Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

AbonnementSpreis vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. excl. Postaufschlag.

Die ZnsertionSgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Riklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

Hersstlim Kreis^lltt.

Mit wöchentlicher Gratis-BeilageJlknstrirtes Sonntagsblatt".

Nr. 81.

Sonnabend den 18. Februar

1893.

Amtliches.

Polizei-Verordnung. Im Anschlüsse an die Bezirks-Polizei-Verordnung vom 30. November 1877 (Amtsblatt S. 374) verordne ich auf Grund des §. 137 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 und der §§. 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Lan­destheilen vom 20. September 1867, vorbehaltlich der Zustimmung des Bezirks-Ausschusses, für den Umfang des Regierungsbezirkes Caffel, was folgt:

§. 1. Die im §. 2 obiger Polizei-Verordnung für die Haushaltungsvorstände und die behandeln­den Aerzte angeordnete Anzeigepflicht von jeder Cholera-Erkrankung wird hiermit auf jede cholera- verdächtige Erkrankung ausgedehnt.

Als solche gilt jeder Brechdurchfall aus nicht bekannter Ursache, ausgenommen bei Kindern bis zum Alter von zwei Jahren.

§. 2. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift im §. 1 werden mit Geldbuße von 330 Mark, im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft.

§. 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Cassel, am 14. Februar 1893.

Der Regierungs-Präsident. J. V.: v. Pawel.

Hersfeld, den 16. Februar 1893.

Der Herr Finanzminister hat angeordnet, daß die Einkommensteuer derjenigen Personen, welche im Laufe des Steuerjahres zur Ableistung ihrer Dienstpflicht in das Heer oder die Kaiserliche Marine eintreten, von dem 1ten desjenigen Monats ab, in welchem der Eintritt erfolgt, von Amtswegen in Abgang zu stellen, insofern feststeht, daß der nunmehrigen Militärperson ein nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 900 Mark nicht mehr anzurechnen ist.

Verbleibt aber einem Steuerpflichtigen auch nach erfolgten! Eintritt in den Mili­tärdienst ein steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 900 Mark (z. B. aus Grund- oder Kapitalvermögen), so kann eine Ermäßigung der rechtskräftig veranlagten Einkommensteuer nur unter den im §. 58 des Einkommensteuergesetzes angegebenen Voraussetzungen beansprucht und be­willigt werden.

Für vorkommende Fälle haben mir die Herren Ortsvorstände, ohne daß der betreffende Steuer­pflichtige den Antrag auf Ermäßigung bezw. Ab­gangsstellung stellt, sogleich einen Auszug aus der Kontrole mit allen Unterlagen einzureichen.

Der Vorsitzende

der Einkommensteuer-Beranlagnngs-Komulisslon.

Freiherr von Schleinitz.

J. III. Nr. 357. ______________________

Hersfeld, den 15. Februar 1893.

Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 16. Januar d. Js. J. I. 239, im Kreisblatt Nr. 8, die Ein- reichung eines Verzeichnisses über die in den einzelnen Gemeinden rc. zugezogenen aber noch ungeimpften Kinder betreffend, noch im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 22.

d. Mts. bei Meidung von 3 Mk. Strafe er- | innert.

J. I. 239. Der Königliche Landrath.

___I- V.: Heeg.

Hersfeld, den 16. Februar 1893.

Die Herren Vorsitzenden der Einkommensteuer- Voreinschätzungs-Kommissionen haben mir späte- stens bis zum 28. d. Mts. die Liquidationen der Mitglieder der VoreinschätzungsKommissionen über Reisekosten und Tagegelder einzureichen.

Der Vorsitzende der Emkommensteuer-Veranlagungs-Kommijsion.

Freiherr von Schleinitz.

J. III. Nr. 359.

Hersfeld, den 15. Februar 1893.

Fiir den am 25. September 1878 geborenen Heinrich Weber von Stärklos ist um Entlassung aus dem preußischen Staatsverbande behufs Aus­wanderung nach Amerika nachgesucht worden. J. I. Nr. 1241. Der Königliche Landrath.

J. V.: Heeg.

Politische Nachrichten.

Aus Wilhelmshaven wird vom 16. d. M. gemeldet: Se. Majestät der Kaiser und Se. königl. Hoheit der Prinz Heinrich von Preu­ßen trafen heute Vormittag 10 Uhr mittels Sonderzuges hier ein und begaben sich unter enthusiastischen Kundgebungen der Bevölkerung zu Wagen nach dem Exerzirhause der 2. Matrosen­division, wo die Vereidigung der Rekruten statt- findet. Auf dem Wege dorthin bildeten Truppen- theile Spalier. Der Vereidigung der Rekruten der Matrosen-Division, während welcher Se. Majestät der Kaiser auf einem Podium neben dem Altar Platz genommen hatte, gingen An­sprachen des katholischen Pfarrers Jülkenbeck und des evangelischen Pfarrers Gödel voraus. Die Vereidigung wurde durch deu Lieutenant z. S. Louran vorgenommen, woraus Se. Majestät der Kaiser eine mahnende Ansprache an die Rekruten hielt. Mit einem von dem Kontreadmiral Oldekop ausgebrachten Hoch auf Se. Majestät den Kaiser schloß die Feier.

