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Hersfel-er irrisilatt
Mit wöchentlicher Gratis-Veilage „JKnftrirtes Sonntagsblatt".
Ur. 89.Donnerstag den 2. August 18941
DmMck-MckU.
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Amtliches.
Gaffel, den 9. Juli 1S94.
Auf den gefälligen Bericht vom 25. v. Mts. betreffend die Kommunalhundesteuer, erwidere ich Euer Hochwohlgeboren ergebenst, daß ich die Forterhebung dieser indirekten Steuer gerade Seitens der einzelnen Gemeinden in einer den bisher hier gesetzlich sestgelegten Sätzen sowie den derzeitigen lokalen Verhältnissen einigermaßen entsprechenden Höhe für unbedingt wünschenswerth erachte. Ener Hochwohlgeboren wollen hiernach die Ortsvorstände des Kreises mit Hinweis auf meine Cirkular-Verfügung vom 21 teil November v. J. A. IV. 8592 gefälligst bedeuten und zugleich dieselben auch noch darauf aufmerksam machen, daß nach Inhalt des zweiten Absatzes des Artikels 59 Nr. III der dorthin mitgetheilten An- weifung zur Ausführung des Kommunalabgaben- gesetzes (Seite 128 u. 129 der betreffenden Druckschrift) die, neben den in erster Linie genannten Gemeinden, auch weiter noch den Kreisverbänden ertheilte Befugniß zur Erhebung einer ähnlichen Steuer — freilich nur
(Nachdruck verboten.) In Halde und Mosr.
Erzählung
von Hans Wa rrin g.
(Fortsetzung.)
„Red' nicht solchen Unsinn! Solchen Spaß verstehen sie nicht, -- nicht der Endrick, auch nicht die Kuralene. Auf ein Jahr bist gemiethet, und ein Jahr mußt bleiben! Oder willst Dir die Schand machen, daß sie Dich holen lassen, und daß Dich der Gensdarm hertransportirt zum Spott für das ganze Torf?"
Das wirkte, das Mädchen trocknete die Thränen. „Er wäre im Stand, es zu thun," murmelte sie. „Ich muß mein Jahr abdienen, aber ich will mein Herz zwingen, daß er nie wieder merkt, wie gut ich ihm bin."
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„Sechsmal klopft der Winter au, zum siebenten mal kommt er herein und setzt sich zum langen Bleiben fest," sagt der Ostpreuße, und in diesem Winter wurde diese alte ostpreußische Bauernregel zur Wahrheit. Frost wechselte mit Thauwetter ab, — auf dem Schneetreiben jenes Abends folgte gelinde Witterung Die angehänften Schnee- wassen verschwanden fast zusehends, überall harte man das Rieseln und Rauschen der abfließenden Wasser. Von der Höhe rann es zum Flußbett
bis zur Höhe von 5 Mark jährlich — mehr als eine eventuelle und geringere, wesentlich polizeiliche Abgabe sich darstellt, während die Hundesteuer der Gemeinden in einer den bisherigen Steuersätzen wenigstens entsprechenden Höhe (vergl. das knrhess. Gesetz vom 26. Juni 1840, das Beschränken des Haltens der Hunde betreffend, sowie das für die älteren Theile der Monarchie ergaugene Gesetz vom 1. März 1891, betreffend Erhöhung des zulässigen Höchstbetrags der Hundesteuer auf 20 Mark) in Aussicht genommen ist.
An den Königlichen Landrath Herrn von B u t t l a r Hochwohlgeboren in Wolfhagen.
An die Königlichen Landräthe des Regierungsbezirks (ohne Wolfhagen), die Herren O b e r bW r g e r m e i st e r zu ' Eassel, Fulda, Hanau und Marburg sowie die'Herren Bürgerin e i st e r der übrigen Städte des Regierungsbezirks in Abschrift zur gefälligen Kenntnißnahme und geeignet erscheinenden weiteren Veranlassung. Der Regierungs-Präsident gez. Haussonville.
J. Nr. 4644 A. IV.
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Hersfeld, den 25. Juli 1894.
Vorstehend abgedruckte Verfügung des Herrn Regiernngs-Prüsidenten bringe ich hierdurch zur Kenntniß der Herren Ortsvorstände des Kreises mit dem Bemerken, daß hiernach die durch das Gesetz vom 26. Juni 1840 bestimmten Hunde- Steuersätze nach wie vor fortzuerheben sind, wenngleich auch seitens einer größeren Anzahl Gemeindebehörden in Folge des Ausschreibens vom 14. Dezember 1893 A. Nr. 1989 (Kreisblatt Nr. 147) beschlossen worden ist, vom 1. April 1895, dem Tage des Inkrafttretens des neuen Kommunalabgabengesetzes ab, eine geringere Hundesteuer zu erheben.
hinab, tiefe Gräben legten Wiesen und Felder trocken und leiteten die überflüssige Feuchtigkeit ab. Auf dem WieShof waren die Männer den ganzen Vormittag draußen gewesen, dem sich stauenden Wasser Abfluß zu schaffen. Als Endrick zur Mittagszeit heimkehrte, lag auf seinem Gesicht ein Ausdruck von Müdigkeit und Muthlosigkeit, den Anne noch nie an ihm gesehen hatte.
