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Dr. 101.Donnerstag den 30. August 1894.

Politische Nachrichten.

Berlin, 28. August.

S e. M a j e st ä t der Kaiser begab Aller- Höchstsich heute früh um 7 Uhr von der Matrosen­station auf derAlexandria" nach Charlottenburg und besichtigte um 9 Uhr daselbst im Mausoleum die nunmehr zur Aufstellung gelangten Marmor- sarkophage weiland Ihrer Majestäten Kaiser Wilhelm I. und der Kaiserin Augusta. Nach stattgehabter Besichtigung stattete der Kaiser dem Atelier des Bildhauers Toberentz einen Besuch ab, fuhr darauf zur Kaserne des 1. Garde- Dragonerregiments, stieg daselbst zu Pferde und ritt mit Allerhöchstseiner Umgebung nach dem Tempelhofer Felde, um dort die Truppentheile der 5. Division zu besichtigen. Das Frühstück nahm Se. Majestät im Kreise des Offizierskorps des Leib - Grenadierregiments König Friedrich Wilhelm III. (1. Brandenburgisches) Nr. 8, und zwar in der Kaserne des 2. Garderegiments zu Fuß, ein, und begab Allerhöchstsich von dort zu Wagen nach Rudow, der Besitzung des Herrn v. Benda, zur Hühnerjagd.

DerGraudenzer Gesellige" veröffentlicht den nachstehenden Erlaß des Oberpräsidenten vom gestrigen Tage: S e. Majestät der Kais er haben unter dem 26. August besohlen, mit Rücksicht auf die in einigen Theilen der Provinz vorgekommenen Cholera fälle größere Ansammlungen von C i v i l p e r s o n e u gelegentlich der Kaisermanöver thunlichst zu vermeiden. Es werden daher bei dem Em­pfange Sr. Majestät in Elbing und in Marien- burg nur die dort befindlichen Vereine und Schulen Verwendung finden. Se. Majestät der Kaiser bedauern, aus landesväterlicher Fürsorge

^Nachdruck verboten.)

Jas MMind von $djihilkk

Von F. P.

(Fortsetzung.)

Geradeso war eine kleine Stunde zuvor auch Margarethe von ihrer Großmutter empfangen. Als aber das Mädchen rief:Liebe Großmutter, ich bin es ja, Deine Margarethe!", da hatte sich das alte häßliche Gesicht für einen Augenblick aufgeklärt, und ein von keinem Menschen dort gesuchter Freudenschimmer erglänzte aus den Augen, und mit fast liebevoller Stimme sagte die Alte:Vergieb, liebes Kind, ich wußte nicht, daß Du es seist!", und damit zog sie sich wieder in ihr rauchiges Element hinter dem Herd zurück, Margarethe aber ging in die rechts liegende einzige Stube, welche in diesem Hause zu finden war.

Eine Stube war dieser Raum nun gerade eigentlich auch nicht, aber er wurde doch so ge­nannt und war auch einigermaßen wohnlich her­gerichtet. Der Thür gegenüber standen zwei einfache Betten, zwischen ihnen eine alterthümliche, hohe Standuhr, die in besonders trägem Ticktack mit der schnell verrinnenden Zeit, freilich oft genug vergebens, Schritt zu halten suchte, und ein paar gerahmte und ungerahmte Bilder und Sprüche hingen zur Seite der Uhr über den Betten. Früher hatten dort weit mehr solcher

zu dieser schmerzlichen Anordnung gezwungen zu sein.

Die Beurlaubungen von Soldaten zur Aus hülfe bei Erntearbeiten werden in der sozialdemokratischen Presse zu tendenziösen Angriffen gegen die Militairver- waltung ausgenutzt. Zur Richtigstellung ist, wie derReichs- und Staats-Anz" in seinem nicht­amtlichen Theile schreibt, Folgendes zu bemerken: Die Befugniß, derartige Beurlaubungen .ein­treten zu lassen, liegt in der Hand der betreffenden Truppenkommandeure Doch darf dadurch die militairische Ausbildung nicht beeinträchtigt, ins­besondere bei der Infanterie die sorgsaniste Aus­bildung im Schießdienst nicht übereilt werden; jedenfalls sollen die Beurlaubungen mit dem Beginn des Regimentsexerzirens ihren Abschluß finden. Diese Anfang der 1870er Jahre gege­benen Weisungen bestehen auch jetzt, nach Ein­führung der zweijährigen Dienstzeit, noch in Kraft. Man sollte meinen, daß sie im Interesse aller Betheiligten lägen. Dem Soldaten, der sich freiwillig dazu meldet, wird die Feldarbeit seitens des Besitzers gut bezahlt; dieser erfährt in einem Augenblick, wo sich für seinen Betrieb eine große Arbeitsleistung in eine kurze Spanne Zeit zusammendräugt, eine wirksame Unterstützung. Eine solche Unterstützung wird dem Bauern zu theil, welcher vielleicht direkt den Kompagniechef seines Sohnes bittet, diesen zu beurlauben, wie dem Großgrundbesitzer, welcher sich mit seinem höheren Bedarf an den Höchstkommandirenden der benachbarten Garnison wendet. Es ist eine unbestrittene Thatsache, daß in vielen Gegenden ein Mangel an ländlichen Arbeitskräften besteht, dem auch durch das Angebot hoher Löhne nicht abgeholfen werden kann. Eine illegitime Konkurrenz der beurlaubten Soldaten mit

