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Hersseliikr Kreisblutt.
Mit wöchentlicher Gratis-Beilage „Jllustrirtes Sonntagsblatt".
Nr. 61.
Dienstag den 39. Mai
1894.
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auf das KersDer |ni$lilflft
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Amtliches.
Cassel, den 10. Mai 1894.
Anläßlich einer an den Herrn Minister für Landmirthschaft, Romainen und Forsten seitens des hiesigen Fischerei-Vereins gerichteten Eingabe, ' betreffend die Regelung des Verfahrens bei Ein-
ziehung von Fanggeräthen bei Fischerei-Ueber- legenheiten
tretungen hat der genannte Minister im Einverständnisse mit den Herren Ministern des Innern nnd der Justiz dahin entschieden, daß für die Bestrafung des unberechtigten Fischens seit dein Inkrafttreten des Strafgesetzbuches für den norddeutschen Bund bezw. das Deutsche Reich sowohl bezüglich der eigentlichen Strafe, wie der Neben- strasen lediglich die Bestimmungen der §§ 40, 296 und 3704 dieses Gesetzbuches als maßgebend erachtet werden können. Es kann deshalb nach Ansicht des Herrn Ministers die Einziehung der zum unberechtigten Fischfang gebrauchten Geräthe nur im Falle des Vergehens wider § 296 St. G. B. in Verbindung mit § 40 St. G. B. stattfinden. Die Bestimmung der Ziffer 3 des Fischstraftarifs vom 30. Dezember 1822 ist daher nicht mehr als gültig zu erachten.
(Nachdruck verboten.) In dev P-stnreistevei.
Vaterländische Erzählung Don Zoe von Reust.
(Fortsetzung.)
„Warum nicht?" konnte sich Charlotte nicht enthalten zu fragen.
„Warum — nicht?" wiederholte Muthel, mit einem Blick, welcher deutlich sagte, daß sie die Wahrheit ahne. „Nein, ich kann mirs doch nicht denken!"
„Faß die Leinwand fest an, was Du ungeschickt bist!" schalt Charlotte, um das Gespräch abzubrecheu. Dann nahm sie das Bündel, so schwer es war, selbst auf ihre Arme nnd trug es ins Haus. Mnthel blieb in sonderbaren Gedanken zurück.
Das Mittagessen ward durch eine aufregende Nachricht beeinträchtigt In der Stadt ging das unheimliche Gerücht, daß in nächster Zeit wieder ein französischer Durchmarsch zu erwarten stand, sich ostwärts bewegte, Noch wußte niemand etwas Bestimmtes, aber man war es schon gewohnt, die Franzosen wie eine Henschreckenherde Hereinbrechen zu sehen, alles auszehrend, alles unt sich, nehmend, Bente machend, wie es eben ™». ®o man ihnen nicht zu Willen war, ward
Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, die Nachgeordneten Behörden und insbesondere die Fischerei-Aufsichtsbeamten Ihres Kreises mit entsprechender Anweisung zu versehen.
Der Negierungs-Präsident. J. V.: v. Pawel. An die sämmtlichen Königlichen Herren Landräthe des Bezirks und den Königlichen Herrn Polizei- Präsidenten hier. I. A. III. Nr. 3942.
Hersfeld, den 24. Mai 1894.
Wird den Polizeibehörden sowie den Herren Fische- rei-Anssichtsbeamten zur Nachachtung mitgetheilt. I. 2969. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Berlin, den 3. Mai 1894.
Euer Hochwohlgeboren erwidere ich auf den Bericht vom 24. Februar d. Js., daß es nach einer von den Herren Ministern des Innern und der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Ange- nachträglich g gebenen Erläuterung
bei Erlaß der Verfügung des erstgenannten Herrn Ministers vom 15. Mai 1892 (Ministerial-Blatt für die innere Verwaltung Seile 221) nicht in der Absicht gelegen hat, die Sonderbestimmungen zu beseitigen, welche den Standesämtern die un- frankirte Absendung der Todtenlisten an die Erbschastssteuer-Aemter gestatten.
Der diesseitige Runderlaß vom 14. Dezember 1893, III 14533 2. Angabe, soweit sich derselbe auf die portofreie Einsendung der Todtenlisten an die Erbschaftssteuer-Aemter bezieht, wird demgemäß hierdurch aufgehoben.
Die Erstattung des zum 15. Oktober d. Js. erforderten Berichts kann unterbleiben.
Der Finanz-Minister.
Im Auftrage, (gez.) S ch o in e r.
An den Königlichen Provinzial-Steuer-Direktor,
Gewalt angewandt: aus solche Weise hatten sie noch immer ihr Ziel erreicht.
