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firü tlif K kisdktt.
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Wr. 41.
Dienstag den 10. April
1894.
Erstes Blatt.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Frühjahrs -Kontrolversamm- lungen im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:
1, Zu Obergeis
Sonnabend den 21. April 1894,
Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden All- mershausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goßmannsrode, Obergeis, Reckerode, Rotterterode und Untergeis.
2. Zu Hersfeld II.
Montag den 23. April 1894,
Vormittags 8 U'h r, für die Mannschaften aus den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorgn, Gutsbezirk Bingartes, Meisebach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar,Meckbach, Gutsbezirk Eichhof, Heenes, Nohrbach, Tann und Hermannshof.
“ Kontrolplatz: „Turnplatz am Hain".
3. Zu Hersfeld I.
Dienstag den 24. April 1894, Vormittags 8 Uhr, für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld. Kontrolplatz: „Turnplatz am Hain".
4. Zu Unterbaun
Freitag den 27. 2lpril 1894,
Nachmittags 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilperhausen, Holzheim, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Notensee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.
5. Zu Niederanla
Sonnabend den 28. April 1894,
Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allen- dorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, KruSpis, Meugs- Hausen, Niederaula, Niederjossa, Reiniboldshausen, Solms, Stärklos, Willi» gshain und Gutsbezirk Engelbach mit dem Hof Sternberg.
6. Zu Schenklengsfeld
Montag den 30. April 1894,
Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Düukelrode, HillartShause», Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, HilmeS, Lampertsfeld, Landershausen, Schenklengsfeld, Scheuksolz, Unter5 weisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld..
7. Zu Hcniiboldehauscn
Montag den 30. April 1894,
Nachmittags 2 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Bengendorf, Friedewald, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringe», Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Lengerü, Röhrigshof mit Nippe, Philippsthal, Widdershause», Wölferü- Hausen und Unterneurode.
Zur strengen Nachachtung für die betheiligten
Mannschaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu:
1. Zu den Frühjahrs - Kontrolversammlungen haben sich alle Mannschaften, welche der Reserve und Marinereserve, Landwehr und Seewehr ersten Aufgebots, der Ersatzreserve und Marineersatzreserve angehören, sämmtliche zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen, sowie die zur Disposition der Truppeutheile und Marinetheile beurlaubten Mannschaften zn gestellen. Nur diejenigen Wehrmänner und Seewehrmänner, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1882 eingetreten sind und deshalb bei den diesjährigen Herbst-Kontrolversammlungen zur Landwehr zweiten Aufgebots übertreten, sind von der Frühjahrs- Kontrolverfammlung dieses Jahres entbunden.
2. Die Einberufung zu den Kontrolversamm- lungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.
Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kon- trolversammlungen hat Arrest zur Folge.
3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen re. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Gemeinden sie gehören.
4. Die Mannschaften haben den Militairpaß und das Führungs-Attest mit zur Stelle zu bringen.
5. Gesuche um Befreiung von der Kontrolver- sammlung sind rechtzeitig bei deni Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirkskommaudos in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirkskommando genehmigt werden.
Wer vor der Kontrolversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu gestellen.
6. Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Behinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden.
In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammlung gehindert ist, ohne Angabe des j Grundes sind ungültig und werden nicht ange- ' nommen.
| 7. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem ' Kontrolversammlungsort und zurück die Eisenbahn . benutzen, keinen Anspruch auf Verabfolgung einer 1 ; Militair-Fahrkarte Seitens der betr. Eisenbahn- ; stationen haben.
i 8. Mit Rücksicht auf die bei den ^Kontrolversainmlungen vorzu - : ne hm enden Fnß me s s u n g e n haben die Mannschaften in i t gereinigten ! Füßen zu erscheinen.
Hersfeld, den 12. März 1894.
Königliches Bezirkskommaudo. * *
*
Hersfeld, den 14. März 1894.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeindebezirken alsbald wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den be- treffenden Mannschaften noch besonders mitzn- i theilen.
Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrolort
gehört, hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrolversammlungen zugegen zu sein.
Mit Rücksicht auf die bei den diesjährigen Früh- jahrs-Kontrolversammkungeu an den erscheinenden Mannschaften vorzunehmenden Fußmessungen, werden die Herren Bürgermeister der Kontrolorte außerdem noch angewiesen, ein in der Nähe des KontrolversammlungsplatzeS gelegenes großes ge- heiztes Zimmer mit 2 Tischen und mehreren Stühlen sowie einer wollenen Decke sicher zu stelle». I li. Nr. 851. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 16. März 1894.
Gemäß § 82 der KreiSordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 7. Juni 1885 wird nachstehend das Ergebniß der am 15. d. Mts. im Saale des hiesigen Ratbhause itcUie^mnbenen Kreistags- sitzung, welche int Kreisblatt Nr. 26 d. Js. bekannt gemacht worden ist, zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung wurde der hierunter abgedruckte Kreishaushalts- Etat für 1894/95 auf eine Einnahme und eine Ausgabe von 105185 Mk. 70 Pfg. festgestellt.
Z u Punkt 2 der Tagesordnung wurde beschlossen, weitere Beträge zur Beschaffung von Futter- und Saatmitteln nicht zu bewilligen.
Punkt 3 d e r Tagesordnung. Mit Prüfung der Kreiskassen-Rechnung für 1893/94 wurden die Herren Tuchfabrikant Friedrich Braun und Kaufmann G. H. Geling in Hersfeld beauftragt.
Z u Punkt 4 der Tagesordnung wurden dieselben Personen als Vertrauensmänner für den Ausschuß bei den Amtsgerichten des hiesigen Kreises zur Mitwirkung bei der in 1894 statt- finbeitben Auswahl der Schöffen und Geschworenen für das Jahr 1895 gewählt, welche bereits int Vorjahre als solche fungirt haben.
Punkt 5 der Tagesordnung. An Stelle des verstorbenen Oekonomen Friedrich Heil zu Hersfeld wurde der seitherige Stellvertreter, Oberamtmann Freyse in Bingartes als Mitglied der Pferde-Musterungs-Kommrssion und der Posthalter Friedrich Cornelius in Hersfeld als Stellvertreter gewählt. — Weiter wurde zuPunkt 6 der Tagesordnung an Stelle des vorgenannten rc. Heil der bisherige Stellvertreter Bürgermeister Nnhn in Asbach als Taxator der Pferde-Anslwbnngs-Kommission des Kreises Hersfeld und der Gastwirth und Oekonom Peter Heil zu Hersfeld als Stellvertreter gewählt.
Zu Punkt 7 der Tagesordnung wurde über die vorliegenden Unterstützungsgesuche beschlossen und wurden folgenden Gemeinden Unterstützungen bewilligt:
1. der Gemeinde Kleba 400 Mk. zur Ausführung von Schulhausbau Reparaturen,
2. der Gemeinde Kohlhausen 500 Mk. zu gleichem Zwecke,
3. der Gemeinde Kathus 500 Mk. behufs Zahlung von Kosten für die Erbauung einer Brücke über die Solz,
4. der Gemeinde Mecklar 300 Alk. behufs Tilgung von Brückenbau-Reparaturkosten,
5. der Gemeinde LengerS 250 Mk. behufs Ausführung von Schulbänken.