Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Psg., im amtlichen Theile 15 Psg. Reklamen die Zeile 20 Pfg.
Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. AbonnementspreiS vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. excl. Postaufschlag.
gtrsftlitr KmsMtt
Mit wöchentlicher Gratis-Beilage „Mustrirtes Sonntagsblatt".
Mr. 138. Sonnabend den 23. November 1893,
Erstes Blatt.
Bestellungen
auf das LwMr LlkÄlitt
mit der wöchentlichen Gratis-Beilage „Mnstrirtes S-mttagsblatt" für den Monat Dezember werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Hersfeld, den 23. November 1893.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche mit der Erledigung meiner Berfügung vom 23. März 1880 Nr. 3135, im Kreisblatt Nr. 24, betreffend die Ausräumung der Fluthgräben, Ent- und Bewässerungsanlagen, noch im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 30. d. Mts. bei Meidung von 3 Mk. Strafe erinnert.
I. I. Nr. 6735. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz.
Hersfeld, den 21. November 1893.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 20. Oktober d. Js. I. Nr. 6104, im Kreisblatt Nr. 125, betreffend die Zählung des Pferde- und Rindviehbestandes, noch ini Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 30. -. Mts. bei Meidung von 3 Mt. Strafe erinnert.
J. I. Nr. 6104. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 21. November 1893.
Die Liste der Wahlberechtigten des Kreises zur Wahl zweier Mitglieder für die erweiterte Handelskammer zu Cassel liegt v o in 25. d. M t s. « b während der Dienststunden im Geschäftslokal des Unterzeichneten zehn Tage lang zur Einsicht der Wähler offen.
Wahlberechtigt sind u. A. diejenigen Kaufleute und Gesellschaften, die als Inhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen stehen und zu einem Gewerbesteuersatz von jährlich mindestens 24 Mk. veranlagt sind.
Einwendungen gegen die obige Liste sind unter Beifügung der erforderlichen Bescheinigungen b i s zum Ablauf des zehntenTages nach beendigter Auslegung bei dem Herrn Regierungs-Präsidenten in Cassel anzubringen. G? H des Ges. vom 24. Febr. 1870.)
* *• 6612. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
, Hersfeld, den 23. November 1893.
Die Herren Ortsvorstäude zu
Asbach, Friedlos, Gersdorf, Hallendach, Kathus, Kerspenhausen, Kirchheim, Kruöpis, Meckbach, Mecklar, Mengshausen, Niedecaula, Niederjossa, Obergeis, Oberhaun, Neckerode, Sorga, Tann, Untergeis, Willingshain, Ausbach, Friedewald,
Heimboldshausen, Heringen, Philippsthal, Rans- bach, Schenklengsfeld und Widdershausen, welche seiner Zeit je ein Exemplar des neuen „Preußischen Hebammen-Lehrbuchs" dahier bestellt haben, werden hiermit angewiesen, das erwähnte Buch gegen Erstattung der entstandenen Portokosten von je 7 Pfennig dahier abholen zu lassen.
I. I. Nr. 6582. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 17. November 1893.
Nach einer Mittheilung der Direktion der Kriegsschule dahier findet am Mittwoch den 29. d. Mts. von 10 bis 12 Uhr Vormittags zwischen Untergeis und Gittersdorf (Schußrichtung auf den Lingelkopf) ein Gefechtsschießen mit scharfen Patronen statt. Das gefährdete Gelände liegt zwischen den Wegen:
Untergeis—Beyersgraben, Beyersgraben—Neckerode,
Neckerode —Stellerskuppe—Hühlgans und
Hählgans - Gittersdorf und darf an bem bezeichneten Tage und zu der bestimmten Zeit nicht betreten werden. Den Anweisungen der ausgestellten SicherheitSposten ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Herren Ortsvorstände der angrenzenden Gemeinden haben Vorstehendes wiederholt auf ' ortsübliche Weise zur Kenntniß der Einwohner zu bringen.
I. 1. Nr. 6614. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 21. November 1893.
Die Herren Standesbeamten des Kreises werden angewiesen, die Standes-Negister für das Jahr 1894 durch einen schriftlich bevollmächtigten, zuverlässigen Boten bis zum 15. Dezember d. I s hier abholen zu lassen.
A. 1939. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Steckbrief gegen die entflohenen Zuchthausgefangenen Heinrich Quasten (anders Jansen) aus Flaßen- berg, Kreis Erkelenz, Rheinprovinz und Johann Thöne aus Hamm in Westfalen.