In den Erörterungen der M i l i t ä r k o m - m ission über die Fassung der Stelle des Ent­wurfs, die von der zweijährigen Dienstzeit der Fußtruppen handelt, wurde vom Reichskanzler und von dem Vertreter der Militärverwaltung hervor- gehoben, daß Niemand an der ernsten Absicht, die zweijährige Dienstzeit unter den ausgestellten Kom­pensationen durchzuführen, zweifeln könne und daß diese Absicht im Entwürfe selbst ausgesprochen und in den Motiven festgelegt sei. Auf eine Aenderung der Verfassung geht die Regierung wie schon erwähnt nicht ein, weil sie sich bamit der Möglichkeit aussetzen würde, daß ein künftiger Reichstag bei neuer Festsetzung der Friedenspräsenz die Kompensationen striche nnb die abgekürzte Dienstzeit dann doch aufrecht erhalten bliebe. Der dritte Jahrgang soll noch während des Ueber; gangsjahres 1893/94 bei den Fahnen bleiben; später aber geht er mit den Reserven in die Heimath und wird im Laufe des Jahres nicht wieder einberufen. Es muß jedoch die Möglich­

keit vorhanden sein, in Zeiten gespannter politi­scher Verhältnisse, bei nahen Kriegsgefahren, bei dritten Jahrgang während der Rekrutenausbil­dungsperiode bei den Fahnen zu halten, weil in dieser Periode die Ausrückestärke der Bataillone viel geringer ist. Das ist eine nahezu selbstver­ständliche Ausnahme von der allgemeinen Regel, daß jeder Fußsoldat vom nächsten Jahre ab nur zwei Jahre activ dient.

(Aenderungen in der militärischen A u s r üstun g). Bei der Berathung des Militär­etats in der Budgetkommission des Reichstags kam auch die Frage der etwa geplanten Aenderung der Uniform und Ausrüstung zur Sprache. Die nöthigen Aufklärungen wurden von dem General­major von Funk gegeben. Nach den Ausführungen desselben sind wesentliche Abänderungen der Uniform weder geplant noch nothwendig. Der Helm hat sich durchaus bewährt und wird wegen der weit tragenden Gewehre und des rauchlosen Pulvers im Felde mit einem dunklen Ueberzug versehen werden. Die ebenfalls in der Sonne blinkenden Kochgeschirre werden dunkel gefärbt werden. Außerdem soll das Gepäck des Infanteristen erleichtert werden, eine Aussicht, die bei den großen Anforderungen, die der Krieg in Bezug auf das Marschieren an den Soldaten stellt, gewiß allseitig mit Freude begrüßt wird. An eine Aenderung der leuchtenden Uniformen der Kavallerie wird nach den Ausführungen des Generals nicht gedacht, einerseits, weil der Reiter schon an und für sich in Heller oder dunkler Uniform dem Schützen ein hohes und gutes Ziel barbietet, andererseits aber auch der Staub die leuchtenden Uniformen ebenso verhüllt, wie die dunklen. Die Landwehr wird mit der schon jetzt vielfach an gewendeten, bequem sitzenden Litewka (einer Art Bluse) allgemein ausgerüstet werden.

Die St eu erkommission des preußischen Abgeordnetenhauses erledigte am Mittwoch Abend den Rest des Vermögenssteuer-Gesetzes. Bei der Schlußabstimmung wurde alsdann das ganze Gesetz mit 22 gegen 5 Stimmen fast durchweg nach den Beschlüssen erster Lesung angenommen.

Die Krieger vereine von Berlin mib Umgegend haben vorbereitende Schritte ein­geleitet zu einer großen patriotischen Feier aus Anlaß der 25. Wiederkehr des Tages der Einigung Deutschlands. Geplant sind u. A. eine große Pa­rade vor dem Kaiser und ein Feldgottesdienst unter Betheiligung der Reserve- und Landwehroffiziere.

Der Panamascandal wird in Frankreich zur Stunde vielleicht schon wieder ein Opfer ver­schlungen haben, nämlich das Ministerium Ribot. Wenigstens standen für dasselbe die parlamen­tarischen Actien anläßlich der Interpellation Leydet über die allgemeine Politik der Regierung ziemlich ungünstig. Die Panama-UntersuchungS-Kom- mission wählte ihren Präsidenten zum provisori­schen Berichterstatter, unbeschadet des Fortganges der Kommissionsverhandlungen.

Im getreuen Bulgarenvolke giebt sich an­läßlich der Verlobung des Fürsten Ferdi­nand mit der Prinzessin Maria Luise von Par m a große Freude kund. Hiervon zeugen die zahlreichen Glückwunsch-Telegramme, welche dem Präsidenten des bulgarischen Staats- ministeriums, Stambuloff, aus allen Landestheilen