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Hersfei-er Kltisblatt.

Mit wöchentlicher Gratis-BeilageJlluftrirtes Sonntagsblatt".

Nr. 99.

Sounalrend den 85. August

1894.

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt

mit der wöchentlichen Gratis-Beilage

Jllustrirtcs Sonniags-Blatt" für den Monat September werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtliches.

Hersfeld, den 20. August 1894.

Von Seiten der Hessen - Nassauischen Bauge- werks-Berufsgenossenschaft ist hierher mitgetheilt worden, daß

1. die Anmeldung von versicherungspstichtigen Betrieben gemäß § 35 ff. des Unfall-Ver- sicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 nicht in jedem Falle rechtzeitig, vielmehr vielfach erst auf weitere Verfolgung des Genossenschafts- Vorstandes

2. die Anmeldung zur Selbstversicherung gemäß § 49 a des Genossenschafts-Statuts von selbst- versicherungspstichtigen Bauhandwerkern nach den bestehenden Bestimmungen ist aus­nahmslos jeder allein ohne versicherungs- pflichtige Personen s e l b st st ä n d i g ar­beitende Bauhandwerker, ob ständig oder mit größeren oder kleineren Unterbrechungen ist gleichgültig, sowiejederBauhandwerker, welcher nicht regelmäßig einen Lohnarbeiter b. h. an mindestens 250 Tagen im Jahr beschäftigt, der Selbstversicherung und Anmeldepflicht binnen 4 Wochen nach Beginn des Gewerbe­betriebs oder nach Aufgabe der regelmäßigen Beschäftigung eines Lohnarbeiters unterworfen ebenfalls selten erfolgt und

3. die im Bezirke zur Ausführung gelangenden Regiebanarbeiten im Sinne des Bauunfall- versicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887, wie in § 22 a. a. O. vorgeschrieben, nur theilweise vorschriftsmäßig zur Nachweisung kommen, zum Theil erst auf besonderes Verlangen des Vorstandes, zum Theil, wie auf Grund der Erfahrungen angenommen werden darf, aber gar nicht, bezw. erst dann, wenn ein Unfall eingetreten ist.

Die Herren Ortsvorstände erhalten hierdurch die Weisung, fortab strengstens darüber zu wachen, daß der berufsgenossenschaftlichen Versicherungs­und Anmeldepflicht sowohl versicherungSpflichtiger Betriebe, wie selbstversicherungSpflichtiger Bau- Handwerker völlig Genüge geleistet wird, auch ist ein Augenmerk darauf zu richten, daß die Nach- weisungen über die zur Ausführung kommenden R e g i ebauarbeiten gemäß § 22 des Ges. vom 11. Juli 1887 regelmäßig vorschriftsmäßig an die oben erwähnte Berufsgenossenschaft eingereicht werden, in welcher Hinsicht ich auf meine Ver­fügung vom 7. Oktober 1892 I. 7013, im KreiS- blatt Nr. 120, Bezug nehme.

J-1- 4375. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz , ____Geheimer Regierungs-Rath.

Des Königs Majestät Haben dem Regensburger Domfreiheitsvereine mittelst Allerhöchster Ordre

vom 24ften v. M. die Erlaubniß zu ertheilen ' geruht, zu der mit Genehmigung des Königlich Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 15. April b. I. behufs Gewinnung der Mittel für die Freilegung der Südseite des Domes zu Regensburg und für die entsprechende Gestaltung der Umgebung des Bauwerkes geplanten Geld­lotterie auch im diesseitigen Staatsgebiete, und zwar in seinem ganzen Bereiche, Loose zu ver­treiben.

Indem ich dies hiermit zur öffentlichen Kennt­niß bringe, ersuche ich die Polizeibehörden, den Vertrieb der Loose zusammen 400 000 Stück a 3 Mark im diesseitigen Regierungsbezirke nicht zu beanstanden.

Cassel am 15. August 1894.

Der Regierungs-Präsident. I. A.: A l t h a u S.

Gefunden: ein Paar alte Schuhe. Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zuAllmers- hausen.

Politische Nachrichten.

Berlin, 23. August.

Seine M a j e st ä t der Kaiser kehrte am Dienstag Nachmittag von Cummersdors, wo Allerhöchstderselbe größeren Schießversuchen bei­gewohnt hatte, nach der Wildparkstation bezw. dem Neuen Palais zurück. Am Mittwoch früh unternahmen b e i d e M a j e st ä t e n einen längeren Spazierritt, Zurückgekehrt von demselben, nahm der Kaiser den Vortrag des Chefs des Geheimen Civilkabinets und darauf jenen des Ministers des königlichen Hauses entgegen. Heute früh unternahmen I h r e M a j e st ä t e n der Kaiser und die Kaiserin einen ge­meinsamen längeren Spazierritt. Von demselben zurückgekehrt, arbeitete der Kaiser von 9 Uhr ab mit dem Reichskanzler, nahm sodann den Vortrag des Kriegsministers, zu welchem auch der Geheime Kriegsrath Seemann zugezogen war, entgegen, und arbeitete hierauf noch mit dem Chef des Militairkabinets. Zur heutigen Früh­stückstafel, um I'/* Uhr war Se. königl. Hoheit Prinz Christian von Dänemark, Höchstmelcher gestern Abend in Berlin eingetroffen ist, mit dem persönlichen Adjutanten, ferner der Legations- sekcetair v. Grevenkop Castenskjold und der Unter- staatssekretair Frhr. v. Rotenhan mit Einladungen beehrt worden.

