Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. AbonnementSprei« vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. excl.
Postaufschlag.
Die JnsertionSgebühren betragen für den Raum einer Svaltzeile 10 Pig., im amtlichen Theile 15 Psg. Reklamen die Zeile 20 Pfg.
Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
Hersfel-er Kreishllltt.
Mit wöchentlicher Gratis-Beilage „Jllustrirtes Lonntagsblatt".
Ur. 36.
Donnerstag den 39. März
1894.
Amtliches.
Hersfeld, den 21. März 1894.
Die Herren Standesbeamten des Kreises haben zum Gebrauche für statistische Zwecke nach den hierunter abgedruckten Mustern F. 2a, 2b und 3a über die Bewegung der Bevölkerung im Jahre 1893 auf Grund der Standesregister alsbald Nachweisungen aufzustellen und solche bis spätestens zum 4. April d. J. mir einzureichen.
Künftig sind diese Nachweisungen alljährlich bis zum 1. Februar einzureichen, wodurch die mittelst Verfügung vom 6. März 1885 I. Nr. 2599, Kreisblatt Nr. 30, bisher vorgeschriebenen Uebersichten in Wegfall kommen.
I. 1957. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz,
Geheimer Regierungs-Nalh.
Formular 2 a.
Gebarten.
Standesamt.
Lebend
ehelich männ- j weib- lick. I lich.
geboren
unehelich männ-1 weiblich. 1 lich
Todtg
ehelich männ- ] weiblich. lich.
eboren
unehelich männ-! weiblich. lich.
Mehrgebnrten
Zwil- Dril- ■ - „ linge. | linse. | ,cn,L
Zahl der Gebarenden.
Formular 2 b.
(Die Todtgeboreneu sind hier mitzurechnenp
Geboren im
Januar- !
Februar.
März.
April.
Mai.
Juni.
Juli.
August
Sep- ember.
Oktober.
November
Dezember.
Jahr 1893.
Formular 3n.
Zahl der Gestorbenen-
(Mit Ausschluß der Todtgeborenen.)
Standesamt
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Es starben
männ- weiblich. lich.
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom 25sten v. M. Nr. II. 2171 dem Komitk für den Luxus-Pferdemarkt zu Diarienburg die Erlaubniß ertheilt, in Verbindung mit dem diesjährigen Pferdemarkte wiederum eine öffentliche Verloosung von Pferden, Wagen und anderen Gegenständen zu veranstalten und die Loose — 180 000 Stück zu je 1 Mark — im ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.
Cassel am 9. März 1894.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: v. Pawel.
Nach dem Reichsgesetz vom 14. Januar 1894 I sind den Invaliden aus den Kriegen vor 1870 und deren Hinterbliebenen Zuschüsse zu ihren bisherigen Gebührnissen nach Maßgabe der durch das Militair-Pensionsgesetz vom 27. Juni 1871, sowie durch die Reichsgesetz-Novelle vom 22. Mai
1893 den Invaliden und deren Hinterbliebenen aus dem Kriege 1870/71 gewährten höheren Beträge zu gewähren.
Diejenigen pensionirten Offiziere und Militair- beamten, welchen bis Ende März d. I. noch keine bezügliche Mittheilung zugegangen ist, wollen sich an die Pensionsabtheilung des Königlichen Kriegs- ministeriums zu Berlin, die Hinterbliebenen an die zuständigen Landrathsämter (Kreisämter) wenden, falls sie auf Grund des in Rede stehenden Gesetzes Ansprüche zu haben glauben, wogegen die Invaliden vom Feldwebel abwärts auf jeden Fall ihre Ansprüche bei den betreffenden Bezirkskommandos geltend machen müssen.
Cassel am 8. März 1894.
De^ Regierungs-Präsident. J. V.: v. Pawel.
Der Herr Dlinifter des Innern hat durch Erlaß vom 23sten v. M. II. 2101/02 der Direktion der Diakoniffen-Anstalt zu Kaiserswerth die Erlaubniß ertheilt, in diesem Jahre wiederum eine Ausspielung bewegticher Gegenstände (Handarbeiten, Bücher, Bilder ic.) zu veranstalten und die Loose — 16 000 Stück zu je 50 Pfennig — im ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.
Cassel am 6. März 1894.
Der Regierungs-Präsident. J. V.: v. Pawel.
Polizei-Verordnung.
