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Mit wöchentlicher Gratis-Beilage „Jllustrirtes Sonntagsblatt".
Ur. 82. Sonnabend den 15. Juli 1893.
Erstes Blatt.
Amtliches.
Hersfeld, den 13. Juli 1893.
Der Kreistag hat in seiner gestrigen Sitzung zur Bekämpfung des Futter- und Streumangels dem Kreisausschusse 60,000 Mk. zur Verfügung gestellt, um die nothwendigsten Streu- und Futtermittel in größeren Massen und zu billigeren Preisen beziehen zu können und an Gemeinden oder einzelne Landwirthe zur Erhaltung des Vieh- standes zum Selbstkostenpreise abzugeben.
Für den Preis kann den Empfängern ein zinsloser Credit bis 1. Januar 1895 gewährt werden, wenn die Gemeinde die Bürgschaft übernimmt, für Gutsbezirke, wenn ein oder mehrere vom Kreisausschusse zu genehmigende Bürgen die Bürgschaft übernehmen.
Die in Folge unserer Bekanntmachung vom 1. Juli d. Js. J. A. 1116 (Kreisblatt Nr. 77 vom 4. Juli d. Js.) eingegangenen Anmeldungen des Bedarfes an Streu- und Futtermitteln beziehen sich meistens auf den ganzen Bedarf für Winter und Frühjahr. Um festzustellen, welcher Bedarf zunächst gedeckt werden muß, und welcher Bedarf zu spätern Terminen, sowie überhaupt zur Besprechung über das weitere Verfahren, haben wir folgende Termine angesetzt, zu denen die Herrn Bürgermeister und Gutsvorsteher sich einfinden wollen und zwar:
1) für den Amtsgerichtsbezirk Friedewald Montag den 17. Juli d. Js. 9 Uhr Vormittags bei Gastwirth Meurer.
2) für den Amtsgerichtsbezirk Schenklengsfeld Montag den 17. Juli d. Js. 3 Uhr Nachmittags bei Gastwirth Kroneberg.
3) für den Amtsgerichtsbezirk Niederaula Mittwoch den 19. Juli d. Js. Nachmittags 2 Uhr beim Gastwirth Stein.
4. für den Amtsgerichtsbezirk Hersfeld D i e n st a g den 18. Juli d. Js. Nachmittags 6 Uhr beim Gastwirth Bolender.
Der Kreisausschutz: Freiherr von Schleinitz.
A. 12741.
Hersfeld, den 13. Juli 1893.
In der nächsten Zeit werden die ersten von uns bestellten Maissendungen hier eintreffen. Die Gemeinden, für welche dieselben bestimmt sind, werden von dem Zeitpunkte, zu welchem dieselben abzuholen sind,- von Herrn Kaufmann Otto hier telegraphisch benachrichtigt werden, und haben, um Mehrkosten zu vermeiden, dieser Aufforderung sofort nachzukommen.
Die Säcke sind binnen drei Tagen zurückzu- liefern, widrigenfalls Miethgeld für sie bezahlt werden muß.
Der Kreisausschutz:
Freiherr von Schleinitz.
A. Nr. 1274II.
Hersfeld, den 12. Juli 1893.
Die Schulstelle in Unterweisenborn, mit welcher neben freier Wohnung incl. Feuerungsvergütung
ein Einkommen von 992,44 Mk. verbunden ist, wird infolge Versetzung des seitherigen Inhabers vom 1. August d. J. ab vacant.
Bewerber um dieselbe wollen ihre Meldungsgesuche nebst den nöthigen Sitten- und Befähigungszeugnissen innerhalb 14 Tagen bei dem Unterzeichneten einreichen.
Der Königliche Schulvorstand von Unterweisenborn.
Freiherr von Schleinitz,
I. 4460. Landrath.
Allgemeine Verfügung Nr. 25/1893.
Ministerium für Landwirthschaft,
Domänen und Forsten.
Berlin, den 16. Juni 1893.
