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Hersfeliier Kreisblatt.
Mit wöchentlicher Gratis-Veilage „Jllustrirtes Sonntagsblatt".
Mr. 80.
Dienstag den 11. Juli
1893.
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Amtliches.
Ministerium deS Innern.
Berlin, den 23. Mai 1893.
Euer Hochgeboren erwidere ich auf den ge-> fälligen Bericht vom 9. März d. Js. betreffend das Formular zu den gemäß §. 46, 7 der Wehrordnung von den Standesbeamten einzusendenden Auszügen aus den Civilstandsregistern, nach Be- nehnien mit dem Herrn Kriegsminister und dem Herrn Justizminister, bei Rücksendung der Anlagen ergebenst, daß für die Auszüge aus dem Geburtsregister das durch den Erlaß vom 1. Januar d. Js. — I. M. J. 6205 — vorgeschriebene neue Formular maßgebend bleiben muß, da in §. 46 Nr. 7 a der Wehrordnung ausdrücklich nur ein Auszug „enthaltend alle Eintragungen der Geburtsfälle 2C." vorgesehen ist.
Den Auszug aus dem Sterberegister anlangend (§. 46 Nr. 7 b W.-O.) wird, im Hinblick auf das Formular C. der von dem Bundesrath zu dem Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes rc. vom 6. Februar 1875 (Centralblatt f. d. D. R.
(Nachdruck verboten.)
Der Fluch des Mammons.
Novelle von Leo Werner.
(Fortsetzung.)
Wenn der unglückselige Mann am andern Morgen nach einem unruhigen Halbschlummer erwachte, und die Sonne so freundlich scheinen sah und die Vögel so lustig singen hörte, dann faßte er allerdings wieder neue Hoffnung und beschloß weiter zu kämpfen und auf ein blindes, ganz unwahrscheinliches Glück zu seiner Rettung zu glauben.
Aber es hatte ihn wohl ganz und gar verlassen, dieses trügerische, gleißende Glück, denn abgesehen davon, daß es Zacharns gelungen war, einige seiner Gläubiger, darunter den Baron von Blankenfeld, durch raffinirte Manipulationen mit rhren Forderungen hinzuhalten, hatte sich in der letzten Woche keine seiner Berechnungen erfüllt.
In sehr trüber Laune saß er deshalb heute Vormittag wieder in seinem Privatcontor und die Schrecken, jeden Tag für bankrott erklärt werden zu können, spukten wie Gespenster vor feinen geistigem Auge.
Zum gänzlich verstockten, raubthierartigen Verbrecher war Zacharus allerdings noch nicht geworden, er fühlte sich 'schuldig und bereute sein frevelhaftes geschäftliches Thun und Treiben, welches bereits seit einem Jahre von den Bahnen
von 1875, Seite 386 und 408 9), genehmigt, daß im neuen Formular in Spalte 4 an Stelle des „Geburtstages, Monats und Jahres" nur das „Alter" in vollendeten Jahren (bezw. wo das Alter eines Jahres nicht erreicht ist, in Monaten oder Tagen) anzugeben ist, sowie daß die Religion des Vaters und der Mutter des Verstorbenen in Wegfall kommt.
Der Minister des Innern.
In Vertretung: gez. Brannbehreus.
An den Königlichen Regierungs-Präsidenten Herrn Grafen von Bismarck-Schönhausen Hochgeboren zu Hannover.
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Abschrift theile ich Euer Hochwohlgeboren zur gefälligen Kenntnißnahme und gleichmäßigen Beachtung ergebenst mit.
Der Minister des Innern.
In Vertretung: gez. Brannbehrens.
An den Königlichen Regierungspräsidenten Herrn Rothe Hochwohlgeboren zu Cassel I. M. J. 2166/67.
Cassel, den 6. Juni 1893. Hochwohlgeboren Ab chrrft erhalten Ew. an ' ”-------unter ' Wohlgeboren
Bezugnahme auf die Verfügung vom 31. Januar d. Js. — A. I. 299 — zur gefälligen Kenntnißnahme und Benachrichtigung der Standesbeamten. Der Regierungs-Präsident.
In Vertretung: v o n P a w e l.
An die Königlichen Herren Landräthe bezüglich der Landgemeinden, die Herren Oberbürgermeister zu Cassel, Hanau, Fulda und Marburg, sowie die Herren Bürgermeister der übrigen Städte des Regierungs-Bezirks. A. I. 4023.
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des ehrenwerthen Banquiers abgewichen war und zu keinem guten Ende führen konnte. Da die waghalsigen Speculationen des Banquiers Zacharus nicht immer glücken konnten, und er auch mit seiner eiteln und genußsüchtigen Frau ein verschwenderisches Leben führte, bei welchem Unsummen verwüstet wurden, so war Zacharus schon vor Jahr und Tag einmal in eine schwere Zahlungsangelegenheit gekommen.
