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Htlsselier Kreishlutt.
Mit wöchentlicher Gratis-Beilage „Mustrirtes Tonntagsblatt".
Mr. 64.
Dienstag den 5. Juni
1894.
Amtliches.
Gefunden: ein Sack mit Maisschrot. Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Frie- lingen.
Gefunden: eine Brille. Meldung des Eigen- thümers bei dem Ortsvorstand zu Oberhaun.
Nichtamtliches.
t Ailivl'isliiig zur DWrW dcs AoininunulaöMötilßt'sl'ßl's. in'.
D i e indirekten Steuern.
Die Genieinden sind zur Erhebung indirekter Steuern befugt. Für die Auswahl der Gegenstände der indirekten Besteuern»;; sollen vorzugsweise Rücksichten der praktischen Zweckmäßigkeit entscheidend sein. Namentlich wird zu prüfen sein, ob sich ein Gegenstand überhaupt zur indirekten Besteuerung eignet, ob das zu erwartende Steueraufkommen mit den entstehenden Unkosten und Mühewaltungen, mit etwaigen Verkehrser- schwerungen und Belästigungen des Publikums u.s.w. im richtigen Verhältniß steht. Die Einführung neuer und die Veränderung bestehender indirekter Steuern kann aber nur durch Steuerordnungen erfolgen, welche der Genehmigung bedürfen.
In der Wahl der Gegenstände sind die Gemeinden allerdings gewissen Beschränkungen unterworfen. So dürfen Steuern auf den Verbranch von Fleisch, Getreide, Mehl, Backwerk, Kartoffeln und Brennstoffen nicht u e u eingeführt oder i n ihren Sätzen erhöht w e r d e n. Wohl aber ist die Einführung bezw. Wiederein
(Nachdruck verboten.)
Jn der Oostnreistsrei
Vaterländische Erzählung von
3 o e von R eu ß.
(Fortsetzung.)
„Ich mag Deinem Patriotismus nicht zu nahe treten, Papa, aber der Bewunderung Napoleons kann man sich schwer entziehen," sagte die Gräfin.
„Wieso, Kind? Du schwärmst! Du bist verblendet !"
„Wie sie der ausgehenden Sonne entgegenge- zogen sind, mit Trompetenklang und Trommelgerassel, ist großartig," fuhr sie empbatisch fort. „Die Riesenmacht des Kaisers hat sich tief in die Seele eingegraben, die Phantasie wird das glänzende Schauspiel niemals vergessen! Ich kann nicht umhin, dieser großartigen Erinnerung in meinem Geiste einen Altar zu erbauen!"
„Wie ich Sie nur lieb haben kann, Gräfin?" srug Fräulein von Schmettau. „Es ist mir unbegreiflich, daß wir uns nicht hassen!"
„Nimmermehr, Kleine!" lachte Gräfin Enlalia. „Ueberhanpt war der Abend der Musik gewidmet. Die Kunst vereinigt, was die Politik trennt! Ich bitte, dies neue Lied des Kapellmeisters ReiHardt zu begleiten," wandte sie sich an Wilhelm, der bei dem Gespräch wie auf Kohlen ge
führung einer Wildpret- und Geflügelsteuer gestattet. Wo Schlachtsteuer noch besteht, kann sie forterhoben werden; wo sie aufgehoben war, ist ihre Wiedereinführung nicht gestattet. Weiler dürfen Verbrauchssteuern erhoben werden von Bier, Essig, Malz, Cider (Obstwein), Markt- viktualien und Fourage; Wein darf nur in den eigentlichen Weinländern besteuert werden. Die Besteuerung des Branntweins ist auch ferner gestattet, wo sie schon vor dem 8. Juli 1867 (Abschluß des ZollvereinigungSvertrags) eingeführt war und seitdem ununterbrochen forterhoben wurde. Die Einführung neuer und die Erhöhung bestehender kommunaler Branntweinsteuern ist au§= geschlossen. Was das Bier anbetrifft, so dars der Steuersatz für eingeführtes Bier höchstens 65 Psg. für ein Hektoliter und für das in einer Gemeinde selbst gebraute Bier nur 50 Prozent der Neichsbrausteuer betragen, doch dürfen höhere Sätze, wo sie bisher bestanden, beibehalten werden. Für Wein beträgt die höchste Steuer, wenn die Abgabe ohne Rücksicht auf den Werth des Weins festgesetzt wird. 1,22 Mark und wenn die Abgabe nach dem Werth des Weins erhoben wird, 2,18 Mark für ein Hektoliter; auch hier können höhere Sätze, wo sie bestanden, forterhoben werden.
