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Ur 30.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Frühjahrs -Controlversamm- lungeu im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:

1. Zu Obergeis

Dienstag den 4. April 1893,

Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden All- mershaufen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goßmannsrode, Obergeis, Reckerode, Rotterterode und Uutergeis.

2. Zu Hersfeld II.

Mittwoch den 5. April 1893,

Vormittags 8 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meise­bach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar, Meck- bach, Gutsbezirk Eichhof, Heenes, Rohrbach, Tann und Hermannshof.

Controlplatz:Turnplatz ant Hain."

3. Zu Hersfeld 1.

Mittwoch den 5. April 1893,

Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld. Controlplatz:Turnplatz am Hain."

4. Zu Unterbaun Mittwoch den 5. April 1893,

Nachmittags 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilperhaufen, Holzheim, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.

5. Zn Niederaula Donnerstag den 6. April 1893,

Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften and den Gemeinden Allen- dorf, Asbach, Beiershausen, Frielingeu, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengs- Hausen, Niederaula, Niederjossa, Neimboldshausen, Solms, Stärklos, Willingshain und Gutsbezirk Engelbach mit dem Hof Sternberg.

6. Zu Scheullengsfeld Freitag den 7. April 1893,

Vormittags 10 U h r, für die Mannschaften aus den Gemeinden Con- rode, Dünkelrode, Hillartshausen, Malkomes, Diotz- seld, Oberlengsfeld, Ransbach, Hilmes, Lamperts- feld, Landershausen, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.

7. Zu Heimboldshausen Freitag den 7. April 1893,

Nachmittags 2 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Vengendorf, Friedewald, Gethsemane, Harurode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshos mit Nippe, Philippsthal, Widdershausen, Wölfers- Hausen und Unterneurode.

Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mannschaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu:

1. Zu den Frühjahrs-Controlversammlungen haben sich alle Mannschaften, welche der Reserve und

* Sonnabend den 11. Mär;

Marinereserve, Landwehr und Seewehr ersten Aufgebots, der Ersatzreserve und Marineersatz­reserve angehören, sowie die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen, die zur Dis­position der Truppentheile und Marinetheile beurlaubten Mannschaften zu gestellen. Nur diejenigen Wehrmänner und Seewehrmänner, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. Sep­tember 1881 eingetreten sind und deshalb bei den diesjährigen Herbst-Kontrolversammlungen zur Landwehr zweiten Aufgebots übertreten, sind von der Frühjahrs-Kontrolversammlung dieses Jahres entbunden.

2. Die Einberufung zu den Kontrolversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Auf­forderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.

Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontrolversammlungen hat Arrest zur Folge.

3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen rc. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Gemeinden sie gehören.

4. Die Mannschaften haben den Militairpaß und das Führungs-Attest mit zur Stelle zu bringen.

5. Gesuche um Befreiung von der Controlver- sammlung sind rechtzeitig bei dem Haupt­meldeamt des Königlichen Bezirkskommandos in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirkskommando genehmigt werden. Wer vor der Controlversammlung keinen Be­scheid erhält, hat sich dennoch zu gestellen.

6. Etwaige plötzliche Krankheits- ober sonstige Behinderungsfälle müssen entweder durch ärzt­liche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Controlplatz abzugeben sind, bescheinigt werden.

In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Controlversammlung gehindert ist, ohne An­gabe des Grundes sind ungültig und werden nicht angenommen.

7. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die­jenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Coutvolversammlungsort und zurück die Eisenbahn benutzen, keinen Anspruch auf Ver- abfolgung einer Militair - Fahrkarte Seitens der betr. Eisenbahnstationen haben.

Hersfeld, den 5. März 1893.

Königliches Bezirkskommando.

Hersfeld, am 7. März 1893.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch augewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Ge- meiudebezirken alsbald wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den be­treffenden Mannschaften noch besonders mitzu- theilen.

Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Control- ort gehört, hat zwecks Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung bei den Controlversammlungen zu­gegen zu sein.

I. II. Nr. 780. Der Königliche Laudrath Freiherr von S ch l e i n i tz.

Hersfeld, am 25. Februar 1893. Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatzgeschäftes

d----------------- ä 1893.

a ......... für den Kreis Hersfeld f lttt folgende Termine bestimmt worden:

Montag den lO^dtr^ril o. Js.

von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und den, Landgemeinden Allmershaufen mit Hälgans, Aua, Biedebach, Bingartes, Eichhof, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes, Hilperhaufen, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meckbach, Mecklar und Meisebach.

Dienstag den 11. April d. Js.

von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Peters­berg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Tann, Untergeis, Unterhaun, Wilhelmshos, Wippershain, Niederaula, Allendorf, Asbach, Beiershausen, Engelbach, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hatten­bach, Heddersdorf und Holzheim.

Mittwoch den 12. April d. Js.

von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Milerflirpflichtigen aus den Land­gemeinden Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Meugshaufen, Niederjossa, Recke­rode, Reimboldshausen, Rotterterode, Solms, Stärklos, Willingshain, Friedewald, Bengendorf, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen und Kleinensee.

Donnerstag den 13. April d. Js.

von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wölfershausen und sämmtlichen Gemeinden 2c. des Amtsgerichtsbezirks Schenk­lengsfeld.

Freitag den 14. April d. Js.

von Morgens präcis 8 Uhr ab Loosung und Classifikation derjenigen Mannschaf­ten der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve, sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, ge­werblicher oder Familien-Verhältniffe eine Zurück­stellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen (§. 123 der Wehr­ordnung vom 22. November 1888).

Das Ersatz-Geschäft wird wie bisher im hiesigen städtischen Rathhaussaale vorgenommen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Land­gemeinden des Kreises werden angewiesen:

1. die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Ge­meinden 20. und zwar:

a. die in der Zeit vom 1. Januar bis eiu- schließlich den 31. Dezember 1873 gebore­nen soweit sie nicht bereits in das Mili­tair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,

k die in den Jahren 1872, 1871, 1870 oder früher geborenen, welche in den Ersatz-Ge­schäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschie­nen sind und demnach über ihr Militair- verhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen,

2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Be­freiung vom Militärdienst beansprucht wird,