbeschlagschmied.
Der im Voraus an den Hufbeschlag Lehrmeister zu entrichtende Beitrag beträgt 30 Mark. Das
(Nachdruck verboten.)
Ias Mckind van Mön5eim.
Von F. P.
(Fortsetzung.)
Ueber sein Hab und Gut, über die Erbschaft und über sonstige irdische Dinge hatte er nicht mehr gesprochen. Gottes Hand hatte zu mächtig ein gegriffen in sein Leben, als daß er nun noch etwas anderes, als ruhiges Sterben, in seinem Herzen zu erwägen vermochte. Er ward, wie er W gewünscht hatte, an der Seite seiner Tochter zur | Ruhe bestattet.
Den Kaufmann Müller hatten wir verlassen, als er am Rande des Gehölzes mit seinem Gefährt hielt und das Unheil sah, welches er angerichtet hatte. Gräulich die That, die, aus Haß geboren, in blinder Wuth vollendet wird! Aber auch furchtbar die Strafe! Als er die Flammen sieht, die er in Brand gesetzt hat, da wendet der Mordbrenner sein Pferd herum, und langsam lässt er es den Weg nach Hause zu traben. Was soll er nun beginnen? Den Förster umbringen, den einzigen Zeugen seiner That? Und wenn dann Borgmann mit dem Leben davon käme? a Dann wäre ihm der Mord doch nichts nütze! Und den wohlbewaffneten Mann angreifen? Dabei könnte er Gefahr laufen, selbst das Opfer zu werden. — Fliehen? Wenn'S nur noch an= Seht. Er treibt sein Pferd an und schneller,
nöthige Eisen und die erforderlichen Kohlen liefert derselbe. Für Wohnung und Beköstigung sorgt jeder Schüler selbst.
Die Lehrschmiede ist berechtigt, Prüfungs- zeugniffe auszustellen, von deren Beibringung der Betrieb des Hufbeschlag-Gewerbes abhängig ist. Die von jedem Schüler zu entrichtende PrüfungsGebühr beträgt 10 Mark.
Anmeldungen sind an den obengenannten Lehr- schmiedemeifter zu richten.
____Der Königliche Landrath von Keudell.
In der Nacht vom 20. zum 21. d. Mts. hat sich in einem hiesigen Gasthause ein Unbekannter unter dem Namen Georg Haupt, Hafner aus Salmünster, Kreis Schlüchtern, einlogirt und ist am anderen Morgen nach Ausführung verschiedener Diebstähle von hier flüchtig geworden. Derselbe hat u. A. aus dem Zimmer, in welchem er übernachtete, drei weiße Betttücher im Werthe von 9 Mark und zwei weiß- u„nb rothgewürfelte Bettüberzüge im Werthe von 6 Mark, sowie aus dem angrenzenden Zimmer 2 Stubenschlüffel im Werthe von 1,60 Mark entwendet.
Der Unbekannte ist ungefähr 34 bis 38 Jahre alt, ca. 1,70 m groß, von schlanker Statur, hatte kleines röthliches Schnurrbärtchen und trug dunklen Anzug und grauen Filzhut.
Es wird ergebenst ersucht, nach den gestohlenen Gegenständen und dem Unbekannten die eingehendsten Nachforschungen anstellen, letzteren im Betretungsfalle festnehmen und von dem Geschehenen Nachricht hierher gelangen lassen zu wollen.
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Das Ausschreiben vom 21. Juni d. Js. I. Nr. P. 6221, betreffend den vermißten Schlosserlehr- ling Heinrich Kaspar Konrad Ehrhardt aus Hanau, ist erledigt. Hanau, den 26. September 1894. I. Nr. k. 10,215. Königliche Polizei-Direktion.
immer schneller jagt er dahin, erreicht sein Hans, fährt in den Hof hinein, — da stürzt das Thier zusammen. Er achtet es nicht, es gilt sein Leben. Sein weniges baares Geld rafft er zusammen und hinaus aus dem Hause ist er. Da begegnet ihm ein Bekannter: „Na, Müller, wohin so eilig? Willst Du nach Schönheim? Da brennt's!" Hastig rennt der Flüchtling weiter.
