Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich drei MM Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

AbonnementSpreis Vierteljabrlich 1 Mark 40" Psg. exel. Postaufschlag.

Die JusertionSgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Psg., im amtlichen Theile 15 Psg. Reklamen die Zeile 20 Pfg.

Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

Hersfelher Kreisbilitt.

Mit wöchentlicher Gratis-BeilageMustrirtes Sonntagsblatt".

Mr. 115.

Dienstag den 8. Oktober

1894.

Bestellungen aus das Hersfelder Kreisblatt mit der wöchentliche« Gratis-Beilage Jüustrirtes Soiultlistsblatt" für das IV. Quartal 1894 werden noch von allen Kaiserlichen Postanstalten, Land­briesträgern und von der Expedition ange­nommen.

Amtliches.

Hersfeld, den 22. September 1894.

Wie aus dem nachstehend abgedruckten Ver- zeichniß heroorgeht, läuft die Amtsdauer der Schiedsmänner und deren Stellvertreter in dem größten Theile der Gemeinden des Kreises dem­nächst ab.

Die Herren Ortsoorstände der in Betracht

Verzeichnis; derjenigen Gemeinden des Kreises, in welchen die Amtsdauer der Schiedsmänner und deren Stellvertreter in Kürze abläuft und deshalb gemäß § 3 der Schiedsmanns-Ordnung vom 29. März 1879 von der Gemeinde-Vertretung Neuwahlen vorzunehmen sind.

«

Gemeinde.

Ablauf der Amtsdauer des

Gemeinde.

Ablauf der Amtsdauer des

Schieds- manns.

Stellver­treters.

Schieds- manns.

Stellver­treters.

1

Allendorf

23. 12 94

23. 12 94

33

Lautenhausen

12. 12 94

12. 12 94

2

Allmershausen

7. 12 94

11. 12 94

34

Leimbach

12. 12 94

12. 12 94

3

Ausbach

13. 12 94

15.12 94

35

Malkomes

21. 12 94

21. 12 94

4

Beiershausen

28. 12 94

36

Mecklar

7. 12 94

7. 12 94

5

Vengendorf

12. 12 94

12. 12 94

37

MengShausen

29. 12 94

29. 12 94

6

Biedebach

7. 12 94

18. 12 94

38

Motzfeld

12. 12 94

12. 12 94

7

Conrode

12. 12 94

12. 12 94

39

Niederjossa

15. 12 94

15.12 94

8

Dünkelrode

23. 12 94

21. 12 94

40

Oberhaun

7. 12 94

7. 12 94

9

Eitra

7. 12 94

17. 11 94

41

Obergeis

7. 12 94

7. 12 94

10

Friedlos

7. 12 94

7. 12 94

42

Oberlengsfeld

16. 12 94

12. 12 94

11

Gersdorf

23. 12 94

15.12 94

43

Philippsthal

15.12 94

16. 12 94

12

Gershausen

15. 12 94

23. 12 94

44

Ransbach

16. 12 94

16.12 94

13

Gethsemane

12. 12 94

12. 12 94

45

Reckerode

23. 12 94

23. 12 94

14

Gittersdorf

7. 12 94

7. 12 94

46

Reilos

7. 12 94

7. 12 94

15

Goßmannsrode

11.1 95

11.1 95

47

Reimboldshausen

23. 12 94

15.12 94

16

Harnrode

12. 12 94

12.12 94

48

Rohrbach

7. 12 94

7. 12 94

17

Hattenbach

29.12 94

29. 12 94

49

Rotensee

7. 12 94

7.12 94

18

Heenes

6.5 94

7. 12 94

50

Rotterterode

27.6 94

23. 12 94

19

Heimboldshausen

12. 12 94

12. 12 94

51

Röhrigshof mit Nippe

12. 12 94

12.12 94

20

Hersa

12. 12 94

12. 12 94

52

SchenklengSfeld

14. 12 94

14.12 94

21

HillartShausen

12. 12 94

12. 12 94

53

Sieglos

7. 12 94

7.12 94

22

Hilmes

14. 12 94

24. 12 94

54

Stärklos

23. 12 94

15.12 94

23

Hilperhausen

7. 12 94

24. 12 94

55

Tann

14.1 95

10.3 95

24

Holzheim

23. 12 94

29. 12 94

56

Untergeis

7. 12 94

7. 12 94

25

Kathus

7. 12 94

7. 12 94

57

Unterneurode

15.12 94

12. 12 94

26

Kemmerode

23. 12 94

23. 12 94

58

Unterweisenborn

15.12 94

12. 12 94

27

Kerspenhausen

23. 12 94

23. 12 94

59

Wehrshausen

- .