An sämmtliche Herren Regierungs-Präsidenten und an den Herrn Polizeipräsidenten hierselbst. Nach §. 66 der Jnstruction des Bundesraths zur Ausführung der §§. 19 bis 29 des Gefetzes vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, kann die Polizeibehörde die Weiterbeförderung von Treibheerden oder Viehtransporten, bei denen die Maul- und Klauenseuche festgestellt ist, gestatten, wenn die Thiere binnen 24 Stunden einen Standort erreichen können, wo dieselben durchseuchen oder abgeschlachtet werden sollen; wird die Erlaubniß ertheilt, so ist die Polizeibehörde des Bestimmungsortes von der Sachlage in Kenntniß zu setzen.
In dem Falle, wo solche Thiere nach Orten mit öffentlichen Schlachthäusern behufs sofortiger Abschlachtung weiterbefördert werden, wird es nicht selten vorkommen, daß die Räumlichkeiten in dem betreffenden Schlachthause am Tage des Eintreffens des verseuchten bezw. seuchenver- dächtigen Viehes derart belegt sind, daß weder das sofortige Abschlachten der Thiere noch das Aufstellen derselben an einem besonderen, von gesunden Thieren nicht mitbenutzten Raume, mög- lich ist.
Zur Vermeidung solcher Eventualitäten und der damit verbundenen Gefahren für das gesunde Vieh, bestimme ich hiermit, daß in Zukunft die Polizeibehörden, bevor sie in Anwendung des §. 66 der Bundesraths-Jnstruction den Weitertransport von verseuchtem oder seuchenverdächtigem Vieh gestatten, bei der Polizeibehörde der Empfangsstation telegraphisch anfragen, ob das Vieh am Bestimmungsorte ausgenommen werden kann und ob dessen sofortige Abschlachtung daselbst möglich ist rc. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
I. 11309. gez. v. Hepden.
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Cassefi den 28. Juni 1893.
Abschrift lasse ich Euer Hochgeboren rc. zur gefälligen Kenntnißnahme und mit dem Ersuchen ergebenst zugehen, die Nachgeordneten Polizeiorgane mit entsprechender Anweisung zu versehen.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: v. Pawel. An den Königlichen Herrn Polizeipräsidenten hier und an die Königlichen Herren Landräthe des Bezirks. A. III. 5328.
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Hersfeld, den 13. Juli 1893.
Wird deu Herren Ortspolizeiverwaltern zur Nachachtung mitgetheilt.
I. 4458. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Gefunden: zwei Ketten. Meldung des Eigen- thümers bei dem Ortsvorstand zu Stärklos.
Gefunden: eine Tabackspfeife. Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Wölfers- hausen.
Aus dem Reichstag.
Berlin, 13 Juli. In der heutigen (5.) Plenarsitzung des Reichstages, welwe Präsident v. Levetzow um 12 Uhr 20 Min. vor wohlbefetzten Tribünen mit verschiedenen geschäftlichen Mittheilungen eröffnete, begründete, nachdem Kriegsminister General der Infanterie v. Kaltenborn-Stachau sich zur sofortigen Beantwortung bereit erklärt hatte, Abg. Dr. Osan die Interpellation wegen Aussetzung der geplanten Manöver in den von Futter- und Streumangel besonders betroffenen Landestheilen. Es sei nicht anzunehmen, daß das militairische Interesse durch das Ausgeben gcw sser vorgesehener Manöver so sehr geschädigt werden könnte, daß diese Manöver trotz des Nothstandes stattfinden müßten. Preußischer Kriegsminister, General der Infanterie v. Kaltenborn-Stachau legt den Standpunkt der prußischen Militarist rwaltung dar, betont aber vorweg das verfassungsmäßige Recht des Kaisers, die Abhaltung der Manöver zu bestimmen. Die