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t^i scheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Abonnemcnt-prci- »ierteljöhrlich 1 Mark 40 Psg excl. Postansschlag.

Ltlsstlitl ^reisblatt

Mit wöchentlicher Gratis-BeilageJllnstrirtes Sonntagsblatt".

Ur. 1.

Donnerstag den 4. Januar

1894.

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auf das Muschel Keisösatt

mit der wöchentlichen Gratis-Beilage

Jllnstrirtes Sonntagsblatt" für das 1. Quartal 1894 werden noch von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtliches.

III. Bedingungen zum Eintritt in das Kleinkinderlchrcrinnen-Seminar des Hessischen Diakonissenhause« bei Cassel.

1) Die sich zum Eintritt Meldenden dürfen in der Regel nicht unter 17 und nicht über 30 Jahre alt sein.

2) Eine gründliche Elementarschulbildung und Anlage zum Singen sind durchaus erforderlich und es geht deshalb der Aufnahme ein Examcu voraus.

3) Gute Gesundheit, namentlich gesunde AthmungSorgane und Nerven sind nothwendig.

4) Vor der Aufnahme sind an den Vorstand des Dia- konissenhause« (Poststation Wehlheiden) cinzuscnden: 1) ein Taus- 2) ein versiegeltes Sittenzeugnitz des OrtSgeistlichen und andere LegitimalionSpapiere, 3) ein Schul-, 4) ein Ge- snndheitSzeugniß, 5) ein selbst verfaßter gebenSlauf, 6) ein Garantieschein für die pünktliche Zahlung der Pension.

5) die Pension beträgt 330 Mark, in QuarialSratcn praenumerando zu zahlen, für das Bett werden 15 Mark besonders gerechnet. Auf Wunsch stellt die Anstalt die Bett­wäsche auch für 15 Mark jährlich. Zur Anschaffung der nöthigen Bücher sind circa 25 Mark erforderlich.

6) Der CursuS ist einjährig und zerfällt in zwei Semester, welche im Mai und Oktober beginnen.

7) Auf besonderen Wunsch werden die Schülerinnen auch in den nothwendigsten Handgrissen der Krankenpflege anS- gebildct.

8) Schülerinnen, welche durch Betragen, Fleiß und Leistungen den Ansprüchen genügen und das Schlußexamen bestanden haben, erhalten ein empfehlendes Abgangszeugniß und werden vom Vorstände des Seminars nach Kräften zur Erlangung von passenden Stellen unterstützt.

9) Für junge Mädchen, welche als Lehrdiakonissen sich dem Verbände der Schwestern des Hessischen DiakonissenhauseS anschließen wollen, besiehen-^vndere ü'ebingungen.

IV. Bedingungen, unter denen Kranke in die Krankenabtheilung des Diakonissen­hauseS zu Treysa ausgenommen werden.

1) Von der Aufnahme sind alle Kranke ausgeschlossen, welche an Krätze, geschlechtlichen, chronischen und unheilbaren Krankheiten leiden, sowie Geistesgestörte.

2) Der Pflegesatz für unbemittelte Kranke beträgt täglich für Erwachsene 0,75 Mark, für Kinder 0,50

für bemittelte Kranke werden die Pflegesätze nach Verhältniß erhöht.

3) In der Regel kann die Ausnahme der Kranken nur nach vorheriger Anmeldung und erhaltener Antwort erfolgen. Der Anmeldung ist ein ärztliches Attest über die Art und den bis­herigen Verlauf der Krankheit beizufügen, in welchem aus­drücklich angegeben fein muß, ob die Krankdeit heilbar ist.

4 i Ausnahmegesuche sind zu richten an den unterzeichneten Vorstand resp, an die Vorsteherin der Erziehungsanstalt zu Treysa, oder an den HauSarzt daselbst, Herrn KrciSphysikuS Dr. Nothnagel.

V. Bedingungen

unter denen Kinder in die mit dem Diakonissenhause zu Treysa verbundene Erziehung-anstalt für verwahrloste Mädchen ausgenommen werden.

1) Die auszunehmenden Mädchen dürfen in der Regel nicht unter 6. nicht über 12 Jahre alt sein.

2) Dieselben müssen gesund sein, namentlich dürfen sie nicht an unheilbaren, chronischen oder ansteckenden Krank heilen leiden.

3) Der Leitung der Erziehungsanstalt muß bis zur Ent- I lassung der Kinder die volle elterliche Gewalt über dieselben eingeräumt werden.

4) Bis zum vollendeten 16. Lebensjahre müssen die Mädchen in der Regel in der Anstalt bleiben.

5) Die Pension beträgt für Kinder, welche von Privaten ober ärmeren Communen untergebracht werden, jährlich 120 Mark, in OuartalSraten praenumerando zu zahlen, sonst 150 Mark.

6) An Kleiderentschädigung sind beim Eintritt des Kindes 45 Mark zu entrichten.

7) Bei der Anmeldung sind einzusenden: a) Taufzeugniß. b) Sittenzeugniß mit Angabe der Ursache, weswegen das Kind der Anstalt überwiesen werden soll, c) Schul-, d) Ge- sundheitS«, e) Jmpfzeugniß, f) Garantieschein des Zahlungs­pflichtigen für die Zahlung der jährlichen Pension.

8) Anträge sind an den unterzeichneten Vorstand zu richten. Wehlheiden, den 26. Januar 1883.

Der Vorstand des Hessischen DiakonissenhauseS bei Cassel.

Wirb veröffentlicht.

Cassel, den 29. Januar 1883.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Politische Nachrichtcu.

Berlin, 1. Januar.

