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Ur. 26.
Kounabrnd deu 3. März
1894.
Amtliches.
Hersfeld, den 1. März 1894. /
Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatzgeschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Montag den 2. Slpril d. Js.
von M o r g e n s präcis 7 Uhr a b Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld, sowie den Landgemeinden Allmershausen mit Hählgans, Aua, Biedebach, Bingartes, Eichhof, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes,Hilperhauseu, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meckbach, Mecklar und Meisebach.
Dienstag den 3. April d. Js.
von Morgens präcis 7 uh r ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Obergeis, Oberhaun, Odercode, Peters- berg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Sorget, Tann, Untergeis, Unterhaun, Wilhelmsdof, Wippershain, Niederaula, Allendorf, Asbach, Beiershausen, Engelbach, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsröde, Hatteu- bach, Heddersdorf und Holzheim.
Mittwoch den 4. Slpril d. Js.
von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Aleugshausen, Niederjossa, Recke- rode, Reimboldshausen, Notterterode, Solins, Stärklos, Willingshain, Friedewald, Bengendors, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen und Kleinensee.
Donnerstag den 5. April d. Js.
von M o r g e n s präcis 7 Uhr a b Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wölsershauseu und sämmtlichen Gemeinden 2C. des Amtsgerichtsbezirks Schenk- lengsfeld.
Freitag den 6. April d. Js.
von M o r g e n s präcis 8 Uhr ab Loosung und Zurückstellung derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien-Berhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen (§ 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888).
Das Ersatz-Geschäft wird wie bisher im hiesigen städtischen Rathhanssaale vorgenommen.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen:
1. die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden 2C. und zwar:
a. die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1874 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Mili- tair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,
]>. die in den Jahren 1873, 1872, 1871 oder früher geborenen, welche in den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres znrückgestellt, überzählig geblieben ober gar nicht erschienen sind und demnach über ihr Militair- verhältniß noch keine feste Bestimmung
erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungstermiuen vorzuladen,
2. dafür zn sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Be- freiung vom Militairdienst beansprucht wird, sich im Musterungstermin ebenfalls einfinden;
3. in den Terminen sich persönlich ein - z u f i n d e n und so lange znr Stelle zu sein, bis sämmtliche Militairpflichtige der betreffenden Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit des Vicebürgermeisters Sorge zu tragen. Als Aufenthaltsort der Ortsvorstände wird die Amtsstube der städtischen Baudeputation im Rathhause, soweit dieses Zimmer nicht anderweitig nöthig ist, zur Verfügung stehen;
4. für die rechtzeitige Gestellung der Militairpflichtigen 2C. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche ^u erscheinen haben.
Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen ober beiAufrufung ihrerNamcn i m M u st e r u n g s l o k a l e nicht a n w e s e n d sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen b estra ft; außerdem können ihnen die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist die Versäumniß in böswilliger Absicht ober wiederholt erfolgt, so kann ihre als baldige Einziehung zum Militairdienst als u u s i ch e r e H e e r e s p f l i ch t i g e e r f o l g e n.
Reklamationen Militairpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Landsturmes zweiten Aufgebots um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funk's Buchdruckerei (Gebr. Funk) dahier stets vorrätigen Fragebogens sorgt. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da — wie schon erwähnt — die - jenigenPersone n (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine Z ur ü ck st e l - l u n g 2C. v o m Militairdienst b e a n - spracht wird, im Must erungster- m i n c tu i t z u e r s ch eine n h oben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit rc. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militairarzt, besten Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.
Sämmtliche Reklamationen sind bis spätestens zum 1«. März v. Js. an mich einzureichen.
Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben aus ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei den: Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eidesstatt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle an dem betreffenden Militairpflich- tigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten
sind ebenwohl bis zum 17.Märzd.Js. an mich einzureichen.
Die Herren Ortsvorstände :c. haben Vorstehendes zu Wiederholten Malen in ihren Verwaltungsbezirken insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen bekannt machen zu lassen und daß dieses geschehen, bis zum 20. März d. Js. hierher zu berichten.
J. II. Nr. 767. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schlei n i tz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 27. Februar 1894.
Am Donnerstag den 15. März d. Js., Vormittags 10 Ahr, findet im Saale des hiesigen Rathhauses eine Kreistagsfitzung statt.
Tagesordnung.
1) Feststellung des Kreishaushalts - Etats für 1894/95. (§ 84 der Kreisordnung).
2) Beschlußfassung über eine etwaige Bewilligung weiterer Beträge zur Beschaffung von Futter- unb Saatmitteln.
3) Beauftragung einer Kommission ans den Mitgliedern des Kreistags mit Prüfung der Kreiskassen-Rechnung für 1893/94. (§ 87 der Kreisoidnung vom 7. Juni 1885.)
4) Wahl von je 7 Vertrauensmännern für den Ausschuß bei den Amtsgerichten Friedewald, Hersfeld. Niederaula und Schenklengsfeld zur Mitwirkung bei der in 1894 stattfindenden Auswahl der Schöffen und Geschworenen für das Jahr 1895. (§ 40 des Gerichtsver- fastungsgesetzes vom 27. Januar 1877, Reichs- Gesetz-Sammlung Seite 49 von 1877 und § 35 des Ausführungsgesetzes zum deutschen Gelichtsverfastungsgesctz vom 24. April 1878 Gesetz-Sammlung Seite 237 von 1878.)
5) Wahl eines Mitgliedes derPferde-Musterungs- Kommission an Stelle des verstorbenen Oeconomen und vorh. Postbalterö Friedrich Heil in Hersfeld bis zum 1. April 1898.
6) Wahl eines Taxators für die Pserde-Aus- hebungs - Kommission des Kreises Hersfeld gemäß § 24 des Pferde-AushebungS-Regle- mentS vom 22. Juni 1886 an Stelle des vorgenannten Herrn Heil bis zum l. April 1898.
7) Beschlußfassung über die vorliegenden Unter- stützungSgesuche.
I. A. Nr. 553. Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.
HerSfeld, den 28. Februar 1894.
Für den am 5. Oktober 1878 zu Hattenbach geborenen Johannes Glück ist um Entlastung aus dem preußischen Staatsverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
I. I. Nr. 845. Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersfeld, den 28. Februar 1894.
Für den am 26. Oktober 1878 zu Neukirchen geborenen Valentin Scheidemantel von Niederaula ist um Entlastung aus dem preußischen Staatsverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgefucht worden.
J. I. Nr. 846. Der Königliche Landrath Freiherr von Schlei n i tz, Geheimer Regierungs-Rath.