EischciM wöchentlich drei M.N Tiicnftag, Danncrsla^ intb L onnabend.
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Hersfel-tr Kleisblitt.
Mit wöchentlicher Gratis-Beilage „Jllustrirtes Sonntagsblatt".
Kr. 54.Dounerstag de» 10. Mai 1894.
Amtlichrs.
Hersfeld, den 8. Mai 1894.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 19 April b. Js. J. I. Nr. 2364, im Kreisblatt Nr. 47, betreffend die Beschaffung der im Verlage bei L. Schwann in Düsseldorf erschienenen Flugblätter : Regeln für die Pflege und Ernährung der Kinder im ersten Lebensjahre rc., noch im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 14. d. Mts. bei Meidung von 3 Mk. Strafe erinnert.
I. I. Nr. 2364. Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 21. April 1894.
In Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 werden die Jmpfstationen beziv. Impf- und Revisions-Termine für den hiesigen Kreis für das Jahr 1894 wie folgt bestimmt:
1. Station Hersfeld.
a) Erstimpfung der Kinder der Stadt Hersfeld Wttivod), den 16. Mai, Vormittags 9 Uhr. Revision: Mittwoch, den 23. Mai, Vormittags 9 Uhr.
b) Erstimpfung bezw. Wiederimpfung der Kinder und Schüler aus Kalkobes, Allmershan- sen mit Hählgans, Heenes, Meisebach, Eich- hof und fiskalische Oberförsterei Hersfeld und Wiederimpfung der Schüler der Stadt Hersfeld, Donnerstag, den 17. Mai, Vormittags 9 Uhr. Revision: Donnerstag, den 24. Mai, Vormittags 9 Uhr.
2. Station Sorgn, umfassend die Ortschaften, Sorgn, Kathus, Petersberg, Wilhelmshof und Oberrode.
Impfung: Donnerstag, den 17. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
Revision: Donnerstag, den 24. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
3. Station Friedlos,
umfassend die Ortschaften Friedlos. NeiloS, Rohr- bach, Tann, Mecklar, Meckbach und fiskalische Oberförsterei Meckbach.
Impfling: Freitag, den 18.Mai, Nachmittags 4Uhr. Revision: Freitag, den 25. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
4. Station Obergeis, umfassend die Ortschaften Obergeis, Untergeis, Ana, Gittersdorf, Viedebach und fiskalische Oberförsterei Neuenstein.
Impfung: Sonnabend, den 19. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
Revision: Sonnabend, den 26. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
5. Station Schenkte ngsfeld, umfassend die Ortschaften Schenklengsfeld, Ober- lengsfeld, Wehrshausen, Hilmes, Conrode, Lam- bertsseld, Landershausen, Unterweiseuboru, Wüst- feld, MalkomeS, Schenksolz, Dünkelrode, Mohfeld und Hillartshausen.
Impfung: Sonnabend, den 2. Juni, Vormittags 8 Uhr.
Revision: Sonnabend, den 9. Juni, Vormittags 8 Uhr.
6. Station Raus b a ch , umfassend die Ortschaften RanSbach und Ansbach. Impfung: Sonnabend, den2,Jnni,Mittags I2Uhr.
Revision : Sonnabend, den 9. Juni, Mittags 12 Uhr.
7. Station P H i l i p p s t h a l, umfassend die Ortschaften Philippsthal und Rüh- rigshof mit Nippe.
Impfung: Sonnabend, den 2. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
Revision: Sonnabend, den 9. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
8. Station Asbach, umfassend die Ortschaften Asbach, Beiershansen und Kohlhausen.
Jmpfnng: Dienstag, den 29. Mai, Nachmittags 2 Uhr.
Revision: Dienstag, den 5. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
9. Station K e r s p e n h a u s e n, umfassend die Ortschaften Kerspenhausen, Hilper- Hausen, Roßbach und fiskalische Oberförsterei Niederanla.
Impfung: Dienstag, den 29. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
Revision: Dienstag, denö.Juüi, Nachmittags 4Uhr.