Klang nicht des Bekannten Stimme so spottend, als wüßte er schon von seiner That? Woher wissen überhaupt die Leute hier schon von dem Feuer? Er kommt über den Marktplatz. Da ziehen sie die Feuerspritzen heraus, die Mannschaft ist schon zum größten Theil versammelt, und mitten zwischen ihnen steht der alte Förster und treibt zur Eile au. Müller stürzt vorüber. Hat ihn der Zeuge seiner Unthat gesehen? Es scheint nicht so. „Hin zum Bahnhof!" Das ist sein Streben. Und er erreichte ihn. Ein Zug ist gerade eingelaufen, hat gemächlichen Aufenthalt, so daß Müller noch ein Billet lösen kann. Er thut es, steigt ein und läßt sich ermattet in die Wageuecke fallen. „Ei, Müller, Sie haben's aber eilig!" redet ihn sein Gegenüber an. Es ist ein Geschäftsmann aus der nächstliegenden Stadt, mit dem er dann und wann zu thun hatte. Was soll er ihm sagen? „Ich hatte mich verspätet !" stößt er hastig hervor und zieht sich dann völlig in sich selbst zurück. Der Zug fährt ab, und erleichtert athmet Müller auf. Die erste
Politische Nachrichten.
Berlin, 3. Oktober.
Nach aus Rominten hier eingetroffenen Nach- richten gedenkt Se. Majestät der Kaiser am 4. Oktober Nachmittags von dort abzureisen und am Freitag, den 5. d. M., Vormittags, auf Jagdschloß Hubertusstock einzutreffen.
Das Bundesamt für das Heimathwesen hat in mehreren am 29. September d. I. verhandelten Streitsachen über die, auch in der Presse mehrfach erörterte Frage entschieden: ob den Vorschriften der Novelle zum Unterstützungswohnsitz- Gesetz, durch welche die Altersgrenze für den Erwerb und Verlust des Unterstützungswohnsitzes vom 24. auf das 18. Lebensjahr herabgesetzt worden, rückwirkende'Kraft beizulegen sei. Das Bundesamt hat die Frage im Prinzip bejaht, jedoch mit der Einschränkung: daß, insoweit es sich um vor M-m 1. April 1894 (dem Tage, an welchem die Novelle in Kraft getreten ist) gewährte Unterstützungen handelt, das alte Recht zur Anwendung kommt. Dasselbe gilt für alle vor dem 1 April 1894 begonnenen und über diesen Zeitpunkt hinaus fortgesetzten Pflegefälle. Im übrigen dagegen, d. h. bei allen erst nach dem 1. April 1894 eingetretenen Unterstützungsfällen, ist für die Frage des Unterstützungswohnsitzes der Aufenthalt oder die Abwesenheit nach vollendetem 18. Lebensjahre auch insoweit in Betracht zu ziehen, als der Aufenthalt oder die Abwesenheit vor dem 1. April 1894 stattgefunden hat, es sei denn, daß Aufenthalt oder Abwesenheit in diesem Zeitpunkt nicht mehr bestand.
(Verhaftung wegen Verstoßes gegen die militärische Unterordnung.j Am Sonntag früh sind in Berlin 180 Unteroffiziere,
Station kommt. Der Schaffner ruft sie ab, sieht hinein in den Wagen, redet leise mit einem Bahnbeamten, der hinter ihm steht, sieht wieder hinein in die Thür. Müller meint, er sähe nur ihn an. Da schließt der Mann die Thür wieder und weiter geht's." Furchtbare Augenblicke! Warum sah der Schaffner ins Koupee? Das thun sie auf so kleinen Stationen doch nur, wenn ein Reisender aud; oder einsteigen will. Suchte er ihn? Weiter gelX die Reise.
Die zweite, dritte, vierte Station ist glücklich überwunden. Der bekannte Geschäftsmann ist ausgestiegen. Müller wird allmählich ruhiger. Er schließt die Augen und — schläft vor Ermüdung ein. Im Traume hört sich das leise Klappern der Räder an wie das Prasseln der Flammen. Es sind die Flammen des brennenden Borgmannschen Hauses. Die Unterhaltung der Mitreisenden ertönt dem Verbrecher durch den Traum hindurch ins Ohr. Ihm sind's die Worte des alten kranken Bauern in seinem Bett. „Hinaus!" so hört er ihn rufen, als sein Nachbar etwas lauter spricht; „Haha!" so hört er ihn lachen, als sein Gegenüber lacht. Die ganze Szene tritt ihm, wie wenn er sie noch einmal durchlebt, im Traum vor die Seele. Und da, — plötzlich erschallt auch der furchtbare Krach des gegen die Thür geschleuderten Hammers, und er erwacht und reibt sich die Augen. Der Zug hält und eine Stimme ruft ins Koupee