Auf Grund des § 5 der Verordnung vom 20. September 1867 und des § 143 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird an Stelle der Polizei-Verordnung vom 24. April 1893 nach Berathung mit dem Gemeindevorstande nachstehende Polizeiverordnung für den Umfang der hiesigen Gemeinde erlassen.
§ 1.
Das unbefugte Singen, Pfeifen und Schreien, sowohl von einzelnen Personen als von mehreren gemeinschaftlich, auf den Straßen und Plätzen im hiesigen Orte wird untersagt.
§ 2.
Das Unterhaken und gegenseitige Anfassen
In den Fesseln der Schuld.
Criminalnovelle von C. Tturm. (Schluß.)
Da man bei dem flüchtigen ehemaligen Bankdirektor Hilleffen die Mitnahme bedeutender der Central-Commerzbank und deren Gläubigern gehörigen Geldsummen und Werthpapiere vermuthete, so wurde derselbe alsbald steckbrieflich verfolgt und alle Polizeiorgane der großen Handels- und Seestädte in Bewegung gesetzt, um den Flüchtling zu ergreifen. Aber wie gewöhnlich in solchen Fällen erwiesen sich die polizeilichen Maß- regeln als fruchtlos, denn der schlaue Hilleffen hatte bereits einen zu großen Vorsprung. In drei Tagen war er, stets mit den Schnellzügen fahrend, bis in die portugiesische Hafenstadt Oporto gelangt und von dort fuhr er mit einem Dampfschiffe schon am folgenden Tage nach BuenoS-Ayres weiter. Auch hatte sich Hilleffen durch Abscheeren seines Bartes und Färben seiner Haare ganz unkenntlich gemacht.
Vor dem Betreten der Hafenstadt Buenos- Ayres hatte Hilleffen allerdings eine große Angst, denn die dortige Polizei war sicher beauftragt, alle Passagiere ‘ scharf in's Auge zu fassen und
. den flüchtigen Bankdirektor zu ergreifen. Das übelste Dabei war, daß Hilleffen keine Ligitimations- papiere besaß, aber diese beschaffte er sich durch Bestechung von einem heruntergekommenen portugiesischen Kaufmanns, der ebenfalls nach BuenoS- Ayres reiste, und dort sein Glück machen wollte.
Auf diese Weise gelangte Hilleffen unbehelligt nach BuenoS Apres.
Dort suchte alsbald Hilleffen seinen früheren Freund und Helfershelfer Werner Kühn auf, der sich mit seiner Familie nach Buenos-Apres be- geben hatte und nach den Briefen seiner Frau sich gebessert haben sollte. Dies war aber durchaus nicht der Fall, denn der viel zu tief gesunkene Werner Kühn war auch m Buenos-Ayres ein Lump geblieben, der nichts arbeitete und seiner Frau zur Last lag, und nur aus Furcht vor Mißhandlungen hatte die arme Frau dem Unholde den Willen gethan und an Hilleffen nach Deutschland geschrieben, daß er sich gebessert und ein kaufmännisches Geschäft erworben hatte.
Zu seinem großen Schrecken sah aber Hilleffen, daß er betrogen war und daß die Kühn'sche Familie nur in einer elenden Kellerwohnung hauste. Werner Kühn war, wie gewöhnlich angetrunken, als Hilleffen in die armselige Wohnung
trat und mit den Worten von Kühn empfangen wurde:
„Bist Du es selbst, Karl Hilleffen, oder ist eS Dein Geist, der vor uns steht? Bist Du es aber selbst, so bist Du ein noch größerer Spitzbube als ich, denn mit leeren Taschen bist Du nicht aus der Bank gegangen, die Dich alberner Weite zu ihrem Direktor erkor. Gieb also die Hälfte Deines Raubes schleunigst heraus oder ich schaffe Dich zur Polizei, um wenigstens die auf Deinen Kopf ausgesetzte gute Belohnung zu verdienen."
„Elender, unverbesserlicher Schurke!" schrie Hilleffen leichenblaß werdend und vor Wuth ' zitternd. „Ist das der Dank für die großen Wohlthaten, die ich Dir und Deiner Familie gewährte!"
„Was spricht Du von Dank!" entgegnete Werner Kühn in seiner frechen Weise, „Du steckst noch tief, tief in meiner Schuld, denn als ich die Angelegenheit der Wechselfälschung beim Com- merzienrath Potenz vor nun zehn Jahren schließlich allein auf mich nahm, um durch Dich das
i Geld zu retten, da hattest Du allein den Vortheil davon und ich trug den Schaden. Und hier meine Frau und mein Sohn hungern und