Es wird ersucht, dieselben im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihnen sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die hiesige Strafanstalt abzuliefern.
Ziegenhain, den 21. November 1893. Königliche Strafanstalt. 'st -st *
Signalements.
I. Q u u st e n.
1. Alter: 29 Jahre, geboren 26. Februar l 864.
2. Geburtsort: Flaßenberg. 3. Größe: 1,74 m. 4 Haare: blond. 5. Augenbrauen: blond. 6. Augen: blau. 7. Stirn: frei. 8. Nase und Mund: gewöhnlich. 9. Kinn: oval. l0. Gesichts- bildung: länglich. 11. Gesichtsfarbe: gesund. 12. Zähne: gesund. 13. Gestalt: schlank. 14. Sprache: deutsch, 15. Besondere Kennzeichen: Narben auf der linken Backe und hinter dem l. Ohr.
II. Thon e.
1. Alter: 27 Jahre, geboren 26. September 1866. 2. Geburtsort: Hamm. 3. Größe: 1,74 m.
4. Haare: dunkelblond. 5. Augenbrauen: dunkel.
6. Augen: braun. 7. Stirn: Mittel. 8. Nase und Mund: gewöhnlich. 9 Kinn: rund. 10. Gesichtsbildung: oval. 11. Gesichtsfarbe: blaß. 12. Zähne: gesund. 13. Gestalt: schlank. 14. Sprache: deutsch. 15. Besondere Kennzeichen: Rechter Arm: Baum, Joh. Th. Auf der rechten Hand: Anker. In der rechten Hand eine Narbe. Bekleidung bei beiden:
1. eine Jacke
2. eine Hose
3. eine Weste
4. eine Mütze
1 von ) braunem I Tuch
5. eine weiße Unterhose,
6. ein blau und weiß karrirt. Halstuch,
7. ein desgleichen Taschentuch,
8. ein Paar Hosenträger,
9. ein Paar grauwollene Strümpfe,
10. ein weißes Hemd,
11. ein Paar Lederschuhe.
Gefunden: eine Pferdegurte und ein Pferde- halfter mit Strick. Meldung der Eigenthümer bei dem Ortsvorstand zu Schenklengsfeld.
Nichtamtliches.
Der letzte Sonntag des Aircheniahres.
Bei aller Unberechenbarkeit des Menschenlebens, das mit Geburt, Leben und Sterben von dem Willen des lebendigen Gottes abhängt, ist es eine Gnadengabe unteres himmlischen Vaters, daß er unter den endlosen, oft räthfelhaften Wechseln und Fluthungen der Lebensgeschicke den Sinn des Lebens dem Christenvolk in der festen Form und dem regelmäßigen Pulsschlag des Kirchenjahres auf- und eingeprägt hat. Wie eigenthümlich sich dafielbe auch bei verschiedenen Kirchengemein- schaften und in verschiedenen Zeiten gestaltet hat, es gehen doch durch sein Angesicht große gemeinsame Züge, in denen die Liebes- und Friedensgedanken Gottes sich unveränderlich kundgeben. Weihnachten, Ostern, Pfingsten — das sind die dreieinigen, durch das Kirchenjahr gehenden Wuuderlanle, die Sprache Gottes, in welcher er zu Allem was lebt laut redet und bis zum Ende der Tage reden wird. Diese Sprache nicht nur zu hören, sondern auch zu verstehen und im Heilig- lhum des Herzens als eine fruchtbringende Saat zu bewahren, ist der Christen höchste Aufgabe und Kunst. Außerhalb der Klänge des Kirchenjahres — will sagen: außerhalb der in Christo geoffenbarten Gottesliebe — wird jedes Menschenleben ein sterbendes, verlorenes.
Der letzte Sonntag des Kirchenjahres gilt dem Gedächtniß unserer Verstorbenen, dem Gedanken an den Tod. Das Geläute der Todtenfest-Glocken klopft ans Gewissen mit der Frage, ob Weih- nachteil , Ostern, Pfingsten uns bereit gemacht haben 'zum Sterben; sie mahnen uns, daß dieses Todtenjest für uns vielleicht das letzte ist. All- sonntäglich beten wir im Kirchengebet: „Bewahre uns vor einem bösen, unbnßfertiaen Tode!" Am letzten Sonntage des Kirchenjahres müßte dieses Gebet unsere ganze Seele erfüllen. Aber der nur wird von Gott bewahrt, dem es voller Ernst damit ist, s i ch b e w a h r e n z u lassen,