Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

Abonnemcntspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. excl. Postaufschlag.

Die JnsertionSgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Psg., im amtlichen Theile 15 Psg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

Htlsfelöer UrtisHitt

Mit wöchentlicher Gratis-BeilageJllustrirtes Sonntagsblatt".

Nr. 28. Dienstag den 28. Februar 1893.

W1^^ .................. '' ~-'".......... .....................

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit der wöchentlichen Gratis-Beilage Jllustrirtes Sonntagsblatt" pro März werden von allen Kaiserlichen Postan­stalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtliches.

Hersfeld, am 25. Februar 1893.

Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatzgeschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:

Montag den 10. April d. Js.

vvn Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und den Landgemeinden Allmershausen mit Hälgans, Aua, Biedebach, Bingartes, Eichhof, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes, Hilperhausen, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meckbach, Mecklar und Meisebach.

Dienstag den 1L April d. Js.

von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Peters­berg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Taun, Untergeis, Unterhaim, Wilhelmshof, Wippershain, Niederaula, Allendorf, Asbach, BeierShausen, Engelbach, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hatten- bach, Heddersdorf und Holzheim.

Mittwoch den 12. April d. Js.

von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederjossa, Recke- rode, Neimboldshausen, Notterterode, Solms, Stärllos, Willingshain, Friedewald, Bengendorf, Gethsemaue, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen und Kleinensee.

Donnerstag den 13. April d. Js.

von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wölfershausen und sämmtlichen Gemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Scheuk- lengsfeld.

Freitag den 14. April d. Js.

von Morgens präcis 8 Uhr ab Loosung und Elassifikation derjenigen Mannschaf­ten der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve, sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, ge­werblicher oder Familien-Verhältnisse eine Zurück­stellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen (§. 123 der Wehr­ordnung vom 22. November 1888).

Das Ersatz-Geschäft wird wie bisher im hiesigen städtischen Rathhanssaale vorgenommen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Land­gemeinden des Kreises werden angewiesen:

1. die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Ge­meinden 2C. und zwar:

a die in der Zeit vom 1. Januar bis ein- | schließlich den 31. Dezember 1873 gebore­nen soweit sie nicht bereits in das Mili- tair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,

b. die in den Jahren 1872, 1871, 1870 oder früher geborenen, welche in den Ersatz-Ge­schäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschie­nen sind und demnach über ihr Militair- verhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen,

2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu

deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Be­freiung vom Militairdienst beansprucht wird, sich im Musterungstermine ebenfalls ein- finden;

3. in den Terminen sich persönlich einzu- find.en und so lange zur Stelle zu sein, bis sämmtliche Militäupflichtige der betref­fenden Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit des Vicebürgermeisters Sorge zu tragen. Als Aufenthaltsort der Ortsvorstände wird die Amtsstube der städtischen Baudeputation im Rathhause, soweit dieses Zimmer nicht ander­weit nöthig ist, zur Verfügung stehen;

4. für die rechtzeitige Gestellung der Militair­pflichtigen 2c. zum Erfatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

M i l i t a i r p f l i ch t i g e, w e l ch e ohne g e - nügenden Entschuldigungsgrund i m Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen be - st r a f t; a u ß e r d e m können ihnen d i e Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist die Versäumniß tn bös­williger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alsbaldige Einziehung z u m M i l i t a i r d i e n st als unsichere Heerespflichtige erfolgen.

Reklamationen Militairpflichtigen um Zurück­stellung bezw. Befreiung vom Militairdienst oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Landsturms zweiten Auf­gebots um Zurückstellung im Falle einer Mobil­machung des Heeres sind schleunigst bei dem be­treffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und voßitänbige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funk's Buchdruckerei (Gebr. Funk) dahier stets vorrätigen Fragebogens sorgt. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da wie schon erwähnt die - jenigen Personen (Eltern, Geschwister rc.) ; z u deren Gunsten eine Z u r ü ck st e l - l u n g 2C. vom Militairdienst bean­sprucht wird, im Muster ungster- mine mit zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit rc. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militairarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.

Sämmtliche Reklamationen sind bis

spätestens zum 20. März d. Js. an mich einzureichen.

Militairpflichtige, welche an E p i l e p s i e zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eides Statt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epilep­tischen Anfälle an den betreffenden Militairpflich­tigen wahrgenommen haben. Diese Proto­kolle nebst etwaigenärztlichenAttesten sind ebenwohl bis zum 20. März d. Js. an mich einzureichen.

Die Herren Ortsvorstände rc. haben Vorstehen­

des zu wiederholten Malen in ihren Ver­waltungsbezirken, insbesondere den gestellungs­pflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen bekannt machen zu lassen und daß dieses geschehen, bis zum 25. März d. Js. hierher zu berichten. I. II. Nr. 696. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 23. Februar 1893.

Mit Bezug auf die nachstehend veröffentlichten Bekanntmachungen der Herren Minister des Innern und für Handel und Gewerbe bezw. des Herrn Regierungs-Präsidenten werden die Inter­essenten des Kreises veranlaßt, die der Prüfung und Abstempelung unterliegenden, noch nicht in den Verkehr gebrachten Handfeuerwaffen behufs Anbringung der Vorrathszeichen gut ver­packt bis zum 15. März d. Js. unter genauer Angabe des Einsenders an das Königliche Landrathsamt zu Fulda einzusenden.

I. I 1356. Der Königliche Landrath.

I. Heeg.

*

Nachstehende Bekanntmachung bringe ich mit dem Bemerken zur Kenntniß der Betheikigten, daß für den Regierungsbezirk Cassel

die Orts- Polizeibehörden in

1) Cassel

2) Hanau

3) Marburg

4) Fulda

5) Schmalkalden

die Anbringung des Vorraths- zeichens für

. die Kreise Cassel Stadt und I Land, Eschwege, Fritzlar, Hof- . geismar, Homberg, Weisungen, i Rinteln, Witzenhausen, Wols- ' Hagen und Ziegenhain,

die Kreise Hanau Stadt und Land, Gelnhausen und Schlüch- tern,

die Kreise Marburg, Franken­berg und Kirchhnin,

die Kreise Fulda, Gersfeld, ; Hersfeld, Hünfeld und Roten- bürg, den Kreis Schmalkalden

bewirken. Cassel am 17. Januar 1893.

Der Regierungs-Präsident. J. V.: v. P a w e l.

B e k a « u t m a ch uug, betreffend die Anbringung der Vorrathszeichen auf Handfeuerwaffen.

Nach der Kaiserlichen Verordnung vom 20 December 1892 (Reichs - Gesetzblatt S. 1055) tritt das Gesetz, betreffend die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen, vom 19. Mai 1891 (Reichs Gesetzblatt S. 109) zum