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Wr. 4. Donnerstag den 11. Ian»mr 1894.

Amtliches.

Cassel, ben 21. Dezember 1893.

Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß in manchen der uns unterstellten öffentlichen Schulen ein Schululventar nicht vorhanden ist oder die Führung desselben in mangelhafter Weise geschieht. Da die fortlaufende genaue und übersichtliche Auszeichnung der einer Schule gehörigen Gegen­stände sowohl zur Sicherung des Eigenthums der Schule als zum Ausweis für den Lehrer unum= gänzlich nothwendig erscheint, bestimmen wir hier- mit, daß fortan für eine jede öffentliche Schule bezws. Schulstelle unseres Aufsichtsbezirks von dem betreffenden Lehrer (bei Stadtschulen oder sonstigen mehrklassigen Schulen von dem Rektor oder Hauptlehrer) ein Inventar und zwar da, wo ein solches noch fehlt oder das bisherige dem Zwecke nicht entspricht, nach bem angeschlossenen Formular zu führen ist. Bei den mit Länderei ausgestatteten Schulstelle» würde dein Inventar auch ein Verzeichniß über Anzahl und Art der aus den Schulgrundstücken befindlichen Bäume und Nutzsträucher als Anhang anzufügen fein. Sümmt- liche Jnventareinträge sind dergestalt sorgfältig zu bewirken, daß sie als zuverlässige Grundlage für die Zu- und Ablieferung des SchuleigenthumS bei einem Wechsel des StelleninhaberS dienen können.

Die Herren Lokalschutmspektoren haben die

In v e

der.....Schule zu .

Aufgestellt den......von

Weitergeführt seit.....von

Von dem Lokalschnlinspektor geprüft den

ordnungsmäßige Führung des Inventars nebst Anhang zu überwachen, sich von Zeit zu Zeit von der Richtigkeit der Einträge zu überzeugen und dies auf dem Titelblatt des Inventars anzumerken. Ebenso ist seitens der Herren Kreisschnlinspektore»

gelegentlich der Schulvisitationen von den Schul- inventaren Einsicht zu nehmen und der Befund in den Visitationsberichten kurz zu erwähnen.

Euer Hochwohlgeboren . , .

,2--ersuchen nur, dem vor- Dre Stadtschuldeputation

stellend Verfügten gemäß das Erforderliche wegen der Anlegung neuer bezws. der Vervollständigung oder anderweiten Einrichtung der vorhandenen Schnlinventare alsbald zu veranlassen.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen v. A l t e n b o ck u m.

An die Herrn Landräthe als geschäftsleitende Mitglieder der Schulvorstände und die Stadt- schuldeputationen. I. B. Nr. 14506.

Hersfeld, den 9. Januar 1894.

Wird den Königlichen Herren Kreis- und Lokal- schulinspekloreu des hiesigen Kreises mit dem Er­suchen um gefällige Veranlassung öes hiernach Erforderlichen ergebenst mitgetheilt.

1: 87 L Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i y , Geheimer Regierungs-Rath.

n t a t

Kreises

Bezeichnung des Gegenstands

»Ö

Ort der Aufbewahrung bezw. Aufstellung

Zugang Tag und Art desselben lob durch Ankaus und aus welchen Mitteln oder durch Schenkung und von wem)

Abgang Tag Seite 1. und Veranlassung

desselben

(ob infolge Ab- LvNNlge

Nutzung oder Bemer-

Beschädigung, letzte- .. rentalls durch kunge».

wen)

A. Schntmobiliar.

(Schultische und Schulbänke, Lehrersitz, Wandtafeln, Tafelgestelle, Schränke, Kleiderge- stelle, Hakenleisten, Tintenfässer, Spncknäpfe, Kohlen- bezw. Holzbehälter und dergl.)

1. 'i 2C.

Seite 3.

B. Lehrmittel.

(Bücher, Karten, Bilder, Alphabete, Rechenmaschine, Lineal, Zirkel, Geige unb dergl.)

1. 2C.

Seite 5.

