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Sonnabend den 28. April
1894
Amtliches
Hersfeld, den 21. April 1894.
In Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 werden die Jmpfstationen bezm. Impf- und Revisions-Termine für den hiesigen Kreis für das Jahr 1894 wie folgt bestimmt:
1. Station H e r s f e l d.
a) Erstimpfung der Kinder der Stadt Hersfeld Mittwoch, den 16. Äai, Vormittags 9 Uhr. Revision: Mittwoch, den 23. Mai, Vormittags 9 Uhr.
b) Erstimpfung bezw. Wiederimpfung der Kinder und Schüler aus Kalkobes, Allmershau- sen mit Hählgans, Heenes, Meisebach, Eich- hof und fiskalische Oberförsterei Hersfeld und Wiederimpfung der Schüler der Stadt Hersfeld, Donnerstag, den 17. Mai, Vormittags 9 Uhr. Revision: Donnerstag, den 24. Mai, Vormittags 9 Uhr.
2. Station S o rg a , umfassend die Ortschaften, Sorga, Kathus, Petersberg, Wilhelmshof und Oberrode.
Impfung: Donnerstag, den 17. Wai, Nachmittags 4 Uhr.
Revision: Donnerstag, den 24. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
3. Station Friedlos, umfassend die Ortschaften Friedlos, Neilos, Rohrbach, Tann, Mecklar, Meckbach und fiskalische Oberförsterei Meckbach.
Impfung: Freitag, den 18. Mai, Nachmittags 4Uhr. Revision: Freitag, den 25. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
4. Station Obergeis, umfassend die Ortschaften Obergeis, Untergcis, Ana, Gittersdorf, Biedebach und fiskalische Ober- försterei Neuenstein.
Impfung: Sonnabend, den 19. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
Revision: Sonnabend, den 26. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
5. Station S ch e n k l e n g s f e l d, umfassend die Ortschaften-Schenklengsfeld, Ober- leugsfeld, Wehrshausen, Hilmes, Comode, Lam- pertsseld, Landershausen, Unterweisenborn, Wüst- seld, Malkomes, Schenksolz, Dünkelrode, Motzfeld und Hillartshausen.
Impfung: Sonnabend, den 2. Juni, Vormittags 8 Uhr.
Revision: Sonnabend, den 9. Juni, Vormittags 8 Uhr.
6. Station R a n s b a ch , umfassend die Ortschaften Ransbach und Ausbach.
* Impfung: Sonnabend, den2.Juni,Mittags 12Uhr. Revision: Sonnabend, den 9. Juni, Mittags 12 Uhr. 7. Station P H i l i p p S t h a l, umfassend die Ortschaften Philippsthal und Röh- . rigshof mit Nippe.
Impfung: Sonnabend, den 2. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
Revision: Sonnabend, den 9. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
8. Station A sba ch , lluisasseud die Ortschaften Asbach, Beiershansen und Kohlhansen.
Impfung: Dienstag, den 29. Mai, Nachmittags 2 Uhr.
[ Revision: Dieilstag, den 9. Juni, Nachmittags 2Uhr.
9. Station Kerspenhausen, umfassend die Ortschaften Kerspenhausen, Hilper- Hausen, Roßbach und fiskalische Oberförsterei Niederaula.
Impfung: Dienstag, den 29. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
Revision: Dienstag, den 9. Juni, Nachmittags 4Uhr. 10. Station Unterhaun, umfassend die Ortschaften Unterbaun, Oberhaun, Eitra, Sieglos, Rotensee, Wippershain, BiengarteS und fiskalische Oberiörsterei Wippershain. Impfung: Mittwoch, den 30. Mai, Nachmittags 2J/4 Uhr.
Revision: Mittwoch, den 6. Juni, Nachmittags 23,4 Uhr.
