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HersftlSer greishlatt.

Mit wöchentlicher Gratis-BeilageMustrirtes Sonntagsblatt".

Ur. 68.Dienstag den 13. Juni 1893.

Amtliches.

Hersfeld, den 30. Mai 1893.

Das diesjährige Ober-Crsatz-Geschäft für den hiesigen Kreis findet am

Mittwoch den 21. Juni d. J. von Morgens präcis 7 Uhr an und

Donnerstag den 22. Juni d. I. von Morgens präcis 7 Uhr an im hiesigen stüd tisch en Ra th h a us e statt und zwar gelangen zur Vorstellung

a. am 21. Juni d. J.

1) die beim diesjährigen Ersatz-Geschäft als dauernd untauglich bezeichneten Militair- pflichtigen,

2) sämmtliche daselbst zum Landsturm 1. Aus­gebots designirten Militairpflichtigen,

3) sämmtliche daselbst zur Ersatz-Reserve in Vor­schlag gebrachten Militairpflichtigen,

4) die zur Disposition der Ersatz-Behörden ent­lassenen Mannschaften, über welche endgültig zil entscheiden ist,

5) die zur Zeit des Aushebungsgeschäfts noch vorläufig beurlaubten Rekruten,

6) die von den Truppentheilen abgewiesenen Einjährig-Freiwilligen,

7) die gemäß §. 36 pos. 5 der Heerordnung zu berücksichtigenden Reservisten 2C.,

8) diejenigen beim Ersatz-Geschäft für tauglich befundenen Militairpflichtigen, von deren Seite reklamirt worden ist und

9) etwaige Zugänge.

b. am 22. Juni d. J. sämmtliche beim diesjährigen Ersatz-Geschäft für tauglich befundene Militairpflichtige, soweit sie nach Vorstehendem (a. Nr. 8) nicht schon am ersten Tage zur Vorstellung gelangen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt und Land­gemeinden, einschließlich der Herren Gutsvorsteher, des hiesigen Kreises werden angewiesen, die ihnen in Kürze zugehenden Vorladungen den betreffenden Militairpflichtigen alsbald auszuhändigen und mit den Letzteren in den besagten Terminen pünktlich zu erscheinen, ihnen auch zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, oder überhaupt ohne genügende Entschuldigung fehlen, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen die im §. 26 bezwse. 66 der Wehrordnung bezeichneten Verluste sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als un­sichere Heerespflichtige zu gewärtigen haben.

Beim Ober-Ersatz-Geschäft werden die Rekla­mationen, auf Grund deren taugliche Militair­pflichtige zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebracht worden, sowie Reklamations-Antrüge, auf welche eine abweisende Entscheidung durch die Ersatz- Commission erfolgt ist, der Ober-Ersatz-Commission zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alle Familienglieder, auf deren Arbeits­oder Nichtarbeitsfähigst es bei Beurtheilung der Reklamation an- kommt, (also auch die etwaigen jüngeren oder alteren Brüder d e s R e k l a m i r t e n) im Termine mit zu erscheinen haben, widrigenfalls eine Berücksichtigung

der betreffenden Reklamationen nicht st a t t f i n d e n kann.

Besonders wird noch darauf aufmerksam ge­macht, daß bei den zur Vorstellung kommenden Leuten, welche behaupten an Epilepsie zu leiden, die im. §. 65 6 der W.-O. vorgeschriebenen 3 Zeugen zur Stelle sind und daß die Zeugen weder mit dem Vorzustellenden verwandt noch sonstige Familienangehörige sein dürfen. Auch müssen die Zeugen über die in letzterer Zeit vor gekommenen Anfälle orientirt fein. Wenn ärztliche Atteste zur Vorlage kommen, so müssen sich diese ebenfalls über neuere Anfälle aussprechen und von einem beamteten Arzt aus­gestellt fein.

Die Herren Ortsvorstände haben das Vor­stehende in ihren Gemeinden wiederholt veröffent­lichen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Militairpflichtigen und deren Angehörigen bringen zu lassen, auch haben sie den Militairpflichtigen noch besonders einzuschärfen, daß sie mit v o l l st ä n d i g r e i n e m K ö r p e r und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Sodann sind dieselben noch anzuweisen, die in ihren Händen befindlichen Loosungsscheine mit zur Stelle zu bringen, widrigenfalls der Betrag von 50 Pfg. für die Ausstellung eines Duplikat- Scheines gezahlt werden muß.

J. II. Nr. 1852. Der Königliche^ Landrath Freiherr von Schleinitz.

Cassel, den 5. Juni 1893.

Königliches Landrathsamt beehre ich mich unter Danksagung für die bisherigen Bemühungen er- gebenst zu benachrichtigen, daß der Zwangszögling -Louis Euler aus Trepsa inzwischen wieder in seine bisherige Lehrstelle zurückgekehrt ist, weshalb ich mein Ersuchen vom 30. v. Mts. II. Nr. 2851 als erledigt hierdurch zurückziehe.