10. Station Unterhaun, umfassend die Ortschaften Unterbaun, Oberhaun, Eitra, Sieglos, Rotensee, Wippershain, Biengartes und fiskalische Ober-örsterei Wippershain. Impfung: Mittwoch, den 30. Mai, Nachmittags 2-/. Uhr.
Revision: Mittwoch, den 6. Juni, Nachmittags 23/4 Uhr.
11. Station Niederaula, umfassend die Ortschaften Niederanla, Mengs- Hausen, Solms, Niederjoffa, Hattenbach, Kleba, Reimboldshansen, Kemmerode und Engelbach.
Impfung: Mittwoch, den 30. Mai, Vormittags 9Uhr. Revision: Mittwoch, den 6. Juni, Vormittags 9 Uhr.
12. Station Frielingen, umfassend die Ortschaften Frielingen, Allendorf, GerSdorf, Heddersdorf und Willingshain.
Impfung: Donnerstag, den 31. Diai, Vormittags 11'/2 Uhr.
Revision: Donnerstag, den 7. Juni, Vormittags 11'/.2 Uhr.
13. Station Kirchhei m, umfassend die Ortschaften Kirchheim, Reckerode, Gershansen, Goßmannsrode und Rolterterode. Impfung: Donnerstag, den 3 l. Mai, Nachmittags 2 Uhr.
Revision: Donnerstag, den 7. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
14. Station Friedewald, umfassend die Ortschaften Friedewald, Lanten- Hausen, Gethsemane, Herfa, Unternenrode und fiskalische Oberförsterei Friedewald.
Impfung: Dienstag, den 29. Atai, Vormittags 9 Uhr. Revision: Dienstag, den 5. Juni, Vormittags 9 Uhr.
15. Station W i d d e r s h a u s e n, umfassend die Ortschaften Widdershansen, Kleinen- see und Leimbach.
Impfung: Montag, den 28. M ü, Vormittags 10 Uhr. Revision : Montag, den 4 Juni, Vormittags 10 Uhr.
16. Station Heringen, nnifassend die Ortschaften Heringen, Bengendors, Leugers und fiskalische Oberförsterei Heringen. Impfung: Montag, den 28kMai, Nachmittags 1 Uhr. Revision: Montag, den 4. Juni, Nachmittags 1 Uhr.
17. Station H e i m b o l d s h ansen , nnifassend die Ortschaften Heimboldshause», Wölfershausen, Harnrobe und fiskalische Ober- sörsterel Heimboldshansen.
Impfung: Montag, den28. Mai,Nachmittags4 Uhr. Revision: Montag, den 4. Juni, Nachmittags 4 Uhr.
18. Station Holzheim. umfaffend die Ortschaften Holzheim, Cruspis und Stärklos.
Impfung: Freitag, den 1. Juni, Vormittags 9 Uhr. Revision: Freitag, den 8. Juni, Vormittags 9 Uhr.
In der Stadt Hersfeld findet die Impfung unb Revision im oberen Rathhaussaale statt; in den übrigen Jmpfstationen des Kreises werden hierzu die Schulränme benutzt.
Die Impfung wird seitens des Jmpfarztes in den betreffenden Terminen unentgeltlich aus- geführt.
Außer Denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Jmpfnng im Jahre 1894:
1) jedes im Jahre 1893 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden hat,
2) die Kinder, ivelche im Jahre 1892 oder früher geboren und im Jahre 1893 ohne Erfolg, ohne g e n ü g e n d e n E r f o l g oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben,
3) jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privatschule, welcher:
a. in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zn- rückgelegt hat bezw. zurücklegt oder
b. den Nachweis der geschehenen Impfung oder, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wiederimpfung nicht erbracht hat.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vorstehendes, namentlich aber die Termine, auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind.
Bei der Bekanntmachung der Termine re. ist gleichzeitig n a chdrücklich st darauf aufmerksam zu machen, daß nach §. 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche es unterlassen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Revision entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.
Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schnlanstalten, die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zn sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impfpflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.
Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der znr Sicherung der gehörigen Aus- fühcnng des Jmpfgeschäftes ergangenen Vorschriften (Amtsblatt Nr. 23 für 1886) ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden