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Htksfel-er Kreistlatt.

Mit wöchentlicher Gratis-BeilageJllustrirtes Sonntagsblatt".

Wr. 33. Sonnabend den 17. Mär;

1894.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Frühjahrs -Kontrolversamm- lungen im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:

1 Zu Obergeis

Sonnabend den 21. April 1894,

Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden All- mershaufen mit Hof Hählgans, Aua, Biedeback, Gittersdorf, Goßmannsrode, Obergeis, Reckerode, Rotterterode und Untergeis.

2. Zu Hersfeld 11.

Montag den 23. April 1894,

Vormittags 8 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meise­bach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar, Meckbach, Gutsbezirk Eichhof, Heenes, Rohrbach, Tann und Hermannshos

Kontrolplatz:Turnplatz am Hain".

3. Zu Hersfeld I.

Dienstag den 24. April 1894,

Vor mittags.8 Uhr, für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld. Kontrolplatz:Turnplatz am Hain".

4. Zu Unterhaun

Freitag den 27. April 1894,

N a ch m i t t a g s 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilperhausen, Holzheim, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterbaun und Wippershain.

5. Zu Niederaula

Sonnabend den 28. April 1894,

Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allen- dorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengs- Hausen, Niederaula, Niederjossa, Reimboldshausen, Solms, Stärklos, Willingshain und Gutsbezirk Engelbach mit dem Hof Sternberg.

6. Zu Scheukleugsfeld

Montag den 30. April 1894,

Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dünkelrode, Hillartshansen, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unter­weisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.

7. Zu Heimboldsliausen

Montag den 30. April 1894,

Nachmittags 2 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Bengendorf, Friedewald, Gethfemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, LengerS, Röhrigshof mit Nippe, Philippsthal, Widdershausen, Wölfers- Hausen und Unterneurode.

Zur strengen Nachächtung für die betheiligten Mannschaften fügt das Bezirkokommando folgende Bemerkungen hinzu:

1. Zu den Frühjahrs - Kontrolversammlungen haben" sich alle Mannschaften, welche der Reserve

und Marinereserve, Landwehr und Seewehr ersten Aufgebots, der Ersatzreserve und Marineersatzre­serve angehören, sämmtliche zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen, sowie die zur Dispo­sition der Truppentheile und Marinetheile beur- lanbten Mannschaften zu gestellen. Nur diejenigen Wehrmänner und Seewehrmänner, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1882 ein­getreten sind und deshalb bei den diesjährigen Herbst-Kontrolversammlungen zur Landwehr zwei­ten Aufgebots übertreten, sind von der Frühjahrs- Kontrolversammlung dieses Jahres entbunden.

2. Die Einbernsung zu deu Kontrolversamm­lungen findet lediglich durch diese öffentliche Aus- forderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.

Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kon- trolveriammluugeu hat Arrest zur Folge.

3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen :c. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Gemeinden sie gehören.

4. Die Mannschaften haben den Militairpaß und das Führungs-Attest mit zur Stelle zu bringen.

5. Gesuche um Befreiung von der Kontrolver- sammlung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen BezirkskommandoS in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirks­kommando genehmigt werden.

Wer vor der Kontrolversammlung keinen Be­scheid erhält, hat sich dennoch zu gestellen.

G. Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Behinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizei­behörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden.

In allen ärztlichen Ältesten ist die Krankheit anzugebeu. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kon­trolversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes sind ungültig und werden nicht ange­nommen

. 7. Es wirb noch ausdrücklich bemerkt, daß die­jenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem KontrolversammlungSort und zurück die Eisenbahn benutzen, keinen Anspruch auf Verabfolgung einer Militair-Fahrkarte Seitens der betr. Eisenbahn­stationen haben.

8. Mit Rücksicht a n f die bei den Kontrolversammlungen v o r zu­nehmenden Fußmessuugeu haben die Mannschasten init gereinigten Füßen z u erscheinen.

Hersfeld, den 12. März 1894

Königliches Bezirkskommando.

* * *

Heröfeld, den 14. März 1894.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeinde­bezirken alsbald wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den be­treffenden Mannschaften noch besonders mitzu- theilen.

Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Koutrolort gehört, hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrolversammlungen zugegen zu sein.

Mit Rücksicht auf die bei den diesjährigen Früh- jahrs-Kontrolversammlungen an den erscheinenden Mannschaften vorzunehmenden Fußmessungen, werden die Herren Bürgermeister d^° Kontrolorte außerdem noch angewiesen, ein in Tier Nähe des Kontrolversammlungsplatzes gelegenes großes ge­heiztes Zimmer mit 2 Tischen und mehreren Stühlen sowie einer wollenen Decke sicher zu stellen.

I II. Nr. 851. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 13. März 1894.

Die Ortsvorstände des Kreises werden hierdurch aufgefordert, den in ihren Gemeindebezirken wohnenden Mitgliedern der Einkommensteuer- Voreinschätzungs-Kommissionen, welche an den Sitzungen für die Voreinschätzung der Einkommen­steuer für 1894.95 theilgenommen haben, und denen gesetzmäßig Reisekosten und Tagegelder zu- stehen, mitzutheilen, daß die anher eingereichten Liquidationen zur 1'/ fung angewiesen sind, mit der Weisung, die betreffenden Gelder baldigst bei den zuständigen Stenerkassen in Empfang zu nehmen.

Der Borsitzende derEinkommensteuer-Beranlagungs-Kommission: Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

I. III. Nr. 728.

Hersfeld, den 15. März 1894.

Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche mit Erledigung meiner Verfügung oom I. Mär; b. Js. J. II. Nr. 775, betreffend das Concurriren mehrerer Söhne einer Familie beim diesjährigen Erfatzgeschäft, noch im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis spätestens zum 20. d. Mts. bei Meidung von 3 Alk. Strafe erinnert.

J. II. Nr. 775. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Hersfeld, den 15. März 1894.

Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 15. April 1886 Nr. 4578, im Kreisblatt Nr. 46, betreffend die Frühjahrskörung der Zuchtbullen, noch int Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 20. b. Mts. bei Meidung von 3 Mark Strafe erinnert.

I. Nr. 4578/86. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer NegierungS-Rath.

Politische Nachrichten.

Berlin, 15. März.

Gestern Mittag besichtigte S e. Majestät der Kaiser das Kaiser Alexander - Grenadier- Regiment Nr. 1 im Lustgarten, das bei dieser Gelegenheit zum ersten Male die ihm verliehenen Grenadiermützen trug. Nach einer Ansprache des Kaisers an die Mannschaften, in der er sie zu weiterer treuer Pflichterfüllung ermähnte und der früheren Waffenthaten des Regiments gedachte, und nach erfolgtem Dank des Commandeurs und Vorbeimarsch des Regiment« in Compagnie- Colonne setzte der Kaiser sich an die Spitze des