ir, scheint wBibriitlid) brei Ma! Dikustvq, Donnerstag und Sonnabend. Abonnenienidpreis vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. exel. Postaufschlag.
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Htlssel-er Klkishlutt.
Mit wöchentlicher Gratis-Beilage „Jllustrirtes Sonntagsblatt".
Ur. 115» Sonnabend den 30. September 1893.
DWMiik-KMllilg.
Mit dem 1. Oktober beginnt ein neues Abonnement auf das wöchentlich 3 Mal -erscheinende Hersfelder Kreisblatt
mit der wöchentlichen Gratis-Bellage
„Jllustrirtes Sonntagsblatt"
Wir bitten das Abonnement rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung in der Zustellung eintritt.
Der vierteljährliche Abonnementspreis für das „Kreisblatt" mit der wöchentlichen Gratis-Beilage „Jllustrirtes Sonntagsblatt" beträgt 1 Mark 40 Pf.
Neu hinzutretenden Abonnenten wird das Kreis- blalt auf Wunsch vom Tage der Bestellung an bis zum 1. Oktober d. I. gratis und franko zugesandt.
33MRT Inserate finden zweckentsprechende Verbreitung und kostet die viergespaltene Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
Die Expedition.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Für die Wahlen zur achtzehnten Legislaturperiode des Hauses der Abgeordneten habe ich auf Grund der §§ 17 und 28 der Verordnung von« 30. Mai 1849 (Gefetz-Sammlung S. 205)
als Wahltermine und zwar für
die Wahl der Wahlmänner den 5j. October b. )s.
und für
die Wahl der Abgeordneten
den r. November d. 2s. festgesetzt, was hierdurch zur öffentlichen Kenut- niß gebracht wird.
Berlin, den 24. September 1893.
Der Minister des Innern, gz. Gf. Eulen bürg.
Hertzfeld, den 29. September 1893.
Mit Bezugnahme auf vorstehend veröffentlichte Bekanntmachung werden die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises unter Hinweis auf die im Kreisblatt Nr. 68 vom Jahre 1879 abgedruckte Verordnung vom 30. Mai 1849 sowie aus das dazu neu erlassene Reglement vom 18. b. Mts. (abgedruckt im Amtsblatt Nr. 41) hier- H beauftragt, die U r w ä h l e r l i st e n , zu welchen das nöthige Formularpapier Ihnen zu- geh.ch wird, sofort aufzustellen.
hierbei wird auf folgende Punkte besonders auimerksam gemacht:
( ..^'. lirwählerliste sind aufzunehmen alle p > ständigen Preußen, welche das 24fte Lebens- f w unh uicht den Vollbesitz der bürger- Erkenntn^ ^ rechtskräftigen richterlichen J ™J Floren haben, nicht aus öffent- der erhalten und < ^enlerndeselt sechs Monaten ihren Wohnsitz haben, sowie die Militairbeamten. Die zum
aktiven Heere gehörigen Militairpersonen mit Einschluß der zum Dienst einberufenen Personen des Beurlaubtenstandes wählen nicht mit. (Vergl. §§. 8 und 9 der Verordnung.)
Bei jedem einzelnen Namen ist der Jahres- Betrag der direkten Staatssteuern (Einkommensteuer, Gewerbesteuer einschließlich der Betriebssteuer, Grund- und Gebäudesteuer) anzugeben, den der Urmähler in der Gemeinde oder in dem aus mehreren Gemeinden zusammengesetzten Urwahl- bezirke zu entrichten hat. Wer d i e m e i st e n Steuern zu zahlen hat, wirb zuerst i n die U r w ä h l e r l i st e eingetragen, dann folgt derjenige, m e l ch e r n ä ch st jenem die h ö ch st e u Steuern entrichtet, und so fort bis zu b e u = jenigen, welche die geringste oder gar keine Steuer zu zahlen haben. Dazu wird noch bemerkt, daß gemäß §. 1 Ab- fatz 2 des Gesetzes vom 29.I mi 1893 (Ges. Sammlg. S.^ 103) für jede nicht Wk^Staatseinkommensteuer veranlagte Person an Stelle dieser Steuer ein Betrag von 3 Mark zum Ansatz zu bringen ist. Dies hat auch in dem Falle zu geschehen, daß für einen solchen Urwähler eine andere, von ihm zu entrichtende direkte Staatssteuer anzurechnen ist. Bei Gleichbesteuerten giebt die alphabetische Ordnung der Familiennamen den Ausschlag bezüglich der Reihenfolge. Auf jeder Seite b e z s e. a in Schlüsse jeder Urwähler- l i st e müssen sämmtliche S t e u e r betrüge und zwar in allen Spalten, genau zusammen gezählt sein.
