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Erscheint wöchentlich bici M»ü Dienstog, Donnerstog und fonnabrnb. AbouncuinNspEs vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. exel.

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Heisst!-er grrisHiitt

Mit wöchentlicher Gratis-BeilageJlluftrirtes Sonntagsblatt".

Ur. 73.Dienstag den 26. Juni 1894.

Abonnements-Eillladung.

Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonne­ment auf das wöchentlich 3 Mal erscheinende Zersselder Ktisötatl

mit der wöchentlichen Gratis-Beilage Jlluftrirtes Sonntagsblatt".

Wir bitten das Abonnement rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung in der Zustellung eintritt.

Der vierteljährliche Abonnementspreis für das KreisblatL" mit der wöchentliche» Gra­tis-BeilageJlluftrirtes Sountagsblatt" beträgt 1 Mark 40 Pfg.

Neu hinzutretenden Abonnenten wird das Kreisblatt auf Wunsch vom Tage der Bestellung an bis 1. Juli 1894 gratis und franco zu­gesandt.

^^T Inserate finden zweckentsprechende Verbreitung und kostet die viergespaltene Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

Die Expedition.

Amtliches.

Hersfeld, den 21. Juni 1894.

Die Herren Orts- (Guts-) Vorstände des Kreises werden hierdurch auf die int Amtsblatt Nr. 25 d. I. unter Nr. 375 veröffentlichte Bekanntmachung des Herrn Regierungspräsidenten vom 6. Juni 1894, betreffend die Bestimmungen über die Obliegen­heiten der Gemeinde- und Gutsvorstände bei der Veranlagung und Verwaltung der Gewerbe­steuer aufmerksam gemacht.

Die Formulare zu den unter I. 2 näher be­zeichneten Verzeichnissen, welche mir bis spätestens zum 1. November d. I. vorgelegt werden müssen, werden den Herren Ortsvorständen dem­nächst zugehen.

Der Vorsitzende der Steneransschiisse der Gewerbesteuerklassen III. und IV.

Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rath.

I. III. Nr. 1954. _____

Hersfeld, den 23. Juni 1894.

Den Herren Ortsvorständen des Kreises wird in diesen Tagen eine Druckschrift zugehen, be­titelt:Das Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 nebst Ausführungsanweisung und Uebcr- gangsbestimmungen vom 10. Mai 1894 und Mustersteuerordnungeu. Amtliche Ausgabe."

Dieselbe ist alsbald in das Jnventarien-Ver- zcichniß einzutragen.

Da das Kommunalabgabengesetz mit dem I. April 1895 in Wirksamkeit tritt, so haben die Herren Ortsvorstände sich unverzüglich mit dem Inhalte dieser Druckschrift genau bekannt zu machen, wobei ich noch besonders auf die Uebergangö- bestimmnngen Seite 132 ff. Hinweise.

J. I. Nr. 3181. Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 9. Juni 1894.

Das diesjährige Ober-Ersatj-Geschäft für den hiesigen Kreis findet am

Sonnabend den 30. Juni d. J. und

Montag den 2. Juli d. I., jedesmal von Morgens präcis 7 Uhr an, im hiesigen städtischen Rath Hause statt.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden, einschließlich der Herren Guts­vorsteher, des hiesigen Kreises werden angewiesen, die ihnen in Kürze zugehenden Vorladungen an die betreffenden Militairpflichtigen denselben als­bald auszuhändigen. Gleichzeitig erhalten sie den Auftrag, mit den Militairpflichtigen in den besagten Terminen pünktlich zu erscheinen; den Letzteren auch zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, oder überhaupt ohne ge­nügende Entschuldigung fehlen, neben einer Geld­strafe bis zu 30 Mk. ode. Haft bis zu 3 Tagen die int § 26 bezwse. 66 der Wehrordnung be­zeichneten Verluste sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als unsichere Heerespflichtige zu gewärtigen haben.

Beim Ober-Ersatz-Geschäft werden sämmtliche in Betracht kommende Reklamationen der Ober- Ersatz-Commission zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alleFamilienglieder, auf deren Arbeits- oder Nichtarbeits- f ä hi g k e i t e s b e i Be ur t h e i l u N g der Reklamation an kommt, (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Retlamirten) im Termine in i t zu erscheinen haben, widrigenfalls e i n e B e r ü ck s i ch t i g u n g d e r b e t r e f f e n- d e n R e k l a m a t i o n e n n i ch k st a t t f i n d e n kann.

Besonders wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß bei den zur Vorstellung kommenden Leuten, welche behaupten an Epilepsie zu leiden, die int § 65 6 der Wehrordnung vorgeschriebenen 3 Zeugen zur Stelle sind und daß die Zeugen mit dem Vor- zustellenden weder verwandt noch sonstige Familien­angehörige sein dürfen; auch müssen die Zeugen über die in letzterer Zeit vorge - k o m m e n e N Anfälle o r i e N t i r t sei tt. Wenn ärztliche Atteste zur Vorlage kommen, so müssen sich diese ebenfalls über neuere Anfälle aussprechen und von einem beamteten Arzte ausgestellt sein.

