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Jtrsftlötr Kreisblitt.
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Ur. 3. Dienstag den 9. Januar 1894.
Amtliches.
Hersfeld, den 4. Januar 1894.
In Gemäßheit des § 25 bezwse. 45 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 haben alle diejenigen Personen männlichen Geschlechts, welche I. i n d e m Z e i t r a u m vom 1. I a n u a r 1 8 7 4 bis einschließlich 3 1. D e - z e m b e r 1874 geboren sind,
2. dieseSAlter bereits überschritte n , a b e r s i ch u o ch nicht vor einer Ersatz-Behörde zur M u st e r u n g bezmse. Aushebung gestellt,
3. s i ch z w a r gestellt, aberüberihr Militairverhaltn iß noch keine s e st c B e st i m m u n g erhalten haben, sich in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar d. J. zur Rekrutirungs- Stammrolle zu melden und dabei die über ihr Alter sprechenden, sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Bestimmungen über ihr Militairverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen. Hierbei wird besonders be- merkt, daß die Geburtszeugnisse der nach dem 30. September 1874 geborenen Personen nicht vondenPfarrämtern rc. sondern von den Standesämtern ausgestellt werden.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden einschließlich der Gutsvorsteher des Kreises haben demgemäß im laufenden Monate folgende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise viermal zu erlassen:
„Jeder Militairpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Ortsvorstande zur Rekrutirungs- Stammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.
Für solche Militairpflichtige, welche, ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernde n Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der int Gesetze angedrohten Nachtheile."
Die sodann genau nach der Instruktion des Herrn Ober-Präsidenten vom 16. Mai 1876 (Amtsblatt -äs 1876 Seite 109 und 110) aufzn- stellenden Rekrutirungs-Stammrollen pro 1874 sind mir nebst den bei den Meldungen zur Stamm- rolle aus den betreffenden Jahrgängen vorgelegten Attesten 2C. und den beiden Rekrutirungs-Stamm rollen der Jahre 1 8 7 2 und 1 8 7 3 bis spätestens zum 5. Februar d. I. unter der Bezeichnung Militaria einzureichen.
Ferner haben die Herren Ortsvorstände w. des Kreises die in ihren Gemeinden sich aufhaltenden, jum einjährig - freiwilligen Dienst berechtigten Militairpflichtigen, welche in das militairpflichtige Alter eintreten bezwse. eingetreten sind, und ihrer activen Dienstpflicht noch nicht genügt haben, resp, von der Aushebung noch nicht zurückgestellt worden sind, darauf aufmerksam zu machen, daß sie in Gemäßheit des § 93 pos. 2 der Wehrordnung vom 22. November 1888 sich bei der Ersatz-Commission ihres Gestellungsortes schriftlich
oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen haben.
Schließlich spreche ich noch die bestimmte Erwartung aus, daß die vorbezeichneten Stammrollen sauber aufgestellt und die in Betracht kommenden Rubriken derselben vollständig ausgefüllt werden; auch muß, wenn z. B. ein Militairpflichtiger Schmied ist, angegeben werden, ob er Grob- oder Hufschmied ist. — Ferner muß bei jedem einzelnen Militairpflichtigen in der dazu bestimmten Rubrik durch Eintragung der Worte: „ja" oder „nein" angegeben werden, ob sich derselbe zur Stammrolle angemeldet hat oder nicht. Ist letzteres der Fall, so ist ebenfalls anzuzeigen, ob Bestrafung desselben erfolgt ist ober nicht und eventuell weshalb nicht.
J. II. Nr. 13. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Berlin, den 14. Dezember 1893.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe VI zu den privilegirten 3'/., 'Zeigen Rheinischen-
Eisenbahn-Obligationen von 1843.
Die Zinsscheine Reihe VI Nr. 1 bis 20 zu den privilegirten 3 '/t °/oigen Rheinischen-Eisenbahn- Obligationen von 1843 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1894 bis 31. Dezember 1903, nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 2. Januar 1894 ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92/94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bet der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die RegierungsHauptkassen, sowie in Frankfurt a M. durch bte Kreiskasse, ferner durch das Eentralbüreau der Königlichen Eisenbahn-Direktion (links-rheinische) in Köln, bezogen werden. Wer die Empfang- nahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die Obligationen, sowie die zur Abhebung der neuen Reihe bestimmten Zinsscheinanweisnngen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Fall erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder EmpsangS- befReinigung ist bei der Ausreichung der neuen Ziusfcheine zurückzugeben. Mit den neuen Zins- fcheinbogen werden die abgestempelten Obligationen an die Einreicher wieder ausgehändigt.
In Sch riftwech sel kann die Ko n - trolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Obligationen nicht e i n l a s s e n.
Wer die Zinsscheine durch eine der obengenannten Provinzialkassen oder durch das Centralbureau der Königlichen Eisenbahn Direktion (links
rheinische) in Köln beziehen will, hat der betreffenden Dienststelle die Obligationen sowie die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine und Rückgabe der Obligationen wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen, dem erwähnten Central- büreau und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Hauptverwaltung der Staatsschulden, gez. von Hoffmann.
I. 2695. *
Lassest den 20. Dezember 1893.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den in derselben gedachten Verzeichnissen bei der Regierungs-Hauptkasse hier und den sämmtlichen Steu.rkasscu /es Regierungs-Bezirks unentgeltlich zu haben sind.
Königliche Regierung. H a u s s o n v i l l e.
Cassel, den 21. Dezember 1893.
Die österreichisch-ungarische Botschaft in Berlin hat zur Sprache gebracht, daß die österreichischen Behörden in der Bukowina in letzter Zeit deutschen Reichsangehörigen gegenüber mehrfach in die Lage gekommen feien, Reisecertisicate nach Rumänien ausstellen zu müssen, weil die Betreffenden — angeblich auf Grund der falschen Auskunft ihrer Heimathspolizeibehörde, wonach es keiner weiteren Ausweispapiere bedürfe — sich zu ihrer beabsichtigten Reise nach Rumänien nur mit ihrem Militärpasse versehen hatten und in Folge dessen an der rumänischen Grenze zurückgewiesen worden waren.
Euer Hochwohlgeboren mache ich deshalb mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 15. August 1891 (Amtsblatt S. 173) ergeben» darauf aus- merksam, daß zum Ueberf (breiten der rumänischen Grenze ein mit dem Visa eines diplomatischen oder consularischen Vertreters Rumäniens versehener Paß ersorderlich ist und blose Militärpapiere bafür nicht genügen.
Auch die Nachgeordneten Polizeibehörden sind hierauf hinzuweisen.
Der RegierungS-Präsident.
In Vertretung: von P a w e l.
An die Herren Landräthe des Bezirks und den Herrn Polizeipräsidenten hier. J. A. II. Nr. 11452.
Hersfeld, den 6. Januar 1894.
Wird den Ortspolizeibehördeu zur jladmdttuiig und, gegebenen Falles, zur Bescheidung des Publikums mitgetheilt
I. 77. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 4. Januar 1894.
Am Sonnabend den 20. Januar d. Js. Bormittags 10 Nhr findet in dem eaale des hiesigen Rathhauses eine Kreistagssitzung statt.
Tagesordnung.
1) Prüfung der Verhandlungen über die Wahl des Bürgermeisters Johannes Döring in Sieglos als Ersatzmann au Stelle des mit