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Hersstlim Irrn Hatt.
Mit wöchentlicher Gratis-Beilage „Jllnstrirtes Sonntagsblatt".
Ar. 72.
Sonnabend den 23. Juni
1894.
Abomlements-Einladiulg.
Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf das wöchentlich 3 Mal erscheinende ZerchAr ZmsWll
mit der wöchentlichen Gratis-Beilage „Jllnstrirtes Soulltagsblatt".
Wir bitten das Abonnement rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung in der Zustellung eintritt.
Der vierteljährliche Abonnementspreis für das „Kreisblatt" mit der wöchentlichen Gratis-Beilage „Jllnstrirtes Sonntagsblatt" beträgt 1 Mark 40 Pfg.
Neu hinzutretenden Abonnenten wird das Kreisblatt auf Wunsch vom Tage der Bestellung an bis 1. Juli 1894 gratis und franco zugesandt.
Inserate finden zweckentsprechende Verbreitung und kostet die viergespaltene Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
Die Expedition.
Amtliches.
Hersfeld, den 19. Juni 1894.
Im Anschluß an meine Verfügung vom 19. Februar d. Js. I. I. Nr. 799, Kreisblatt Nr. 24, erhalten die Ortspolizeibehörden des Kreises die Weisung, fortab streng darauf zu achten, daß von jeder Lokomobilen-Betriebseröffnung die im § 26 Abs. 3 der Kessel-Anweisung vom 16. März 1892 vorgeschriebene Anzeige erstattet wird. Nach dieser Anzeige ist sodann jedesmal festzustellen, ob sich bei den Lokomobilen die zugehörigen Urkunden (§ 27 Abs. 5 der Anweis.) befinden und diese über die Ausführung der vorgeschriebenen Prüfung Ausschluß geben.
In denjenigen Fällen, wo Kesselpapiere überhaupt nicht vorgelegt werden können oder solche über die im letztverflossenen Kalenderjahr aus- geführte Revision keinen Aufschluß geben, ist der Betrieb unweigerlich zu untersagen.
I. I. Nr. 3373. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 19. Juni 1894.
Der Landwirth Adam Stiebeling zu Willings- hain ist als Vertrauensmann der Hess. Nass. landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft, an Stelle des auf Nachsuchen von diesem Amte entbundenen Bürgermeisters Scheidemantel daselbst, gewählt worden.
Der Scktionsvorstand:
Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.
I. A. Nr. 1645.
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom 31sten v. M. dem Vorstände der evangelischen Missionsgesellschaft für Deutsch-Ostafrika die Erlaubniß ertheilt, zum Besten der Krankenpflege in Deutsch-Ostafrika, insbesondere des Krankenhauses in Dar-es-Salaam, eine öffentliche Ausspielung
von Kunstgegenständen zu veraustalten und die I Loose — 30 000 Stück zu je 50 Pf. — im ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben. Die Zahl der Gewinne beträgt 3770 im Gesammtwerthe von 10000 Mark.
Cassel am 11. Juni 1894.
Der Regierungs-Präsident. J. V.: v. Pawel.
Nach dem Reichsgesetz vom 14. Januar 1894 sind den Invaliden aus den Kriegen vor 1870 und deren Hinterbliebenen Zuschüsse zu ihren bisherigen Gebührnissen nach Maßgabe der durch das Militair-Pensionsgesetz vom 27. Juni 1871, sowie durch die Reichsgesetz-Novelle vom 22. Mai 1893 den Invaliden und deren Hinterbliebenen aus dem Kriege 1870/71 gewährten höheren Beträge zu gewähren.
Diejenigen pensionirten Offiziere und Militair- beamten, welchen bis Ende März d. I. noch keine bezügliche Mittheilung zugegangen ist, wollen sich an die Pensionsabtheiluna des Königlichen Kriegsministeriums zu Berlin, die Hinterbliebenen an die zuständigen Landrathsämter (Kreisämter) wenden, falls sie auf Grund des in Rede stehenden Gesetzes Ansprüche zu haben glauben, wogegen die Invaliden vom Feldwebel abwärts auf jeden Fall ihre Ansprüche bei den betreffenden Bezirkskommandos geltend machen müssen.
Cassel am 8. März 1894.
Der Regierungs-Präsident. J. V.: v. Pawel.
Nach meiner im Amtsblatt Nr. 7 abgedruckten Bekanntmachung vom 8. Februar 1894 bleibt in Gemäßheit des Neichsgesetzes vom 22. Mai 1893 das Civildiensteinkommen, welches Militair-Jn- validen im Kommunal- oder im ständischen Dienste oder im Dienste der nur theilweise aus Reichsoder Staatsmitteln unterhaltenen Institute beziehen, auf die Zahlung ihrer Jnvalidenpensionen ohne Einfluß.
Nach einem Erlasse des Königlichen Kriegsministeriums bezieht sich jedoch diese gesetzliche Vergünstigung nicht auf die Zulage für Nicht- benutzung des Civilversorgungsscheins und die Anstelluilgs-Entschädigung. Es verlieren vielmehr diese Bezüge alle betreffenden Militair-Jüvaliden mit Ablauf des Monats, in welchem ihre Anstellung in einer Stelle des CivildiensteS beziehungsweise der Civilversorgung erfolgt ist, oder ihre Beschäftigung in einer solchen Stelle begonnen hat, da in diesem Falle die Voraussetzung, welche bei der Bewilligung jener Bezüge maßgebend war, nicht mehr vorhanden ist.
