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Hersfel-tt Kreisblitt.

Mit wöchentlicher Gratis-BeilageJllustrirtes Sonntagsblatt".

Nr. 56.

Donnerstag den 17. Mai

1894.

Amtliches.

Hersfeld, den 12. Mai 1894.

Im Anschluß an das Ausschreiben vom 21. März d. I. I. Nr. 1957, Kreisblatt Nr. 36, er­hallen die Herren Standesbeamten die Weisung, außer den daselbst erwähnten Nachweisungen künftig auch eine Uebersicht der Gestorbenen nach Altersklassen und Todesursachen nach dem hierunter mitgetheilten Schema aufzu- stellen und miteinzureiche».

I. 2707. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Negierunzs-Nath.

Uebersicht der im Jahr 189 . . im Standesamtsbezirk ......Gestorbenen nach Altersklassen und Todesursachen.

den Karten und Grundsteuerkatastern ertheilen.

Wenn in einem Gemeindebezirk künftig steuer­freie Liegenschaften nicht vorkommen, ist mir von dem betreffenden Ortsvorstand Fehlanzeige zu erstatten.

Im Weiteren erhalten die Herren Ortsvorstände des Kreises die Auflage, künftig in allen Fällen bei der Vorlcze von Anträgen auf Bangestattung in dem Begleitbericht den Zeit­punkt der voraussichtlichen Fertig­st e l l n n g und N u tz ba rw e r d un g des Neubaues ic. mitanzngeben, damit diesseits hierüber dem Katasteramr Mittheilung gemacht Regierungsbezirk Cassel.

Gemeindebezirk.....

werden kann. Nach § 26 des oben erwähnten Gesetzes beginnt nämlich die Besteuerung der v o r Ablauf des Etatsjahres vollendeten resp, benutzbar gewordenen steuerpflichtigen Gebäude künftig schon mit dem 1. April des folgenden Elatsjahres; es müssen also bei der deshalbigen nachträglichen Veranlagung solche Gebäude mit berücksichtigt werden, welche noch vor Ablauf des Monats März vollendet resp, benutzbar werden.

I. 2686. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer NegierungS-Rath.

Katasteramt.....

vom 14. Juli 1893 von

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Todesursache.

Angeborene Lebensschwache Atrophie der Kinder Im Kindbett gestorben Altersschwäche Pocken Scharlach Atasern nnd Rötheln Diphtherie und Group Keuchhusten Typhus .Flecktyphus Ruhr t Dysenterie > Einycinnscher Brechdurchfall kiarrhoc der Kinder Akuter Gelenkrheumatismus Scrophelu u. englische Krankheit Tuberkulose Krebs Wassersucht

Apoplexie tSchlagstnß) Lungen- und BrustieU-EntzH»-

Altersklasse.

Verzeichnitz der nach Maßgabe des § 24 des Kommunatabgabengesetzes den direkten Gemeindesteuern befreiten bebauten und unbebauten Grundstücke.

Bemerkung: Grundstücke, welche von den Kommunalabgaben auf Grund besonderen Rechtstitels

(§ 21 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893) oder besonderer Be ________willign» g (ß 24 h a. a. O.) befreit sind, finden in diesem Verzeichnisse keine Aufnahme.

N a m e des Eigenthümers

Bezeich des Grundstücks Nummer Größe

dcs ber

Harten- Par-

blattes jeHe ha | ar qm

aung

des Gebäudes

Straße Nähere

2C. Nr. Gebäudes

Gründe der

Steuer­freiheit

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dung

Luftröhren - Entzündung Lungenkatarrh

Andere Lnngenkrankhciten Herzkrankheiten Gehirnkrankheiten Rierenkrankheiten Krämpfe Selbstmord

nnd

Mord und Todtschlag Verunglückungen Andere nicht' angegebene

nnd

unbekannte Todesursachen.

Darunter: Syphilis Täuferwahnsinn

Hersfeld, den 9. Mai 1894.

Behufs Fortschreibung der durch das Communal- obgabeugeseh vom 14. Juli 1893 eintretenden Veränderungen in den BestenerungSverhällnissen der Grundstücke und Gebäude der Gemeinde gegenüber in den Grund- und Gebäudesteuer­katastern haben die Gemeindebehörden Verzeichnisse nach Maßgabe des § 24 cit. G e s. von den direkten Gemeindesteuern befreiten Grund- iiucke und Gebäude nach dem hierunter abge- druckten Schema ansznstellen und bis spätestens S ii m 1. Juni b. J. mir einzureichen.