Alsbald nach Fertigstellung der Urwählerlisten sind dieselben drei Tage lang öffentlich auszulegen. Daß und in welchem Lokale dies geschieht, ist beim Beginn der Auslegung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.*)
Die Urwählerlisten sind sodann mit der vollzogenen Bescheinigung über die erfolgte Offen- legung und desbezügliche ortsübliche Bekanntmachung, nebst de,n etwa gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Listen angebrachten Ein- wendungen (mit Ausnahme von der Stadt Hersfeld) schleunigst anher einzureichen, dergestalt, daß sämmtliche Listen 2C. spätestens a m 10. Octo b e r b. I. in meinen Händen sich befinden. Bei Nichteinhaltung dieses Termins würde ich die fehlenden Listen sofort durch Warteboten abholen lassen müssen.
b 5730. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
*) Die betreffende Bekanntmachung würde in folgender Form zu erlassen sein:
Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Liste der in hiesiger Gemeinde vorhandenen Urwähler von, ......bis......bei dem OrtS- vorstand zu Jedermanns Einsicht öffentlich auSgelegt wird, und daß Einwendungen gegen deren Richtigkeit oder Vollständigkeit binnen 3 Tagen bei dem OrtSvorstande schriftlich angebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden können.
.......den . . . ten....... 1893.
Der Ortsvorstand.
Hersfeld, den 28. September 1893.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23. b. Mtü. beschlossen, von einer weiteren Lieferung von Futtermitteln zur Zeit, da ein dringendes Bedürfniß nicht vorliegt, Abstand zu nehmen
und im Laufe des Januar nächsten Jahres sich über eventuelle weitere Beschaffung von Futtermitteln schlüssig zu machen.
Es werden daher nur noch im Laufe der nächsten Monate die bestellten Oelkuchen, von denen noch ein größerer Posten zu vergeben ist, geliefert werden.
J. A. Nr. 1718. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 26. September 1893.
Für den am 2. April 1877 geborenen Johann Wilhelm Läpp zu Mecklar ist um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande behufs Auswanderung nach Nordamerika nachgesucht worden. I. l. Nr. 5704. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Für eintretende Fälle ist die Bestimmung getroffen, daß als Eisenbahn-Uebergabe-Stationen für cholerakranke 'ber choleraverdächtige Reisende nachstehende Orte Ketten sollen, nämlich:
Cassel — Bettenhausen t- Marburg — Hanau (Ostbahnhof) — Fulda — Bebra — Eschwege — Frankenberg (Hessen-Nassau) und Schmalkalden. Cassel am 14. September 1893.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: v. Pawel.
Politische Nachrichten.
Berlin, 28. September.
Se. Majestät der K a i s e r ist auf seinem Jagdausfluge nach Schweden um 10*/2 Uhr Abends mittels Sonderzuges in Swine münde eingetroffen. Das Bollwerk war glänzend illuminirt. Eine große Menschenmenge, sowie die Krieger- und Marinevereine empfingen Se. Majestät mit lebhaften Ovationen. Nach der Begrüßung des zum Empfange erschienenen Landraths Grafen Schwerin begab sich Se. Majestät an Bord der „Hohenzollern," welche unter brausenden Hochrufen des Publikums um 11 Uhr in See stach, begleitet von dem Aviso „Wacht." Se. Majestät blieb auf der Kommandobrücke. Die Festung salutirte mit 101 Schliffen.
Ihre Maje st ä t die Kaiserin gedenkt am Freitag Abend von Potsdam nach Nominten zu reisen und am 30. d. M. dort einzutreffen.
Das Wiener „F r e m d e n b l a t t" sagt an hervorragender Stelle: „Der Briefwechsel zwischen dem Deutschen K a i s e r und dem früheren Reichskanzler Fürsten B i s m a r ck ist nun veröffentlicht. Er spricht überzeugend von dem Edelsinn, den der Kaiser dem vieljährigen Berather seines kaiserlichen Großvaters entgegenträgt. Die Dankbarkeit des Monarchen, welcher die außerordentlichen Verdienste des Fürsten um Deutschland, um Preußen und deffen Herrscherhaus treu im Gedächtnisse erhält, prägt sich in den schlichtherzlichen Worten aus, mit denen der Kaiser dem kranken Staatsmann seine eigenen Schlösser zum Ruhe- und Erholungssitze anbietet. Der Briefwechsel wird im Deutschen Reiche die Bewunderung für den hochsinnigen Kaiser mehren, dessen Herz in den Worten seiner Depesche so warm und innig spricht."
Den „Berl. Pol. Nachr." zufolge, hätte das Staatsministerium beschlossen, die Berufung des