11. Station Niederaula, umfasseno die Ortschaften Niederaula, Mengs- Haufen, Solms, Niederjossa, Hattenbach, Kleba, Reimboldshausen, Kemmerode und Engelbach. Impfung: Mittwoch, den 30. Mai, Vormittags 9 Uhr. Revision: Mittwochs den 6. Juni, Vormittags 9 Uhr. 12. Station Frielingen, umfassend die Ortschaften Frielingen, Allendorf, Gersdorf, Heddersdorf und Willingshain. Impfung: Donnerstag, den 31. Mai, Vormittags 11 Uhr.
Revision: Donnerstag, den 7. Juni, Vormittags 11'/.2 Uhr.
13. Station Kirchheim, umfassend die Ortschaften Kirchheim, Reckerode, Gershausen, Goßmannsrode und Notterterode. Impfling: Donnerstag, den 3 t. Mai, Nachniittags 2 Uhr.
Revision: Donnerstag, den 7. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
14. Station Friedewald, umfassend die Ortschaften Friedewald, Lauten- Haufen, Gethsemane, Herfa, Unterneurode und fiskalische Oberförsterei Friedewald.
Impfung: Dienstag, den 29. Mai, Vormittags 9Uhr. Revision: Dienstag, den 5. Juni, Vormittags 9 Uhr. 15. Station Widdershausen, umfassend die Ortschaften Widdershausen, Kleinensee und Leimbach.
Impfung: Montag, den 28. Mai, Vormittags 10 Uhr. Revision: Montag, den 4 Jnni, Vormittags >0 Uhr. 16. Station Heringen, umfassend die Ortschaften Heringen, Bengendors, Lengers und fiskalische Oberförsterei Heringen. Impfung: Montag, den 28. Mai, Nachmittags 1 Uhr. Revision: Wontag, den 4. Juni, Nachmittags 1 Uhr. 17. Station H e i m b o l d s h a us e n, umfassend die Ortschaften Heimboldshausen, Wölfershansen, Harnrode und fiskalische Oberförsterei Heimboldshausen.
Impfung: Biontag, den28 Mai,Nachmittags4Uhr Nevisioil: Montag, den 4. Juni, Nachmittags 4 Uhr. 18. Station Holzhei m. umfassend die Ortschaften Holzheim, ErnSpiS und StärkloS.
Impfling: Freitag, den I. Juni, Vormittags 9 Uhr. Revision: Freitag, den 8. Juni, Vormittags 9 Uhr. In der Stadt HerSfeld findet die Impfung und Revision im oberen Rathhaussaale statt; in den übrigen Jmpfstationen des Kreises werden hierzu die Schnlrünme benutzt.
Die Impfung lvird seitens des Jmpfarztes in den betreffenden Terminen n n c n t g e l t l i ch ans- geführt.
Außer Denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1894:
1) jedes im Jahre 1893 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden hat,
2) die Kinder, welche im Jahre 1892 oder früher geboren und im Jahre 1893 ohne Erfolg, ohne genügendenErfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben,
3) jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privatschule, welcher:
a. in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat bezw. zurücklegt oder
b. den Nachweis der geschehenen Impfung oder, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wiederimpfung nicht erbracht hat.
Die Herren Oe^soseflande des Kreises haben Vorstehendes, namentlich aber die Termine, auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind.
Bei der Bekanntmachung der Termine rc. ist gleichzeitig nachdrücklichst darauf aufmerksam zu machen, daß nach §. 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche es unterlassen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pslegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Revision entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zn 50 Mark oder mit Haft bis zn 3 Tagen bestraft werden.
Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten, die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impspflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.
Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgeschäftes ergangenen Vorschriften (Amtsblatt Nr. 23 für 1886) ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden Impfgeschüststermine zur Unterstützung des Jmpfarztes unb Aufrechterhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.
Für Bereithaltung des JmpflokalS und Stellung der erforderlichen Schreibhülfe beim Jmps- geschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpfstationsorte Sorge zu tragen.
A. 1214. Der Königliche Laudratl,
Freiherr v b n Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 24. April 1894.
Nach Mittheilung des ständischen Bauamtes dahier sind die Herren Ortövorstände zu Lamperts-