Militair- verWallung habe inzwischen seit längerer Zeit Maßregeln inS Auge gefaßt, die eine übermäßige Belastung der Bevölkerung ausschließen würden. Der Herr Kriegsminister legt die inS Auge gefaßten Anorduu-gen im Einzelnen dar, stößt dabei aber mehrfach auf Widerspruch im Hause. Im übrigen betont der Herr Kriegsminister, daß sich die Futter- rc. Verhältnisse noch bis zum Beginn der Manöver wesentlich ändern könnten. Auf Antrag des Abg. Bachem wurde in die Besprechung der Interpellation eingetreten. Im Sinne derselben sprach Abg. Bro fmann (Centrum.) Abg. Dr. v. Frege stimmt dem Herrn Kriegsminister darin z», daß eS jetzt noch zu früh sei, die Verhältnisse zur Manöverzeit übersehen zu können. ES könnten ja bis dahin noch günstigere WitterungS- verhältnisse ein treten. Wo daS nicht der Fall fei, würden allerdings die vom Herrn Kriegsminister mitgetheilten Maßregeln schwerlich genügen. Wenn man daher auch nicht von der Abhaltung der Manöver im allgemeinen abstchen könne, so müßten doch die besonders nothleidenden Gegenden berücksichtigt werden. BundeSbevollmächtigterGenerallieutenantFrhr.v. Funk legte dar, daß die Militairoerwaltung ganz besonders Sorge dafür treffe, daß die diesjährigen großen Manöver der Be- völkeiung nicht lästig würden. Abg. Dr. Schönlank ($ocial= demokrats ist von der Erklärung deS preußischen Herrn Kriegsministers keineswegs befriedigt. Preußischer Kriegsminister General der Infanterie v Kaltenborn-Stachau wieder holte, daß er nur über den derzeitigen Standpunkt der Lage sich ausgesprochen; über Das, was die Zukunft bringe, könnte heute noch nicht entschieden werden. Die Abgg. Dr. Haas (Elsaß Lothr.) und Frank-Baden (natlib). bitten Beide, für diese« Jahr die Manöver abzustellen. In gleichem Sinne sprachen die Abg. Aichbiwler (daher. Centrum), Joest (Sozal- demokrat-Hessen), Schnaidt (Volksparteiler >. Württembergischer Kriegsminister Freiherr (Schott v. Schottensiein erklärte auf Anfrage des letztgenannten Redners, daß die Verhältnisse sich augenblicklich noch nicht vollständig übersehen ließen, daß die Württembergische Regierung aber, wenn auch ungern, nicht davor zurückschreckcu würde, den AuSsall der Manöver für dieses Jahr zu beantragen. Abg. Graf zu Limburg-Stirum protestirt namentlich gegen die von den sozialdemokratischen Rednern gegen die G> oßgruudbesitzcr gemachten Ausführungen. Abg. v. Grand-Ry (Centr.) betürwort.t dringend die Abstellung der Manöver in den nothleidenden LandeSthcilen. Damit ist diese Interpellation erledigt. - Die sozialdemokratische Interpellation betreffend Aeußerungen deS Polizeipräsidenten Feichter in Straßburg, wird von der heutigen Tagesordnung abgcfcyt; sie wird für morgen auf die Tagesordnung gesetzt werden. — Nachdem dann ein Antrag der Abgg. Aller und Genossen wegen Einst, llung der gegen den Abg. Herbert schwebenden Strafverfahren ohne Debatte angenommen war, wurde in die zweite Berathung der Militair- vorlage emgctieten. Zunächst gab Abg. Graf Hompesch Namens der CentrumSpartei eine Erklärung ab, worin dieselbe dagegen protestirt, daß der Herr Reichskanzler sie als eine demokratische bezeichnet habe. Reichskanzler Grat v. Caprivi nimmt diese Erklärung gern entgegen, w rd aber sein Urtheil über die CentrumSpartei von der weiter n Entwickelung der Dinge abhängig machen. Abg. Dr. Lieber (Centr.) verwahrt ebenfalls die CentrumSfraktion gegen den Vorwurf der Demokratie, sowie deS PartikulariSmuS. Die CentrumSfraktion sei eine