Zu den indirekten Steuern ist auch die Steuer auf Lustbarkeiten zu rechnen. Derartige Steuern hat es bisher schon gegeben; aber bisher wurden grundsätzlich nur öffentliche Lustbarkeiten besteuert, und auch nur solche, bei denen ein höheres wissenschaftliches oder Kunstinteresse nicht obwaltete. Fortan ist die Beschränkung auf den öffentlichen Charakter der Lustbarkeiten bei der Besteuerung aufgehoben. Hiermit ist jedoch nicht etwa der Zweck verfolgt, die Besteuerung jeder Lustbarkeit von unzweifelhaft rein häuslichem Charakter zu ermöglichen, auch soll damit nicht etwa die Be
standen hatte. Er gewann erst jetzt Zeit, zu sagen, daß er ganz unmöglich bleiben könne. Da er aber die Wahrheit nicht sagen konnte, fielen die Entschuldigungen ziemlich kläglich aus. Er hatte wirklich versäumt, sich auf eine kleine Komödie vorzubereite». Die Gründe, welche er in der Eile hervorbrachte, klangen wenig glaubhaft, und wurden von der Gräfin lachend und gewandt widerlegt. Wenn Gräfin Szrodka nicht so vorzüglicher Laune gewesen wäre, würde sie sich wahrscheinlich davon verletzt gefühlt haben. So lehnte sie Wilhelms Gründe einfach ab, iu- dem sie sprach:
„Sie sind am späten Abend ganz unmöglich so nothwendig in der Postmeisterei, um mir nicht ein einziges, kleines Lied begleiten zu können, das ich gern kennen lernen möchte. Die Komposition scheint sehr hübsch! Bitte, sehr schnell! Die Begleitung der Reichardt'schen Lieder pflegt meist einfach zu sein. Kommen Sie, lieber, junger Freund!"
Gezwungen nahm Wilhelm am Klavier Platz und probirte die Begleitung. Es blieb ihm absolut nichts anderes übrig, als sich im Augenblicke zu fügen und sich die Sache so eilig als möglich abzuthun. Gräfin Enlalia parirte durch ihre Gewandtheit jegliche Abweisung. Wenn Fritz auch zehn Minuten länger warten mußte! Ohne sein Zureden würde Wilhelm den Ritt nicht unterbrochen haben. . . . Die Gräfin begann
steuerung solcher öffentlicher Lustbarkeiten, bei denen ein wissenschaftliches oder Kunstinteresse obwaltet, ohne Ausnahme anempfohlen werden. Es ist mit der Aufhebung der Beschränkung viel- mehr nur beabsichtigt, den Umgehungsversuchen, die vielfach verkamen, zu begegnen und zugleich den Gemeinden die Möglichkeit zu gewähren, die Besteuerung auf solche Lustbarkeiten auszudehnen, welche mehr oder minder von derselben Bedeutung sind wie die öffentlichen Lustbarkeiten, beispielsweise also die von großen geschloffenen Gesellschaften für ihre Mitglieder verunstalteten Lustbarkeiten. In welchepi Umfange die Genieinden von einer Bestenerungder Lustbarkeiten zweckmäßig Gebrauch zu machen haben, entzieht sich einer allgemeinen Regelung, da hierbei die örtlichen Verhältnisse wesentlich mit in Betracht zu ziehen sein werden. Immerhin müssen die Fälle, in welchen die Besteuerung stattfinden soll, in den Steuerordnungen so genau bezeichnet werden, daß bei der Ausführung ein Ueberschreiten der Absicht des Gesetzes nid;: zu befürchten steht.
Schließlich ist noch betreffs der Hundesteuer zu bemerken, daß die in dieser Beziehung bestehenden gesetzlichen Vorschriften aufgehoben sind. Die Besteuerung der Hunde wird namentlich hinsichtlich der Bemessung der Steuersätze am besten durch Steuerordnungen neu geregelt. Die Vefugniß der Gemeinden, das Halten von Hunden zu be-- steuern, wird dadurch nicht berührt, daß auch seitens des Kreises eine Hundesteuer eingeführt wird.
Politische Wtuljridjltn.
Der „Reichs-Anzeiger" schreibt an der Spitze seines nichtamtlichen Theils:
Aus Befehl Seiner Majestät des
zu singen, und Wilhelm schmiegte sich mit der Begleitung, wie immer, ihrem Gesänge au.
„Das Lied ist reizend, bitte, noch einmal!"
Notgedrungen begann er von Neuem. Und während er seine Gedanken jetzt ganz der Komposition zuwandte, war ihm entgangen, daß ein Diener eingetreten war, und den jungen Grafen Warteustein abgerufen hatte. Auch daß Fräulein Ferdinande erblaßte, aussprang, und in schleuniger, fast komischer Flucht das Zimmer verließ, hatte er nicht wahrgenommen.'
Plötzlich ward die Verbindungsthüre, welche nach den inneren Gemächern, und nach dem Flur führte, sehr geräuschvoll geöffnet, Stimmen und allerlei Lärm drang herein. Graf Moritz kehrte zurück, gefolgt von einem halben Dutzend französischer Offiziere verschiedener Waffengattungen, die aus der Hofseite ausprengend, den Weg durchs Haus genommen hatten. Aber auch von der Gartenseite drang Lärm und mildes Geräusch jetzt ins Schloß. Während Gräfin Szrodka sich »ach den Eintretenden unigewandt hatte, war Wilhelm wild emporgefahren und stand eine Minute später schon draußen. Der Gaul, Gott sei Dank! war noch nicht bemerkt worden, und scharrte ungeduldig im Sande.
„Hui, hui!" sprengte der Reiter davon. Immer schneller, immer wilder ging die Jagd . . . . jetzt endlich war die große Landstraße erreicht. Würde, würde er Friedrich dort noch treffen ?