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Heksfel-er Irnsblitt
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Ur. 13.
Donnerstag den 1. Februar
1894.
Amtliches.
Cassel, den 17. Januar 1894.
Aus Anlaß eines Spezialfalles hat der Herr Minister für Handel und Gewerbe bestimmt, daß in allen Fällen wo ein Unternehmer nach der Meinung der Behörde eine Anlage errichtet und betreibt, zu der er nach § 16 her Gewerbe-Ordnung der besonderen Genehmigung bedarf, nicht erst
zu versuchen ist den Zuwiderhandelnden durch polizeiliche Verfügung zur Stellung eines Concessionsantrages zu zwingen sondern ungesäumt die Einleitung des gerichtlichen Strafverfahrens
gegen ihn zu veranlassen und je nach dem Ausgange dieses Verfahrens mit Zwangsmaßnahmen vorzugehen ist. (§ 147 Abs. 3 a. a. O.)
Euer Hochgeboren___
Hochwohlgeboren
theile ich dies zur ge
fälligen Kenntnißnahme mit und ersuche ergebenst, die Nachgeordneten Polizeibehörden mit entsprechender Weisung zu versehen.
Der Regierungs-Präsident.
H a u s s o n v i l l e.
An sämmtliche Königlichen Landräthe und den Königl. Polizei Präsidenten hier. I. A.II. Nr. 111.
Hersfeld, den 30. Januar 1894.
Wird den Ortspolizeibehörden des Kreises zur Nachachtung mitgetheilt.
I. 432. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersseld, den 30. Januar 1894.
Behufs Herbeiführung der Pauschalversicherung in Bezug auf die Wege- 2C. Bauarbeiten in Ge- mäßheit des § 29 des Gesetzes vom 11. Juli
(Nachdruck verboten.)
In den Fcsscln dcr Schuld.
Eriminalnovelle von C. Sturm.
(Fortsetzung.)
„Haben Sie genau nachgesehen? Vielleicht ist er erst einmal in die Kellergewölbe oder nach dem Lombard-Contor gegangen."
„Nein, Herr Direktor! Ich war dort und Niemand hat den Herrn Direktor Rustan gesehen."
„Es wird ihm doch kein Unglück zugestoßen sein! Er ist doch sonst stets um diese Zeit längst da," murmelte Pohlmann, welcher im Vereine mit dem Direktor Rustan die Central-Commerz- bank leitete. „Ich wollte heute zeitiger als sonst weggehen," sagte Pohlmann dann wieder zu dem Comptoirdiener gewandt, „und kann nun nicht weg, weil Herr Direktor Rustan nicht da ist. Sollte er krank geworden sein? Aber dann hätten wir doch Nachricht von seiner Frau. Großer Gott, es wird doch kein Unglück passirt sein. Das wäre ein großer Schlag für die Bank. Berner eilen Sie sofort in einer Droschke in die Wohnung des Herrn Direktors Rustan. Bringen Sie einen Gruß von mir, und fragen Sie in meinem Namen, ob der Herr Direktor vielleicht krank geworden ist."
Der Diener eilte davon, um den Auftrag aus- zurichten, und als er fort war, verfiel Pohlmann in eine entsetzliche Aufregung.
1887 bei der Versicherungsanstalt der Tiefbau- Berussgenossenschaft zu Berlin wird den Herren Bürgermeistern einer größeren Anzahl Gemeinden des Kreises in den nächsten Tagen je ein Antragsformular (nebst einer Anleitung) zur Ausfüllung zugehen.
In diesem Antragsformular ist anzugeben, worin die Bauarbeit besteht, wieviel in jedem der letztverflossenen 3 Jahre au Arbeitstagen verwendet und wieviel Löhne in jedem der 3 Jahre verausgabt worden sind. Wenn Arbeiten im Wege der Hand- und Spanndienste ausgeführt morden sind, ist außerdem der ortsübliche Tagelohn anzugeben. Die daraufhin abzuschließende Pauschalversicherung, welche nach jeder Richtung hin für die Gemeinden v o r t h e i l h a f t e r und der M i t g l i e d - schaft bei der Tiefbauberufsge- nossenschaft vorzuziehen ist, weil die Beträge geringer sind und auch die Einreichung von Regrebau- N a ch w e i s u n g e n gemäß § 22 des Bauun- fallversicherungsgesetzes erspart wird, ist eine laufende und bleibt so lange in Kraft, als nicht von der Gemeinde oder der Versicherungs- Anstalt 4 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres eine Kündigung erfolgt.
Das ordnungsmäßig ausgefüllte Antragsformular ist mir bis s p ä t e st e u s z u m 8. F e - bruar d. Js. zurückzusenden.