Dinge gehangen, wie deutlich an den weniger verstaubten viereckigen Flächen an der einstmals weiß getünchten Wand zu sehen war. Aber Margarethe, belehrt vom alten Schoner, hatte eines Tages Musterung gehalten und die häß­lichsten und unwürdigsten der Bilder herabge­nommen und trotz alles Sträubens der Groß­mutter erbarmungslos verbrannt. Viel werth war der übrig gebliebene Rest auch nicht, aber es waren doch anständige Bilder und biblische Sprüche. Unter dem einzigen Fenster der,Stube' stand ein gewöhnlicher Tisch, sauber mit einem leinenen Tuch bedeckt, im Augenblick aber durch ausgekrümeltes Brod häßlich entstellt. Neben dem Tisch versuchten zwei Brettstühle wegen des schräg abfallenden Fußbodens vergeblich gerade zu stehen. Links bei der Thür befand sich der Ofen, ein aus Mauersteinen errichtetes und mit Lehm be- worfenes Ungethüm, das aber durch feine Wärme einen an ihn lehnenden Stuhl zu einem fast be­haglichen Platz machte. Dem Fenster gegenüber stand ein großer aus Tannenholz gezimmerter Schränk. Wie gesagt, einigermaßen wohnlich eingerichtet war dieseStube", wäre es aber noch mehr gewesen, hätte man nicht fortwährend den Eindruck gehabt, als kämpften in ihr Ordnung und Unordnung einen nie endenwollenden Kampf mit einander. So aber hatte Margarethe genug zu thun, diesen Wohnraum einigermaßen in wohnlichem Zustande zu erhalten. Denn, verließ

den ländlichen Arbeitern ist demnach ausge­schlossen.

Die Handelskammer zu Trier, auf deren Veranlassung der Abg. R i n t e l n im Reichstage seinen die Abänderung der K o n k u r s o r d n u n g erstrebenden Antrag ein­gebracht hatte, hat jetzt ein Gutachten über die neu einzuführende Konkursordnung für den Handelsminister festgestellt. Es heißt darin u. A.: Der Konkurs soll schon angezeigt werden, wenn die Aktiven 66'2/, pCt. der Passiven betragen, nicht wie vorgeschlagen erst, wenn sie 50 pC. betragen. Da Geldstrafen nur eine Schädigung der Gläubiger bedeuten, so sollen sie nur gegen Liquidation ausgesprochen werden dürfen. Die zehntägige Frist zur Zurückdatiruug von Konkurs­erklärungen erscheint als zu kurz bemessen. Wenn auch nicht sechs Monate, wie im alten französischen Recht, so werden doch zwei bis drei Monate für durchaus nothwendig gehalten. Wenn im Falle eines Konkurses die Aktiven nur 25 pCt. der Passiven betragen, so soll die Bewilligung eines Zwangsvergleichs verboten sein. Der Gemein- schuldner, der keinen Zwangsvergleich erlangen könne, solle nur unter ähnlichen Bedingungen, wie sie im code de commerce vorgesehen waren, die bürgerlichen Ehrenrechte wiedererlangen und ausüben dürfen. Die bisherige Bestimmung, daß das Gericht den Konkurs nicht zu veröffent­lichen brauche, wenn eine den Kosten des Ver­fahrens entsprechende Masse nicht vorhanden sei, müsse schon aus moralischen Gründen abgeändert werden. Die Gläubiger müßten über die Ver­mögenslage des Schuldners volle Klarheit haben, und deshalb empfehle es sich in solchen Fällen, falls die Kosten nicht ganz oder theilweise auf I die Staatskasse übernommen werden können, daß I bei Vorschubleistungen dem Anträge auf Konkurs­

sie einmal auf Stunden das Haus, so hatte die Großmutter sicher alle ihre Bemühungen, Ordnung geltend zu machen, über den Haufen geworfen, und oft mit Thränen mußte das junge Mädchen ihre ordnende Arbeit von neuem ausführen. Aber diese Thränen verbarg sie sorgfältig vor der Großmutter, denn fast unglücklich wurde diese, wenn sie Margarethens verweinte Augen erblickte. Gegen andere war die alte Scharfenberg stets unfreundlich, ja es konnte sich kein Mensch in Schönheim rühmen, je ein freundliches Wort oder einen freundlichen Blick von ihr erhalten zu haben, wogegen freilich die Schönheimer ihr auch beides versagten, vielmehr alleweile ihren Spott und Hohn mit ihr trieben. Aber gegen ihre Enkelin verkehrte sich der Alten abstoßendes Wesen immer in Freundlichkeit, und zwar in eine wahre Herzensfreundlichkeit, die gar nichts von der Gemeinheit an sich trug, welche sonst dieses Weibes ganzes Wesen auszumachen schien.

Wenn die Alte mit ihrer Enkelin in der Stube zusammensaß, sie am Spinnrade, Margarethe nähend oder strickend, dann konnte man glauben, es sei ein sonst in ihrem Innern verborgenes Licht durch ihre Augen hervorgetreten und erhelle ihr Antlitz, so freundlich sah es aus, wirklich, als gehöre es ihr selber gar nicht. Fremde hatten aber dies Licht nie gesehen, denn kam einmal, was freilich ebenso selten oder eigentlich noch seltener war, als die Wiederkehr des Früh-