Die Herren Ortsvorstände haben das Vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt veröffentlichen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Militairpflichtigen und deren Angehörigen bringen zu lassen, auch haben sie den Militairpflichtigen noch besonders einzuschärfen, daß sie mit vollständig reinem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Sodann sind dieselben noch anzuweisen, die in ihren Händen b e f ind li ch e n Loo sungs - scheine m i t z u r S t e l l e z n bringen, da anderenfalles der Betrag von 50 Pfg. für die Ausstellung eines Duplikat - Scheines gezahlt werden müßte.

I. II. Nr. 1873. Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rath.

Gefunden: Auf der Straße von Hersfeld nach Unterhaun ein Sattelfilz. Meldung des Eigen- thiimers bei dem Ortsvorstand zu Unterhaun.

Amtliche Bekanntmachung des Landwirthschastl.

Central-Bereins.

Wir beabsichtigen in der mit dem pomologischen Garten zu Gaffel verbundenen Obstverwerthungs-Station im Laufe dieses Sommers und Herbstes einen allgemein zugängigen Obst- und Gemüse Vcrwerthungskursus unter der Leitung de« Jnstitnts- gärtncrs des pomologischen Gartens, Obstbau-Techniker Carl Huber, zu veranstalten

Der Kursus zerfällt in zwei Abschnitte von je einer Zeit­dauer von 4 Tagen und umfaßt im

Abschnitt I (wird abgehalten zur Zeit der Ernte von Stein- und Beerenobst). Unterweisungen in der Ernte des Beerenobstes, Herstellung von Beerenweinen, Säften, Geller, Marmelade, Pasten :c., Trocknen von Steinobst sowie Gemüsen, Einmachen und Konserviren letzterer.

Abschnitt II (wird abgehalten zur Zeit des Kernobstes). Unterweisungen in der Ernte, Aufbewahrung und dem Ver­sandte von Obst; Herstellung von Obstweinen, Marmeladen, Gellee, Sästen, Kons.rven, O Reisig. Trocknen von Aepfeln und Birnen, Gemüsen u 5 a^ten Gewürzen.

Der bezw. die Kurse, werche in Männer- uno Frauen-Kurse geschieden werden, verfolgen wen Zweck, eine bessere uno ausgiebigere Verwendung unserer Obst- und Gartenerzeugnisse besonders im landwirthschastlichen Haushalt einzuführen.

Der Unterricht wird sowohl theoretisch als auch an den ausgestellten Verwerihungsapparatcn praktisch auSgesührt, so daß die Theilnehmer Gelegenheit haben, sich in den ver­schiedenen Verwerthungsarlen praktisch einzuüben,

DaS Honorar lut die Theilnehmer an den Obstoerwerthungs» surfen beträgt für die beiden Abschnitte zusammen 6 M., je 1 Abschnitt allein 4 M. und ist bei Beginn der Kurse zu entrichten. Unbemittelten kann auf Antrag die Honorar- Zahlung erlassen werden. Die Termine für die Kurse werden sowohl in den Fachichristen und össe. llichen Blättern sowie den vorher angemeldeten P rsoucn schriftlich kundgegeben.

Anmeldungen und Anfragen diejerbalb sind zu richten an den Leiter der Kurse, JnstitMsgäetner Carl Hubcr in Cassel.

Vorstehende Bekanntmachung bringen wir mit dem Be­merken in Erinnerung, daß KurSabschnitt I de« diesjährigen ObstverwerthungskursuS

für Damen vom 17. bis inet 20. Juli

für Herren vom 24. bis incl. 27 Juli staNfindkt.

DaS Direktorium. J. B.: G e r l a n d.

Politische

Berlin, 23. Juni.

Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, welche mit dem Prinzen Adalbert am Freitag Nachmittag in Kiel eingetroffen waren, fuhren nach kurzem Aufenthalte im Schlosse in Begleitung Sr. königl. Hoheit des Prinzen Heinrich von der Barbaroffabrücke mit dem Kaiserboot unter dem Salut der Kriegsschiffe an Bord der kaiserlichen NachtHohenzollern." Letztere hißte um 4 Uhr die Kaiserstandarte.

W. T. B." meldet aus Kiel vom heutigen Tage: Die Regatta des Norddeutschen Negatta- vereins fand heute hier statt. S e. M a j e st ä t der K a i s e r segelte an Bord der Nacht Meteor" mit. Ihre Majestät die Kaiserin wohnte auf dem AvisoGrille" der Regatta bei.

Ihre M a j e st ä t die Kaiserin wird, wie verlautet, S e. M a j e st ä t den Kaiser nicht auf der ganzen Nordlandreise begleiten, sondern nur auf die Dauer von etwa vierzehn Tagen derselben beiwohnen. Ihre Majestät soll beabsichtigen, nach Allerhöchstderen Rückkehr sich nach Schloß Wilhelmshöhe bei Cassel zu begeben, woselbst dann bereits die kaiserlichen Kin-