In der Frühe des Neujahrstages wurde das große militärische Wecken in üblicher Weise aus­geführt. Vormittags 10 Uhr fand in der Capelle des königlichen Schlosses ein feierlicher Gottes­dienst und unmittelbar nach demselben im Weißen Saale Gratulationscour bei dein Kaiserpaare für diejenigen Personen statt, an welche Ansage zur Beiwobnung des Gottesdienstes ergangen war. Um 93/4 Uhr versammelten sich die Prinzen aus souveränen und fürstlichen Häusern, die stimm- führenden Bevollmächtigten zum Bundesrath, der Reichskanzler, die Generalfeldmarschälle, der Präsident des Staatsministeriums, die hier an= wesenden Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler, die Häupter der fürstlichen und der ehe­mals reichsständischen gräflichen Familien, die activen und die zur Disposition stehenden oder verabschiedeten Generale der Infanterie, der Kavallerie und der 'Artillerie, Admirale, General- lieutenants und Viceadmirale, die activen General­majors und Contre-Admirale, die Obersten, welche die Stellung eines Brigade-Commandeurs ein- nehmen, die Commandeure der Leibregimenter und der Leibcompagnien, die activen und die inactiven Staatsminister, die Präsidien des Reichstages und der beiden Häuser des Land­tages, die Wirklichen Geheimen Räthe und die Räthe erster Klasse in der Capelle des königlichen Schlosies. Bei Beginn der Destlircour wurden von einer Batterie im Lustgarten 101 Salut­schüsse abgefeuert. Mittags 12 Uhr fand im Lichthofe des Zeughauses große Paroleausgabe statt. Abends 6 Uhr war im königlichen Schlosse bei den Majestäten Familientafel und Marschalls- tafel.

Die Auswechselung der Ratifikationen zu dem Handels-, Zoll- und Schiff- fahrt S v e r t r a g e zwischen dem 91 e i ch e und R u ut ä n i e n hat am Dienstag im Aus­wärtigen Amte durch den Staatssekretär Herrn Freiberru v. Marschall und den rumänischen 0>c; sandten Herrn Chika st a t t g e f u n d e n.

Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom 26. d. M., durch welche die b e i d e n Häuser des Landtages der Monarchie

auf den 16. Januar k. I. in die Haupt- und Residenzstadt Berlin zusammenberufen worden sind, macht der M i n i st e r des Innern unterm 29. Dezember bekannt, daß die besondere Benachrichtigung über den Ort und die Zeit der Eröffnungssitzung in dem Bureau des Herrenhauses und in dem Bureau des Hauses der Abgeordneten am 15. Januar k. I. in den Stunden von 8 Uhr früh bis 8 Uhr Abends und am 16. Januar k. I. in den Morgenstunden von 8 Uhr ab offen liegen wird. In diesen Bureaux werden auch die Legitiniationskarten zu der Er­öffnungssitzung ausgegeben und alle sonst erforder­lichen Mittheilungen in Bezug auf dieselbe gemacht werden.

Zuverlässige Mittheilungen aus FriedrichSruh dementiren alle Gerüchte über eine schlimme Wendung in dem Befinden des Fürsten Bismarck. Der Fürst befinde sich sehr wohl und mache täglich Ausfahrten. Schmeninger hat sofort nach den Weihnachtsfeiertagen FriedrichSruh verlassen und ist nach Südoe UK land gereift, von wo er wieder zu Neujahr zurüÄkehrl. Graf Wilhelm Bismarck hat sich nur anläßlich des bevorstehenden Jahreswechsels nach FriedrichSruh begeben.

Ein Telegramm aus Kamerun vom 29. d. meldet: Am 15. Dezember revoltirten 60 Dahoiuey-Soldaten der Polizeitruppe nebst 40 bewaffneten Weibern, erbrachen heiinlich den Munitionsschuppen und occupirten die Geschütze und die Munition. Nach fünfzehnstündiger Gegen­wehr mußten die GouvernementSbeaiuten und die 40 treu gebliebenen Soldaten sich zurückziehen. Zwei Todte, ein Verwundeter. Die Factorei ist unversehrt. Nach dem Eintreffen des Kreuzers Hyäne" wurden die Geschütze, die Munition und bt Gewehre zurückerobert. Die meuternden Dahomeyer sind in den Busch entflohen. Ein weiteres Kriegsschiff ist nach Kamerun abgesandt. Nach einem weiteren Telegramme aus Kamerun wurde bei der Meuterei Assessor Riebow gelobtet. Bei der Verjagung der Meuterer vom Gouver- nement wurden der Krankenwärter Siegert, Ge­freiter Steinecke und Factorist Holthusen ver­wundet. Die Verwundeten sind außer Gefahr. Von den Meuterern, die erhebliche Verluste er­litten, sind vier gefangen und gehängt worden. Laut einer Meldung an das Obercommanda der Marine wurden bei bem Gefecht am 20. b. M. in Kamerun von derHyäne" die Matrosen Stange und Guetz verwundet, find jedoch außer Gefahr.

In Frankreich hat am Neujahrstag ein allgemeines Treiben auf die Anar - d) i st e n statigefunden. In Paris selbst wie an zahlreichen Orten der Provinz, so in Montluezou, Brest, Rouen, St. Quentin, St Elienne, Lyon, Decazeville u f m. wurden Haussuchungen bei vielen verdächtigen Persönlichkeiten vorgenommen und führten diese Maßnahmen zur Verhaftung von im Ganzen 64 Individuen, sowie i» ver­schiedenen der genannten Städte außerdem zur Beschlagnahme von Explosivstoffen und anar­chistischen Schäften. Ob durch diese allgemeine Razzia das anarchistische Unwesen jenseits der Vogesen endlich einen empfinblidjen Stoß erhalten wird, muß freilich noch sehr abgewartet werden.

Die Freisprechung der Urheber des schaurigen Blutbades von A i g n e ü - M o r t e S seitens