Der Landes-Direktor. An Königliches Landrathsamt zu Hersfeld.

J. II. Nr. 2948.

* *

Hersseld, den 8. Juni 1893.

Wird den Ortspolizeiverwaltungen und der Königlichen Gendarmerie des Kreises mit Bezug auf das Ausschreiben vom 2. d. Mts. (Kreisblatt Nr. 65) mitgetheilt.

I. 3863. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Nichtamtliches.

In zahlreichen Wahlflugblättern werden Be­hauptungen bezüglich der M i l i t ü r v o r l a g e aufgestellt, die in wesentlichen Punkten den that­sächlichen Verhältnissen vollständig widersprechen.

Dieser Umstand fällt um so mehr auf, als in der Militär-Kommission des Reichstags die ein- schläglichen Verhältnisse seitens der Militärver­waltung wiederholt klar gestellt worden sind.

Zu den einzelnen besonders häufig wieder­kehrenden falschen Behauptungen ist zu bemerken:

1) Die Angabe, daß der Reichstag wegen eines Unterschiedes von 11 000 Rekruten aufgelöst wurde, ist unwahr.

Der von den verbündeten Regierungen accep- tirte Vorschlag Huene forderte unter Wegfall von

17 500 übenden Ersatzreservisten und gleichzeitiger Einführung der zweijährigen Dienstzeit bei den Fußtruppen rc. abgesehen von der Verstärkung des Ausbildungspersonals etwa 53 000 Rekruten mehr als bisher, während die damalige freisinnige Partei die Bewilligung der zweijährigen Dienst­zeit innerhalb der j e tz i g e n Friedenspräsenzstärke forderte, woraus sich nur ein Mehr von 25 000 Rekruten ergab.

Allerdings sollten die Uebungen der Ersatz- reservisten im bisherigen Umfange beibehalten werden.

Es handelte sich somit nicht um einen Unter­schied von 11000, sondern von 28 000 Rekruten, denn es muß jedem Laien einleuchten, daß ein nur kurze Zeit ausgebildeter Ersatzreservist nicht gleichwerthig einem zwei Jahre dienenden Mann gegenübergestellt werden kann, ganz abgesehen davon, daß bei den Reichstagsverhandlungen seitens der Militärverwaltung die positive Un­möglichkeit der Beibehaltung der Ausbildung der Ersatzreservisten bei gleichzeitiger Einführung der zweijährigen Dienstzeit nachgewiesen worden ist.

Hieran ändert auch die beispielsweise von der Freisinnigen Zeitung" vom 6. Juni 1893 ge­brachte Erklärung, der Kriegs-Minister von Verdi) hätte die Ausbildung der Ersatzreservisten vorerst beibehalten wollen, nichts; denn dieFreisinnige Zeitung" verschweigt hierbei, daß dem Verdy'schen ; Project nicht die zwei-, sondern die drei jährige Dienstzeit zu Grunde lag.

2) W i e viel Mann wurden schon bisher (1891) zur militärischen Aus­bildung jährlich eingestellt?

Die Beantwortung dieser Frage lautet in den gekennzeichneten Flugblättern:

a. in Deutschland: 211 403 Mann.

b. in Frankreich: 214 442 Mann.

Auch diese Angaben treffen nicht zu.

Nach der dem Reichstag zugegangenen amtlichen Uebersicht über das Ergebniß des Aushebungsge­schäfts im Jahre 1891 sind einschließlich aller Freiwilligen 198 500 Mann in Deutschland aus­gehoben worden, wovon etwa 10500 Mann für durch Tod, Unbrauchbarkeit u. s. w. Abgegangene als Nachersatz und 5000 für Marine abzuziehen, sind, sodaß für das Landheer rund 183 000 Mann, oder 28 403 Mann weniger, als jene irre­leitenden Flugschriften und Zeitungsartikel be­haupten, zur Aushebung gelangt sind.

In Frankreich werden bekanntlich alle Dienst­tauglichen eingestellt.

Nach dem amtlichen Bericht des französischen Kriegs-Ministeriums vom 24. Juni 1891compte- rendii sur le recrutement de larmee pendant lannee 1890 wurden allein für das Landheer einschließlich der Freiwilligen in Frankreich 226 496 Mann ausgehoben. Diesen treten noch mehrere Tausend für solche Marine-Jnfanterie- und Artillerie-Truppeutheile Ausgehobene hinzu, welche berufen sind, im Fall eines europäischen Krieges im Verband der Landarmee verwandt zu werden, sodaß die Gesammtaushebungsguote für das französische Landheer die Ziffer von 230 000 Mann im Jahre 1890 nicht nur erreicht, sondern noch überschreitet. Das bedeutet, daß rund 16 000 Mann im Jahre 1890 in Frankreich mehr ausgehoben sind, als jene Flugblätter angeben; der Unterschied zwischen der deutschen und fran-