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Herssel-el Kreisbliltt.
Mit Wöchentlicher Gratis-VeiLage „Jllnstrirtes Sonntagsblatt".
Nr. 35. Donnerstag den 23. Mär; 1893.
Erstes Blatt.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrolversamm- lungen im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:
1. Zu Obergeis
Dienstag den 4. April 1893,
Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden All- mershaufen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goßmannsrode, Obergeis, Reckerode, Rotterterode und Untergeis.
2. Zu Hersfeld II.
Mittwoch den 5. April 1893,
Vormittags 8 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meisebach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar, Meck- bach, Gutsbezirk Eichhof, Heenes, Rohrbach, Tann und Hermannshof.
Kontrolplatz: „Turnplatz am Hain."
3. Zu Hersfeld 1.
Mittwoch den 5. April 1893,
Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld. Kontrolplatz: „Turnplatz am Hain."
4. Zu Unterbaun
Mittwoch den 5. April 1893,
Nachmittags 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilperhaufen, Holzheim, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.
5. Zn Niederaula
Donnerstag den 6. April 1893,
Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allen- dors, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengs- Hausen, Niederaula, Niederjossa, Reimboldshausen, Solms, Stärklos, Willingshain und Gutsbezirk Engelbach mit dem Hof Sternberg.
6. Zu Schenklengsfeld
Freitag den 7. April 1893,
Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Con- rode, Dünkelrode, Hillartshausen, Malkomes, Motz- feld, Oberlengsfeld, Ransbach, Hilmes, Lamperts- feld, Landershausen, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.
7. Zu Heimboldshansen
Freitag den 7. April 1893, Nachmittags 2 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Bengendorf, Friedewald, Gethseinane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof mit Nippe, Philippsthal, Widdershausen, Wölfers- Hausen und Unterneurode.
Zur strengen Nachachtung für die betheiligten
Mannschaften fügt das Bezirkskommando folgende | Bemerkungen hinzu:
1. Zu den Frühjahrs-Controlversammlungen haben sich alle Mannschaften, welche der Referve und Marinereserve, Landwehr und Seewehr ersten Aufgebots, der Ersatzreserve und Marineersatzreserve angehören, sowie die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen, die zur Disposition der Truppentheile und Marinetheile beurlaubten Mannschaften zu gestellen. Nur diejenigen Wehrmänner und Seewehrmänner, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1881 eingetreten sind und deshalb bei den diesjährigen Herbst-Kontrolversammlungen zur Landwehr zweiten Aufgebots übertreten, sind von der Frühjahrs-Kontrolversammlung dieses Jahres entbunden.
2. Die Einberufung zu den Kontrolversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.
Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontrolversammlungen hat Arrest zur Folge.
3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen rc. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Gemeinden sie gehören.
4. Die Mannschaften haben den Militairpaß und das Führungs-Attest mit zur Stelle zu bringen.
5. Gesuche um Befreiung von der Controlver- sammlung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Köuiglichen Bezirkskommandos in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirkskommando genehmigt werden. Wer vor der Kontrolversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu gestellen.
6. Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Behinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes sind ungültig und werden nicht angenommen.
7. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Kontrolversammlungsort und zurück die Eisenbahn benutzen, keinen Anspruch auf Ver- abfolgung einer Militair - Fahrkarte Seitens der betr. Eisenbahnstationen haben.
Hersfeld, den 5. März 1893.
Königliches Bezirkskommando.
* * *
Hersfeld, am 7. März 1893.
Die Herren Bürgermeister.und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeindebezirken alsbald wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzu- theilen.
Der Gendarm, zu besten Bezirk der Kontrol- ort gehört, hat zwecks Aufrechthaltung der Ruhe
und Ordnung bei den Kontrolversammlungen zugegen zu sein.
I. II. Nr. 780. Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz.
Politische Nachrichten.
Berlin, 21. März.
I h r e M a j e st ü t e n d e r K a i s e r u n d d i e Kaiserin unternahmen am gestrigen Nach- mittag nach Aufhebung der Frühstückstafel bei den erbgroßherzoglich badenschen Herrschaften eine Spazierfahrt durch den Thiergarten, von welcher Allerhöchstdieselben um 5 Uhr nach dem Schlosse zurückkehrten. — Am heutigen Vormittage in der Zeit von 9 bis 10 Uhr unternahmen beide Majestäten zunächst eine gemeinsame Spazierfahrt. — Von derselben zurückgekehrt, arbeitete Se. Majestät der Kaiser mit dem Chef des Militaickabinets und nahm darauf einige militairische Meldungen entgegen. Mittags 12 Uhr begab sich Se. Majestät zum komman- direnden General des Gardekorps General der Infanterie Frhrn. v. Meerscheidt-Hüllessem, um demselben anläßlich seines 50jährigen Dienstjubiläums Allerhöchstseine Glückwünsche auszu- sprechen.
In der letzten Sitzung der Militairkommission sagte der Abg. Richter, man stehe in der Mili- tairvorlage einem sie volo, sie jubeo (So will ich's, so befehle ich's) gegenüber. Hiergegen legte der Reichskanzler unter Hinweis darauf, wie die Vertheidiger der Vorlage auf alle Fragen Rede und Antwort gestanden und die Nothwendigkeit der verlangten Heeresverstärkung nachgewiesen hätten, entschieden Verwahrung ein. Viel richtiger sei es zu sagen, daß der Abg. Richter eine Politik sie nolo (So will ich's just nicht) treibe. Dieser entgegnete zwar, daß sein Antrag der Regierung 25000 Rekruten „biete" (aber ohne alle Kompensationen für die Abkürzung der Dienstzeit); indessen wenn man bedenkt, daß jetzt die Regierung unter gewissen Voraussetzungen auf die vom Abg. Richter längst gewünschte zweijährige Dienstzeit nicht blos bei der Infanterie, sondern auch bei den übrigen Fußtruppen eingehen, und die Forderung des freisinnigen Programms, Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht, verwirklichen will, daß andererseits aber der Abg. Richter nunmehr die lebhafteste Opposition macht, so liegt darin in der That der Beweis für eine Politik, die man mit dem Worte sie nolo bezeichnen kann.
Das preußische Abgeordnetenhaus genehmigte in der Montagssitzung zunächst den Entwurf, betr. die Ergänzung des Gesetzes vom 3. Juni 1876 über die evangelische Kirchenver- fassung in den acht älteren Provinzen der Monarchie, in erster und zweiter Lesung. Alsdann nahm das Haus den Antrag des nationalliberalen Abgeordneten v. Schenckendorff, betr. die thuulichst weitgehende Förderung des Handfertigkeitsunterrichts durch den Staat, nach längerer Debatte an, und erledigte zuletzt eine Anzahl Petitionen.
Das Herrenhaus nahm am Montag die Neuwahl des Präsidenten vor. An Stelle des