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Die ZnsertionSgebühren betragen für den Raum einer Spaltzcile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Psg. Reklamen die Zeile 20 Pfg.

Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

Htrsfel-er Klkishlktt.

Mit wöchentlicher Gratis-BsilsgeJllnstrirtes Sonntagsblatt".

Ur. 104.Donnerstag den 6. September 1894.

Bestellungen auf das Hersfrldrr Kreisblatt

mit der wöchentlichen Gratis-Beilage

Jllustrirtts Somttags-VliUt" für den Monat September werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtliches.

Berlin, den 15. August 1894.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe II zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsoli- dirten 4°/oigen Staatsanleihe von 1885.

Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirteu äprozentigen Staatsanleihe von 1885 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Oktober 1894 bis 30. September 1904 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 1. Sep­tember 1894 ab von der Kontrolle der Staats­papiere Hierselbst, Oranienstraße 92/94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Aus­nahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs- Haupikassen, sowie in Frankfurt a/M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfang­nahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat der­selben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur.Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind.

Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zu­rück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zu- rückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kon­trolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Zinsscheinan- Weisungen nicht e i n l a s s e n.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben ge­nannten Provinzialkassen beziehen will, hat der­selben die Anweisungen mit einem doppelten Ver­zeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zins­scheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzial­kassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben. Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er­langung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschrei­

bungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. gez. M e r l e k e r.

I. 1979. * * *

Cassel, den 21. August 1894.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hier­durch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die in derselben bezeichneten Formulare von der hiesigen Regiernngs-Hauptkasse und den Steuer­kassen unseres Bezirks verabreicht werden.

Königliche Regierung.

S ch ö n i a n.

Hersseld, den 27. August 1894.

Gemäß § 104 des Jnvaliditäts- und Alters- versicherungsgesetzes vom 22. Juni 1889 verliert eine Quittungskarte ihre Gültigkeit, wenn sie nicht bis zum Schlüsse des dritten Jahres, welches dem am Kopfe der Karte ve^ ichneten Jahre folgt, zum Umtausche eingereicht worden ist.

Mir Ablauf des Jahres 1894 werden demzu­folge alle Quittungskarten ungültig, welche im Jahre 1891 ausgestellt und bis Ende 1894 nicht umgetauscht worden sind.

Die im Jahre 1890 ausgefertigten Quittungs­karten würden hiernach also bereits ungültig sein. Indessen haben die Versicherungsanstalten mit Rücksicht darauf, daß das Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz erst am 1. Januar 1891 in Kraft getreten ist, auch den Karten aus 1890 eine Anerkennung bis zum Schlüsse des laufenden Jahres zugesichert.

Demnach sind also sämmtliche in 1890 und 1891 ansgefertigte, mit Beitragsmarken beklebte Quittungskarten von denjenigen Personen, welche solche noch besitzen, bei der Quittungskarten-Aus- gabestelle des Wohnortes schleunigst einzureichen, da sonst alle diese Karten vom 1. Januar 1895 ab ungültig werden.

J. I. 4464. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rath.

Politische Nachrichten.

Berlin, 4. September.

Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin haben gestern Abend 11 Uhr 5 Minuten von der Wildparkstation aus mittelst Hofzuges die Reise nach Königsberg angetreten. Königsberg, 4. September. Ihre Ma­jestäten der Kaiser und die Kaiserin sind mit Gefolge gegen 10/2 Uhr Vormittags hier eingetroffen und wurden am Bahnhöfe vom kommandirenden General, vom Kommandanten, vom Oberpräsidenten, vom Regierungspräsidenten und vom Polizeipräsidenten empfangen. Ihre Majestät die Kaiserin begab sich zu Wagen, Se. Majestät der Kaiser zu Pferde, begleitet von einer Kavallerieeskorte, unter dem Geläute aller Glocken vom Bahnhöfe »ach dem Platze, auf welchem das Denkmal K a i s e r W i l h e l m I. errichtet ist, und wurden am Eingänge der festlich dekorirten Einzugsstraße, an der dort erbauten Ehrenpforte, von den städtischen Behörden begrüßt. Ober-Bürgermeister Hoffmann hielt eine Ansprache,

