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HersWer irtishlatt
Mit Wöchentlicher Gratis-Beilage „Jlluftrirtes Sonntagsblatt".
Nr. 17. Kounabeud den 10. Februar 1894.
Amtliches.
Hersfeld, den 6. Februar 1894.
Nachdem die Amtsdauer des gewählten Vertreters und Ersatzmannes zur Genossensckafts- Versammlung der Hessen-Nassauischen landwirth- schastlichen Berufsgenossenschaft mit dem Jahre 1893 abgelaufen ist, wird die Neuwahl eines Vertreters und Ersatzmanns für die hiesige Section nothwendig.
Nach § 6 des Genossenschaftsstatuts ist für die hiesige Stadt wie für jede Landgemeinde des Kreises von der Gemeinde-Vertretung und, wo eine solche nicht besteht, von der Gemeindeversammlung oder Gemeindebehörde (Gutsvorsteher) zunächst ein Wahlmann zu wählen.
Als Termin, bis zu welchem diese Wahl erfolgt und seitens der Herren Ortsvorstände der Wahlmann unter genauer Angabe von Vor- und Zunamen, Stand oder Beruf mir schriftlich bezeichnet sein muß, wird hiermit der 1. März d. Js. bestimmt.
Gemeinden 2C., welche diese Frist oder eine bei etwaiger diesseitiger Beanstandung der Wahl bewilligte Nachfrist versäumen, bleiben bei der Wahlhandlung unvertreten.
Die Wahlmänner sind aus der Mitte der der Gemeinde 2C. angehörenden, unter das Unfallver- ’ sicherungs- Gesetz vom 5. Mai 1886 fallenden Unternehmer oder bevollmächtigten Betriebsleiter ; zu wählen, müssen also der wählenden Gemeinde rc. angehören und Eigenthümer oder bevollmächtigte i Leiter land- oder sorstwirthschaftlicher Betriebe sein.
Der Vorsitzende des Sections-Vorstandes: Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.
I A. 329.
Bekanntmachung.
Die Interessenten der Ludolph'schen Fami- lienstistung werden aus die diesseits in dem Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Gaffel heute erlassene Bekanntmachung, betreffend Anmeldung der Ansprüche an den Zinsengenuß der I Stiftung, hierdurch aufmerksam gemacht.
Rotenburg a/F. den 7. Februar 1894.
। Der Königliche Landrath v. Trott zu Solz.
Nichtamtliches.
f Der deutsch-russische Handelsvertrag.
Am 5. Februar ist der für einen Handelsvertrag zwischen Deutschland und Rußland vereinbarte 1 russische Zolltarif in Berlin paraphirt d. h. von I den beiderseitigen Unterhändlern unterzeichnet I worden. Der Abschluß des ganzen Vertrags und I die Unterzeichnung durch die Vertreter beider I Mächte soll in Kürze erfolgen. Damit wäre ein ■ Werk vollendet, das im Laufe des Jahrhunderts I sa oft vergeblich angestrebt worden ist; ein Werk, mit dem das große Nachbarreich eine neue Bahn I seiner Zollpolitik betritt, indem es den Waaren- verkehr mit Deutschland unter gegenseitige, auf ■ längere Zeit bindende Tarisvereinbarnngen stellt.
Der neue russische Tarif enthält Ermäßigungen der Sätze des Tarifs von 1891 und Zollbindungen für einige siebzig Waarenartikel und 141 Tarifpositionen. Um aber die Vortheile, die uns der Vertrag gewähren soll, richtig zu würdigen, genügt nicht ein Vergleich mit dem autonomen (selbstherrlichen) Tarif von 1891, wir müssen vielmehr die im vorigen Jahre eingeführten Kampfzölle in Betracht ziehen. Denn es ist ganz zweiffellos, daß Rußland im Falle des Scheiterns des Vertrags nicht wieder auf den Stand vor Beginn des Zollkampfes zurückkehren, sondern, daß dann der Zollkampf mit seiner Schädigung beider Theile verewigt würde. Also entweder w i r t h s ch a f t l i ch e r Kamps in womöglich verschärfter Gestalt oder wirthschaftlicher Frieden; eine dritte Wahl hat der Reichstag nicht, wenn der Vertrag an ihn kommt. Darüber muß man sich vor Allem klar sein, und daraus folgt die schwere Verantwortlichkeit, welche der Reichstag bei seiner Entscheidung zu tragen haben wird.
