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Insftliitt Kleisbllltt.

Mit wSchentlicher Gratis-BeilageJllustrirtes Sonntagsblatt".

Mr. 38. Donnerstag den 30. Mär; 1893.

Aoiimmenk-Knladliilg.

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mit der wöchentlichen Gratis-Beilage Jllustrirtes Sonntagsblatt".

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Die Expedition.

Amtliches.

Hersfeld, den 27. März 1893.

Vor Erlaß der Gewerbeordnungs-Novelle vom 1. Juni 1891 konnten nach §. 147 Ziffer 4 der Gewerbeordnung die Gewerbeunternehmer, welche ihren Arbeitern unter 18 Jahren, die eine von der Gemeindebehörde oder dem Staate als Fort­bildungsschule anerkannte Unterrichtsanstalt be­suchten, hierzu die erforderlichenfalls von der zu­ständigen Behörde festzusetzende Zeit nicht gewährten, nur dann bestraft werden, wenn der Gewerbe­

Die Tochter -es Meeres.

Roman von 81. Nicolo. (Fortsetzung.)

LV.

Rupert Falkner war von den beiden Männern festgenommen worden, obwohl er im ersten Augen­blick geschwankt hatte, ob er sich nicht losreißen solle. Aber der Gedanke an Netta und ihre hilflose Lage, wenn er sie ihrem Schicksal über­ließ, brächte ihn von seiner Absicht rasch wieder ab, und mit düsterem Stolz ergab er sich seinem Schicksale.

Die Leute führten ihn aber nicht sofort zu dem Grafen, sondern erst in ein ärmlich ausge- stattetes Zimmer, verschlossen die Thür und über­ließen Rupert seinen Gedanken.

Diese waren, wie man sich wohl denken kann, nicht angenehmer Art. Er fühlte, daß er sich eines Schrittes schuldig gemacht hatte, der allem Anscheine nach Netta noch mehr kompromittiren mußte, als ihn. Aber wie der Graf die Sache auch auffassen mochte, mußte sein Theil daran doch sehr ehrlos erscheinen in den Augen eines Jeden, der die Wahrheit nicht kannte, und diese zu offenbaren, verbot ihm sein großherziges, ritter­liches Gefühl.

Seine Augen starrten in's Leere, wie er sich diesen Gedanken hingab, und er war so in den

unternehmer zuvor von der Behörde aufgefordert worden war, dieser Verpflichtung nachzukommen und der Nachweis, daß dies gefchehen, zu den Acten gebracht worden war. Dieses ist jedoch nach Erlaß der Novelle vom 1. Juni 1891 (§. 150 Ziffer 4 a. a. O.) nicht mehr die Voraussetzung für die Bestrafung der Gewerbeunternehmer, die den von ihnen beschäftigten gewerblichen Arbeitern die zum Besuche einer obligatorischen oder frei­willigen Fortbildungsschule erforderliche freie Zeit nicht gewähren.

Die Herren Ortsvorstände der Gemeinden des hiesigen Kreises, woselbst Fortbildungsschulen be­stehen, werden hiermit angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeinden zu veröffent­lichen und insbesondere zur Kenntniß der Ve- theiligten zu bringen.

J. I. Nr. 1785. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz.

Bekanntmachung.

Die Beschädigung der Reichs-Telegraphenanlagen betreffend.

Zum Schutz der Reichs-Telegrapheuanlagen sind durch das Gesetz vom 13. Mai 1891, betr. die Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetz­buches für das Deutsche Reich nachstehende Be­stimmungen erlassen:

§ 317. Wer vorsätzlich und rechts­widrig den Betrieb einer zu öffent­lichen Zwecken dienenden Telegraphen­anlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Theile oder Zubehörungen derselben beschädigt oder Veränderungen daran vornimmt, wird mit Gefängniß von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.

§ 318. Wer f a h r l ä s s i g e r w e i s e durch eine der vorbezeichneten Handlungen

innern Kampf vertieft, daß er gar nicht darauf achtete, wie Jemand vor der Thür leise ein paar Worte mit seinen Kerkermeistern wechselte.

Im nächsten Augenblick that sich die Thür auf, es trat ein Mann ein uno kam langsam auf ihn zu.

