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Kersseliiel Kreisblitt.

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Mr. 38.

Donnerstag den 8. Mär;

1894.

Amtliches.

Hersfeld, den 1. März 1894.

Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatzgeschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:

Montag den 2. April d. Js.

von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld, sowie den Landgemeinden Allmershausen mit Hählgans, Aua, Biedebach, Bingartes, Eichhof, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes, Hilperhausen, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meckbach, Mecklar und Meisebach.

Dienstag den 3. April d. Js.

von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Peters­berg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Tann, Untergeis, Unterbaun, Wilhelmshof, Wippershain, Niederaula, Allendorf, Asbach, Beiershausen, Engelbach, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hatten- bach, Heddersdorf und Holzheim.

Mittwoch den 4. April d. Js.

von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederjossa, Recke- rode, Reimboldshausen, Rotterterode, Solms, Stärklos, Willingshain, Friedewald, Bengendors, Gethseniane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen und Kleinensee.

Donnerstag den 5. April d. Js.

von M o r g e n s präcis 7 u h r ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wölfershausen und sämmtlichen Gemeinden 2C. des Amtsgerichtsbezirks Schenk- lengsfeld.

Freitag den 6. April d. Js.

von Morgens präcis 8 Uhr ab Loosung und Zurückstellung derjenigen Mann­schaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, ge­werblicher oder Familien-Verhältnisse eine Zurück­stellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen (§ 123 der Wehr­ordnung vom 22. November 1888).

Das Ersatz-Geschäft wird wie bisher im hiesigen städtischen Rathhaussaale vorgenommen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Land­gemeinden des Kreises werden angewiesen:

1. die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Ge­meinden 2C. und zwar:

a. die in der Zeit vom 1. Januar bis ein­schließlich den 31. Dezember 1874 gebore­nen, soweit sie nicht bereits in das Mili- tair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,

b. die in den Jahren 1873, 1872, 1871 oder früher geborenen, welche in den Ersatz-Ge­schäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschie­nen sind und demnach über ihr Militair- verhältniß noch keine feste Bestimmung

erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen,

2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Be­freiung vom Militairdienst beansprucht wird, sich im Musterungslermin ebenfalls einfinden;

3. in den Terminen sich persönlich ein - z u f i n d e n und so lange zur Stelle zu sein, bis sämmtliche Militairpflichtige der be­treffenden Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit des Vicebürgermeisters Sorge zu tragen. Als Aufenthaltsort der Ortsvorstände wird die Amtsstube der städtischen Baudeputation im Rathhause, soweit dieses Zimmer nicht ander­weitig nöthig ist, zur Verfügung stehen;

4. für die rechtzeitige Gestellung der Militair­pflichtigen 2C. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche 0u erscheinen haben.

Militairpflichtige, welche ohne ge­nügenden Entschuldigungsgrund im M u st e r u n g s t e r m i n e nicht erscheinen oder beiAufrufung ihrer Namen im M u st e r u u g s l o k a l e nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Hast bis zu 3 Tagen bestraft; außerdem könnenihnendie Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist die Versäumniß in bös­williger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alsbaldige E i n z i e h u n g zum Militairdienst als unsichereHeerespflichtigeerfolgen.

Reklamationen Militairpflichtige! um Zurück­stellung bezw. Befreiung vom Militairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Landsturmes zweiten Auf­gebots um Zurückstellung im Falle einer Mobil­machung des Heeres sind schleunigst bei dem be­treffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funk's Buchdruckerei (Gebr. Funk) dahier stets vorräthigen Fragebogens sorgt. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da wie schon erwähnt die­se n i g e n P e r s o n e n (Eltern, Geschwister 2C.) z u deren Gunsten eine Zurückstel­lung 20. vom Militairdienst bean­sprucht wird, im Must erungster - m i n e mit zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbssähigkeit 2c. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militairarzt, hoffen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.

Sämmtliche Reklamationen sinv bis spätestens zum 17. März d. Js. an mich cinznrcichcn.

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eides- statt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epilep­tischen Anfälle an dem betreffenden Militairpflich- tigen wahrgenommen haben. Diese Proto­kolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten

sind ebenwohl bis zum 17.Märzd.Js. an mich cinzureichen.

Die Herren Ortsvarstände 2C. haben Vorstehen­des zu wiederholten Malen in ihren Ver­waltungsbezirken insbesondere den gestellungs­pflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen bekannt machen zu lassen und daß dieses geschehen, bis zum 20. März d. Js. hierher zu berichten. I. II. Nr. 767. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schlcinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Politischc Wadjridjtcn.

Ihre Majestäten der Kaiser und d i e K a i s e r i n unternahmen am Montag Nach­mittag eine gemeinsame Spazierfahrt durch den Thiergarten. Um 4 Uhr ins königliche Schloß zurückgekehrt, arbeitete Se. Majestät der Kaiser bis zum Abend allein und erledigte Negierungs- geschäfte. Um 7 '/.2 Uhr begaben beide Majestäten Allerhöchstsich zum GesellschaftSabend im könig­lichen Opernhause und nahmen daselbst auch das Souper ein. Am Dienstag Vormittag unter­nahm S e. Majestät d e r K a i s e r eine Aus­fahrt und einen Spaziergang im Thiergarten. Von dort nach dem königlichen Schlöffe zurück­gekehrt, arbeitete Allerhöchstderselbe längere Zeit mit dem Chef des Militairkabinets.

DieReichstagskommission fürden ^Handelsvertrag in i t Rußland hat den Artikel 1 der Vorlage mit 12 gegen 9 Stimmen angenommen, und ebenso, mit etwas wechselndem Stimmenverhältniß, die folgenden Artikel. Bei Artikel 19 stellt sich das Stimmenverhältniß von 16 zu 8. Daß der Vertrag vom Reichstage an­genommen werden wird, steht jetzt fest.

Von sozialdemokratischer Seite wird seit langem ein besonderes Gewicht auf die im Heere vor­kommenden Selbstmorde gelegt, fast jeder einzelne Fall wird auf Rechnung der im Heere angeblich herrschenden unmenschlichen Behandlung geschoben und soll dazu dienen, gegen die Or­ganisation unserer Armee zu agitiren. Denn sie wisse wohl, daß die Armee eines der festen Boll­werke ist, woran ihre Bestrebungen machtlos abprallen. Da ist denn eine statistische Veröffent­lichung im Militairwochenblatt von Interesse, die sowohl die absolute Zahl der jährlichen Selbst­morde, wie auch deren Verhältniß zur Jststärke der Armee (auf je 10 000 Mann berechnet) mit- theilt. Die Zahlen umfassen von 1876 an die preußische Armee bis 1892, das sächsische und württembergische Armeekorps bis 1892 und die bayerische Armee bis 1890. Als Durchschnitt von 1876 bis 1890 ergeben sich für die gesummte deutsche Armee jährlich 6,33 Selbstmorde auf 10 000 Mann der Jststärke, für die preußische Armee allein 6,07, für Sachsen und Württemberg 8,11 bezw. 8,05, für Bayern 6,33. Der Durch­schnitt von 1891 bis 1892 betrug für Preußen 5,29, für Sachsen 6,38, für Württemberg 6,89. Aus dem Jahre 1893 ist die Zahl erst für Preu­ßen bekannt; sie ist die kleinste, die bisher vor- kam, nämlich 4,57 auf 10000. Vergleicht man diese Zahlen mit denen der in der Eivitbevölkerung vorkommenden Selbstmorde, so ergiebt sich, daß