I. 445. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 30. Januar 1894.
Diejenigen Herren Ortsvorstände des Kreises, welche mit der Erledigung der nachstehenden Verfügungen noch im Rückstände sind, werden
„Sollte Rustan mich und die Bank hintergangen haben?" flüsterte er dabei mit zitternden Lippen. „Sollte er fort sein, fort in die unbekannte Ferne, um sich den Folgen der verfehlten Specu- latiouen zu entziehen? Und gerade heute, heute an diesem großen, wichtigen Tage für mich! Es wäre entsetzlich, wenn es wahr sein sollte, und würde auch meinen Ruin nach sich ziehen. O, diese Kopflosigkeit von Rustan, wenn er entflohen ist. Wir haben Millionen verloren, aber auch schon Millionen gewonnen, und welche Bank hätte noch keine Verluste erlitten!"
Pohlmann sprang jetzt auf und eilte in Rustans j Arbeitszimmer, um dort nach irgend welchen ver- i dächtigen Anzeichen zu suchen. Aber keine Spur war davon zu entdecken, daß der Direktor Rustan heimlich entflohen sei oder sonst etwas Außergewöhnliches beabsichtigt habe.
„Es ist ihm schließlich doch nur ein Unfall zugestoßen," dachte dann wieder Pohlmann, „Rustan war gewohnt, früh einen Spazierritt zu machen, vielleicht ist ihm dabei ein Unglück passirt "
Mit diesen Gedanken ging Pohlmann in sein Arbeitszimmer zurück, doch kaum war er dort wieder eingetreten, so erhielt er durch die Post einen von Rustan's Hand geschriebenen Brief. Derselbe war, wie Pohlmann sofort am Poststempel sah, erst heute Morgen gegen sieben Uhr zur Post gegeben worden. Mit zitternden Händen öffnete Pohlmann das Schreiben. Dasselbe trug
hieran mit Frist bis zum 6. Februar er. bei Meldung von 3 M. Strafe erinnert.
1. Verfügung vom 5. Juli 1882 Nr. 8773, im Kreisblatt Nr. 53, betreffend die Führung der Verzeichnisse über die Pflichtfeuerwehr.
2. Verfügung vom 9. Februar 1884 Nr. 1721, im Kreisblatt Nr. 20, betreffend die Revision der Feuerstätten.
Der Königliche Laudrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
J. I. 8773/82. J. Nr. 1721/84.
Marburg, den 24 Januar 1894.
Die chirurgische Klinik zu Marburg nimmt Kranke unter folgenden Bedingungen auf:
I. Classe (Einzelzimmer) täglich 6 Mark
II. Classe (2 bis 3 Kranke in einem Zimmer) täglich 4 Mark
III. Classe täglich 1,50 Mark.
Zählende Kranken finden ohne Weiteres Auf- nahme, ebenso Arme aus den Kreisen Marburg, Kirchhalii, Frankenberg und Ziegenhain (mit Ausnahme des Amtsbezirks Oberaula), welche mit einem Armenschein versehen sind. Die nachträgliche Abgabe eines Armenscheiues, nachdem vorher das Versprechen der Zahlung gegeben, ist unter keinen Umfinnben zulässig.
Es ist in letzter Zeit jedoch öfter vorgekommen, daß auch Arme aus anderen Kreisen, zwar mit Armeuschein versehen, aber ohne vorher ange- melbet zu sein, in die Klinik kamen, und um Aufnahme nachsuchten. Da die Klinik indessen nur über eine beschränkte Zahl von Freibetten verfügt, so kann es geschehen, daß, wenn sämmtliche Freibetten vergeben sind, solche Kranke ab- gewiesen werden müssen.
Es liegt daher im eigensten Interesse der
das Datum des heutigen Tages, war also auch erst heute morgen geschrieben worden, und lautete:
Lieber Pohlmann!
Da es mir nach den großen Verlusten, die wir bei unseren Speculationen erlitten haben, ganz unmöglich geworden ist, unter der fortwährenden Angst des Zusammenbruchs unserer alt berühmten Central-Commerzbank weiter zu leben und ich auch ganz außer Stande bin, mit Hülse waghalsiger Manöver die Bank über Wasser zu halten, denn dazu bin ich in meiner Energie zu schwach und in meinem Geiste zu zerrüttet, so habe ich beschlossen, aus diesem Leben zu scheiden. Damit außer Ihnen kein Mensch erfährt, daß ich absichtlich den Tod suchte, werde ich auf meinem Spazierritte heute Morgen in der Nähe des Waldbaches Gift nehmen und in demselben Momente mit meinem Pferde in das Wasser jagen Die Welt mag glauben, daß ich auf dem Spazierritt verunglückt und ertrunken sei, und der barmherzige Gott sei gebeten, mit mir Sünder nicht zu streng in'ö Gericht zu gehen. Ihnen habe ich aber Platz gemacht, sich einen neuen Mit- direktor zu suchen und mit dessen Geschick und Glück vielleicht die Bank vor der drohenden Katastrophe zu retten. Ick empfehle Ihnen zu diesem Zwecke den Finanzmann Karl Hillessen. Sein Charakter ist zwar nicht ganz makellos, aber er ist ein verwegener und glück-