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Mit wöchentlicher Gratis-VeilageJllustrirtes Sonntagsblatt".

Nr. 55. Donnerstag den 11. Mai 1893.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom heutigen Tage bestimmt worden ist, daß die Neu­wahlen für den Reichstag am 15. Juni d. Js. vorzunehmen sind, setze ich auf Grund des §. 2 des Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundesge­setzblatt Seite 275) den Tag, an welchem die Auslegung der Wählerlisten zu beginnen hat,

auf den 18. Mai d. Js.

hierdurch fest.

Berlin, den 6. Mai 1893.

Der Minister des Innern.

' gez. Graf zu E u l en b u r g.

Hersfeld, den 9. Mai 1893.

Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekannt­machung werden die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreifes hierdurch angewiesen, sofort nach Vorschrift des §. 8 des Wahlge­setzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt Seite 145) und des §. 1 des Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt Seite 275) die Wählerlisten aufzustellen. Das Formularpapier dazu wird die damit beauf­tragte Ludwig Funk'sche Buchdruckerei dahier den Herren Ortsvorständen unmittelbar übersenden, und ist, falls solches ausbleiben sollte, dieserhalb sich sofort an dieselbe zu wenden.

Zur Vermeidung etwaiger Irrthümer mache ich noch besonders darauf aufmerksam,

1. daß in die Wählerlisten alle männlichen deutschen Reichsangehörigen einzutragen sind, welche bis zum Wahltage das fünfund­zwanzigste Lebensjahr zurückgelegt und in

Die Klosterbäuerin.

Erzählung von Oskar Höcker.

(Fortsetzung.)

Ich mag nicht Unfrieden säen zwischen Vater und Sohn," erwiderte sie fest und bestimmt. Dein Vater hat den gleichen Hochmuth wie alle andern Bauern. Auch er hält mit zäher Festig­keit an den alten Satzungen unserer Dörfer fest, und nimmer würde er zugeben, daß Du eine Weiningerin zum Altar führtest." Sie blieb stehen und sah ihren Begleiter durchdringend in die Augen.

Derselbe faßte nach seiner Brust.Du magst recht haben," erklang es nach einer Weile weh­müthig aus seinem Munde.Und dennoch, Frieda, ich kann nicht ohne Dich leben."

Sie legte ihre gefalteten Hände auf seine Schulter.Und glaubst Du denn, daß es mir leicht wird, Dir zu entsagen? Seit der letzten Kirmes haben wir einander nicht wiedergesehen, und doch trug ich Dein Bild in meinem Herzen immer mit herum. Die Liebe kam über mich, als ich Dich zum ersten Male sah. Und so soll es ja auch bei der rechten Liebe sein. Wie habe ich die Monate, Wochen und Tage gezählt bis zur Wiederkehr des Festes! Ich wußte bestimmt, daß ich Dich wieder treffen würde, aber die paar Tage werden rasch vergehen und dann sagen wir

dem betreffenden Orte ihren Wohnsitz haben, soweit sie nicht nach §. 2 und 3 des oben­gedachten Wahlgesetzes von der Berechtigung zum Wählen ausgeschlossen sind bezw. ihre Wahlberechtigung ruht,

2. daß die Namens-Eintragung in alphabetischer Ordnung zu geschehen hat,

3. daß nur die Rubriken 1 bis einschließlich 6 der Listen ausgefüllt werden dürfen, und

4. daß die Wählerlisten in doppelter Aus­fertigung aufgestellt werden müssen.

Bis spätestens zum 1 6. d. Mts. ist mir be- richtlich anzuzeigen, daß die Aufstellung der Wähler­listen in der vorgeschriebenen Weise vollendet ist.

Demnächst haben die Herren Ortsvorstünde die Listen in Ihrem Geschäftszimmer unfehlbar am 1 8. d. Mts. auf die Dauer von acht Tagen offen zu legen, vorher aber, und zwar fpa- testens am 17. d. Mts. in Ihrem Verwal­tungsbezirke öffentlich bekannt machen zu lassen, daß die Liste der zur Wahl eines Abge­ordneten für den Reichstag berechtigten Ein­wohner in dem Geschäftszimmer des Orts­vorstandes acht Tage lang zu Jedermanns Einsicht ausliege, und daß diejenigen, welche die Liste für unrichtig oder unvollständig halten, dieses innerhalb acht Tagen nach dem Beginn der Auslegung bei dein Ortsvorstande schriftlich anzuzeigen oder zu Protokoll zu geben, auch die Beweismittel für ihre Be­hauptungen, falls solche nicht allgemein be­kannt find, beiznbringen haben".