Die große Versuchung war nun damals an ihn herangetreten, sich mit Hülfe der von einigen feiner besten Kunden bei ihm deponirten Werthpapieren, also durch eine zweifellose Unterschlagung Geld zu verschaffen, und wenn er auch einige Zeit geschwankt hatte, die Bahn des Verbrechers zu beschreiten, so hatte er schließlich doch im blinden Vertrauen auf sein Glück in der schändlichsten Weise sich an den Depots seiner Kunden, die ihm das größte Vertrauen entgegen- brachten, versündigt. Einige Male hatte Zacharus dann allerdings wieder Glück mit seinen Speeu- lationen und er hoffte sich herauszuarbeiten, aber seine verschwenderischen Ausgaben verschlangen bald wieder den größten Theil der Gewinne, und in den letzten Wochen hatte er auch wieder große Verluste, sodaß er vollständig ruinirt war und jeden Tag einer der schändlichsten Bankrotte im Bankhause von Gustav Zacharus ausbrechen konnte. Bis morgen wollte er noch ausharren, und falls sich dahin kein Ausweg zeigte, so sollte
Hersseld, den 7. Juli 1893.
Wird den Herrn Standesbeamten des hiesigen Kreises zur Kenntnißnahme und Beachtung mitgetheilt.
II. 2036. Der Königliche Landrath __________ Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 8. Juli 1893.
Für den am 26. Juli 1875 geborenen Wilhelm Carl Schmidt dahier ist um Entlassung aus dem preußischen Staatsverbunde behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden. I. 4401. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Aus dem Reichstag.
Berlin, 7. Juli. In der bentige» (3.) Plenarsitzung des ReichSlageS, welche Präsident v. Levetzow um 1 Uhr 20 Minuten vor gutbesetzten Bänken und dicht gefüllten Tribünen mit geschäftlichen Mittheilungen eröffnete, wurden zunächst die schleunigen Anträge wegen Einstellung der gegen die Abgg. Dr. Müller (Sagan), Schmidt (Frankfurt), Schnitze (Königsberg), Bueb und Metzger (Hamburg) schwebenden Strafverfahren während der Session nach kurzer Befürwortung durch den resp. Antragsteller ohne Debatte genehmigt. Den Haupt- gegenstand der Tagesordnung bildet die erste Berathung des Gesetzentwurfs betr. die FriedenSpräsenzstärke deS Deutschen HeereS. Reichskanzler Graf v. Caprivi nahm alsbald das Wort, um die Aenderungen zu begründen, welche He Vorlage gegenüber dem früheren Entwürfe enthält, und die dafür maßgebenden Gesichrepm kle darzulegen. Sowohl betreffs der FriedenSpräsenzstärke, als auch betreffe der Geldsorderung sei eine erhebliche Herabminderung eingetnien, nahezu ein Sechstel der Friedenspräsenz sowohl wie der Geldsorderung gegenüber der früheren Vorlage. Damit seien die verbündeten Regierungen aber bis an die äußcrsie Grenze gegangen, wenn die Armee ihrer Aufgabe für den Kriegsfall genügen, ihren maßgebenden Einfluß auf die Erhaltung des Friedens bewahren solle. Der Herr Reichskanzler legte dann die Giünde dar, weshalb der Gesetzentwms Eile habe, sowie, daß es für keine Partei Interesse haben könne, über die Vorlage hinaus Gar antiken für die Festlegung der zweijährigen Dienstzeit zu erlangen. Andererseits könnten die verbündeten Regierungen die geforderten
Gift feinem ehrlosen Leben ein Ende bereiten.
Nur mit Mühe brächte es Zacharus fertig, au diesem Nachmittage in feinem Contor zu verweilen, denn in seiner Kasse waren nur noch ganz geringe Baarbestände, einige fällige Wechsel waren bereits mit geschickter Ausrede für den andern Tag zur Zahlung verschoben worden, und der Bankrott konnte wegen des Starrsinnes irgend eines übelgelaunten Gläubigers aber auch in Folge eines unglücklichen Zufalles jeden Augenblick ausbrechen.
Dem verbrecherischen Banquier Zacharus kam es an diesem Nachmittage vor, als hätte er noch nie solche schrecklichen Stunden zu durchleben gehabt, es schien ihm, als wolle sich jeden Augenblick der Höllenrachen öffnen, um ihn zu verschlingen. Da klopfte eö an der Thüre und erschreckt fuhr der Banquier empor. Wer mochte es sein? In wessen Gestalt nahte die Katastrophe?!
Zögernd und schüchtern rief Zacharus herein, und sein Kassirer trat mit wichtiger Miene in das Zimmer.
„Ein Herr Bernhard Berlitz wünscht sie zu sprechen, Herr Zacharus," meldete der Kassirer. „Soll ich ihn hereinführen?"
Der Banquier zögerte lange mit der Antwort und flüsterte wiederholt leise den Namen „Berlitz! Berlitz!" vor sich hin.
„Ich kenne den Herrn gar nicht. War er schon in Geschäften bei uns? frug Zacharus. (F. f.)