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________________Mit wöchentlicher Gratis-BeilageJlluftrirtes Sonntagsblatt"._________________ Nr. 13. [Erstes Blatt s Sonnabend den 28. Januar 1893.

Dow Raiser!

(Zum 27. Januar.)

Deutscher Kaiser sieh', wir grüßen l)eute Dich vom Fels zum Meer, Und vom Fuß der Alpenriesen Bis zur Lider braust's einher: Schirme Gott des Kaisers Leben, Seine Gnade sei Ihm nah, Bei dem Ruf, den wir erheben:

Kaiser und Germania!

Sei gegrüßt, Du, unser Kaiser Treu' um Treue! rufen wir Vorwärts, Du bist unser Weiser, 3n dem Kampf wir folgen Dir! Deutscher Muth und deutsche Treue Stets und immer sind sie da Und so kling' es denn auf's Neue: Kaiser und Germania!

I

Amtliches.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Berlin, den 3. November 1892.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe II. zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsoli- dirten 4°/oigen Staatsanleihe von 1883.

Die Zinsscheine Reihe II. Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidir- ten 4prozentigen Staatsanleihe von 1883 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1893 bis 31. Dezember 1902 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 1. Dezember 1892 ab von der Kontrolle der Staats­papiere hierselbst, Oranienstraße 92/94, unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Aus- nahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs­Hauptkassen, sowie in Frankfurt a. M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfang­nahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat der­selben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Ein­reicher eine numerirte Marke als Empfangsbe­scheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Fall erhalten die Ein­reicher das eine Exemplar, mit einer Empfangs­bescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke

\i/ Herr und Kaiser für Dich schlagen Unsre Herzen bis zum Tod, Und wenn einst in ernsten Tagen Unsrem Reich ein Wetter droht: Nun wohlan dann stehen Alle Kampfgerüstet wir dann da, Und dann braust's mit Donnerhalle!

4 Kaiser und Germania!

oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausrei­chung der Zinsscheine zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den In­habern der Zins schein an Weisungen nicht e i n l a s s e n.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben ge­nannten Provinzialkassen beziehen will, hat der­selben die Anweisungen mit einem doppelten Ver­zeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen, so­gleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder einzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Pro­vinzialkassen und den von den Königlichen Regie­rungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Erreichung der Obligationen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden ge­kommen sind; in diesem Falle sind die Obligationen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittelst beson­derer Eingabe einzureichen.

Königliche Hauptverwaltung der Staatsschulden, gez. v. Hoffmann.

* *

Cassel, den 12. November 1892.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die in der­selben bezeichneten Formulare von der hiesigen Regierungs-Hauptkasse und den Steuerkassen des Regierungsbezirks verabreicht werden.

Der Regierungs-Präsident Roth e.

Königliche Regierung.

Cassel, am 20. Januar 1893.

Ew. Hochwohlgeboren w. benachrichtige ich zur geeigneten weiteren Veranlassung ergebenst, daß

in der Nacht vom 4. zum 5. d. Mts. aus dem Schuppen bezw. Magazin des Steinbruchunter­nehmers Karl Hölzer zu Kirn im Kreise Kreuznach etwa 3H, kg Dynamit und 200 Stück Dynamit- Zündhütchen entwendet worden sind.

Der Regierungs-Präsident. I. V.: v. Pawel. An die Herren Landräthe des Bezirks und den Herrn Polizei-Präsidenten hier. I. A. II. Nr. 607.

* *

Hersfeld, den 26. Januar 1893.

Wird den Ortspolizeiverwaltungen und der Königlichen Gendarmerie zur Recherchirung und evtl. Berichterstattung mitgetheilt.

I. 396. Der Königliche Landrath.

__J. B.: Heeg.

Hersfeld, den 25. Januar 1893.

Für die am 27. Dezember 1875 geborene Bern- hardine R ö s s i n g dahier ist um Ertheilung eines Passes behufs einer Reise nach Amerika nachge­sucht worden.

I. I. 382. Der Königliche Landrath. __I. B.: Heeg. ___

Bekanntmachung.

Die Interessenten der Ludolph'schen Familien- stiftung werden auf die diesseits in dem Amts­blatte der Königlichen Regierung zu Caffel heute erlassene Bekanntmachung, betreffend Anmeldung der Ansprüche an den Zinsengenuß der Stiftung, hierdurch aufmerksam gemacht.

Rotenburg a. F., den 18. Januar 1893.

Der Königliche Landrath v. Trott.

Nichtamtliches.

f Krieg mit zwei Fronte».

II.

Auf Alles vorbereitet sein, ist gute Politik. Die deutschen Widersacher der Militärvorlage bis in die socialdemokratischen Reihen hinein stellen keineswegs in Abrede, daß wir in einem europäi­schen Kriegsbrande von rechts und von links mit Feuer bedroht werden können. Ebenso unbestritten und unbestreitbar wird in diesem mindestens mög­lichen Falle die Existenz Deutschlands auf dem Spiele stehen.

Aber der Dreibund ist da, Oesterreich-Un­garn und Italien stehen uns bei." Richtig. In­dessen nach einwandsfreien Berechnungen kann der sogenannte Zweibund auch noch mit den nöthigen Abzügen für die französischen Kolonien und die russische Südostgrenze an eine Million Streiter mehr ins Feld stellen, als der Dreibund. Italien hat außerordentlich lang gestreckte Küsten, die die italienische Flotte allein nicht zu decken vermag; ein Theil der Landtruppen muß zu ihrer Deckung verwendet werden; ein Einbruch des auf diese Weise geschwächten italienischen Heeres über die Seealpen nach Frankreich ist durch riesige Befestigungen auf der französischen Seite gehindert und andererseits sperrt die neu­trale Schweiz den Weg zu einer raschen Ver­bindung mit den deutschen Truppen. Der Vor­theil der italienischen Bundesgenossenschaft wird sich danach im Wesentlichen darauf beschränken, daß Oesterreich-Ungarn rückenfrei gegen Italien