.Das hiesige Katasteramt wird, behufs Er- ^iiteluug der in Frage kommenden Grundstücke, erforderlichen Falls, bereitwillige Auskunft aus

Hersfeld, den 11. Mai 1894.

Nachdem die Abnahme der Neubauten nicht mehr unter Mitwirkung der kommunalständische» Beamten vorgenommen wird, sind die durch meine Verfügung vom 11. Juni 1891 Nr. 5566 (im Kreisblatt Nr. 70) angeordneten Benachrichtigungen über den Beginn eines Baues ic., welche an das ständische Bauamt dahier zu erstatten waren, zwecklos geworden.

Die Herren Ortsvorstände werden hiervon mit der Weisung benachrichtigt, die in der vorerwähnten Verfügung vorgeschriebenen Benachrichtigungen für die Zukunft zu unterlassen.

A II. Nr. 1650. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.

Hersseld, den 10. Mai 1894.

Seit einer Reihe von Jahren ist der Prozent­satz der Freisprechungen bei den Schöffengerichten des Oberlandesgerichtsbezirks Gaffel im Vergleich zu ben übrigen Bezirken ungewöhnlich hoch (durch­schnittlich 31 gegenüber kaum 22 im übrigen Deutschen Reiche). Die meisten Freisprechungen kommen, wie festgestellt, in den Fällen vor, wo gegen eine polizeiliche Strafverfügung auf ge­richtliche Entscheidung eingetragen wird. Ver­anlaßt werden die Aufhebungen der polizeilichen Strafverfügnugen meistens dadurch

a. daß die Strafverfügungen vielfach ungenügend vorbereitet sind,

b. daß die Polizeibehörden, nachdem gegen ihre Strafverfügungen auf gerichtliche Entscheidung angetragen worden, von ihrem pflichtmäßigen Ermessen der Prüfung und eventuellen Zurück­nahme der Verfügung gar keinen oder doch durchaus ungenügenden Gebrauch machen.

Punkt a anlangend ist es am Häufigsten der Mangel ausreichender Beweise, welcher zur Frei­

sprechung durch das Schöffengericht führen muß, ein Uebelstand, der vermieden würde, wenn die Polizeibehörden bei Erlaß der Strafverfügungen sich der Vorschriften b e r §§ 36 der A n - Weisung vom 8. Juni 1883 zur Ausführung des Gesetzes, betreffend den Erlaß polizeilicher Strafverfügungen vom 23. April 1883 (abgebrueft im Amtsblatt von 1883 Seite 118 ff) stets be­wußt wären. Hiernach muß der Polizeiverwalter, wenn er die Uebertretung nicht selbst wahr- genommen hat, entweder amtliche auf e i g n e r Wahrnehmung des Anzeigenden be­ruhende Anzeigen oder glaubwürdige Zeugen hinter sich haben, um eine Strafverfügung er­lassen zu können.

Vielfach sind in der Strafverfügung zwar Zeugen genannt, (meist die die Anzeige erstattenden Polizeibeamten); in der gerichtlichen Verhandlung stellt es sich aber heraus, daß die angegebenen Zeugen die That gar nicht selbst wahrgenommen haben, sondern nur vom Hörensagen etwas darüber zu bekunden wissen.

Neben der mangelhaften Aufklärung des Sach- verhalts sammt als weiterer Aufhebungsgrund häufig die unrichtige Anwendung des Strafgesetzes auf einen nicht unter dasselbe fallenden That­bestand vor. Besonders häufig wird der § 36011 Str. G. B. in den Strafverfügungen in Fällen angezogen, auf die er gar nicht paßt.

Auch werden vielfach Strafverfügungen in Fällen erlassen, in welchen nur ein privates Interesse in Frage sammt, bei Wege- und Grenz- streitigkeite», bei Beleidigungen und dergleichen.

Als Hülfsmittel bei Handhabung des polizei­lichen Strafrechts wird den Polizeibehörden die Sammlung der im Regierungsbezirk Gaffel gültigen Polizei - Verordnungen 2C." von dem