Alle innerhalb der bestimmten achttägigen Frist gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Listen etwa erhobenen Einwendungen sind, wenn die­selben nicht sofort für begründet erachtet werden, mir zur Entscheidung einzureichen. Im Uebrigen ist nach Vorschrift der §§. 4 und 5 des oben er­wähnten Reglements zu verfahren bezw. das in

einander von neuem Lebewohl."

Nein, Frieda," rief Toni entschlossen,das thun wir nicht. Ich spreche mit meinem Vater und"

Wirst Dich mit ihm entzweien," vollendete die Klosterbäuerin.Durch mich soll aber so ein Bruch nicht herbeigeführt werden. Ich habe noch genug darunter zu leiden," fügte sie düster hinzu, daß ich die unschuldige Ursache au der Feind­schaft meines Mannes und seines Bruders war."

Du wirst Dir deswegen doch keine Vorwürfe machen?" hielt Toni entgegen.Dein Schwager war ein verworfener Mensch, dem es ganz recht geschah, daß ihn der Bruder aus dem Gute wies. War er doch bei Gott für's Zuchthaus reif, und es war noch eine Gutthat von dem Verstorbenen, daß er ihn mit Geld versah, als er ihn über's Meer schickte."

Und doch hat er sich später schwere Vor­würfe deswegen gemacht," sagte seufzend die Klosterbäuerin.Gott ist mein Zeuge, daß ich an dem Bruderzwist unschuldig war, gleichwohl hatte ich es zu büßen. Und diese versteckten An­schuldigungen dauern bis zum heutigen Tage fort, sobald meine Schwiegermutter mich auf meinem Hofe heimsucht."

Du hast ein gutes Gewissen," tröstete Toni, was kümmern Dich die Vorwürfe der Menschen.

dem mittelst diesseitiger Verfügung vom 11. Juli 1877 Nr. 7156, im Kreisblatt Nr. 56, mitge­theilten Ministerial-Rescripte vom 25. Juni 1877 I. V. J. 675 unter Ziffer 1 und 2 Gesagte genau zu beachten. Die ordnungsmäßig zu vollziehen­den amtlichen Bescheinigungen sind auf der letzten Seite des Formulars der Wählerliste vorgedruckt.

In Betreff der Abgrenzung der Wahlbezirke und Ernennung der Wahlvorsteher u. s. w. bezüglich der Landgemeinden wird weitere Verfügung erfolgen.

I. 2905. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 10. Mai 1893.

Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises werden hierdurch angewiesen, alsbald einen Plakat-Fahrplan über die Züge auf den der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Frank­furt a. M. unterstellten Eisenbahnen dahier ab­holen zu lassen, welker an einer geeigneten Stelle, im Wirthshaus, oder wo es sonst passend erscheint, zugänglich auszuhängen ist.

Der Königliche Landrath ______Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 5. Mai 1893.

Der bisherige stellvertretende Ortsschätzer Ludwig Licht zu Oberlengsfeld wurde als Orts­schätzer dieser Gemeinde widerruflich bestellt und der Landwirth George P f a f f daselbst als dessen Stellvertreter verpflichtet.

I. 2827. Der Königliche Landrath.

I. V.: H e e g.

Das Fest der Himmelfahrt.

In der holdesten Zeit des Jahres, wenn die Erde selbst mit ihrem blühenden Leben die Ahnung einer schöneren Wirklichkeit in uns weckt, begeht

I Im Uebrigen bleibt's dabei, ich spreche mit meinem i Vater."

Alle Einwendungen der Klosterbänerin fruchteten nichts, Toni beharrte aus seinem trotzigen Vorhaben.

Abermals schritt das Paar schweigend neben­einander her, bis die Klosterbänerin plötzlich stehen blieb und auf die aus der Morgendämmerung sich erhebenden Umrisse der ersten Häuser von Weiningen deutend, sagte:

Wir sind am Ziele. Hier scheiden sich unsere Wege."

Toni erfaßte ihre beiden Hände und drückte sie gegen seine Brust.

Muß ich mich wirklich schon von Dir trennen? Noch sind ja die Gassen menschenleer, laß mich Dich bis zu Deinem Hof begleiten."

Die junge Wittwe schüttelte den Kopf.Der Zufall ist ein Feind der Liebe," bedeutete sie. Hier im Orte giebt's keinen Frieden für Euch Gelzhofener. Du könntest da in schlimme Hände gerathen."

Toni lachte trotzig auf.

Und diese alte Feindschaft ist es auch," fuhr die Bäuerin fort,die meine Seele bedrückt. Schlössen wir Beide wirklich den ehelichen Bund, so würdest Du in Weiningen wenig Freude er­leben. Das einfältige Volk würde Dich als Ein­dringling betrachten."

Ei was," rief Toni übermüthig,was frage