in welcher hervorgehoben wurde, daß in diesem Lande, der Ostmark des Reiches, jeder Fleck durch das Schwert dem Deutschthum gewonnen sei, und daß hier jedes neue Friedensjahr, jeder Tag zum Dank gegen den Allerhöchsten aufrufe, der diesem Lande und dieser Stadt aus dem erlauchten Ge­schlechte der Hohenzollern nun schon vier Jahr­hunderte hindurch stets kraftvolle Stütze und Schirm gegeben habe. Redner betonte ferner, daß die Stadt noch jüngst von Neuem die Be­stätigung der Zuversicht erhalten habe, daß Se. Majestät Seine landesväterliche Fürsorge mit ausgleichender Gerechtigkeit der Landwirthschaft wie dem Gewerbe, dem Handel und der Schiff­fahrt zuwende, von deren Gedeihen das Wohlbe­finden eines großen Theils der Bevölkerung abhänge. Nachdem der Ober-Bürgermeister in seiner Ansprache Ihre Majestät die Kaiserin als Vorbild edler Frömmigkeit, als Förderin christ­licher Mildthätigkeit gepriesen, gelobte derselbe den Majestäten m . Neuem unverbrüchliche Treue der Bürgerschaft Königsbergs. Die Tochter des Ober-Bürgermeisters, Fräulein Hoffmann, trat sodann aus dem Kreise der festlich gekleideten Ehrenjungfrauen hervor, überreichte Ihrer Majestät der Kaiserin ein Blumenbouquet und sprach dabei ein der Einzugsfeier der Majestäten entsprechen­des Gedicht. Beide Majestäten dankten huldvollst für die dargebrachte Begrüßung und setzten, überall mit stürmischer Begeisterung begrüßt, den Weg durch die Einzugsstraße, in welcher Militair Spalier bildete, nach dem Altstädtischen Kirchen- platze fort, woselbst eine Ehrenkompagnie Auf­stellung genommen hatte und gleich nach 11 Uhr die feierliche Enthüllung des Denkmals Seiner Majestät des hochseligen Kaisers und Königs Wilhelm I. in Gegenwart beider Majestäten stattfand.

Der Entwurf zum Einführungsges etz für die Agende, wie er der Ende Oktober zusammentretenden außerordentlichen General- Synode vorgelegt werden soll, hat, nach der Krzz. die Genehmigung des Kaisers zur Einbringung erhalten. Im Laufe dieses Monats wird, wie verlautet, dieser Entwurf zur Veröffentlichung gelangen.

Bei Berechnung der diätarischen Dien st zeit zum Zwecke der Gehalts­bemessung nach Dienstaltersstufen ist die Zeit einer durch die Vorschrift im § 22 Absatz 1 und 2 der Anstellungsgrundsätze hervorgerufenen Verzögerung der etatSmäßigen Anstellung nicht außer Betracht zu lassen, sondern voll mitzube- rücksichtigen.

In Frankfurt a. M. wurden am Sonn­abend Abend zwei der dortigen anarchistischen Gruppe angehörende Arbeiter verhaftet.

In S a a r b u r g stand dieser Tage vor der dortigen Strafkammer der 36jährige Lederarbeiter Peter Clerici, aus Chislago in Italien, zuletzt in Wamsweiler wohnend. Der Angeklagte entpuppte sich als Anarchist und als Freund C a s e r i o ' s. Wie die Zeugen übereinstimmend bekundeten, hat derselbe in einer Wirthschaft zu Durstel geäußert:Ich bin Kompagnon von Caserio; wenn der's nicht hätte gethan, hätte ich Carnot ermordet." Weiter sagte er, Caserio sei ein Kamerad von ihm und eine halbe Stunde von seiner Heimath zu Hause. Außerdem soll