Daß der Vertrag unserer Industrie ganz erhebliche Vortheile bietet, Vortheile, wie sie früher kaum erwartet werden konnten, ist ganz zweifellos. Aber auch die landwirthschaftlichen Zweige sind in einer Reihe von Positionen berücksichtigt. Dahin gehören die Zollermäßigungen für Kartoffelmehl, Stärke aller Art, Gemüse, Hopfen. Indessen liegt das Hauptinteresse der Landwirthschaft in der-Frage, ob die Gewährung unserer Ver- tragssätze auf Getreide (35 Mark statt 50 Mark für die Tonne Weizen und Roggen rc.) die Inlandspreise ungünstig beeinflussen wird oder nicht. Man sagt: „Die Ueberschwemmung mit fremdem Getreide hat im vergangenen Jahre die Getreidepreise auf einen ungemein niedrigen Stand geworfen, wie wird es nun erst werden, wenn der Differentialzoll gegen Rußland fällt und auch an der östlichen Grenze nur die Vertragssätze erhoben werden?" Darin liegen zwei große Irrthümer. Einmal ist seit langen Jahren nicht so wenig Brotfrucht in Deutschland eingeführt worden als gerade in dem vergangenen Jahre niedrigsten Preisstandes. Dann aber ist der Vergleich mit einem ringsum von Wasser umgebenen Gefäß schlagend, das sicher voll läuft, ob zu einer Anzahl von Löchern, die es enthält, noch an der einen Seite eines hinzukommt oder nicht. Das will sagen: Unser Bedarf an ausländischem Getreide wird schon jetzt vollkommen aus Vertragsstaaten (Donauländer, Nordamerika rc.) zu dem niedrigeren Zollsätze gedeckt. In Folge dessen hat der höhere Differentialzoll an der einen Landesgrenze keinen Einfluß aus den Inlandspreis, wie denn sogar auch die russischen Kampfzölle ohne allen Einfluß geblieben sind. Ein ernsthafter Gegenbeweis ist unseres Wissens nirgends versucht worden, wohl aber haben einsichtige agrarische Vertreter, wie der Abg. Graf Kanitz, schon zugegeben, daß DisferentialzoU und Kampfzoll der deutschen Land- wirthschast nichts genügt haben.
Damit entfällt auch die sachliche Berechtigung der Opposition gegen einen Handelsvertrag, der für viele deutsche Produktionszweige, namentlich in der vorliegenden Gestalt, von großer Wichtigkeit i|t und der den erst stillen, dann offenen winhschaftlichen KriegSzustand mit dem großen Nachbarreiche beseitigen soll. Die allgemeinen
politischen Interessen, die dabei mit ins Spiel kommen, braucht man nicht weiter auseinander- zusetzen; für jeden Unbefangenen liegt die Bedeutung eines Uebereinkommens mit Rußland auf der Hand. Hiernach glauben mir, daß der neue Vertrag durch sein eigenes Schwergewicht den Widerstand im Reichstage überwinden und durchdringen wird.
Politische Nachrichten.
Berlin, 8. Februar.
Heute früh machten Ihre Majestäten eine gemeinsame Spazierfahrt nach dem Thiergarten und eine Promenade in demselben. Auf der Rückfahrt begab Se. Majestät der Kaiser Allerhöchstsich in die Wohnung des Staatssekretairs Freiherr» Marschall von Bieberstein, um den Vortrag desselben entgegenzunehmen. Ins Schloß zurückgekehrt, hörte Se. Majestät zunächst den Vortrag des Kriegsministers und arbeitete sodann längere Zeit mit dem Chef des Militair- kabinets. Heute Abend um 6 Uhr gedenkt Se. Majestät einem beim Offizierkorps des 4. Garde- regiments z. F. stattfindenden Abschiedsessen zu Ehren des früheren Kommandeurs, jetzigen Generalmajors Freiherr» von Gemmingen, beizuwohnen.
Das 25jährige m i l i t a i r i s ch e Dienst- j » b i l ä u m des Kaisers wird von dem 1. Garderegiment z. F. in Potsdam, in welchem der Kaiser an seinem diesjährigen Geburtstage vor 25 Jahren zum Sekondlieutenant ernannt wurde, am 9 Februar noch durch eine besondere Feier festlich begangen werden. Der oberste Kriegsherr hat gerade diesen Tag dazu gewühlt, weil er am 9. Februar 1877 zur Dienstleistung in das Regiment eingetreten ist.
Aus Dresden, 8. Februar, meldet „W. T. T.": „Der König erkrankte gestern an einem Katarrh, weshalb er auch eher, als ursprünglich beabsichtigt, das Konzert im Hostheater verließ. Die für Montag, den 12. d. M., beabsichtigte Reise des Königs und der Königin nach Leipzig unterbleibt. Der König wird einige Tage das Bett hüten müssen."
Der Entwurf über Aufhebung des Identitätsnachweises hat, bem Vernehmen nach, die Allerhöchste Sanktion erhalten unb wird alsbald dem Bundesrath z»gehen.
Die „National-Zeitung" schreibt: „Im Reichsschatzamt wird ein neuer Gesetzentwurf an Stelle des gegenwärtig vorliegenden Weinsteuerprojektes ausgearbeitet. Derselbe bezweckt, die Flaschenweine beim Verkauf von einer gewissen Werthgrenze an zu besteuern. Diese Grenze steht noch nicht fest, doch wird sie so bemessen werden, daß der geringe Wein ganz frei bleibt und der gewöhnliche Konsument sowohl als der Winzer verschont wird. Die Steuer wird je nach dem Werth progressiv sein. Außerdem wird die Besteuerung der Schaum- und Kunstweine aufrecht erhalten werden.
Die bereits angekündigte Plenarsitzung des Deutschen HaudelStages findet am 21. Februar statt. Außer beut russischen Handelsverträge steht die Währungsfrage auf der Tagesordnung Auch der Ceutralverein der deutschen Lederindustrie wird, um zu