C. Dienltkiteralicu.

(Schulchronik, Schülerverzeichniß, Absentenliste, Lehrbericht, Lehrplan, Stundenplan, Pensenvertheilung und dergl.)

1. ! rc.

(Für jede der Abtheilungen AC., wie auch für den Anhang werden etwa 2 Seiten ve» Inventars vorzusehen sein; die Seiten sind durchlaufend zu nummeriren.)

Anhang zum Schulinventar. der auf Grundstücken der .

Verzeichnis

Seite 9.

. . Schule zu .... befindlichen Bäume und Nichstrüucher

( . , _, , Bezeichnung der Bäunre

: Beretchnung des Schulgrundstucks, ^ Sträucher »ach auf welchem Bäume und Arten (ab Apfel-, Birn-,

Nntzsträncher angepflanzt sind. Zwetschen- rc. Baum, Stachelbeer- 2C. Strauch)

Zugang

Abgang

(seit wann (seit wann

G

und durch wen)

und wodurch)

Sonstige Bemer­kungen.

Hersfeld, den 5. Januar 1894.

Die gemäß § 46 Nr. 7 der Wehrordnung vom 22. November 1888 von den Standesbeamten einzusendenden Auszüge aus den Civilstands- registern hatten seither mehrfache Verschiedenheiten aufzuweisen und waren nicht überall der Aus­drucksweise der neueren Gesetzgebung entsprechend. Da diese Auszüge jedoch für die Aufstellung der Rekrutirungsstammrollen bestimmt sind, so ist es von Wichtigkeit, daß sie überall nach gleichen Grundsätzen angefertigt werden. Seitens des Herrn Ministers des Innern sind deshalb zweck­entsprechende Formulare entworfen worden, von welchen den Herren Standesbeamten je eine An­zahl demnächst zugehen wird, und werden die Letzteren hiermit angewiesen, bei Anfertigung der in Rede stehenden Auszüge ba4 übersaudte For­mular zu verwenden.

I. II. Nr. 15. Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regiern»gS-Rath.

Cassel, am 30. Dezember 1893.

Ew. Hochwohlgeboren beehre ich mich ergebenst mitzutbeilen, daß die lausenden Geschäfte der Hessischen Brandversicherungs Anstalt durch Be­schluß bes 19. Kommunal-LandtagS vom 14. b. M. dem Unterzeichneten zur Führung unter eigener Verantwortlichkeit vom I. Januar 1894 an über­tragen worden sind.

Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich hiernach er- gebenst, alle Correspondenzen mit der genannten Anstalt gefälligst unter der Adresse:An die Hessische BrandversicherungS-Anstalt zu Gaffel" anher gelange» lassen zu wolle».

Schließlich stelle ich ergebenst anheim, die obige Mittheilung gefälligst zur Kenntniß der Jnte- reffenten der genannten Anstalt evtl. durch Ver­öffentlichung im dortigen Kreisblatt bringen zu wollen.

Dr. K n o r z.

An die sämmtlichen Königlichen Herren Laiidräthe des Regierungsbezirks. I. III" Nr. 21373.

Hersfeld, ben 8. Januar 1894. Wird veröffentlicht.

I. 97. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs Rath.

Gefunden: ein Regenschirm Meldung des Eigenthümer» bei dem Ortsvorstand zu Conrode.

Politische Nachrichten.

Berlin, 9. Januar.

S e. M a j e st ä t der Kaiser nahm gestern an der Hosjagd bei Buckow theil. Die Uebersied- lung der kaiserlichen Familie vom Neuen Palais bei Potsdam nach bem Berliner Schlöffe ist gestern erfolgt. Heute Vormittag kurz nach 9 Uhr begab Se. Majestät der Kaiser sich nach dem Palais des Reichskanzlers, Grafen Caprivi, und hörte dort die Vorträge desselben. Nach der Rückkehr inS königliche Schloß nahm er die Vor­träge des Präsidenten des Evangelischen Ober- kirchenraths, Dr. Barkhausen, des Justizministers v. S ch e l l i » g und des Chefs des Militair- kabinets entgegen. Um 1 Uhr empfing der Kaiser