Es haben daher auch die Kommunalbehörden 2C. die Pensionöquittungsbücher derjenigen Invaliden, welche zn derartigen Bezügen anerkannt sind, behufs Regelung derselben, mit der erforderlichen Eintragung über Art und Beginn der Beschäftigung beziehungsweise Anstellung zu versehen und sodann der Pensionsregelungsbehörde zuzusenden.
Behufs Vermeidung von Ueberhebungen wird dieses zur Kenntniß sowohl der betreffenden Militair-Jnvaliden, als auch der betheiligten Behörden gebracht.
Gaffel am 28. April 1894.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: v. P a w e l.
Hersfeld, den 20. Juni 1894.
Für den am 29. September 1875 geborenen Johannes Otto Hartwig zu Meklar ist um Entlassung ans dem preußischen SlaatSverbande be
hufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
J. I. Nr. 3428. Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.
Politische Nachrichten.
Berlin, 21. Juni.
S e. M a j e st ä t der Kaiser fuhr nach den gestrigen Nachmittagsvorträgen mit Ihrer Majestät der Kaiserin nach dem Mausoleum in Charlottenburg. Am Charlottenburger Schlöffe stieg Se. Majestät nach dem Besuche des Mausoleums, zu Pferde und unternahm einen Spazierritt nach Halensee, von welchem Aller- höchstderselbe um 7 Uhr nach dem hiesigen königlichen Schlosse zurückkehrte. — Heute früh empfing Se. Majestät der Kaiser den Ministerpräsidenten und Minister des Innern, Grafen zu Eulenburg, zum Vortrage, arbeitete hierauf mit dem Kriegsminister General der Infanterie Bronsart von Schelleudorff, und nahm sodann den Vortrag des Chefs des Militairkabinets, sowie Mittags mehrere militairische Meldungen entgegen.
Ihre Majestät die Kaiserin wird S e. Majestät den Kaiser auf der diesjährigen Nordlandsreise, welche bekanntlich am 2. Juli von Kiel aus angetreten wird, begleiten.
Die Einnahmen der Reich s -Postver- w a l t u n g für die Monate April und Mai 1894 haben betragen 43 661 282 Mk., für dieselben Monate 1893 41 379 433 Mk, mithin für 1894 mehr 2 281849 Mk. Die Ausgaben ergeben für April und Mai 1894 ein Mehr von 1 617 074 Mk. Der reine tl e b e r s ch u ß betrug in den beiden genannten Monaten 1894 6 882 082 Mark, dagegen 1893 6 217 307 Mk. mithin für 1894 mehr 664 775 Mk.
AuS Straßburg, 19. Juni wird her „Nordd. Allg. Ztg.' berichtet: „Ein glücklicher Weise belangloser kleiner G r c n i; w i s ch e n s a l l hat sich am 11. b. M. in Pagny a. b. Mosel ereignet, ist aber bereits durch Aburtheilung der Schuldigen seitens der französischen Strafkammer zu Ranch erledigt worden. An dem betreffenden Tage, gegen 10 Uhr Morgens, traten zwei deutsche Eisenbahnbeamte auS einer Wirthschaft, in welcher sie eine Erfrischung zu sich genommen hatten, und kamen an einem Neubau vorbei, auf dem u. A. die Maurer Antoine und Merker beschäftigt waren. Düse nahmen sich vor, die Beamten zu interpelliren und dieselben zu zwinzen, zuiückzugehen, da sie — wie die beiden Arbeiter sich auSdrückten, das Recht nicht hätten, in Frankreich spazieren zu gehen. Ein anderer Maurer, Noirü, versuchte vergebens, sie zurückzuhalten, indem er ihnen umstellte, daß ein Angriff ihrerseits ernsthafte Grcuzvcrwickelnngcn hervorrufen könnte. Sie aber hörten nicht darauf und fielen über die Beamten her. WaS suchen Sie hier? schrie ihnen Merkel zu, in dem (t einen der Beamten erfaßte und heftig rüttelte. Wenn wir zu Euch schmutzigen Preußen kamen, würdet Ihr uns Arme und Beine entzwei schlagen. Unterdessen hatte Antoine den anderen Beamten gepackt und ihm einen Fußtritt gegen den Leib und mehrere Fußtritte gegen die Lenden verseht. Daraus ergriffen die beiden Eisciibahnbeamtcn die Flucht und die Angeklagten verfolgten sie noch etwa 100 Meter weit. Obwohl die also Mißhandelten weder bei der französischen noch bei der deutschen Verwaltung Beschwerde erhoben hatten, beniäch- tigte sich die Polizeibehörde zu Pagny des Vorfalles und machte ihn bei der Strafkammer zu Ranch anhängig. Die beiden Maurer wurden festgenommen und bereit« am letzten Sonnabend abgeurtheilt. Sie gestanden das ihnen zur Last Gelegte im Allgemeinen zu. Der Präsident stellte ihnen die Schwere der vor ihnen begangenen Handlungsweise vor. Wenn die beiden D-ntschcn, so füllte er aus, sich zur Wehr gesetzt hätten, so hätten arge Verwickelungen entstehen können. In einer sehr bemerkenSwerthen Rede stellte daraus der StaatS-