16. 12 94

28

Kirchheim

23. 12 94

23. 12 94

|60

Widdershausen

12. 12 94

12. 12 94

29

Kleba

23. 12 94

15.12 94

61

Willingshain

24.12 94

24. 12 94

30

Kleinensee

12. 12 94

12. 12 94

'62

Wölfershausen

12. 12 94

12. 12 94

31

Kruspis

23. 12 94

23. 12 94

63

Wüstseld

11. 10 93

12. 12 94

32

Landershausen

12. 12 94

12. 12 94

kommenden Gemeinden haben die Ausschußvor­steher zu veranlassen, unter genauer Beachtung der Bestimmungen in den §§ 2 und 8 der Schieds- mannsordnung vom 29. März 1879 (Kreisblatt Nr. 51 und 52) die Neuwahlen der Schieds­männer und deren Stellvertreter durch den G e - meinde-Ausschuß baldigst vornehmen zu lassen, und nachdem die etwa geltend gemachten Ablehnungsgründe erledigt sind, die Wahlver- Handlungen nebst den beizufügenden, auf die Person der Gewählten Bezug habenden, für die Bestätigung erheblichen Mittheilungen (Wohnsitz, Alter, Beschäftigung, etwaige Bestrafungen, Ver­mögenslage ic.) bis zum Schlüsse des Monats Oktober d. I. an das P r ä s i d i u m des Landgerichts zuCassel einzusenden.

Daß die bisherigen Schiedsmänner und Stell­vertreter mit ihrer Zustimmung auf die nächst­folgende dreijährige Amtsperiode wiedergewählt werden können, ist selbstredend.

Die Erledigung dieser Verfügung ist mir von den Herren Ausschußvorstehern bis zum 5. No­vember d. I. berichtlich anzuzeigen.

I. 4883. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schlei nitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Politische Nachrichten.

Berlin, 29. September.

S e. Majestät der Kaiser, Allerhöchst- welcher während des Aufenthaltes auf dem Jagd­schlösse Rominten bereits mehrere starke Hirsche erlegte, wird noch bis gegen Ende der kommen­den Woche daselbst verweilen und Allerhöchstsich dann von Rominten nach Hubertusstock begeben. Am 12. oder 13. Oktober dürfte Se. Majestät wieder im Neuen Palais eintreffen.

Die Aeußerung Sr. Majestät des Kaisers bei der Abfahrt von T h o r n zum Ersten Bürgermeister Dr. Kohli lautete, wie, nach der Danz. Ztg.", von authentischer Seite mitgetheilt wird:Ich wünsche, daß das, was ich heute Vormittag gesagt habe, allgemein bekannt werde; ich habe nicht blos in den Wind gesprochen. Ich kann auch sehr unangenehm sein und werde es, falls erforderlich', auch werden."

(SozialdemokratischeLandagitation.f Die Sozialdemokraten wissen sehr wohl, daß sie anf einen Sieg ihrer Anschauungen erst rechnen können, wenn sie ihre Anhänger nicht nur unter der Bevölkerung der großen Städte, sondern auch auf dem Lande zählen, und sie sind daher schon seit lange eifrigst bestrebt, die ländliche Be­völkerung zu sich hinüberzuziehen, bisher freilich, wie sie sich nicht verhehlen können, ohne Erfolg. Woher kommt dies nun? Die Sozialdemokratie giebt selbst die Antwort darauf: weil das wahre Gesicht der revolutionären und religionslosen Sozialdemokratie die ländliche Bevölkerung abstößt. Oder wie könnten wir folgende Auslassung eines badischen sozialdemokratischen Blattes anders ver­stehen, wenn es schreibt:Schließlich wollen wir aber noch auf einige Ungeschicklichkeiten Hinweisen, die von jungen, unerfahrenen Parteigenossen bei ihren Sonntagsausflügen aufs Land gemacht werden. Wir meinen das Absingen beleidigender oder auf dem Lande nicht richtig zu verstehender Lieder, das Schimpfen über alles mögliche, nament­lich über Sachen, wovon die jungen Herren in der Regel blutwenig verstehen rc. Eine solche Agitation, die unseren Grundsätzen widerstrebt, stiftet nur Haß und Erbitterung unter unseren Gegnern. Hierdurch kann die segensreiche Thätig­keit erfahrener Genossen sehr in Frage gestellt werden. Solche Elemente mögen lieber zu Hause bleiben, dort etwas ordentliches lesen oder sich unter die Obhut älterer Genossen begeben. Man halte sich stets vor Augen: die fürs Land be­stimmten Agitatoren, Redner, müssen aus den besten, besonnensten Elementen bestehen, dann aber wird der Erfolg aus dem Lande ein geradezu großartiger werden!" Das will doch nichts anderes besagen, als daß das wahre Gesicht der Sozialdemokratie auf dem Lande nicht gezeigt werden soll, vielmehr die Agitatoren dort unter der Maske unschuldiger Biedermänner auftreten sollen. Denn daß das in den Koth ziehen alles Hohen den Grundsätzen der Sozialdemokratie nicht in Wahrheit widerspricht wie das genannte Blatt mit heuchlerischem Augenaufschlag glauben machen möchte, zeigt eine Lektüre ihrer gelesensten Blätter und das Verhalten selbst der Parteihäupter in städtischen Versammlungen. Was aber den großartigen Erfolg" anbelangt, so trauen wir