Der Eintretende war Graf Treville und er­widerte den ehrerbietigen Gruß des jungen Mannes nur mit einer kaum bemerkbaren Be­wegung des Kopfes, aber seine Augen ruhten fest auf ihm und sein Blick war so nachdenklich und forschend auf ihn gerichtet, daß Rupert unter dieser strengen Prüfung fast zurückwich.

Doch plötzlich raffte Graf Treville sich mit offenbarer Anstrengung aus dem stummen Nach- finnen auf.

Setzen Sie sich, junger Mann," sagte er in ruhigem, wenn auch kaltem, vorwurfsvollem Ton. Was für eine Erklärung haben Sie mir für Ihr eigenthümliches Verfahren, über das mir meine Diener berichtet haben, zu geben?"

Noch weiß ich nicht, welche Erklärung Ihre Diener Ihnen dafür gegeben haben, Mylord," erwiderte Rupert ruhig.

Ich werde Sie herbeirufen, wenn sie etwas gegen ihren Bericht einzuwenden haben," sagte der Graf in strengem Ton,doch derselbe ist zu kurz und einfach, als daß viel dabei übertrieben sein könnte. Hub wenn ich ihm glauben darf,"

den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage verhin- dert oder gefährdet, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft.

Unter Telegraphenanlagen im Sinne der §§ 317 und 318 sind Fernfprechanlagen mitbegriffen.

Da die Reichs-Telegraphenanlagen in letzter Zeit häufig theils vorsätzlich (durch Zertrümmern der Isolatoren mittels Steinwürfen rc.), theils fahrlässig (namentlich beim Fällen von Bäumen) beschädigt worden sind, so werden die vorstehenden Bestimmungen hiermit warnend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Zugleich wird demjenigen, welcher vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen so zur Anzeige bringt, daß gegen den Thäter mit Erfolg eingeschritten werden kann, in jedem ein­zelnen Falle eine Belohnung bis zur Höhe von 15 Mark hiermit zugesichert.

Caffel, den 2. März 1893.

Der Kaiserliche Ober-Post-Direktor, gez. Frank.'

Hersfeld, den 25. März 1893.

Vorstehende Bekanntmachung der Kaiserlichen Ober-Post-Direktion bringe ich zur Kenntniß der Ortspolizeibehörden mit der Veranlassung, dieselbe in denjenigen Gemeinden zu veröffentlichen, durch welche Telegraphenlinien führen.

J. I. Nr. 1930. Der Königliche Landrath ____________ Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 28. März. 1893.

Für die am 27. April 1876 zu Aachen ge­borene Tochter des Steueraufsehers Wilhelm Drechsler, Auna Maria Elisabetha Johanna, ist um Ertheilung eines Reisepasses behufs Aus­wanderung nach Amerika nachgesucht worden.

I. I. Nr. 1985. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

fuhr er mit finster zusammengezogener Stirn fort, so hat man sie auf heimlichem Wege aus dem Zimmer meiner Nichte kommen gesehen . . . dies allein deutet auf eine geheime, schimpfliche Absicht hin. Ist das richtig, junger Mann?"

Rupert schwieg.

Des Grafen Aerger flammte rasch zu Hellem Zorn auf.

Antworten Sie!" rief er.Ich bin nicht ge­wöhnt, daß man mich in meinem eigenen Hause mit Verachtung behandelt, noch werde ich es von einem gewissenlosen Abenteurer wie Sie dulden!"

Ich bin kein Abenteurer, Mylord . . . mein Leben ist makellos und ehrenhaft gewesen, wie es Ihr eigenes nur gewesen sein kann," entgegnete Rupert mit fester Stimme.Doch, Mylord, die Antwort auf Ihre Frage muß ich Ihnen schuldig bleiben."

Sie wollen also kein Geständniß, keine Er­klärung über das freche Eindringen in mein Haus geben?" rief der Graf wüthend aus.

Leider muß ich es Ihnen abschlagen, Mylord," lautete die ruhige Antwort.

Dann muß ich nach anderer Seite hin um Erklärung bitten-" entgegnete der Graf in hartem Ton.Hatten Sie die Bekanntschaft meiner Nichte schon angeknüpft, bevor dieselbe unter meinen Schutz gestellt wurde?"