Der Major besonders befand sich in fieberhafter Erregung und schob die Schüssel von sich. Er gab Befehl, daß keine Posten abgelaffen werden sollten, außer der Briespost, alles andere sollte zurückbehalten werden, um Geld, Werthstücke und Pserdematerial nicht in die Hände der Feinde fallen zu lassen.
Aber damit war längst nicht allem Nebel vor- gebengt. In der Postmeisterei selbst befand sich genug, was als preußisches Staatseigenthum französische Beute werden konnte. Vor allem die vorhandenen Geldsummen, Papier und Metall, waren gefährdet. Der erste Gedanke war vergraben. Aber das Mittel hitte sich häufig unzweckmäßig erwiesen, die Entdeckung war selten ausgeblieben, Es 'drängte den Major, die vorhandenen Geldmittel in besserer Sicherheit zu missen, indem er sie vor dem erwarteten Besuche des Feindes bem Staate ablieferte. Die kleine Festung S. lag nur zwei Steilen entfernt — dorthin sollte der Schatz gebracht werden. Dort war er in Sicherheit.
Noch wußte Niemand etwas Bestimmtes über die neue feindliche Annäherung zu sagen, selbst I ein paar Postknechte, welche der Major beritten anssaudte, kehrten ohne verbürgte Nachricht zurück. I Dennoch wollte der Postmeister die Gelder vor I
Geheimen Ober-Finanzrath Herrn Mersmann, Hochwohlgeboren zu Stettin.
* * *
Cassel, den 16. Mai 1894.
Abschrift vorstehenden Erlasses erhalten Euer Hochwohlgeboren zur gefau- ■ . Kenntnißnahme und Mittheilmig an die Standesbeamten Ihres Bezirks.
Der Regierungs-Präsident. J. V.: von Pawel. An die Königlichen Herrn Landräthe des Regierungs- Bezirks sowie die Herrn Oberbürgermeister hier nnd in Hanau. A. I. 3486.
* *
Hersfeld, den 26. Mai 1894.
Wird den Herren Standesbeamten unter Abänderung meines Ausschreibens vom 30. Januar d. I. A. Nr. 274 (Kreisblatt Nr. 13) zur Nachachtung mitgetheilt.
A. 1453. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer RegierungS-Rath.
Im Selbstverläge des Verbandes Rheinisch- WestfälischerBildungsvereine ist eine vonA. Gerb er verfaßte Schrift: „Wie können wir helfen bei Unglücksfällen? (Bis zur Ankunft des Arztes)" erschienen, die wegen ihrer sachgemäßen und gemeinverständlichen Abfassung und zweckmäßigen Ausstattung mit zahlreichen erläuternden Abbildungen, sodann auch wegen des überaus geringen Bezugspreises den Vorzug vor ähnlichen Anleitungen besitzt und somit die weiteste Verbreitung in allen Volksschichten nnd in jeder Familie verdient.
Ich verfehle nicht, die öffentliche Aufmerksamkeit auf das genannte Werkchen hiermit empfehlend hinzulenken.
Cassel am 26. April 1894.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: v. P a w e l.
Anbruch der Nacht aus seinem Gewahrsam habe». So wurde eifrig gezählt, berochnet, verpackt, während des ganzen Nachmittags.
Der frühzeitige Abend des Herbsttages brach an, die Aufregung, die sich aller Bewohner der Postmeisterei bemächtigt hatte, stieg noch mit Einbruch der Dunkelheit. Nur der Major war ruhig geworden, entschlossen trat er ins Wohn- zimmer zu Frau und Nichte und sprach:
„Welchen Deiner beiden Söhne willst Du bem Vaterlande opfern, Mutter? Du sollst die Entscheidung behalten!"
„Opfern? — Was meinst Du? Ich verstehe nicht!"
„Durch wen soll ich anders das S.-lb nach der Festung schicken? Es muß natürlich einer von beiden sein! Begreifst Du? — Oder nicht? Du wunderst Dich — nach Frauenart!"
Die Majoriu hatte alles begriffen, aber der Schreck lahmte die Zunge.
„Nun?" drängte der Major.
„Warum entscheidest Du nicht selbst?" er- mannte sie sich. „Warum m i r diesmal die Entscheidung zuschieben? Ich bin nicht gewohnt, befragt zu werden," setzte sie abweisend hinzu.
„Du verstehst mich nicht! Einerlei! — Gut, so mag der Aeltere den Vorzug haben, sein Leben für das Vaterland zu wagen!"
Die Majoriu ward noch blasser. „Friedrich?