Dem Vernehmen nach wird, wieW. T. B." aus W i l h e l m s h a v e n meldet, außer den KreuzernArcona",Marie" undAlexan- drin e", welche sich bereits auf dem Wege nach Ostasien befinden, noch ein vierter Kreuzer nach Ostasien entsandt werden. In Betracht gezogen sind hierfür die KreuzerI r e n e" und Gefio n". An Bord dieses vierten Kreuzers wird sich ein Kontreadmiral einschiffen, der den Befehl über das ostasiatische Kreuzergeschwader übernehmen wird.

Der Landwirthschaftsminister hat von den landwirthschaftlichen Cen- tralvereinen eine gutachtliche Aeußerung darüber eingefordert, ob sie die Errichtung einer Z w a n g s v e r s i ch e r u n g oder einer st a a t - l i ch e n Entschädigung für an M a u l -

und Klauenseuche gefallenes Rindvieh für nothwendig erachten.

Der von der preußischen Regierung den zu­ständigen Körperschaften zur Berathung vorgelegte Entwurf von Satzungen für die Landwirth­schaftskammern, wird jetzt veröffentlicht. § 2 desselben besagt, die Landwirthschaftskammer hat die gesetzliche Bestimmung, die Gesammt- interessen der Land- und Forstwirthschaft ihres Bezirks wahrzunehmen und zu diesem Behufe alle auf die Hebung der Lage des ländlichen Grund­besitzes abzielenden Einrichtungen, insbesondere die weitere korporative Organisation des Berufs­standes der Landwirthe und den technischen Fort­schritt der Landwirthschaft zu fördern. Die Regelung der im Gesetz vorgesehenen Mitwirkung bei der Verwaltung der Produktenbörse und Märkte bleibt vorbehalten. Die weiteren Be­stimmungen des Entwurfs betreffen die Zusammen­setzung und die Wahl der Mitglieder der Land- wirthschastskammern § 7 schreibt vor, daß die Landwirthschaftskammer mindestens jährlich eine Sitzung abzuhalten hat. § 9 bestimmt, daß der Vorstand der Kammer aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter mit mindestens drei Mitgliedern besteht. Füt diese weiteren Mitglieder werden Stellvertreter gewählt. Es folgen Bestimmungen über die Befugnisse des Vorstandes. § 13 end­lich bestimmt, daß die nicht auf Kündigung an­gestellten Beamten der Landwirthschaftskammer im Falle ihrer Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Pension nach Maßgabe der für die unmittelbaren Staatsbeamten geltenden Pensionsgesetze haben.

Die sozialdemokratische Parteileitung beruft den diesjährigen Parteitag auf den 21. Oktober nach Frankfurt a. M. ein. Nach der provisorischen Tagesordnung erstattet den Geschäftsbericht der Genosse Gerisch, den Bericht über die parlamentarische Thätigkeit R. Fischer, über die Maifeier 1895 spricht C. Meist, über Agrarfrage und Sozialdemokratie sprechen Dr. B. Schönlank und G. v. Vollmar, die Bedeutung der Trusts, Ringe, Kartelle und ähnlicher groß­kapitalistischer Organisationen in unserer wirth- schaftlichen Entwickelung soll durch M. Schippel behandelt werden. Die Anträge müssen bis spätestens 10 Oktober in den Händen des Par­teivorstandes sein.

Im kommenden Winterhalbjahr wird z u m e r st e n M a l an d e u t s ch e n U n i v e r s i - täten der Entwurf zum bürgerlichen Gesetzbuch durch eine Vorlesung Berücksichtigung finden. In dem Vorlesungsverzeichniß der Uni­versität Berlin kündigt Prof. E ck darüber ein vierstündiges Kolleg an. Auch an anderen Universitäten, wie z. B. in Leipzig und Göttingen, werden ähnliche Vorlesungen über das bürgerliche Gesetzbuch angekündigt. Es sei dies so schreibt dieNat.-Ztg." ein erfreuliches Zeichen dafür, wie jetzt auch in gelehrten Kreisen das Vertrauen auf einen baldigen Abschluß des großen nationalen Gesetzgebungsmerkes zurGeltung gelange. Anderer­seits scheine sich damit auch zu rechter Zeit eine Umgestaltung des juristischen Studienplanes an- zubahnen, die voraussichtlich dahin führen werde, daß an Stelle der großen dogmatischen Vor­lesungen über Pandekten fortan Vorträge über das deutsche bürgerliche Gesetzbuch treten werden. Diese Ankündigungen lassen endlich den Schluß