„Der große Abzugsgraben nuten am Weizen- schlag muß schon seit Jahren nicht geräumt sein," sagte er auf UrteS Befragen, „die Hälfte der Saal steht unter Wasser, — wir haben Stunden lang gearbeitet und uns gemüht, aber es hilft nichts, das Wasser hat keinen Abfluß." Er fuhr mit der Hand durch sein vom Arbeitöschweiße feuchtes Haar und ließ sich müde auf die Bank am Feuer sinken.
„Daß der Graben nicht geräumt ist, hat seine Richtigkeit, — aber der Alte hat nicht Schuld, der hat oft genug daran erinnert — noch zuletzt im Herbst, wie er schon todtkrank war," entgegnete die Alte. „Da mufft die Mutter fragen, die wird wissen, warum die Arbeit unterblieben ist."
„Jawohl, das kaun ich Dir sagen," sagte die Kuralene, die während dieses Gesprächs einge- treten war, „unsere Leute kamen wegen der Erntearbeilen nicht dazu, und fremde Lent' konnt ich nicht dingen, dazu hatt' ich kein Geld."
„Zum Nothwendigsten nicht? Mutter, wovon sollen wir leben und wirthschaften und die Ab-
Wegen Einreichung der Steuer-Ordnung nach dem auf Seite 157 bis 159 des kürzlich gelieferten rothbraunen Heftes veröffentlichten Muster behalte ich mir weitere Anordnung vor.
J. A. Nr. 1875. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regicrungs-Rath.
Cassel, den 26. Juli 1894.
Der dem diesseitigen Bezirksverbande auf Grund des Preußrfchen Gesetzes voni -^ - ^uni^884 zur Zwangserziehung überwiesene und von mir bei dem Buchbindermeister W. B. Schenck zu Fulda in Lehre untergebrachte Heinrich Berthold Wipper- mann aus Schachten, geboren am 7. Dezember 1878, ist am 22 Juli d. Js. aus seiner Lehrstelle burdigebrannt.
Königliches Landrathsamt ersuche ich ganz ergebenst, nach dem Zögling umgehend Nachforschungen gefälligst »stell x im Betretungssalle ihn festnehmen und durch eine geeignete Civilperson, welcher ich neben den Haaren Auslagen für Eisenbahnfahrt ein Tagegeld von 3 Mark und bei nöthig werdender Uebernachtung ein solches von 4 Mark gewähren werde, seinem obengenannten Lehrmeister wieder zuführen lasten zu wollen.
Von dem Geschehenen bezw. dem Ergebniß der Nachforschungen bitte ich mich hiernächst gefälligst zu benachrichtigen.
Der Landes-Direktor. An Königliches Laudrathsamt zu Hersfeld.
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Hersfeld, den 30. Juli 1894.
Wird den Ortspolizeibehörden und der Gen- darmerie des Kreises zur Recherchirung nach dem Enllaufenen mitgetheilt.
3m Betretungsfalle ist derselbe festznnehmen
gaben zahlen, wenn mir Die Saat zu Grunde gehen lassen? Und daß Du Geld besitzest, das Du der Wirthschaft entzogen gegen Vaters Wissen und Willen, davon spricht im Dorfe jedes Kind."
„Was wissen die Menschen davon? was wollen sie mir beweisen? Gleich einen Schwur will ich thun, daß ich von keinem rothen Heller weiß."
„Du wirst Dich besinnen, Mutter, — es könnte leicht ein Meineid sein!"
„Hast vielleicht gesehen, daß ich Geld hab? Wenn Du weißt, wo es ist, nachher geh' hin und nimm'ö!"
„Es lohnte sich schon danach zu suchen, -«•> und wenn Du mir nicht giebst, was die Wirthschaft braucht, dann werd' ich es schon zu finden wissen."
„Was, ausrauben willst mich?" kreischte die Kuralene.
„Mutter ich hab immer gedacht, wir werden noch im Guten zurecht kommen. Ich möcht' nicht vors Gericht mit Dir — das geht mir wider den Strich. Aber Du zwingst mich! Von Rechts- wege» gehört Dir nicht der Hof, auch nicht das Geld. Der Vater hat andere Absichten gehabt."
„Ich hab alles schwarz auf weiß, — kein Gericht kann mir abstreiten, was der Alte selbst unterschriebe» hat! — Du bist ein grundschlechter Sohn! — und wenn ich noch heirathen thu' und Dich mit ein paar hundert Thaler abfind' — nachher hast Dir das ganz allein zu verdanken." Eudricks Gesicht war schneebleich geworden.